EHS-Themenwerkstatt: Der Schutz des Grundwassers genießt höchste Priorität

Senftenberg. Wer in Brandenburg eine Deponie errichten möchte, muss dafür Sorge tragen, dass das Grundwasser nicht beeinträchtigt wird. Das gilt natürlich auch für die geplante EHS-Monodeponie bei Kostebrau. „Der Grundwasserschutz genießt in der Deponieverordnung höchste Priorität“, betonte Dr. Ulrich Stock bei der LMBV-Themenwerkstatt zu EHS in Senftenberg. Stock, promovierter Geotechniker und Leitender Regierungsdirektor a.D., verantwortete viele Jahre als Abteilungsleiter den Bereich Technischen Umweltschutz beim Landesamt für Umwelt Brandenburg.

Mit „Schutz des Grundwassers – zentrale Anforderungen der Deponieverordnung“ war die nunmehr 5. Themenwerkstatt überschrieben, an der rund 20 interessierte Gäste teilnahmen. Unter ihnen waren erneut Bürger aus Ortschaften rund um die geplante Deponie ebenso wie Vertreter von Behörden und aus der Wirtschaft.

Deponien müssen, bevor sie errichtet werden, einen strengen Genehmigungsprozess durchlaufen. Was dabei berücksichtigt, geprüft oder auch nachgewiesen werden muss, regelt die Deponieverordnung, setzte Dr. Stock den Rahmen für seinen ebenso kompetenten wie kurzweiligen Fachvortrag. Zentraler Bestandteil sei beispielsweise das „Multibarrierekonzept“. Je nach Gefährlichkeit der Abfälle müssten mehrere Schutzschichten die Deponie nach unten wie nach oben abdecken, um eine potenzielle Beeinträchtigung des Grundwassers zu verhindern. Jede dieser Barrieren müsse unabhängig voneinander wirken, betonte der Deponieexperte.
Als Materialien für solche Barrieren kämen unter anderem Kunststoffdichtungsbahnen, Bentonitmatten oder auch Ton in unterschiedlichen Stärken in Betracht. Damit sich die Teilnehmer ein Bild davon machen konnten, reichte er mehrere dieser möglichen Dichtungsmaterialien durch die Reihen.

Neben den Barrieren gebe es klare Kriterien für die Standortwahl. Dabei gehe es ebenso um den Abstand zum Grundwasser wie um die geotechnische Stabilität des Bodens. Streng begutachtet werde zudem das Material, das in der Deponie eingebaut werden soll. Nicht zuletzt gebe es ein klar definiertes Messregime, das den Deponiebetrieb überwacht.

In der anschließenden Diskussion ging es unter anderem um die Wahl des Deponiestandortes, den grundsätzlichen bergrechtlichen Status des für die Deponie vorgesehenen Areals auf dem Betriebsgelände der LMBV sowie um den aktuellen Stand des Projekts. Sven Radigk, Leiter der Arbeitsgruppe „Gewässergüte Fließgewässer Lausitz“ bei der LMBV, erläuterte, dass all die Kriterien der Deponieverordnung gründlich abgearbeitet werden und die Planungen voranschreiten. Die Vorplanungen könnten demnächst abgeschlossen werden. Über die Ergebnisse werde wie angekündigt informiert.

Um nicht immer nur über den geplanten Deponiestandort nahe Kostebrau zu reden, verabredete man sich, diesen mal gemeinsam in Augenschein zu nehmen. Die LMBV sicherte zu, eine solche Exkursion zu organisieren.


Der Wirtschaftsweg um den Großräschener See ist wieder nutzbar

Senftenberg/Goßräschen. Der Wegebau auf der Westseite des ehemaligen Tagebaus Meuro und heutigen Großräschener Sees ist nun planmäßig beendet. Insbesondere die vielfältigen Nutzer des Wirtschaftsweges - darunter auch Radtouristen - können ab sofort diesen Rundweg um den Großräschener See wieder ohne Umleitung nutzen.

Die Aufwertung des Wegeabschnitts und der Zufahrten wurde von der Firma Richard Schulz Tiefbau GmbH im Auftrag der Lausitzer und Mitteldeutschen Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH durchgeführt. Auf dem betreffenden Abschnitt wurden die vorhandene Betonplattenstraße zurückgebaut, Teile der Asphaltstraße abgefräst und ein neuer Asphaltweg errichtet. Der neue ca. 750 Meter lange Wegeabschnitt präsentiert sich mit einer Breite von drei Metern zuzüglich Bankette.

Im Rahmen des Bauvorhabens wurden eine Feuerwehrzufahrt zur Löschwasserentnahme zum Restloch Meuro/Großräschener See errichtet sowie eine Betonfläche von 7.600 Quadratmetern beseitigt. Abseits der Strecke sind bis Ende Mai 2025 noch einige Restarbeiten zu erledigen.

Arbeiten am Radrundweg um den Großräschener See sind abgeschlossen
Wirtschaftsweg und entsiegelte Fläche mit Blick zum Großräschener See


Friedersdorfer Strand am Silbersee zu Ostern nutzbar

Senftenberg/Lohsa. Am sächsischen Silbersee wurde bis zuletzt gearbeitet, um den Friedersdorfer Strand ab 18. April 2025 für die Badesaison temporär freizugeben. Vertreter des Sächsischen Oberbergamtes (OBA Sachsen) und der Lausitzer und Mitteldeutschen Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV) übergaben den Strand bei einem Vor-Ort-Termin zur saisonalen Nutzung an die Gemeinde Lohsa und den Campingplatzbetreiber. Seit November 2023 hatten die beauftragten Unternehmen Metzner GmbH und HAGN Umwelttechnik GmbH im Auftrag der LMBV und in Abstimmung mit dem OBA Sachsen intensiv an der geotechnischen Sicherung des Silbersees, insbesondere am Friedersdorfer Strand, gearbeitet.

Mittels seeseitiger Rüttelstopfverdichtung und einer leichten Rüttelverdichtung im Uferbereich wurden rund eine Mio. Kubikmeter Bodenvolumen verdichtet und damit der Friedersdorfer Strand für eine gefahrlose Nutzung vorbereitet. Im März 2025 erfolgten planmäßig die letzten Profilierungsarbeiten am Ufer. Innerhalb des ausgewiesenen Badebereichs kann jetzt offiziell gebadet werden. Zwei neue Informationstafeln informieren nun über die Sanierungsleistungen am See und das Speicherbecken Lohsa I. 

Die Nutzung des Badebereichs wird vorerst zeitlich beschränkt. Bis Oktober 2025 wird der Strandbereich nutzbar sein. Denn komplett abgeschlossen sind die Bauarbeiten noch nicht. Es werden die rückgebauten Flächen, Sport- und Freizeitbereiche auf dem Campingplatz wiederhergestellt. Am östlichen Ufer, außerhalb des Strandbereiches, folgen noch Ersatzpflanzungen mit verschiedenen Gehölzen zur ökologischen Kompensation der in Anspruch genommenen Flächen. (SK)

v.l.: Karsten Handro - LMBV-Abteilungsleiter Projektmanagement, Robert Kaschkat - Sächsisches Oberbergamt, Falk Nowotnick - Betreiber des Campingplatzes und Thomas Leberecht - Bürgermeister der Gemeinde Lohsa bei der saisonalen Freigabe des Badebereichs am Silbersee. (Foto: Gernot Menzel)

Hintergrund: Der Silbersee ist ein Speichergewässer der sächsischen Landestalsperrenverwaltung (LTV). Er entstand aus dem ehemaligen Tagebau Werminghoff II, der 1935 bis 1960 betrieben wurde. In den Jahren 1967 bis 1971 wurden die beiden entstandenen Restlöcher Friedersdorf und Mortka für deren heutige Funktion als Speicherbecken Lohsa I vorbereitet und geflutet. Mit dem Wiederansteigen des Grundwassers in der Region stieg die Gefahr von spontanen Böschungseinbrüchen in den Kippenbereichen. Ein Großteil der Flächen und Ufer mussten vorsorglich gesperrt werden. Mit den Sanierungsarbeiten wird die geotechnische Sicherheit für den Silbersee hergestellt, um eine Nachnutzung als Speicherbecken und in ausgewiesenen Teilbereichen eine touristische Nutzung zu ermöglichen.

Der Strand am Silbersee ist fertiggestellt und kann für die Badesaison 2025 genutzt werden. (Foto: Gernot Menzel)
Bis zuletzt wurde am Friedersdorfer Strand gearbeitet. (Foto: Gernot Menzel)
Seeseitige Rüttelstopfverdichtungsarbeiten im Oktober 2024 (Foto: Christian Horn)


Sichtkontrolle am Becken Menteroda

Sondershausen/Menteroda. Das in den 1970er Jahren erbaute Becken Menteroda konnte Anfang April aufgrund niedriger Zuläufe und geringer Niederschlagsmengen vor Ort auf Stand Null gefahren werden. Dies ermöglichte eine Sichtkontrolle des Ablaufbauwerkes und eine Bewertung der Sedimentation. Die Erkenntnisse fließen nun in die Bewertung einer künftigen Beckensanierung ein.
Inzwischen ist vor Ort wieder Normalbetrieb eingekehrt. Das Becken Menteroda dient dazu, die salzhaltigen Haldenwässer der Rückstandshalde Menteroda zu fassen und gesteuert für die Grubenflutung des ehemaligen Bergwerks zu nutzen. Parallel können die Haldenwässer über die neue Haldenwasserleitung im Probebetrieb ins Becken Wipperdorf abgesteuert werden. Derzeit läuft hierzu die finale Abnahme und Inbetriebnahme seitens des TÜV Thüringen

Am 9. April war das Becken Menteroda auf Stand 0 gefahren worden.


Verwahren von alten Brunnen rund um und am Berzdorfer See hat begonnen

Senftenberg/Görlitz. Derzeit werden im Auftrag der LMBV, der Projektträgerin der Braunkohlesanierung im Osten Deutschlands, noch alte bergbauliche Filterbrunnen im Umfeld des vormaligen Tagebaus Berzdorf bei Görlitz endverwahrt. Den Auftrag dazu hat die Bohrgesellschaft Landsberg mbH im Frühjahr bis zum Ende des Jahres 2025 übernommen.

Insgesamt sind 148 Filterbrunnenstandorte nachzuverwahren bzw. zu sichern. Unter Berücksichtigung der Vorortsituation befinden sich die Standorte im unbefestigten Gelände oder im Bereich von befestigten Wegen, Straßen, Plätzen und im Flachwasserbereich rund um den Bergbaufolgesee. Dies kann zu lokalen und temporären Einschränkungen am See führen, für die die LMBV um Verständnis bei Anrainern und Besuchern am Berzdorfer See bittet.

Die alten Filterbrunnen im Bereich des ehemaligen Tagebaues Berzdorf wurden nach der Tagebaueinstellung zum Teil bereits rückgebaut und mit sandig-kiesigen Materialien – damals jedoch ohne Verdichtung – verwahrt.

Um eine mögliche künftige Gefährdung durch Filterbrunnen, die sich in direkten Bereichen der öffentlichen Zugänglichkeit bzw. in Bereichen der direkten Nachnutzung befinden und somit eine Einschränkung für die Wiedernutzbarmachung der Oberfläche darstellen könnten, auszuschließen, müssen alle Filterbrunnenstandorte noch einmal aufgesucht und mit kohäsivem Material nachverwahrt werden.

Dies kann z. B. durch Verpressen von hydraulisch dichtem Material, Dichtungs- bzw. Dämmsuspension passieren. Bei einem Nichtauffinden werden die Oberflächen der vormaligen Brunnenstandorte mit Geotextilien gesichert.

Foto: LMBV/Steffen Rasche (2024)


Vereinbarung zwischen LMBV und Universität der Vereinten Nationen unterzeichnet

Dresden. Am 8. April 2025 wurde anlässlich der Dresden Nexus Conference 2025 ein Vereinbarungsmemorandum zwischen der LMBV und der Universität der Vereinten Nationen in Dresden unterzeichnet. In der Auftaktveranstaltung der DNC 2025 ging es um "The Future of Resources – Resources for the Future", die globale Trends und wegweisende Impulse aufzeigte. Dazu trugen neben der Begrüßung durch Prof. Tshilidzi Marwala, Rektor der United Nations University und UN Under-Secretary-General, insbesondere der Keynote-Vortrag von Prof. Dr. Dr. mult. Hans Joachim Schellnhuber, Generaldirektor des International Institute for Applied Systems Analysis, bei.

Im Rahmen der Eröffnungssession wurden auch die Geschäftsführer der LMBV, Bernd Sablotny und Torsten Safarik auf die Bühne gebeten, um gemeinsam mit Prof. Tshilidzi Marwala und der Prof. Dr. Edeltraud Günther, Direktorin der United Nations University vom Institute for Integrated Management of Material Fluxes and of Resources die o.g. Vereinbarung zu unterzeichnen. Diese anerkennt den beiderseitigen Nutzens einer Zusammenarbeit in den Bereichen Forschung, Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses, Lehre, Veranstaltungen, Bewusstseinsbildung, Wissenstransfer und Anwendung der Ergebnisse zur Lösung globaler Herausforderungen.

Beide Vertragsparteien wollen ihre Zusammenarbeit durch diese Absichtserklärung formalisieren, um den Rahmen für ihre Zusammenarbeit und die Bereiche von beiderseitigem Interesse zu umreißen, und dass sie das Engagement für eine nachhaltige Entwicklung und den Wunsch teilen, die Forschung, den Aufbau von Kapazitäten und das Bewusstsein für die nachhaltige Bewirtschaftung von Umweltressourcen wie Wasser, Boden, Abfall, Energie und anderen Georessourcen zu fördern.

Die Vertragsparteien wollen beim Zugang zu Daten aus Sanierungsmaßnahmen in einer Modellregion zusammenarbeiten und Expertenwissen für Vernetzung und strategische Partnerschaften bereitstellen. Neben wissenschaftlichen Veröffentlichungen geht es auch um das Entwickeln praktischer Lösungen für spezifische Herausforderungen und eine internationale Vernetzung sowie eine verbesserte Sichtbarkeit und öffentliche Akzeptanz.

Zum Hintergrund: Die UNU-FLORES ist eines von 14 Instituten und Programmen in zwölf verschiedenen Ländern, die zusammen die Universität der Vereinten Nationen (UNU) bilden - eine globale Denkfabrik und postgraduale Lehreinrichtung mit Sitz in Tokio. Sie hat den Auftrag, durch gemeinsame Forschung und Ausbildung zur Lösung der drängenden globalen Probleme des menschlichen Überlebens, der Entwicklung und des Wohlergehens beizutragen, die den Vereinten Nationen, ihren Völkern und Mitgliedstaaten ein Anliegen sind.

Vom 8. bis 10. April 2025 findet die Dresden Nexus Conference (DNC) 2025 im Deutschen Hygiene-Museum Dresden (DHMD) die globale Resource Nexus Community statt, um innovative Konzepte nachhaltiger Ressourcennutzung zu diskutieren. Unter dem Motto „Die Zukunft der Ressourcen – Ressourcen für die Zukunft“ ist die DNC 2025 Teil der weltweiten Feierlichkeiten zum 50. Jubiläum der United Nations University (UNU) und richtet den Blick auf vergangene Erfolge sowie zukünftige Herausforderungen. Die internationale Konferenz, die über 150 Vorträge in mehr als 50 Sessions und Side-Events umfasst, vereint Teilnehmende aus über 75 Ländern und setzt neue Maßstäbe in Forschung, Politik und Wirtschaft.

In der Auftaktveranstaltung ging es um "The Future of Resources – Resources for the Future". In der Keynote der Session 2 "Healthy Food – Healthy Planet" mit internationalen Experten ist u. a. ein Beitrag der LMBV von Geschäftsführer Torsten Safarik geplant unter dem Motto: “Von der Wissenschaft in die Praxis: Umsetzung von Bergbau-Stilllegungen in der Lausitz / From Science to Practice: Managing the postmininig transition in Lusatia“

Ein weiteres Highlight der DNC 2025 ist die begleitende Kunstausstellung von Jens Galschiøt, welche aktuelle Fragen der verantwortungsvollen Ressourcennutzung thematisiert. Dazu gehört die "Freedom to Pollute": Diese Skulptur hinterfragt provokant den Umgang mit Umweltverschmutzung und fordert zu einem bewussteren Umgang mit Ressourcen auf. Inmitten ernster Gespräche über Nachhaltigkeit wird eine sechs Meter hohe, rauchende Freiheitsstatue die UNU-Ressourcenkonferenz dominieren, welche direkt vor dem Eingang des DHMD aufgebaut wurde. Die Ausstellung lädt Medien und Besucher dazu ein, sich mit der Schnittstelle von Kunst, Wissenschaft und nachhaltiger Entwicklung auseinanderzusetzen und bietet inspirierende Denkanstöße.  UST

Impressionen von der DNC 2025
Nach der Unterzeichnung des MoU zwischen UNU Flores und LMBV




LMBV informiert Flächeneigentümer zu Entschädigungsfragen

Flächeneigentümer im Umfeld der Sanierungsmaßnahme B97 bei Spreetal werden für potenzielle Schäden nach einer klaren Methodik entschädigt. Darüber informierte die LMBV bei einer Veranstaltung Anfang April im Schloss Hoyerswerda. Geladen waren alle Flächeneigentümer, deren Flächen im gutachterlich definierten Einwirkbereich der komplexen Straßensanierung liegen. Das Sächsische Bergamt erläuterte seine Rolle als verfahrensführende Behörde und die erforderlichen Schritte für den Vorhabenträger im Umgang mit betroffenen Eigentümern.

Für die anspruchsvolle geotechnische Sicherung eines rund drei Kilometer langen Teilstücks der B97 zwischen Spremberg und Hoyerswerda und der angrenzenden S130 nach Burgneudorf laufen die Vorplanungen. Bis Mitte des Jahres 2025 sollen diese abgeschlossen sein, informierte Gerd Richter, Leiter des Sanierungsbereichs Lausitz der LMBV. Danach gebe es dann auch einen angepassten Bauzeitplan. Schon jetzt versicherte Richter, dass während der Sanierung alle verfügbare Technik eingesetzt werde, um die erforderliche Stabilisierung des Untergrundes so schnell wie möglich herzustellen.

In welcher Weise die Technik am besten eingesetzt wird, sollen probeweise Rütteldruckverdichtungen auf einem Testfeld nördlich der S130 zeigen. Wenn alles optimal laufe, könnten dafür noch im Winter 2025/26 erforderliche Holzungen erfolgen. Im Anschluss werde das Testfeld errichtet.

Die Sanierungsmaßnahme findet im Wesentlichen auf Flächen statt, die sich im Eigentum Dritter befinden. Im Umgang mit diesen Flächeneigentümern erfordert das Sächsische Oberbergamt (OBA) von der LMBV „volle Transparenz“. Dabei hoffe das OBA, dass es nach entsprechendem Engagement und Erläuterungen zum Ausgleich potenzieller Schäden durch die LMBV zu privatrechtlichen Vereinbarungen komme, betonte Nina Luchterhand-Rülke, Leiterin des Rechts-Referats im OBA. Nur wenn es trotz aller Bemühungen keine Einigung gebe, könne das OBA auch anordnen, dass Eigentümer die befristete Nutzung ihrer Flächen für die Sanierungsmaßnahme dulden müssen.

Damit es nicht so weit kommt, erläuterte Claudia Schulz, bei der LMBV zuständig für Bergschäden und Entschädigungen, die Grundzüge der Entschädigung. Wichtig dabei sei der Grundsatz der Gleichbehandlung. Um dies zu gewährleisten, würden die unterschiedlichen Flächen nach klaren Kriterien kategorisiert. Für bestimmte Gebäude werde vor Beginn der Sanierungsmaßnahme durch externe Sachverständige der Ist-Zustand ermittelt, um einen objektiven Vorher-Nachher-Vergleich zu ermöglichen.

Gerd Richter unterstrich, dass jede Nutzungseinschränkung privater Flächen nur temporär sei und dass die Einschränkungen mit dem Einsatz der Technik durch das Areal „wanderten“. Damit nahm er einzelnen Eigentümern die Sorge, dass während des gesamten Maßnahmezeitraums alle Flächen gleichzeitig betroffen sein werden.

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