Pressetermin vor Ort: Vorfristige Zwischennutzung für Boote auf dem Großräschener See ab Pfingsten

Senftenberg | Großräschen. Zu einer presseöffentlichen Vorstellung der Zwischennutzung laden wir am:

17. Mai 2024 um 15:00 Uhr

in die Tourismusinformation an den Hafen Großräschen an der Seestraße ein.

 

Die Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV), der Landkreis Oberspreewald-Lausitz, die Stadt Großräschen, die Stadt Senftenberg und der Zweckverband Lausitzer Seenland Brandenburg werden gemeinsam das Ergebnis ihrer Bemühungen um eine vorfristige Zwischennutzung des Großräschener Sees vorstellen. Mit einer Nutzungsvereinbarung soll ab Pfingsten 2024 der Großräschener See für eine definierte Anzahl von Booten und Wasserfahrzeugen für die Saison 2024 bereits zwischengenutzt werden können. Der für eine Zwischennutzung notwendige Mindestwasserstand im Bergbaufolgesee von +100,00 m NHN wurde zum Beginn der Saison stabil erreicht.

Damit kann nun eine Bootssaison 2024 auch an diesem Bergbaufolgesee starten“, so Bernd Sablotny, Sprecher der Geschäftsführung der LMBV. Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz hat dafür die entsprechenden Zulassungen vorbereitet.

Hintergrund: Am 11. Mai 2019 konnte nach baulicher Fertigstellung die Einweihung des Hafens Großräschen feierlich begangen werden. Gemeinsam wurde intensiv weiter an der Umsetzung einer Zwischennutzung gearbeitet. Ob auch im Jahr 2025 eine Zwischennutzung gelingt, orientiert sich an den Sanierungsbedürfnissen am benachbarten Sedlitzer See und wird sich am jeweils wetterbedingt erreichten Wasserstand festmachen. Für 2026 wird angestrebt, dass die Restlochkette - mit dem Sedlitzer See, dem Geierswalder See und dem Partwitzer See - zusammen mit dem Großräschener See in die dauerhafte Nutzung gehen könnte.

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Fotos: Steffen Rasche


LMBV empfängt Oberlausitzer Landräte am Knappensee

Lohsa/Koblenz. Einen Einblick ins Sanierungsgeschehen am Knappensee sowie einen Ausblick auf die Entwicklung der LMBV-Projekte in Ostsachsen und im Seenland gab am Sonntag, dem 12. Mai, Gerd Richter, LMBV-Sanierungsbereichsleiter Lausitz. Er empfing am Vormittag Bautzens Landrat Udo Witschas sowie Dr. Stephan Meyer, Landrat des Landkreises Görlitz, am gesperrten Knappensee.

Beide CDU-Landräte hatten sich an diesem Tag zu einer Frühlingswanderung mit interessierten Besuchern verabredet, die von Mortka nach Koblenz und zurück führte. Rund 60 Teilnehmer waren dem Aufruf gefolgt und zeigten sich sehr interessiert an den aktuellen Sanierungsarbeiten, welche die LMBV als Projektträger im Auftrag des Sächsischen Oberbergamtes ausführt. Landrat Udo Witschas betonte die Langfristigkeit aber auch die Notwendigkeit dieser Arbeiten am Knappensee. Gerd Richter erklärte die in den nächsten Jahren anstehenden Leistungen und hierbei vor allem die am 2021 entstandenen Rutschungskessel im See.

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Fotos: LMBV


Seefreigabe geplant: Zwischennutzung im Jahr 2024 für den Großräschener See in Vorbereitung

Senftenberg/Großräschen.  Der Bergbausanierer LMBV hat auf Medienanfragen hin bestätigt, dass kurzfristig eine Erfolgsnachricht für das Lausitzer Seenland mit einer geplanten Zwischennutzung im Jahr 2024 für den Großräschener See ab Pfingsten kommen könnte.

„Dies könnte ein wichtiger weiterer Meilenstein auf dem Weg für die künftige Nutzung der Restlochkette aus Sedlitzer See, Partwitzer See, Geierswalder See und Großräschener See sein, die wir im Jahr 2026 ansteuern“, so der Sprecher der Geschäftsführung der LMBV Bernd Sablotny.

Das diese Zwischennutzung am  Großräschener See nun möglich werden könnte, ist dem beharrlichen Vorantreiben von bisher noch notwendigen Sanierungsarbeiten durch die LMBV und dem parallelen Abarbeiten von geforderten Stellungnahmen und Anträgen zur Zwischennutzung zu verdanken. Gleichermaßen ist der Stadt Großräschen, hier insbesondere dem Bürgermeister Thomas Zenker, und dem Zweckverband Lausitzer Seenland Brandenburg mit dem Verbandsvorsteher Detlef Wurzler sowie dem Landkreis OSL für ihr Engagement in dieser Angelegenheit zu danken, so die LMBV. Das Unternehmen hatte sich – nachdem bereits 2019 erstmals zeitweilig der Hafen geöffnet wurde – nun dem Ziel einer Zwischennutzung im Jahr 2024 (und optional auch 2025) des Sees gemeinsam mit den Landes- und Kreisbehörden in enger Abstimmung mit der Kommune Großräschen sehr intensiv verschrieben.

Eine wesentliche Voraussetzung ist ein Wasserstand von 100,00 bis 101,00 m NHN im Bergbaufolgegewässer als Grundvoraussetzung für eine Zwischennutzung, der jetzt gegeben ist. Derzeit liegt der Wasserspiegel bei ca. 100,8 m NHN. Bei einem Wasserstand von unter 100,00 NHN ist die Nutzung der Wasserfläche im Teilbereich der Innenkippe jedoch wieder einzustellen, unter 99,5 m NHN kann dann kein Bootsverkehr mehr stattfinden. „Auf Grund der anhaltenden Niederschläge seit dem Herbst haben sich die Wasserverhältnisse so verbessert, dass wir von einer Nutzung bis in den September 2024 ausgehen können. Nichtsdestotrotz werden wir die Bewirtschaftung der Seen der Restlochkette weiter nach sanierungstechnischen Erfordernissen im Sedlitzer See steuern müssen“, so Bernd Sablotny weiter. Die LMBV hat zudem einen ergänzenden Antrag zum Abschlussbetriebsplan an das LBGR gestellt, der jedoch noch beschieden werden muss.

Parallel arbeitet die LMBV noch an rechtlichen Vertragsunterlagen (Nutzungsvertrag mit der Stadt Großräschen, Haftungs- und Einverständniserklärung), um die Haftungsfragen zu klären. Sofern alle Bemühungen erfolgreich werden und die zuständigen Behörden ihre entsprechenden Zustimmungen erteilen, könnte am Pfingstfreitag (17.05.2024) eine Nutzung des Sees über den Hafen für behördlich genehmigte, vorab definierte Anzahl von Booten ermöglicht werden. Dazu haben die kommunalen und regionalen Akteure entsprechenden Anträge gestellt. Die untere Wasserbehörde des LK OSL prüft diese Anträge derzeit und ist dazu in der weiteren Beteiligung. 

Da es sich um eine eingeschränkte Nutzung handelt, könnten am Freitag vor Pfingsten in einem kleinen Kreis die Nutzungsvereinbarung in einem regionalen Pressetermin unterzeichnet werden und die ersten Boote auf den See gehen. Ein Baden wird im ersten Schritt noch nicht möglich sein. Dies ist für den Frühsommer als Option in Prüfung: ein Baden nur vom Stadtstrand aus wäre dann – aus heutiger Sicht - später in der Saison 2024 nach Erlass einer „Allgemeinverfügung über einen eingeschränkten Gemeingebrauch am GR-See (AV)“ möglich.

Fotos: LMBV/Steffen Rasche (2023)


Dem Denkmal eine Zukunft geben: Staatskanzlei fördert Konzeptstudie zur Nutzung der ehemaligen Kraftzentrale Brieske

Senftenberg/Brieske. Sie ist ein Zeugnis der Lausitzer Bergbaukultur und steht unter Denkmalschutz: die einstige Kraftzentrale der Brikettfabrik Brieske in Senftenberg. In direkter Nachbarschaft zu weiteren historischen Ensembles wie dem Zechenhaus und der Gartenstadt Marga soll der Kraftzentrale neues Leben eingehaucht werden. Wie das Gebäude genutzt werden könnte, soll in einer Konzeptstudie untersucht werden. Die Staatskanzlei fördert die Studie mit Landesmitteln in Höhe von 50.000 Euro. Den symbolischen Förderscheck hat der Lausitz-Beauftragte des Ministerpräsidenten, Klaus Freytag, heute an Jörg Lietzke, Abteilungsleiter Flächenmanagement Lausitz der  Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH übergeben.

Lietzke: „Die Kraftzentrale Marga wird auch als Kathedrale der Arbeit bezeichnet. Zum einen wegen ihrer Bauform und der großen Halle im Innern. Zum anderen auf Grund ihrer früheren Bedeutung als technisches Herzstück des gesamten Braunkohlenwerkes vom Tagebau über die Kesselhäuser und Brikettfabriken bis hin zur Werkssiedlung. Dieses Wahrzeichen nicht nur als Bauwerk zu erhalten – dafür trägt der Denkmalschutz bereits Rechnung – sondern wieder mit Leben zu erfüllen und einer neuen, möglichst wirtschaftlichen Zweckbestimmung zuzuführen, dafür haben wir heute einen zielgerichteten Schritt getan.“

Freytag betonte: „Mit der Förderung der Konzeptstudie unterstreichen wir unser Engagement zur Bewahrung der kulturellen Identität der Lausitz. Die Ergebnisse der Studie werden entscheidend dazu beitragen, dass die LMBV zielgerichtet potenzielle Nutzer und Investoren ansprechen und den Standort als lebendigen Teil des kulturellen Erbes der Region entwickeln kann.“

Die Konzeptstudie wird eine umfassende Untersuchung einschließlich der baulichen Statik und Möglichkeiten für eine langfristig nachhaltige Nutzung des Gebäudes beinhalten. Besonderes Augenmerk liegt auf der Verbindung zur Geschichte des Standortes und seiner Integration in das kulturelle und touristische Umfeld des Lausitzer Seenlands. Insbesondere sollen mögliche Synergien mit dem gegenüberliegenden Zechenhaus untersucht werden.

Im April 2022 konnte bereits das gegenüberliegende Zechenhaus samt Fläche an den Landkreis Oberspreewald-Lausitz veräußert werden. Perspektivisch soll das historische Gebäude als Kreisarchiv und Schaudepot des Kreismuseums und für kulturelle Veranstaltungen genutzt werden. Auch dieses Projekt wird im Rahmen des Lausitzer Strukturwandels gefördert.

Die Beauftragung der Konzeptstudie wird, entsprechend der Förderbedingungen, an fachkundige und leistungsfähige Anbieter unter wettbewerblichen Gesichtspunkten und wirtschaftlichen Bedingungen erfolgen.


Exkursion zur Baustelle der Wasserbehandlunganlage Plessa

Lauchhammer/Plessa. Eine Exkursion zur Baustelle der Wasserbehandlungsanlage (WBA) Plessa führte dieser Tage Bürger aus Lauchhammer und Kostebrau zusammen. Die Wasserbehandlungsanlage Plessa wird künftig Eisenhydroxid aus dem Floßgraben und dem Hammergraben ausfällen und so die Schwarze Elster vor Verockerung schützen. Diese so genannten EHS-Rückstände aus dem Reinigungsprozess sollen, so die aktuellen Planungen der LMBV, künftig auf einer Monodeponie nahe Kostebrau endgelagert werden. Um hier die Möglichkeit einer sachlichen Information zum Thema zu bieten, wurde die Exkursion für interessierte Anwohner aus Kostebrau und Lauchhammer seitens der LMBV initiiert. Vertreter der Bürgerinitiative, die die Monodeponie ablehnen, nahmen an der Exkursion nicht teil.
Markus Steinhardt, zuständiger LMBV-Projektmanager der Wasserbehandlungsanlage in Plessa, erläuterte in dem zweistündigen Rundgang die Notwendigkeit der Anlage, die nach Inbetriebnahme zwischen 15.000 und 25.000 Tonnen EHS zurückhalten wird. Zudem erklärte er die Funktionsweise, angefangen vom Entnahmepumpwerk über das Reaktionsbecken, die drei Sedimentationsbecken, das EHS-Pumpwerk, die Schlammeindickung und -entwässerung bis hin zur Konditionierung und Einleitung des gereinigten Wassers in die Vorflut.
Die Teilnehmer nutzten unter anderem die Gelegenheit, in die Sedimentationsbecken hinabzusteigen - eine Möglichkeit, die es nach Inbetriebnahme nicht mehr geben wird.
Die Exkursion gehört zu einer Reihe von Informationsangeboten, welche die LMBV im Zusammenhang mit der geplanten EHS-Deponie initiiert hat.


Finanzierung der Sicherung des Helenesees bei Frankfurt/O. durch Bund und Land bestätigt

Berlin/Potsdam/Senftenberg. Die Finanzierung der Maßnahmen zur Gefahrenabwehr am Helenesee bei Frankfurt/Oder ist gesichert. Im Rahmen von § 3 des aktuellen Verwaltungsabkommens Braunkohlesanierung wurde die Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau- Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV) mit der Sanierung des derzeit gesperrten Tagebaufolgesees beauftragt. Das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR) und die LMBV haben sich verständigt, dass sich das LBGR am Helenesee weiterhin engagiert und die nächsten Planungsphasen leitet und vorantreibt. Nachfolgend wird die LMBV die Sicherungsmaßnahmen vollständig übernehmen und umsetzen.

Dies beschloss in seiner jüngsten Sitzung am 20. März 2024 der Steuerungs- und Budgetausschuss für die Braunkohlesanierung (StuBA) in Berlin. „Bund und Land beteiligen sich jeweils zur Hälfte an den Kosten. Wir sind froh, dass sich alle Beteiligten für die Sicherung des Helenesees engangieren und auf unsere Erfahrungen in der Bergbausanierung bauen“, so Bernd Sablotny, Sprecher der Geschäftsführung der LMBV.
Der Staatssekretär des brandenburgischen Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung (MIL), Uwe Schüler, betont: „Die gemeinsam mit dem Bund vereinbarte Sicherstellung der Finanzierung der Sanierungsmaßnahmen über das Verwaltungsabkommen Braunkohlensanierung ist ein gutes Signal für die Region und für ganz Brandenburg.“ Das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung hat sich als für die Umsetzung des Verwaltungsabkommens zuständiges Ressort für die Aufnahme des Projektes in den Anwendungsbereich eingesetzt. Die Landesmittel werden in einem Haushaltstitel des MIL bereitgestellt. Staatssekretär Uwe Schüler: „Damit leisten wir einen wichtigen Beitrag, damit der Helenesee wieder für die Region als Bade- und
Veranstaltungsort nutzbar werden kann. Es ist allen Beteiligten klar, dass dabei noch ein weiter Weg vor uns liegt.“

Wirtschaftsstaatssekretär Hendrik Fischer: „Ich freue mich sehr, dass die Finanzierung der Helenesee-Sanierung gesichert ist. Mit dieser Klarheit im Rücken kann es nun Schritt für Schritt losgehen. Die Sanierung nach den umfassenden Rutschungen ist sicherlich ein Kraftakt. Daher danke ich allen Beteiligten ausdrücklich für die gute, gemeinsame Vorarbeit und wünsche weiterhin gutes Gelingen. Die Stadt Frankfurt/Oder hat mit ihren Informationsveranstaltungen die Kommunikation vor Ort maßgeblich gestaltet. Die Sperrung des Helenesees und die Arbeiten vor Ort sind auch für die Betroffenen eine Herausforderung. Und es wird noch einige Zeit dauern – aber die Freude wird groß sein, wenn der See wieder genutzt werden kann. Er ist bei den Bürgerinnen und Bürgern sehr beliebt und auch eine feste touristische Größe.“

Das LBGR hatte den See im Mai 2021 nach einer Rutschung am Oststrand vollständig gesperrt. „Wir sind froh, dass wir nun zügig mit den Planungen für die Sicherung des Helenesees beginnen können, denn wir wissen um die große Bedeutung des Gewässers in der Region. Wenn alles komplikationslos verläuft, könnten Ende des Jahres 2027 die ersten Sicherungsmaßnahmen am Nordufer beginnen“, so LBGR-Präsident Sebastian Fritze. Die Behörde hatte Anfang März ein Standsicherheitsgutachten für den Helenesee vorgestellt, das an den Uferbereichen eine sogenannte Verflüssigungsgefahr attestiert. Dort sind es vor allem locker gelagerte Sande, die mit technischen Mitteln, z.B. dem Abtrag der Massen beseitigt oder dem Rütteldruckverdichtungsverfahren stabilisiert werden sollen.

Art und Umfang der erforderlichen Gefahrenabwehrmaßnahmen sowie die genauen Kosten können jedoch erst nach Vorliegen der Vorplanung, bei welcher aus mehreren möglichen Sicherungstechnologien eine Vorzugsvariante mit fundierter Kostenschätzung erarbeitet wird, bewertet werden.

Hintergrund:
Im März 2021 kam es am Oststrand des Helenesees nahe Frankfurt/Oder zu einer Rutschung. Diese ist rund 30 Meter breit und reichte zwischen neun und zwölf Meter ins Hinterland. Rund 500 m3 Bodenmassen rutschten in den See, sodass der Badestrand komplett zerstört wurde. Mit der Allgemeinverfügung „Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren aufgrund früherer bergbaulicher Tätigkeit am Helenesee“ vom 21. Mai 2021 sperrte das LBGR den kompletten See und seine Uferbereiche. Bereits 2011 war es am Südufer des Helenesees zu Rutschungen gekommen.

Der ehemalige Tagebau Helene/Nord förderte von 1940 bis 1958 Braunkohle und war nach der Flutung bis vor wenigen Jahren ein beliebter Ort für Erholung und Events mit überregionaler Bedeutung bis zur Bundeshauptstadt Berlin.


Zur Pressemitteilung


Mögliche EHS-Monodeponie unterliegt strengen Regularien

Senftenberg. Von der Genehmigung über den Betrieb bis hin zu Nachsorge und Nachnutzung: Eine EHS-Monodeponie, wie die LMBV sie im ehemaligen Bergbaugebiet nahe der Ortschaft Kostebrau plant, würde strengen Regularien unterliegen. Daran ließ Dr. Bernd Dutschmann, der Verbandsvorsteher des Abfallentsorgungsverbands Schwarze Elster, bei der 3. von der LMBV initiierten Themenwerkstatt am 14. März auf dem BTU-Campus in Senftenberg keinen Zweifel. Die Veranstaltung trug den Titel: „Harte Bandagen für Deponien. Was auf einer DK 1 deponiert werden darf“. An der Themenwerkstatt beteiligten sich neben interessierten Bürgerinnen und Bürgern auch Vertreter der Bürgerinitiative Kostebrau, des Landesbergamtes Brandenburg, des Aktionsbündnisses Klare Spree sowie der Bürgermeister von Lauchhammer, Mirko Buhr, und die Landtagsabgeordnete Isabell Hiekel (Grüne).

Entscheidend sei eine stichhaltige Begründung für die Notwendigkeit der Maßnahme, betonte Dutschmann. Eine Deponie sei immer „das letzte Mittel“, sagte er. Zuvor müssten alle Möglichkeiten geprüft und genutzt werden, auf welchen Wegen der Eisenhydroxidschlamm (EHS) wirtschaftlich zu verwerten sei. Nur die dann immer noch verbleibenden Mengen dürften einer Deponierung zugeführt werden. Sie müssten es allerdings auch, da sie als Abfall gelten.

Sven Radigk, Projektleiter EHS-Monodeponie der LMBV, erinnerte daran, dass trotz verschiedener Verwertungsoptionen noch für viele Jahrzehnte erhebliche Mengen EHS anfielen. In diesem Zusammenhang verwies er auf die vorherige Themenwerkstatt im Februar, in der mit dem Geschäftsführer der Produktions- und Umweltservice (P.U.S.) GmbH Lauta. Dr. Matthias Leiker, eigens diese Frage vertiefend erörtert worden war.

Verbandsvorsteher Dutschmann erläuterte den erforderlichen Aufbau der Schichten für eine genehmigungsfähige Deponie. Dieser würde sich abhängig von der Gefährlichkeit des abzulagernden Materials unterscheiden. So gelten für nicht gefährliche Abfälle und eine Deponie der Deponieklasse (DK) 1 beispielsweise geringere Auflagen bei der Basisabdichtung als bei einer Deponie der Klasse DK 2. Gleiches gelte für die Oberflächenabdichtung, wenn die Deponie ihren genehmigten Füllstand erreicht hat und eine neue Oberfläche für die Nachnutzung hergestellt wird.

In der nachfolgenden, thematisch vielseitigen Diskussion ging es unter anderem um Kriterien für die Anlieferung des EHS, die Prüfung alternativer Standorte sowie den Umgang mit potenziellen Insolvenzrisiken eines Deponiebetreibers. Immerhin handele es sich um ein über viele Jahrzehnte dauerndes Projekt. Eigens für diesen Fall werde mit der Genehmigung festgelegt, welche finanziellen Sicherheitsleistungen der Betreiber hinterlegen muss, erklärte Dutschmann. Radigk ergänzte, dass es sich bei der LMBV um ein bundeseigenes Unternehmen handele, das durch den Staat abgesichert sei.

Hintergrund: Die LMBV plant bei Kostebrau eine EHS-Monodeponie auf eigenem Betriebsgelände. Im unmittelbaren Umfeld gibt es dagegen Widerstände. Gleichzeitig besteht die Notwendigkeit einer Deponie, um einen Großteil der anfallenden EHS-Massen auf diese Weise schadlos zu beseitigen und dabei sicher zu verwahren.

Die Themenwerkstatt-Reihe zur EHS-Thematik wird mit weiteren Veranstaltungen nach der Sommerpause fortgesetzt. Die Planungen dafür laufen in Kürze an. Über die Themen und die genauen Termine wird die LMBV rechtzeitig informieren.

Lauchhammers Bürgermeister Mirko Buhr und LMBV-Projektverantwortlicher Sven Radigk im Gespräch mit der Bürgerinitiative Kostebrau.


LMBV-Themenwerkstatt zu harten Regularien für Deponien

Senftenberg. Die Veranstaltungsreihe der LMBV am BTU-Campus in Senftenberg wird am 14. März 2024 fortgesetzt.

Welche Regelungen gelten für den Bau einer Deponie der Klasse DK1? Was darf dort verwahrt werden? Welche Grenzwerte müssen dabei eingehalten werden?

Diesen und anderen Fragen will eine weitere Themenwerkstatt der LMBV nachgehen, die sich mit dem Thema Eisenhydroxidschlamm beschäftigt. Referent ist Dr. Bernd Dutschmann, der den Abfallversorgungsverband Schwarze Elster leitet.

Hintergrund: Die LMBV plant auf ihrem Betriebsgelände eine Deponie für Eisenhydroxidschlamm (EHS). Während es im unmittelbaren Projektumfeld Kritik an dem Vorhaben gibt, sehen Experten und das Aktionsbündnis Klare Spree darin eine Lösung für das EHS-Problem, das zur Verockerung der Spree und anderer Fließgewässer führt. Die Monodeponie könnte demnach – neben der Vermeidung und Wiederverwertung von EHS – eine von vielen Lösungen sein, um der Sache Herr zu werden.

Um das Thema etwas weiter zu öffnen, den Austausch zu ermöglichen und zugleich Missverständnisse auszuräumen, wird die Veranstaltungsreihe im März fortgesetzt.

Dr. Bernd Dutschmann wird die Themenwerkstatt mit einem Vortrag über „Harte Bandagen für Deponien. Was bei einer DK 1 deponiert werden darf“ einleiten. Anschließend sollen die Teilnehmer in einen möglichst regen Austausch zum Thema kommen.

Was?

LMBV-Themenwerkstatt zu EHS: „Harte Bandagen für Deponien. Was auf einer DK1 deponiert werden darf.“

Wer?

Dr. Bernd Dutschmann, Verbandsvorsteher Abfallentsorgungsverband Schwarze Elster

Wann?

14. März 2024, 17:00 Uhr – 18.30 Uhr

Wo?

BTU-Campus Senftenberg, Universitätsplatz 1, Gebäude 2, Senatssaal (1. Etage)

Weitere Veranstaltungen in dieser Themenreihe sind in Vorbereitung.

Die Teilnahme an der Veranstaltung bedarf keiner Anmeldung.


Konditionierungsanlage reduzierte auch 2023 die Eisenfracht in der Spree — Jahresbericht erschienen

Senftenberg/Spremberg. Der Jahresbericht 2023 zum "Monitoring der Eisenbelastung der Spree und in der Talsperre Spremberg" durch den Fachgutachter „Klare Spree“ der LMBV Dr. Uhlmann vom Institut für Wasser und Boden (IWB Dresden) liegt vor. Die Wasserbehandlung durch den bedarfsgerechten Betrieb der Konditionierungsanlage im Zulauf der Spree zur Talsperre Spremberg zeigte auch im Jahr 2023 ihre positive Wirkung. Die Konditionierungsanlage, bestehend aus der ertüchtigten Bekalkungsanlage in Spremberg-Wilhelmsthal sowie nach ca. 1,5 km Fließweg der Flockungshilfsmittelzugabe am Einlaufbauwerk der Vorsperre Bühlow, erzielte eine deutliche Erhöhung des Eisenrückhaltes.

Circa 43 Prozent der Eisenfracht der Spree wurde in der Vorsperre zurückgehalten und somit die Hauptsperre der Talsperre, d. h. der Spremberger Stausee, entlastet. Gleichzeitig wird somit die Einhaltung der Ablaufwerte aus der Talsperre am Pegel Bräsinchen gesichert. Die Eisen-gesamt-Konzentration lag hier 2023 jahresdurchschnittlich bei 0,5 mg/I sowie ganzjährig < 2 mg/I und somit stabil unterhalb der Sichtbarkeitsschwelle für partikuläres Eisen in der Spree.

Bei Einhaltung einer jahresdurchschnittlichen Eisen-gesamt-Konzentration von ≤ 1,8 mg/I gilt gemäß der „Verordnung zum Schutz der Oberflächengewässer“ (OGewV) in Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL), der gute ökologische Zustand bzw. bei stark anthropogen (hier: bergbaulich) beeinflussten Fließgewässern, das gute ökologische Potential bezogen auf den allgemeinen physikalisch-chemischen Parameter (ACP) „Eisen“, als erfüllt. Die Talsperre Spremberg (Vor- und Hauptsperre) erzielte dabei insgesamt einen Eisenrückhalt von ca. 88 Prozent bezogen auf die Immission, d. h. die im Spreewasser transportierte Eisenfracht.

Die Entwicklung der Eisen-gesamt-Konzentrationen im EZG Spree verlief in 2023 moderat bzw. sogar rückläufig. Dies war zum einen witterungsbedingt, auf die langanhaltenden Dürreperioden, mit großräumig und flächenhaft abgesenkten Grundwasserständen zurückzuführen, wodurch die Exfiltration aus den Grundwasserleitern in die Fließgewässer reduziert wurde. Zum anderen waren im Zulauf der Spree zur Talsperre Spremberg, aufgrund des Eisenrückhaltes an den Mitte 2021 komplett fertiggestellten GW-Abfangmaßnahmen der LMBV in Ostsachsen (hier: Barrierekonzept Spreegebiet Südraum), deutlich reduzierte Eisenfrachten (Pegel Wilhelmsthal: i. M. von ca. 5.500 kg/d auf ca. 3.800 kg/d) aus dem Oberlauf der Spree zu verzeichnen.

Aufgrund dessen ist auch die jährliche Mengenzuwachsrate an Eisenhydroxidschlamm (EHS) im Vorstaubecken der Vorsperre Bühlow rückläufig und quasi halbiert worden (d. h. von ca. 40.000 m³ auf ≤ 20.000 m³ pro Jahr). Insofern war die zyklische Beräumung der Vorsperre mittels Saug-/Spülbaggerung in 2023 bedarfsgerecht nicht erforderlich.

Gleichzeitig wurden die Maßnahmen zur Ertüchtigung der Bekalkungsstation im Spremberger OT Cantdorf in 2023 abgeschlossen. Dazu zählten die lokale Beräumung und Entwässerung von EHS mittels Saug-/Spülbaggerung in Geotubes sowie die Errichtung einer Sohlschwelle am Altarm Wilhelmsthal. Neugebaut wurde ein Bediensteg (inklusive Slipanlage für das Arbeitsboot) zur wasserseitigen Unterhaltung der Plattform für den Eintrag der Kalksuspension in der Hauptspree.

Der durch die Konditionierung (hier: Kalkung und Flockung) geförderte Eisenrückhalt in der Vorsperre Bühlow hat bei vergleichsweise moderaten Durchflussmengen der Spree von jahresdurchschnittlich 10,4 m³/s (Pegel Spremberg) in 2023 wiederum gut funktioniert. Der Einsatz von Flockungs- und Flockungshilfsmitteln (hier: Weißfeinkalk und Koaret PA 3230 T) wird im Hinblick auf die aquatischen Lebewesen durch ein fischereibiologisches Monitoring in der Talsperre überwacht, um eventuelle Auswirkungen der Wasserbehandlung auf Fische und Großmuscheln sowie auf das Makrozoobenthos festzustellen bzw. auszuschließen.

Mit dem Einsatz der Flockungs- und Flockungshilfsmittel (d. h. Kalkprodukte und FHM) wurden die Umweltbedingungen für die aquatische Fauna (Wasserorganismen) durch die erfolgreiche Erhöhung des Eisenrückhaltes in der Vorsperre Bühlow verbessert, wodurch auch in 2023 die Stabilität des Fischbestandes und der Benthosdichte zu erklären ist. Im Einklang mit den Vorjahresergebnissen kann das Fazit gezogen werden, dass die Vorteile einer verbesserten Eisenrückhaltung, die mit den Wasserkonditionierungsmaßnahmen mittels Kalkprodukten und FHM eventuell noch vorhandene Restrisiken für Fische und andere aquatische Organismen (z. B. Mollusken und Wasserinsekten) bei weitem aufwiegen (Quelle: Monitoringbericht 2023 zum „Jungfisch-, Benthos- und Großmuschelmonitoring im Rahmen der FFH-Verträglichkeitsprüfung für die Ausbringung von Flockungsmitteln in der Talsperre Spremberg“ vom Institut für Binnenfischerei e.V. [IfB] Potsdam-Sacrow).

Fotos: LMBV/Steffen Rasche (2023)

Neue Publikationen


Trotz Einsatzmöglichkeiten stößt EHS-Verwertung an Grenzen

Senftenberg. Eisenhydroxid erfährt mittlerweile in verschiedenen Produkten eine sinnvolle Verwendung. Gleichwohl verbleiben auch bei den besten Verfahren beseitigungsbedürftige Rückstände. Zudem stellen die enormen Mengen und deren Beschaffenheit des in der Lausitz anfallenden Eisenhydroxidschlamms (EHS), aus dem der Wertstoff gewonnen werden kann, eine besondere Herausforderung dar. Das ist das Fazit der zweiten von der LMBV initiierten Themenwerkstatt, die am 15. Februar auf dem BTU-Campus in Senftenberg „Möglichkeiten und Grenzen der EHS-Verwertung“ zum Thema hatte.
Vor einem voll besetzten Saal stellte Dr. Matthias Leiker, Geschäftsführer der Produktions- und Umweltservice (P.U.S.) GmbH Lauta, verschiedene Einsatzmöglichkeiten von Eisenhydroxid dar. Aufgrund seiner hohen Bindungsfähigkeit leiste das Eisenhydroxid in Biogasanlagen hilfreiche Dienste bei der Entschwefelung, Anlagenstabilisierung und Schaumbekämpfung. Gleiches gelte für die Reinigung von Wasserkreisläufen und der Verbesserung der Wasserqualität. Weltweit vertreibt Leiker die Produkte je nach Einsatzzweck als Pulver, Granulat oder Pellets.
Um die Produkte herzustellen, braucht es Eisenhydroxid in hoher Reinheit, machte der P.U.S.-Chef in der ebenso lebhaften wie fachkundigen Diskussion deutlich. Damit künftig auch EHS-Schlämme aus dem Verantwortungsbereich der LMBV von der P.U.S. genutzt werden können, seien Investitionen in der Grubenwasserbehandlungsanlage der LEAG in Schwarze Pumpe bereits planerisch vorgesehen, ergänzte Sven Radigk, Leiter der LMBV-Projektgruppe „Gewässergüte Fließgewässer Lausitz“. Genau genommen sei allerdings auch die Verwertung nur eine Zwischenlösung, betonte Dr. Leiker. Selbst die EHS-Produkte wären nach mehreren Einsatzzyklen gesättigt und müssten fachgerecht beseitigt werden.
Was zudem alles überlagert, ist das schiere Mengenproblem. Die Schlämme der LMBV könnten nicht einfach so wie sie sind genommen und weiterverarbeitet werden. Die Extraktion des Eisenhydroxids im Zuge der Wasserbehandlung stelle hohe finanzielle Aufwände dar. Zudem sind die Verarbeitungskapazitäten begrenzt. Aus diesem Grund hält die LMBV nach dem aktuellen Stand der Dinge rund 10.000 der jährlich durchschnittlich anfallenden 60.000 Tonnen EHS für wirtschaftlich verwertbar.
An der Themenwerkstatt nahmen neben interessierten Bürgerinnen und Bürgern, Experten von LBGR, LMBV und IHK Cottbus sowie den Bürgermeistern von Lauchhammer und Kostebrau, Mirko Buhr und Hubert Lerche, auch die Landtagsabgeordneten Isabell Hiekel (Grüne) und Wolfgang Roick (SPD) teil.
Im Vorfeld der Veranstaltung äußerten Vertreterinnen und Vertreter der Kostebrauer Bürgerinitiative gegen die EHS-Monodeponie im Rahmen einer Kundgebung ihren Unmut. Einige von ihnen besuchten auf Einladung der LMBV dann ebenfalls die Themenwerkstatt und beteiligten sich an der Diskussion. Worum es ihnen geht, brachte eine Kostebrauerin auf den Punkt: „Wir haben nichts gegen eine Deponie. Wir verstehen schon, dass das Thema ernst ist. Aber wir wollen sie nicht bei uns.“

Hintergrund: Die LMBV plant bei Kostebrau eine EHS-Monodeponie auf eigenem Betriebsgelände. Im unmittelbaren Umfeld gibt es dagegen Widerstände. Gleichzeitig besteht die Notwendigkeit einer Deponie, um einen Großteil der anfallenden EHS-Massen auf diese Weise schadlos zu beseitigen und dabei sicher zu verwahren.

Die  Themenwerkstatt-Reihe wird mit zunächst einer weiteren Veranstaltung fortgesetzt:

„Harte Bandagen für Deponien. Was auf einer DK1 deponiert werden darf.

Donnerstag, 14. März  2024,
17:00 Uhr
BTU-Campus Senftenberg, Senatssaal im Gebäude 2
Universitätsplatz 1
01968 Senftenberg

Die Veranstaltung ist offen und bedarf keiner Voranmeldung.