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Regelung Bergschäden

Regelungen zu Bergschäden

Die Schadensmeldungen zu Bergschäden bearbeitet die LMBV mit Geltungsbereich der in ihrer Verantwortung liegenden Abschlussbetriebspläne und der zugehörigen Grundwasserabsenkung.

Regelungen zu Bergschäden durch die LMBV mbH im Lausitzer und Mitteldeutschen Revier

Der Schaden muss bereits eingetreten sowie noch nachvollziehbar sein und die Verursachung in der bergbaulichen Tätigkeit liegen. Die Schadensursache kann im Grundwasserentzug der ehemaligen Tagebaue begründet sein. Grundwasserwiederanstieg nach Beendigung der Sümpfung für die Tagebaue wird jedoch rechtlich als natürlicher Prozess und nicht als Schadensverursachung angesehen. Anspruchsberechtigt sind nur Personen, denen ein Schaden im Sinne des BBergG § 114 und von § 20, Abs. 3, Berggesetz der DDR (Wirksamkeit des Gesetzes auf Grund des Einigungsvertrags vom 31.08.1990) entstanden ist.

Schadensmeldung

Die Schadensmeldung muss schriftlich erfolgen und kann formlos an o. g. Adresse gesendet werden. Um den Antrag zügig bearbeiten zu können, sind folgende Daten erforderlich:

  • Adresse des betroffenen Objektes, Flur-Nr., Flurstück-Nr., Gemarkung
  • Grundbuchauszug des betroffenen Grundstücks
  • Name, Anschrift, Tel-Nr. des Eigentümers
  • Name, Anschrift, Tel-Nr. des Antragstellers
  • kurze Darstellung des Schadens und der Situation, evtl. Foto beifügen

Zur vollständigen Registratur ist das untenstehende PDF-Formular ausgefüllt und zusammen mit dem durch Grundbuchauszug für das betroffene Grundstück dokumentierten Eigentumsnachweis einzureichen.

Formular zur Meldung eines Bergschadens

Kontakt zur Abteilung "Bergschäden / Entschädigungen"

Bitte nutzen Sie die folgenden Kontaktdaten, wenn Sie einen Bergschaden melden wollen.

Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH
Abteilung Bergschäden/Entschädigungen
Knappenstraße 1
01968 Senftenberg
Tel.: +49 3573 84-4454
Fax: +49 3573 84-4628
E-Mail: bergschaden@lmbv.de