Exkursion zur Baustelle der Wasserbehandlunganlage Plessa

Lauchhammer/Plessa. Eine Exkursion zur Baustelle der Wasserbehandlungsanlage (WBA) Plessa führte dieser Tage Bürger aus Lauchhammer und Kostebrau zusammen. Die Wasserbehandlungsanlage Plessa wird künftig Eisenhydroxid aus dem Floßgraben und dem Hammergraben ausfällen und so die Schwarze Elster vor Verockerung schützen. Diese so genannten EHS-Rückstände aus dem Reinigungsprozess sollen, so die aktuellen Planungen der LMBV, künftig auf einer Monodeponie nahe Kostebrau endgelagert werden. Um hier die Möglichkeit einer sachlichen Information zum Thema zu bieten, wurde die Exkursion für interessierte Anwohner aus Kostebrau und Lauchhammer seitens der LMBV initiiert. Vertreter der Bürgerinitiative, die die Monodeponie ablehnen, nahmen an der Exkursion nicht teil.
Markus Steinhardt, zuständiger LMBV-Projektmanager der Wasserbehandlungsanlage in Plessa, erläuterte in dem zweistündigen Rundgang die Notwendigkeit der Anlage, die nach Inbetriebnahme zwischen 15.000 und 25.000 Tonnen EHS zurückhalten wird. Zudem erklärte er die Funktionsweise, angefangen vom Entnahmepumpwerk über das Reaktionsbecken, die drei Sedimentationsbecken, das EHS-Pumpwerk, die Schlammeindickung und -entwässerung bis hin zur Konditionierung und Einleitung des gereinigten Wassers in die Vorflut.
Die Teilnehmer nutzten unter anderem die Gelegenheit, in die Sedimentationsbecken hinabzusteigen - eine Möglichkeit, die es nach Inbetriebnahme nicht mehr geben wird.
Die Exkursion gehört zu einer Reihe von Informationsangeboten, welche die LMBV im Zusammenhang mit der geplanten EHS-Deponie initiiert hat.


Finanzierung der Sicherung des Helenesees bei Frankfurt/O. durch Bund und Land bestätigt

Berlin/Potsdam/Senftenberg. Die Finanzierung der Maßnahmen zur Gefahrenabwehr am Helenesee bei Frankfurt/Oder ist gesichert. Im Rahmen von § 3 des aktuellen Verwaltungsabkommens Braunkohlesanierung wurde die Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau- Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV) mit der Sanierung des derzeit gesperrten Tagebaufolgesees beauftragt. Das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR) und die LMBV haben sich verständigt, dass sich das LBGR am Helenesee weiterhin engagiert und die nächsten Planungsphasen leitet und vorantreibt. Nachfolgend wird die LMBV die Sicherungsmaßnahmen vollständig übernehmen und umsetzen.

Dies beschloss in seiner jüngsten Sitzung am 20. März 2024 der Steuerungs- und Budgetausschuss für die Braunkohlesanierung (StuBA) in Berlin. „Bund und Land beteiligen sich jeweils zur Hälfte an den Kosten. Wir sind froh, dass sich alle Beteiligten für die Sicherung des Helenesees engangieren und auf unsere Erfahrungen in der Bergbausanierung bauen“, so Bernd Sablotny, Sprecher der Geschäftsführung der LMBV.
Der Staatssekretär des brandenburgischen Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung (MIL), Uwe Schüler, betont: „Die gemeinsam mit dem Bund vereinbarte Sicherstellung der Finanzierung der Sanierungsmaßnahmen über das Verwaltungsabkommen Braunkohlensanierung ist ein gutes Signal für die Region und für ganz Brandenburg.“ Das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung hat sich als für die Umsetzung des Verwaltungsabkommens zuständiges Ressort für die Aufnahme des Projektes in den Anwendungsbereich eingesetzt. Die Landesmittel werden in einem Haushaltstitel des MIL bereitgestellt. Staatssekretär Uwe Schüler: „Damit leisten wir einen wichtigen Beitrag, damit der Helenesee wieder für die Region als Bade- und
Veranstaltungsort nutzbar werden kann. Es ist allen Beteiligten klar, dass dabei noch ein weiter Weg vor uns liegt.“

Wirtschaftsstaatssekretär Hendrik Fischer: „Ich freue mich sehr, dass die Finanzierung der Helenesee-Sanierung gesichert ist. Mit dieser Klarheit im Rücken kann es nun Schritt für Schritt losgehen. Die Sanierung nach den umfassenden Rutschungen ist sicherlich ein Kraftakt. Daher danke ich allen Beteiligten ausdrücklich für die gute, gemeinsame Vorarbeit und wünsche weiterhin gutes Gelingen. Die Stadt Frankfurt/Oder hat mit ihren Informationsveranstaltungen die Kommunikation vor Ort maßgeblich gestaltet. Die Sperrung des Helenesees und die Arbeiten vor Ort sind auch für die Betroffenen eine Herausforderung. Und es wird noch einige Zeit dauern – aber die Freude wird groß sein, wenn der See wieder genutzt werden kann. Er ist bei den Bürgerinnen und Bürgern sehr beliebt und auch eine feste touristische Größe.“

Das LBGR hatte den See im Mai 2021 nach einer Rutschung am Oststrand vollständig gesperrt. „Wir sind froh, dass wir nun zügig mit den Planungen für die Sicherung des Helenesees beginnen können, denn wir wissen um die große Bedeutung des Gewässers in der Region. Wenn alles komplikationslos verläuft, könnten Ende des Jahres 2027 die ersten Sicherungsmaßnahmen am Nordufer beginnen“, so LBGR-Präsident Sebastian Fritze. Die Behörde hatte Anfang März ein Standsicherheitsgutachten für den Helenesee vorgestellt, das an den Uferbereichen eine sogenannte Verflüssigungsgefahr attestiert. Dort sind es vor allem locker gelagerte Sande, die mit technischen Mitteln, z.B. dem Abtrag der Massen beseitigt oder dem Rütteldruckverdichtungsverfahren stabilisiert werden sollen.

Art und Umfang der erforderlichen Gefahrenabwehrmaßnahmen sowie die genauen Kosten können jedoch erst nach Vorliegen der Vorplanung, bei welcher aus mehreren möglichen Sicherungstechnologien eine Vorzugsvariante mit fundierter Kostenschätzung erarbeitet wird, bewertet werden.

Hintergrund:
Im März 2021 kam es am Oststrand des Helenesees nahe Frankfurt/Oder zu einer Rutschung. Diese ist rund 30 Meter breit und reichte zwischen neun und zwölf Meter ins Hinterland. Rund 500 m3 Bodenmassen rutschten in den See, sodass der Badestrand komplett zerstört wurde. Mit der Allgemeinverfügung „Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren aufgrund früherer bergbaulicher Tätigkeit am Helenesee“ vom 21. Mai 2021 sperrte das LBGR den kompletten See und seine Uferbereiche. Bereits 2011 war es am Südufer des Helenesees zu Rutschungen gekommen.

Der ehemalige Tagebau Helene/Nord förderte von 1940 bis 1958 Braunkohle und war nach der Flutung bis vor wenigen Jahren ein beliebter Ort für Erholung und Events mit überregionaler Bedeutung bis zur Bundeshauptstadt Berlin.


Zur Pressemitteilung


Mögliche EHS-Monodeponie unterliegt strengen Regularien

Senftenberg. Von der Genehmigung über den Betrieb bis hin zu Nachsorge und Nachnutzung: Eine EHS-Monodeponie, wie die LMBV sie im ehemaligen Bergbaugebiet nahe der Ortschaft Kostebrau plant, würde strengen Regularien unterliegen. Daran ließ Dr. Bernd Dutschmann, der Verbandsvorsteher des Abfallentsorgungsverbands Schwarze Elster, bei der 3. von der LMBV initiierten Themenwerkstatt am 14. März auf dem BTU-Campus in Senftenberg keinen Zweifel. Die Veranstaltung trug den Titel: „Harte Bandagen für Deponien. Was auf einer DK 1 deponiert werden darf“. An der Themenwerkstatt beteiligten sich neben interessierten Bürgerinnen und Bürgern auch Vertreter der Bürgerinitiative Kostebrau, des Landesbergamtes Brandenburg, des Aktionsbündnisses Klare Spree sowie der Bürgermeister von Lauchhammer, Mirko Buhr, und die Landtagsabgeordnete Isabell Hiekel (Grüne).

Entscheidend sei eine stichhaltige Begründung für die Notwendigkeit der Maßnahme, betonte Dutschmann. Eine Deponie sei immer „das letzte Mittel“, sagte er. Zuvor müssten alle Möglichkeiten geprüft und genutzt werden, auf welchen Wegen der Eisenhydroxidschlamm (EHS) wirtschaftlich zu verwerten sei. Nur die dann immer noch verbleibenden Mengen dürften einer Deponierung zugeführt werden. Sie müssten es allerdings auch, da sie als Abfall gelten.

Sven Radigk, Projektleiter EHS-Monodeponie der LMBV, erinnerte daran, dass trotz verschiedener Verwertungsoptionen noch für viele Jahrzehnte erhebliche Mengen EHS anfielen. In diesem Zusammenhang verwies er auf die vorherige Themenwerkstatt im Februar, in der mit dem Geschäftsführer der Produktions- und Umweltservice (P.U.S.) GmbH Lauta. Dr. Matthias Leiker, eigens diese Frage vertiefend erörtert worden war.

Verbandsvorsteher Dutschmann erläuterte den erforderlichen Aufbau der Schichten für eine genehmigungsfähige Deponie. Dieser würde sich abhängig von der Gefährlichkeit des abzulagernden Materials unterscheiden. So gelten für nicht gefährliche Abfälle und eine Deponie der Deponieklasse (DK) 1 beispielsweise geringere Auflagen bei der Basisabdichtung als bei einer Deponie der Klasse DK 2. Gleiches gelte für die Oberflächenabdichtung, wenn die Deponie ihren genehmigten Füllstand erreicht hat und eine neue Oberfläche für die Nachnutzung hergestellt wird.

In der nachfolgenden, thematisch vielseitigen Diskussion ging es unter anderem um Kriterien für die Anlieferung des EHS, die Prüfung alternativer Standorte sowie den Umgang mit potenziellen Insolvenzrisiken eines Deponiebetreibers. Immerhin handele es sich um ein über viele Jahrzehnte dauerndes Projekt. Eigens für diesen Fall werde mit der Genehmigung festgelegt, welche finanziellen Sicherheitsleistungen der Betreiber hinterlegen muss, erklärte Dutschmann. Radigk ergänzte, dass es sich bei der LMBV um ein bundeseigenes Unternehmen handele, das durch den Staat abgesichert sei.

Hintergrund: Die LMBV plant bei Kostebrau eine EHS-Monodeponie auf eigenem Betriebsgelände. Im unmittelbaren Umfeld gibt es dagegen Widerstände. Gleichzeitig besteht die Notwendigkeit einer Deponie, um einen Großteil der anfallenden EHS-Massen auf diese Weise schadlos zu beseitigen und dabei sicher zu verwahren.

Die Themenwerkstatt-Reihe zur EHS-Thematik wird mit weiteren Veranstaltungen nach der Sommerpause fortgesetzt. Die Planungen dafür laufen in Kürze an. Über die Themen und die genauen Termine wird die LMBV rechtzeitig informieren.

Lauchhammers Bürgermeister Mirko Buhr und LMBV-Projektverantwortlicher Sven Radigk im Gespräch mit der Bürgerinitiative Kostebrau.


LMBV-Themenwerkstatt zu harten Regularien für Deponien

Senftenberg. Die Veranstaltungsreihe der LMBV am BTU-Campus in Senftenberg wird am 14. März 2024 fortgesetzt.

Welche Regelungen gelten für den Bau einer Deponie der Klasse DK1? Was darf dort verwahrt werden? Welche Grenzwerte müssen dabei eingehalten werden?

Diesen und anderen Fragen will eine weitere Themenwerkstatt der LMBV nachgehen, die sich mit dem Thema Eisenhydroxidschlamm beschäftigt. Referent ist Dr. Bernd Dutschmann, der den Abfallversorgungsverband Schwarze Elster leitet.

Hintergrund: Die LMBV plant auf ihrem Betriebsgelände eine Deponie für Eisenhydroxidschlamm (EHS). Während es im unmittelbaren Projektumfeld Kritik an dem Vorhaben gibt, sehen Experten und das Aktionsbündnis Klare Spree darin eine Lösung für das EHS-Problem, das zur Verockerung der Spree und anderer Fließgewässer führt. Die Monodeponie könnte demnach – neben der Vermeidung und Wiederverwertung von EHS – eine von vielen Lösungen sein, um der Sache Herr zu werden.

Um das Thema etwas weiter zu öffnen, den Austausch zu ermöglichen und zugleich Missverständnisse auszuräumen, wird die Veranstaltungsreihe im März fortgesetzt.

Dr. Bernd Dutschmann wird die Themenwerkstatt mit einem Vortrag über „Harte Bandagen für Deponien. Was bei einer DK 1 deponiert werden darf“ einleiten. Anschließend sollen die Teilnehmer in einen möglichst regen Austausch zum Thema kommen.

Was?

LMBV-Themenwerkstatt zu EHS: „Harte Bandagen für Deponien. Was auf einer DK1 deponiert werden darf.“

Wer?

Dr. Bernd Dutschmann, Verbandsvorsteher Abfallentsorgungsverband Schwarze Elster

Wann?

14. März 2024, 17:00 Uhr – 18.30 Uhr

Wo?

BTU-Campus Senftenberg, Universitätsplatz 1, Gebäude 2, Senatssaal (1. Etage)

Weitere Veranstaltungen in dieser Themenreihe sind in Vorbereitung.

Die Teilnahme an der Veranstaltung bedarf keiner Anmeldung.


Konditionierungsanlage reduzierte auch 2023 die Eisenfracht in der Spree — Jahresbericht erschienen

Senftenberg/Spremberg. Der Jahresbericht 2023 zum "Monitoring der Eisenbelastung der Spree und in der Talsperre Spremberg" durch den Fachgutachter „Klare Spree“ der LMBV Dr. Uhlmann vom Institut für Wasser und Boden (IWB Dresden) liegt vor. Die Wasserbehandlung durch den bedarfsgerechten Betrieb der Konditionierungsanlage im Zulauf der Spree zur Talsperre Spremberg zeigte auch im Jahr 2023 ihre positive Wirkung. Die Konditionierungsanlage, bestehend aus der ertüchtigten Bekalkungsanlage in Spremberg-Wilhelmsthal sowie nach ca. 1,5 km Fließweg der Flockungshilfsmittelzugabe am Einlaufbauwerk der Vorsperre Bühlow, erzielte eine deutliche Erhöhung des Eisenrückhaltes.

Circa 43 Prozent der Eisenfracht der Spree wurde in der Vorsperre zurückgehalten und somit die Hauptsperre der Talsperre, d. h. der Spremberger Stausee, entlastet. Gleichzeitig wird somit die Einhaltung der Ablaufwerte aus der Talsperre am Pegel Bräsinchen gesichert. Die Eisen-gesamt-Konzentration lag hier 2023 jahresdurchschnittlich bei 0,5 mg/I sowie ganzjährig < 2 mg/I und somit stabil unterhalb der Sichtbarkeitsschwelle für partikuläres Eisen in der Spree.

Bei Einhaltung einer jahresdurchschnittlichen Eisen-gesamt-Konzentration von ≤ 1,8 mg/I gilt gemäß der „Verordnung zum Schutz der Oberflächengewässer“ (OGewV) in Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL), der gute ökologische Zustand bzw. bei stark anthropogen (hier: bergbaulich) beeinflussten Fließgewässern, das gute ökologische Potential bezogen auf den allgemeinen physikalisch-chemischen Parameter (ACP) „Eisen“, als erfüllt. Die Talsperre Spremberg (Vor- und Hauptsperre) erzielte dabei insgesamt einen Eisenrückhalt von ca. 88 Prozent bezogen auf die Immission, d. h. die im Spreewasser transportierte Eisenfracht.

Die Entwicklung der Eisen-gesamt-Konzentrationen im EZG Spree verlief in 2023 moderat bzw. sogar rückläufig. Dies war zum einen witterungsbedingt, auf die langanhaltenden Dürreperioden, mit großräumig und flächenhaft abgesenkten Grundwasserständen zurückzuführen, wodurch die Exfiltration aus den Grundwasserleitern in die Fließgewässer reduziert wurde. Zum anderen waren im Zulauf der Spree zur Talsperre Spremberg, aufgrund des Eisenrückhaltes an den Mitte 2021 komplett fertiggestellten GW-Abfangmaßnahmen der LMBV in Ostsachsen (hier: Barrierekonzept Spreegebiet Südraum), deutlich reduzierte Eisenfrachten (Pegel Wilhelmsthal: i. M. von ca. 5.500 kg/d auf ca. 3.800 kg/d) aus dem Oberlauf der Spree zu verzeichnen.

Aufgrund dessen ist auch die jährliche Mengenzuwachsrate an Eisenhydroxidschlamm (EHS) im Vorstaubecken der Vorsperre Bühlow rückläufig und quasi halbiert worden (d. h. von ca. 40.000 m³ auf ≤ 20.000 m³ pro Jahr). Insofern war die zyklische Beräumung der Vorsperre mittels Saug-/Spülbaggerung in 2023 bedarfsgerecht nicht erforderlich.

Gleichzeitig wurden die Maßnahmen zur Ertüchtigung der Bekalkungsstation im Spremberger OT Cantdorf in 2023 abgeschlossen. Dazu zählten die lokale Beräumung und Entwässerung von EHS mittels Saug-/Spülbaggerung in Geotubes sowie die Errichtung einer Sohlschwelle am Altarm Wilhelmsthal. Neugebaut wurde ein Bediensteg (inklusive Slipanlage für das Arbeitsboot) zur wasserseitigen Unterhaltung der Plattform für den Eintrag der Kalksuspension in der Hauptspree.

Der durch die Konditionierung (hier: Kalkung und Flockung) geförderte Eisenrückhalt in der Vorsperre Bühlow hat bei vergleichsweise moderaten Durchflussmengen der Spree von jahresdurchschnittlich 10,4 m³/s (Pegel Spremberg) in 2023 wiederum gut funktioniert. Der Einsatz von Flockungs- und Flockungshilfsmitteln (hier: Weißfeinkalk und Koaret PA 3230 T) wird im Hinblick auf die aquatischen Lebewesen durch ein fischereibiologisches Monitoring in der Talsperre überwacht, um eventuelle Auswirkungen der Wasserbehandlung auf Fische und Großmuscheln sowie auf das Makrozoobenthos festzustellen bzw. auszuschließen.

Mit dem Einsatz der Flockungs- und Flockungshilfsmittel (d. h. Kalkprodukte und FHM) wurden die Umweltbedingungen für die aquatische Fauna (Wasserorganismen) durch die erfolgreiche Erhöhung des Eisenrückhaltes in der Vorsperre Bühlow verbessert, wodurch auch in 2023 die Stabilität des Fischbestandes und der Benthosdichte zu erklären ist. Im Einklang mit den Vorjahresergebnissen kann das Fazit gezogen werden, dass die Vorteile einer verbesserten Eisenrückhaltung, die mit den Wasserkonditionierungsmaßnahmen mittels Kalkprodukten und FHM eventuell noch vorhandene Restrisiken für Fische und andere aquatische Organismen (z. B. Mollusken und Wasserinsekten) bei weitem aufwiegen (Quelle: Monitoringbericht 2023 zum „Jungfisch-, Benthos- und Großmuschelmonitoring im Rahmen der FFH-Verträglichkeitsprüfung für die Ausbringung von Flockungsmitteln in der Talsperre Spremberg“ vom Institut für Binnenfischerei e.V. [IfB] Potsdam-Sacrow).

Fotos: LMBV/Steffen Rasche (2023)

Neue Publikationen


Trotz Einsatzmöglichkeiten stößt EHS-Verwertung an Grenzen

Senftenberg. Eisenhydroxid erfährt mittlerweile in verschiedenen Produkten eine sinnvolle Verwendung. Gleichwohl verbleiben auch bei den besten Verfahren beseitigungsbedürftige Rückstände. Zudem stellen die enormen Mengen und deren Beschaffenheit des in der Lausitz anfallenden Eisenhydroxidschlamms (EHS), aus dem der Wertstoff gewonnen werden kann, eine besondere Herausforderung dar. Das ist das Fazit der zweiten von der LMBV initiierten Themenwerkstatt, die am 15. Februar auf dem BTU-Campus in Senftenberg „Möglichkeiten und Grenzen der EHS-Verwertung“ zum Thema hatte.
Vor einem voll besetzten Saal stellte Dr. Matthias Leiker, Geschäftsführer der Produktions- und Umweltservice (P.U.S.) GmbH Lauta, verschiedene Einsatzmöglichkeiten von Eisenhydroxid dar. Aufgrund seiner hohen Bindungsfähigkeit leiste das Eisenhydroxid in Biogasanlagen hilfreiche Dienste bei der Entschwefelung, Anlagenstabilisierung und Schaumbekämpfung. Gleiches gelte für die Reinigung von Wasserkreisläufen und der Verbesserung der Wasserqualität. Weltweit vertreibt Leiker die Produkte je nach Einsatzzweck als Pulver, Granulat oder Pellets.
Um die Produkte herzustellen, braucht es Eisenhydroxid in hoher Reinheit, machte der P.U.S.-Chef in der ebenso lebhaften wie fachkundigen Diskussion deutlich. Damit künftig auch EHS-Schlämme aus dem Verantwortungsbereich der LMBV von der P.U.S. genutzt werden können, seien Investitionen in der Grubenwasserbehandlungsanlage der LEAG in Schwarze Pumpe bereits planerisch vorgesehen, ergänzte Sven Radigk, Leiter der LMBV-Projektgruppe „Gewässergüte Fließgewässer Lausitz“. Genau genommen sei allerdings auch die Verwertung nur eine Zwischenlösung, betonte Dr. Leiker. Selbst die EHS-Produkte wären nach mehreren Einsatzzyklen gesättigt und müssten fachgerecht beseitigt werden.
Was zudem alles überlagert, ist das schiere Mengenproblem. Die Schlämme der LMBV könnten nicht einfach so wie sie sind genommen und weiterverarbeitet werden. Die Extraktion des Eisenhydroxids im Zuge der Wasserbehandlung stelle hohe finanzielle Aufwände dar. Zudem sind die Verarbeitungskapazitäten begrenzt. Aus diesem Grund hält die LMBV nach dem aktuellen Stand der Dinge rund 10.000 der jährlich durchschnittlich anfallenden 60.000 Tonnen EHS für wirtschaftlich verwertbar.
An der Themenwerkstatt nahmen neben interessierten Bürgerinnen und Bürgern, Experten von LBGR, LMBV und IHK Cottbus sowie den Bürgermeistern von Lauchhammer und Kostebrau, Mirko Buhr und Hubert Lerche, auch die Landtagsabgeordneten Isabell Hiekel (Grüne) und Wolfgang Roick (SPD) teil.
Im Vorfeld der Veranstaltung äußerten Vertreterinnen und Vertreter der Kostebrauer Bürgerinitiative gegen die EHS-Monodeponie im Rahmen einer Kundgebung ihren Unmut. Einige von ihnen besuchten auf Einladung der LMBV dann ebenfalls die Themenwerkstatt und beteiligten sich an der Diskussion. Worum es ihnen geht, brachte eine Kostebrauerin auf den Punkt: „Wir haben nichts gegen eine Deponie. Wir verstehen schon, dass das Thema ernst ist. Aber wir wollen sie nicht bei uns.“

Hintergrund: Die LMBV plant bei Kostebrau eine EHS-Monodeponie auf eigenem Betriebsgelände. Im unmittelbaren Umfeld gibt es dagegen Widerstände. Gleichzeitig besteht die Notwendigkeit einer Deponie, um einen Großteil der anfallenden EHS-Massen auf diese Weise schadlos zu beseitigen und dabei sicher zu verwahren.

Die  Themenwerkstatt-Reihe wird mit zunächst einer weiteren Veranstaltung fortgesetzt:

„Harte Bandagen für Deponien. Was auf einer DK1 deponiert werden darf.

Donnerstag, 14. März  2024,
17:00 Uhr
BTU-Campus Senftenberg, Senatssaal im Gebäude 2
Universitätsplatz 1
01968 Senftenberg

Die Veranstaltung ist offen und bedarf keiner Voranmeldung.


LMBV lässt in Probefeld eine Dichtwand an der Abproduktenhalde Terpe errichten

Senftenberg/Terpe. Im Zeitraum Mitte Januar bis Mitte Februar entstand eine Baustelleneinrichtung im Auftrag der LMBV nahe der Abproduktenhalde Terpe (APH Terpe). Hier soll in einem definierten Abschnitt eine Probedichtwand im Boden errichtet werden. Es handelt sich um einen Feldversuch der LMBV zur planerischen Prüfung und Vorbereitung für eine mögliche umfassendere vertikale Abdichtung der APH Terpe. Die Länge der im Rahmen des Feldversuches herzustellenden Dichtwand beträgt zunächst 15 Meter, die Tiefe hierbei etwa 16,5 Meter. Der Feldversuch vor Ort ist für den Zeitraum bis Mai 2024 geplant. Anschließend erfolgt nachlaufend zunächst die Ergebnisbewertung.

„Der jetzt ausgeführte Feldversuch für das Errichten einer Dichtwand dient der planerischen Prüfung und Vorbereitung für eine mögliche vertikale Abdichtung der Abproduktenhalde bis in Tiefen von bis zu ca. 18 Meter. Damit soll ein Abströmen von kontaminiertem Grundwasser, das direkt unterhalb des Haldenkörpers vorhanden ist, unterbunden werden,“ so Joachim Schmidt, verantwortlicher Projektmanager der LMBV.

Die Abproduktenhalde Terpe sowie die Sanierung des kontaminierten Grundwassers unterliegen dem Bergrecht (BBergG). Die Grundwasserkontamination betrifft die oberen, nur lokal ausgebildeten Grundwasserleiter. Dieses Grundwasser unterliegt einer sehr geringen Dynamik und hat keine direkte hydraulische Anbindung an die tieferliegenden Hauptgrundwasserleiter. Auch die Überwachung standorttypischer Schadstoffe (BTEX, Alkylphenole, PAK) ist über den Abschlussbetriebsplan „Abproduktenhalde Terpe“ bergrechtlich geregelt und wird am Standort durch Untersuchungen an ca. 70 Grundwassermessstellen quartalsweise bis jährlich umgesetzt. Die Reinigung des aus mehreren Sanierungsbrunnen gehobenen kontaminierten Grundwassers und die Wiedereinleitung des gereinigten Wassers wird nach strengen Vorgaben der zuständigen Bergbehörde durch monatliche Analysen kontrolliert.

Hintergrund: Die Abproduktenhalde Terpe (im allgemeinen Sprachgebrauch auch als Deponie Terpe benannt) wurde in einer ehemaligen Kiesgrube aufgebaut. Im Zeitraum 1959 - 1965 diente diese aufgelassene Grube zur Ablagerung von Aschen aus dem Kraftwerk sowie von Generatoren- und Filteraschen aus dem Druckgaswerk des ehemaligen Gaskombinates Schwarze Pumpe. Auf diese Ascheschicht wurden ab 1965 Teerölfeststoffe (TÖF) verbracht.

Die Abproduktenhalde bestand aus einer Produktenhalde, einer s.g. Havariehalde sowie den nördlichen und südlichen Teerbecken. In die Teerbecken wurden flüssig-pastöse Teerölfeststoffe eingebracht, während im Bereich der Produktenhalde feste Staub-Dickteer-Gemische, das sog. „Produkt“, abgelagert wurden. Auf der Havariehalde wurden Havariemassen aus dem ehemaligen Gaskombinat Schwarze Pumpe aufgehaldet, ein Konglomerat aus gering bis stark kontaminierten Bauschutt, Erdaushub und Aschen. Ab 1985 erfolgte der teilweise Rückbau der Staub-Dickteer-Produkte und der Einbau von mit teer- bzw. ölbelastetem Boden- und Bauschuttmassen. Die Einlagerung endete im Jahr 1990.

Die Abproduktenhalde wurde seit 1994 saniert. In einer 1. Phase wurden die abgelagerten TÖF-Produkte mit Ausnahme der Havariehalde ausgehoben und entsorgt bzw. verwertet. Im Bereich der nördlichen Teerbecken erfolgte auch eine teilweise Immobilisierung der TÖF-Produkte durch Einmischen von Asche. In der anschließenden 2. Phase wurde die Halde durch Umlagerung verbleibender Restmassen (Aschen) konturiert und durch eine Oberflächenabdichtung versiegelt. Diese Sanierungsarbeiten wurden 2007 abgeschlossen.

Baustelleneinrichtung an der APH Terpe (Foto: Gernot Menzel)
Fotos: LMBV / Uwe Steinhuber


Temporäre Tonnagebeschränkung auf der Ortrander Straße in Lauchhammer nötig

Lokale Gefährdungssituation durch temporären Anstieg des Grundwassers infolge der Niederschläge eingetreten

Senftenberg/Lauchhammer. Aufgrund der Niederschlagssituation der letzten Wochen ist jetzt ein Vorwarnwert für den nördlichen Teil der Ortrander Straße erreicht worden, so dass entsprechend eines „Havarieplans“ eine Begrenzung der Tonnage auf 20 Tonnen auf dieser Strecke erfolgen musste. Bei weiterem Grundwasseranstieg kann auch noch eine weitere Beschränkung auf 12 Tonnen erforderlich werden.

Der Teil der Ortrander Straße, der im Auftrag der LMBV durch Rütteldruckverdichtung gesichert wurde, ist von diesen Beschränkungen nicht betroffen. Die Ausschilderung erfolgte bereits ab dem Kreisel, also auch auf dem Teil der Ortrander Straße, der durch Rütteldruckverdichtung gesichert wurde, da weiter nördlich keine Wendemöglichkeiten für LKW bestehen. Während die vorhandene gewerbliche Nutzung der Grundstücke an der Ortrander Straße mit üblichen Geräten und Fahrzeugen bis 40 t Gesamtgewicht bei mittleren Grundwasserständen keine generellen Einschränkungen vorsieht, tritt bei einem temporären Anstieg des Grundwassers infolge hoher Niederschläge eine verschärfte Gefährdungssituation ein.

Zum Hintergrund: Das Restloch 35 (Wehlenteich) entstand durch die Geländeinanspruchnahme der Grube Emanuel für den Braunkohlenbergbau Anfang des 20. Jahrhunderts. Unmittelbar westlich des Wehlenteichgebietes schließt sich innerhalb der Begrenzung des ehemaligen Tagebaues Emanuel das RL 38 (Kuthteich) an. Der gesamte Bereich zwischen den beiden Restlöchern besteht aus Kippenboden. Die ersten Bebauungen im Bereich des heutigen sogenannten Kippen-Abschnittes „Ki 3.1“ erfolgten Anfang der 1950 Jahre, weitere Bebauungen dann in den 1960er Jahren.

Im Rahmen der geotechnischen Untersuchungen am RL 35 wurde für den nördlichen Bearbeitungsbereich des Kippengebietes eine durchschnittliche Kippenmächtigkeit von 17 m bis 19 m ermittelt. Der Großteil des anstehenden locker gelagerten Kippenbodens ist wassergesättigt und somit bei Initialeintrag in diesen verflüssigungsgefährdet. Während die vorhandene gewerbliche Nutzung der Grundstücke an der Ortrander Straße mit üblichen Geräten und Fahrzeugen bis 40 t Gesamtgewicht bei mittleren Grundwasserständen keine generellen Einschränkungen vorsieht, tritt bei einem temporären Anstieg des Grundwassers infolge hoher Niederschläge eine verschärfte Gefährdungssituation ein.

Für die dauerhafte Überwachung der Grundwasserstände im Bearbeitungsgebiet wurde ein Grundwassermonitoring installiert. Die permanente Kontrolle der Grundwasserverhältnisse im Bereich der Gewerbeflächen, an der Ortrander Straße sowie für die Bereiche der Baustraße zur Medienumverlegung/Medientrasse wurden folgende Grundwassermessstellen (GWM) mit einem Datenfernübertragungssystem ausgestattet:

- GWM 003890 nahe der Nordostecke Ki 3.1

- GWM 003368 nahe der Ortrander Straße im nördlichen Teil der Gewerbefläche

- GWM 003895 nahe der Ortrander Straße im südlichen Teil der Gewerbefläche

- GWM 003214 nahe dem Kreisel Süd der Ortrander Straße im südlichen Teil des Kippengebietes

Es wurde unter Berücksichtigung der jeweiligen Betriebsabläufe ein „Havarieplan“ erarbeitet, welcher in Abhängigkeit vom temporären Anstieg des Grundwassers die einzuleitenden Maßnahmen und die erforderlichen Einschränkungen sowie die diesbezüglichen Verantwortlichkeiten beschreibt. Weitere Bereiche mit einem ähnlichen Havarieplan sind die inzwischen freigezogenen Kippengebiete Külzstraße und Pappelweg.

Blick über den Wehlenteich hin zum Kuthteich
Fotos: LMBV-Archiv| Steffen Rasche


Veranstaltungsreihe zur EHS-Thematik wird fortgesetzt

Senftenberg. Die LMBV plant auf ihrem eigenen Betriebsgelände eine Deponie für Eisenhydroxidschlamm (EHS). Während es im unmittelbaren Projektumfeld Kritik an dem Vorhaben gibt, sehen Experten darin eine Lösung für das EHS-Problem, das zur Verockerung der Spree und anderer Fließgewässer führt. Auch über die Wiederverwertung von EHS wird nachgedacht, aber für die schiere Menge der eisenhaltigen Schlämme braucht es verschiedene Lösungen. Die Monodeponie auf dem Betriebsgelände der LMBV ist nur eine davon. Betroffen vom Thema ist die gesamte Lausitz.
Um das Thema etwas weiter zu öffnen, den Austausch zu ermöglichen und zugleich Missverständnisse auszuräumen, wird die Veranstaltungsreihe im Februar fortgesetzt.
Dr.-Ingenieur Matthias Leiker, Geschäftsführer der Produktions- und Umweltservice GmbH in Lauta wird die Themenwerkstatt mit einem Vortrag über „Möglichkeiten und Grenzen der EHS-Verwertung“ einleiten. Anschließend sollen die Teilnehmer in einen möglichst regen Austausch zum Thema kommen.

Am 14. März 2024 geht die Themenwerkstatt in die vorerst letzte Runde mit dem Thema „Harte Bandagen für Deponien. Was auf einer DK1 deponiert werden darf.“

Die Veranstaltungen sind offen und bedürfen keiner Anmeldung.

Die Themenwerkstatt

Möglichkeiten und Grenzen der EHS-Verwertung

findet statt am:

Donnerstag, 15. Februar 2024,
17:00 Uhr
BTU-Campus Senftenberg, Senatssaal im Gebäude 2
Universitätsplatz 1
01968 Senftenberg


Veranstaltungsreihe zur Eisenhydroxidschlamm-Thematik gestartet

Senftenberg. Das Aktionsbündnis Klare Spree (ABKS) hat seine Forderung nach praktikablen Lösungen für das Thema Eisenhydroxidschlamm erneuert und setzt dabei auf Unterstützung in der Region sowie durch die Länder Brandenburg und Sachsen. Das ist der Tenor einer von der LMBV initiierten Themenwerkstatt, die sich am 18. Januar auf dem BTU-Campus in Senftenberg mit „Lösungen für gesunde Gewässer in der Lausitz“ beschäftigte. Dabei stellte Dieter Perko, Bürgermeister der Gemeinde Neuhausen und Vorsitzender des ABKS, die Ziele und Forderungen des Bündnisses vor und stellte sich den Fragen der Teilnehmer, darunter Experten von LBGR, LMBV und IHK Cottbus, interessierte Bürger sowie die Bürgermeister von Lauchhammer und Kostebrau, Mirko Buhr und Hubert Lerche.
Es wurde deutlich, dass die EHS-Monodeponie bei Kostebrau nur eine von vielen Lösungen beim Kampf gegen die Verockerung der Gewässer in der Lausitz ist. Perko forderte insbesondere die weitere Beräumung der Vorsperre Bühlow, um die Talsperre Spremberg nicht noch weiter zu belasten. Aber auch den Flusslauf der Spree z. B. im Stadtgebiet von Spremberg gelte es von EHS zu befreien, weil sonst dauerhafte Schäden der Vegetation drohten. In diesem Zusammenhang kam erneut eine Dichtwand bei Lohsa ins Spiel, die den Zustrom von EHS und anderen Bestandteilen gen Norden bremsen soll. Sie könnte langfristig auch die Talsperre Spremberg entlasten.
Auch das generelle Wasserproblem der Lausitz wurde diskutiert und dabei auf die Zusammenarbeit der Länder Sachsen, Brandenburg und Berlin verwiesen. „Dadurch, dass das Problem in Berlin angekommen ist, hat sich der Druck erhöht. Es ist uns völlig klar, dass auch in Zukunft Eisenockerschlämme in Größenordnungen anfallen werden. Deshalb brauchen wir dringend Lösungen, um die Spree und andere Gewässer sauber zu halten“, so Perko.
In den Jahren 2013 bis 2022 wurden bereits 250.000 Tonnen EHS aus der Vorsperre Bühlow beräumt. Doch der Zustrom reißt nicht ab.

Die Themenwerkstatt-Reihe zur EHS-Thematik wird mit zunächst zwei weiteren Veranstaltungen fortgesetzt:
- 15. Februar 2024, 17 Uhr: Möglichkeiten und Grenzen der EHS-Verwertung
- 14. März 2024, 17 Uhr: Harte Bandagen für Deponien. Was auf einer DK1 deponiert werden darf.

Hintergrund: Die LMBV plant bei Kostebrau eine EHS-Monodeponie auf eigenem Betriebsgelände. Im unmittelbaren Umfeld gibt es dagegen Widerstände. Gleichzeitig besteht die Notwendigkeit einer Deponie, um einen Teil der anfallenden EHS-Massen auf diese Weise sicher zu verwahren.

Die Veranstaltungen sind offen und bedürfen keiner Anmeldung. Die nächste  Themenwerkstatt findet statt am:

Donnerstag, 15. Februar 2024,
17:00 Uhr
BTU-Campus Senftenberg, Senatssaal im Gebäude 2
Universitätsplatz 1
01968 Senftenberg