Maßnahmen zur Haussicherung

In den ehemaligen Bergbauregionen wurden in der Zeit des Abbaus u.a. Wohngebäude errichtet, ohne den Sachverhalt des Grundwasserwiederanstiegs zu berücksichtigen. Dadurch sind Sicherungsmaßnahmen nötig.

Mit der Umsetzung von Sicherungsmaßnahmen soll dem eingetretenen Grundwasserstand durch bauliche und konstruktive Maßnahmen an Gebäuden entgegengewirkt werden. Erforderliche Abwehrmaßnahmen werden nur dort unterstützt, wo die Vernässungen dem nachbergbaulichen, natürlichen Grundwasserwiederanstieg zuzuordnen sind und der Eigentümer keine Kenntnis bezüglich der Grundwasser- und Vernässungsproblematik hat.
Die Realisierung von Sicherungsmaßnahmen erfolgt erst nach Eingang einer Vernässungsmeldung des Eigentümers bei der LMBV und setzt stets eine schriftliche Vereinbarung zwischen dem Eigentümer und der LMBV voraus.

Gebäude können u.a. durch folgende Techniken gesichert werden:
• Bauwerksabdichtung (z.B. Einbau einer wasserdichten Wanne in den Keller, Außenhautabdichtung),
• Keller(teil-)verfüllung
• Entfernen des Gebäudes aus dem Grundwasser (Gebäudeanhebung) und
• Absenkung des Grundwassers durch ständige Wasserhaltung als Einzel- oder Komplexmaßnahmen (z.B. Ringdrainagen um das Gebäude, Brunnen)

Die Planungen und Umsetzung der Sicherungsmaßnahmen erfolgen grundsätzlich durch den Eigentümer in eigener Verantwortung und auf eigene Rechnung. Die LMBV beteiligt sich an den Planungs- und Baukosten bis maximal in Höhe des aktuellen Verkehrswertes abzüglich einer 10%igen Eigenbeteiligung des Eigentümers. Unterstützt werden ausschließlich die jeweils wirtschaftlichsten Maßnahmen, die der unmittelbaren und nachhaltigen Sicherung des Gebäudes dienen.
Zusätzlich zu den Einzelhaussicherungsmaßnahmen kann die LMBV die betroffenen Hauseigentümer durch sogenannte Soforthilfemaßnahmen, unter Berücksichtigung einer finanziellen Beteiligung der Eigentümer, unterstützen.

Vernässungsmeldungen bzw. der Antrag auf Soforthilfe ist grundsätzlich schriftlich und formlos über die untenstehenden E- Mailadressen bei der LMBV einzureichen.

Hinweis:  Um den Antrag zügig bearbeiten zu können, sollten folgende Daten unbedingt angegeben werden
• Adresse des betroffenen Objektes, Flur-Nr., Flurstück-Nr., Gemarkung
• Name, Anschrift, Tel-Nr. des Eigentümers
• Name, Anschrift, Tel-Nr. des Antragstellers
• kurze Darstellung der Situation, evtl. Foto beifügen

KONTAKT MITTELDEUTSCHLAND
Walter-Köhn-Straße 2
Abteilung VS 13
04356 Leipzig
Fax: +49 341 2222–2300
Bürgerinformation: +49 341 2222–2006
E Mail: soforthilfe-mitteldeutschland@lmbv.de

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Knappenstraße 1
Abteilung VS 12
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Bürgerinformation: +49 3573 84–4511
E Mail: soforthilfe-lausitz@lmbv.de