LMBV und ARGE „Lausitzer Seenland“ geben Geierswalder See für Fischer & Angler frei

An den nicht als gesperrt gekennzeichneten Ufern und Seeflächen kann geangelt werden. Quelle: Angelatlas

Senftenberg | Dresden | Geierswalde. Am Mittwoch, den 08.07.2020 um
15.00 Uhr wird der Geierswalder See (D07-170) für das Angeln
freigegeben. Am Vormittag treffen sich Vertreter der Arbeitsgemeinschaft
“Lausitzer Seenland“ (ARGE), welche am Geierswalder See
fischeiausübungsberechtigt ist, sowie geladene Vertreter sächsischer und
Brandenburger Ministerien, um gemeinsam mit Vertretern der LMBV (als
Seeherstellerin, Eignerin und Verpächterin des Fischereirechtes) die
Freigabe offiziell zu besiegeln. Aufgrund der aktuellen Situation,
bedingt durch das Coronavirus, bitten die Verbände und die LMBV um
Verständnis, dass dieser Teil nicht öffentlich durchgeführt werden kann.

Ab 15.00 Uhr darf das frisch freigegebene Gewässer im Lausitzer
Seenland unter Beachtung der geltenden Regelungen beangelt werden.
Angeln dürfen vorerst nur Mitglieder des LVSA sowie des LAVB. Mitglieder
des LAVB benötigen zudem ein gültiges Fangbuch / Erlaubnisschein des
LVSA. Gastangelkarten können vorerst nicht ausgegeben werden. Dies ist
jedoch für die Zukunft vorgesehen.

Die Verbände und die LMBV freuen sich, dass die gemeinsame Arbeit der
ARGE nun Früchte trägt und die Freigabe des Geierswalder See
bekanntgegeben werden kann. Sie wünschen hiermit allen Anglern viel
Freude und Petri Heil am Gewässer. Weitere Informationen rund um die ARGE können hier abgerufen werden: Informationen zur ARGE Quelle: https://www.anglerverband-sachsen.de/2020/07/

 

Sonderregelungen am Geierswalder See - D07-170

  • Grundlage für das Angeln ist die angezeigte Karte zur Beangelung des Geierswalder See (D07-170)
  • Das Mindestmaß für die Fischarten Hecht und Zander beträgt 60 cm.
  • Die Fischarten Störhybride, Zwergwels und Sonnenbarsch sind zu verwerten.
  • Für die Beangelung ist ein Fangbuch/Erlaubnisschein des
    Landesverbandes Sächsischer Angler e.V. notwendig. (Bezug über die
    Regionalverbände AVE, AVL und AVS -grünes Buch- oder den Vereinen des
    Landesanglerverband Brandenburg e.V. als Austauschkarte -blaues Buch-)
  • Das Angeln von Steganlagen ist verboten.
  • Gesperrte Bereiche lt. Hinweisschilder, dürfen nicht betreten werden.
  • In der Zeit vom 01.04. – 31.10. eines Jahres ist das Angeln an den Badestellen sowie den Wasserskiflächen verboten.

Weiterführende Links:

Für die Befahrung des Geierswalder See mit dem Boot gilt die derzeit
gültige Allgemeinverfügung der Landesdirektion Sachsen mit Stand vom 24.
April 2018: Allgemeinverfügung

Über mögliche Bootseinlassstellen am Geierswalder See bzw. am
Senftenberger See kann man sich auf der Seite des Lausitzer
Tourismusverband informieren www.lausitzerseenland.de/

Alle Regelungen zum Angeln am Geierswalder See sind im Angelatlas-Sachsen (App bzw. Webseite) zu finden: Angelatlas


Flutungszentrale Lausitz — Neiße ermöglicht derzeit Flutung im Lausitzer Seenland

Lausitzer Neiße wurde mit bisher 800.000 m³ für den Sedlitzer See „angezapft“ - Neißewasserüberleitung genutzt

Senftenberg. Starkniederschläge im Isergebirge von bis zu 120 mm innerhalb 24 Stunden verursachten am Wochenende 19.06 bis 21.06.2020 ein Hochwasser in der Lausitzer Neiße.

Der Abfluss am Pegel Görlitz stieg innerhalb eines Tages von ca. 7 m³/s auf ca. 179 m³/s. Das entspricht fast der Hochwasser-Alarmstufe A3. Bei einer derartigen Abflusssituation konnte die im Auftrag der LMBV mbH agierende Firma ECOSOIL die Pumpstation Steinbach noch am 20.06.2020 in Betrieb nehmen.

In der gesamten 26. Kalenderwoche hielt eine sehr komfortable Dargebotssituation von 29 bis 35 m³/s an, was den Betrieb der LMBV-Neißewasser-Überleitungsanlage bis zum 01.07.2020 ermöglichte. Mit der Pumpstation Spreewitz wurde zeitversetzt der Betrieb am 22.06.2020 aufgenommen, um die äquivalente Menge gemäß Genehmigung aus der Spree zu entnehmen und über den Oberen Landgraben dem LMBV-Restloch Sedlitz - künftiger Sedlitzer See - zuzuleiten. Der Seewasserstand konnte damit dort stabilisiert und die derzeitigen Verdunstungsverluste kompensiert werden.

Aufgrund der anhaltenden wechselhaften Witterung und erneuter ergiebiger Niederschläge im Einzugsgebiet der Lausitzer Neiße am Wochenende 27./28.06.2020 kann auch in den nächsten Tagen mit einer Fortsetzung der Flutungswasserentnahme für das Lausitzer Seenland gerechnet werden. Die Mitarbeiter der Firmen Ecosoil Ost, TDE und der Koark Automation sind im Auftrag der LMBV im ständigen Einsatz, um einen stabilen Betrieb der technischen Flutungsanlagen zu gewährleisten.

Bis zum 01.07.2020 konnten in dieser Juni-Kampange zusammen ca. 800.000 m³ der Lausitzer Neiße bisher entnommen werden.

Die Fotos machte die Fa. Ecosoil Ost: Der Durchfluss der Neiße lag bei ca. 40 m³/s, wie das Pegel-Foto vom 22.06.2020 anzeigt. Der einzuhaltende und abzusichernde Mindestabfluss der Neiße am dortigen LMBV-Entnahmebauwerk liegt bei 10 m³/s. Ein weiteres Symbolbild zeigt die LMBV-Pumpstation Spreewitz an der Spree.

Symbolfotos: Hochwasser in der Neiße und Abnahme an der Spree


Halbseitige Sperrung der B 97 für Einbau von Kippen-Drainagen beginnt am 6. Juli

Erweitern der Vertikaldrainagen (VD) an der B 97 in der Tempo-30-Zone bei Spreetal in der Zeit vom 06.07. bis 30.08.2020 vorgesehen und notwendig

Senftenberg/Schwarze Pumpe. Ab dem 6. Juli 2020 muss die Bundesstraße 97 im Bereich einer Tempo-30-Zone halbseitig entsprechend der verkehrsrechtlichen Anordnung gesperrt werden.

Zum Erhöhen der geotechnischen Sicherheit im Bereich der Geschwindigkeitsbegrenzung der Bundesstraße 97 (Tempo-30-Zone) wird zwischen dem Abzweig S 130 nach Burgneudorf und der Landesgrenze Sachsen/Brandenburg (Ortslage Spreetal) an der Tieflage F die bestehende Anlage aus Vertikaldrainagen (VD) mit weiteren Drainageelementen ausgestattet, verlängert und auf der Nordostseite der B 97 durch eine neue Anlage ergänzt.

Es ist anschließend - voraussichtlich ab dem 27. Juli 2020 - für ca. fünf Wochen eine Straßenvollsperrung für das Erkunden des Straßenkörpers und das weitere Einbringen der Vertikaldrainagen notwendig. Die erforderliche Umfahrungstrasse wird vom zuständigen Straßenverkehrsamt vorab bekannt gegeben und ausgeschildert werden.

Diese Maßnahme dient dem funktionalen Erhalt der bereits eingebauten Sicherungselemente und stellt eine mittelfristige Sicherung dar. Insgesamt sollen beidseitig der B 97 ca. 1.800 Stück Vertikaldrainagen mit einer Gesamtlänge von ca. 27.300 Meter eingebaut werden. Weiterhin werden umfangreiche Erkundungen im Untergrund des Straßenkörpers der B 97 durchgeführt und ein System zur dauerhaften Setzungsmessung an der B 97 installiert. Notwendige Vorarbeiten an der B 97 wie das Holzen, das Installieren und Einbinden von zusätzlichen Porenwasserdruckmessgebern sowie das Einrichten eines Probefeldes an einem adäquaten Standort wurden bereits realisiert.

Die nun geplanten Arbeiten sollen entsprechend behördlicher Abstimmung in den Sommerferien der Länder Sachsen und Brandenburg in der Zeit vom 06.07.2020 bis voraussichtlich Ende August 2020 in einem als äußerst sensiblen einzuordnenden Kippenareal ausgeführt werden. Daher sind zum Schutz von Personen und Öffentlichkeit Sperrungen der B 97 unumgänglich. Langfristig ist zudem eine dauerhafte Sicherung der B 97 für den Grundwasserendstand durch abschnittsweisen Ersatzneubau notwendig und vorgesehen.

Test zum Einbringen der Drainagen