Offizieller Spatenstich für Hochbau der Wasserbehandlungsanlage Plessa erfolgt

Der gemeinsame Spatenstich für den Start des Hochbaus der künftigen WBA Plessa

Plessa. Mit dem offiziellen Spatenstich in Plessa begannen am 10. Juli 2020 die Arbeiten für die neue Wasserbehandlungsanlage der LMBV. Mit ihrer Errichtung am Zusammenfluss von Floß- und Hammergraben, am östlichen Ortseingang in Plessa an der B 169, wurde Anfang April dieses Jahres die Bietergemeinschaft WKS Technik GmbH und Otto Heil GmbH & Co. KG beauftragt. Zuvor erfolgte das Setzen der 955 Meter langen Dichtwand um die Anlage durch die Arbeitsgemeinschaft (ARGE) WBA Plessa, bestehend aus den Firmen BAUER Spezialtiefbau GmbH, AMAND Bau Sachsen GmbH & Co. KG und BERGER Grundbautechnik GmbH. Diese schützt die Baustelle und später die WBA Plessa vor aufsteigendem Grundwasser aus dem feuchten Niederungsgebiet der Schwarzen Elster.

Bernd Sablotny, Sprecher der Geschäftsführung der LMBV, verwies in seinem Grußwort auf die lange Bergbaugeschichte des Großraumes Lauchhammer‒Plessa. Damit verbunden ist auch der vor über 150 Jahren beginnende Eingriff in den Wasserhaushalt. „Mit dem offiziellen Baustart für die Errichtung der Wasserbehandlungsanlage Plessa setzen wir einen ganz wesentlichen Meilenstein für die Bewältigung der bergbaulichen Hinterlassenschaften in der Region.“ Bernd Sablotny dankte dem Bund, vertreten durch Michael Röder vom Ministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, sowie dem Land Brandenburg und der anwesenden Gesa Dähnhardt von der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg als Finanziers dieses Projekts.

Im Anschluss schritten Bernd Sablotny, Gerd Richter (LMBV-Bereichsleiter Sanierung Lausitz), Anja Heller (Allgemeine Stellvertreterin des Amtsdirektors Plessa), Gesa Dähnhardt, Michael Röder sowie die beiden Geschäftsführer der ausführenden Baufirmen, Christoph Heil (Otto Heil GmbH & Co. KG) und Petra Räuber (WKS Technik GmbH) zum Spatenstich.

Die rund 4,5 Hektar große Anlage wird nach ihrer Inbetriebnahme die Schwarze Elster vor einem Eiseneintrag, insbesondere aus dem Hammergraben und Floßgraben, und einer damit einhergehenden Versauerung schützen. Eine Wasserbehandlung der einzelnen kleinen Gewässer in der sogenannten Kleinen Restlochkette wäre technisch zu aufwendig und erzielt durch weiter zuströmendes Grundwasser nur kurzfristig einen Erfolg. Während des Anlagenbaus wird das Wasser aus dem Hammergraben über eine insgesamt 430 Meter lange Rohleitung umgeleitet.

In der dreistraßigen Anlage werden künftig bis zu 1,6 Kubikmeter Wasser pro Sekunde behandelt. Der pH-Wert wird dadurch von circa drei auf 6,5 bis 8,5 angehoben. Die Eisenfracht soll zukünftig so von durchschnittlich 60 mg/l auf unter drei mg/l reduziert werden. Von der Planung bis zum Regelbetrieb der Wasserbehandlungsanlage Plessa sind 80 Millionen Euro veranschlagt. Das Bauende ist für Ende 2021 anvisiert. Danach folgt ein einjähriger Einfahr- und Probebetrieb.

Funktionsprinzip der Wasserbehandlungsanlage Plessa

Das Oberflächenwasser aus dem Floß- und Hammergraben wird oberhalb der Wehranlage über das Entnahmepumpwerk zur Eisenoxidation in das Reaktionsbecken geleitet. Durch die Zugabe von Kalkmilch wird die Eisenoxidation angeregt. Ein dem oxidierten Oberflächenwasser zugegebenes Flockungshilfsmittel sorgt dafür, dass der Eisenhydroxid-Rohschlamm (EHS) sich anschließend in den am Hammergraben entlang angeordneten Sedimentationsbecken absetzt. Über eine Ablaufleitung wird das an der Oberfläche abgezogene Klarwasser über eine Ablaufturbine zur Energierückgewinnung wieder in den Hammergraben eingeleitet.

Das EHS-Pumpwerk befördert den zurückgebliebenen Rohschlamm zur EHS-Aufbereitung. Dieser wird in den drei stationären Schlammeindickern durch die erneute Zugabe von Flockungshilfsmitteln konzentriert. Anschließend erfolgt die Schlammentwässerung und abschließend dessen Konditionierung mithilfe weiterer Flockungshilfsmittel und/oder Flugasche. Der dadurch hinsichtlich seiner Konsistenz transportfähige EHS wird schließlich auf LKWs verladen und einer Verwertung oder Entsorgung zugeführt.

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Bildunterschrift: Sprecher der Geschäftsführung der LMBV, Bernd Sablotny; Anja Heller, Stellvertreterin des Amtsdirektors Plessa, Michael Röder vom Bundesumweltministerium, die Geschäftsführer Christoph Heil von der Otto Heil GmbH und Petra Räuber (WKS Technik GmbH), Gesa Dähnhardt (Gemeinsame Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg des MIL) sowie LMBV-Bereichsleiter Sanierung Lausitz Gerd Richter (von rechts) beim gemeinsamen Spatenstich. Foto: Steffen Rasche für LMBV

Eindrücke vom Spatenstich (Fotos: Filmart Potsdam, Steffen Rasche)


LMBV: Weiterer Bergbaufolgesee für Angelei und Fischerei verpachtet und geöffnet

Ab 8.7.2020 mit Angelerlaubnis der Brandenburger und sächsischen Verbände als Pächter des Seeherstellers und Eigners LMBV ist der Geierswalder See für Angler nutzbar

Senftenberg/Geierswalde. Fünf Angel- und Fischereiverbände aus
Sachsen und Brandenburg hatten am 8. Juli 2020 an den Geierswalder See,
einem Bergbaufolgesee der LMBV, eingeladen. Anläßlich des kürzlich im
Umlaufverfahren unterzeichneten Pachtvertrages zwischem dem
Bergbausanierer und einer ARGE “Lausitzer Seenland“ konnte nun ein
weiterer Bergbaufolgesee für Angelei und Fischerei verpachtet und
geöffnet werden.

Der Geierswalder See, auch als Speicherbecken Koschen bekannt, ist
ein sich noch in Herstellung befindliches, künstliches Gewässer, das zur
sogenannten bergbaulichen Restlochkette Sedlitz, Skado, Koschen gehört,
bei dem der Betrieb noch unter Bergaufsicht steht. Die Sanierung des
ehemaligen Tagebaus Koschen ist nahezu abgeschlossen. Es wird ein
Gewässer hergestellt, welches künftig überwiegend der Erholung, d.h. für
Baden, Segeln, Angeln usw. dienen wird, aber auch in Teilbereichen
wertvolle Naturschutzfunktionen erfüllt.

Der größte Teil des Gewässers befindet sich im Freistaat Sachsen – im
Landkreis Bautzen liegen 532 ha. Etwa 15 Prozent der Gewässerfläche
gehören zum Land Brandenburg und liegen im Landkreis
Oberspreewald-Lausitz; das sind rund 98 ha. Der See liegt im südlichen
Kernbereich des „Lausitzer Seenlands“. Einige Uferbereiche im Norden und
Westen liegen im Naturschutzgebiet „Sorno-Rosendorfer-Buchten“. Rund
509 ha der bereits vorzeitig vielfältig genutzten Wasserfläche des Sees -
aufgrund des Gemeingebrauchs und der Schiffbarkeit - sollen nun ab Juli
2020 auch fischereilich genutzt werden können.

Auf Grundlage der Gewässerrahmenvereinbarungen zwischen der LMBV und
dem Freistaat Sachsen bzw. zwischen der LMBV und dem Land Brandenburg
werden die länderbezogenen Bereiche des Gewässers nach Beendigung der
Sanierung an das jeweilige Bundesland übergeben. Vor diesem Hintergrund
wurde auf der Grundlage der Bestimmungen der Fischereigesetze des
Freistaates Sachsen (SächsFischG) sowie des Landes Brandenburg
(BbgFischG) das Fischereiausübungsrecht ausgeschrieben.

Im Ergebnis einer Ausschreibung im Jahr 2019 wurde das
Fischereiausübungsrecht von der LMBV an die Arbeitsgemeinschaft (ARGE)
zur Förderung, Erhaltung und Pflege des Fischbestandes und der Gewässer
im „Lausitzer Seenland“ vergeben. Dazu wurde ein Pachtvertrag mit dieser
ARGE geschlossen, zu der der AVE, der LVSA, der SLFV; der LFVB sowie
der LAVB gehören. Der Pachtvertrag läuft zunächst über 15 Jahre bis Ende
2035.

Als Vertreter dieser Arbeitsgemeinschaft “Lausitzer Seenland“ aus den
fünf Verbänden, welche nun am Geierswalder See
fischeiausübungsberechtigt ist, begrüßte stellvertretend der Präsident
des AVE, BZ-Vize-Landrat Udo Witschas die zahlreich geladene Vertreter
sächsischer und Brandenburger Ministerien, Verbände und Landkreise, um
gemeinsam mit Vertretern der LMBV als Seeherstellerin, Eignerin und
Verpächterin des Fischereirechtes die Freigabe offiziell zu besiegeln.
Er sparte in seinem Begrüßungsworten nicht mit Lob für das Engagement
der LMBV zum Herstellen solcher nachnutzbaren Gewässer.

Für die Brandenburger Verbände sprach MdL Günter Baaske, Präsident
des Landesanglerverbandes Brandenburg und begrüßte das gemeinschaftliche
Vorgehen. Er wurde u.a. begleitet vom Hauptgeschäftsführer des
Landesanglerverbandes Brandenburg Andreas Koppetzki und MOL-Landrat
Gernot Schmidt, Präsident des LFVB. Auch Bautzens Landrat Michael Harig
war wie auch der Verbandvorsteher des ZV LSB Detlef Wurzler und der
Geschäftsführer des ZV LSS Daniel Just der Einladung gefolgt.

Für die LMBV verwies der Abteilungsleiter Umweltschutz/Rekultivierung
Michael Stärke auf die Wiedernutzbarmachungs-Verpflichtung der LMBV.
Die Ergebnisse der langjährigen Arbeit der Bergbausanierer beim
Herstellen von neutralen Bergbaufolgeseen, die ab einem bestimmten
Zeitpunkt auch der Hegeverpflichtung unterliegen, sind nicht nur am
Geierswalder See auszumachen. Auch für den Dreiweibener See, den
Bärwalder See, den Berzdorfer See sowie den Gräbendorfer See konnten
Regelungen zwischen LMBV und Verbänden in der Lausitz erreicht werden.
Die gute Zusammenarbeit mit den Verbänden ist u.a. auch am Zwenkauer See
und am Störmthaler See bereits für die Nutzer spürbar.

Ab 15.00 Uhr des 08.07.20202 darf das frisch freigegebene Gewässer im
Lausitzer Seenland unter Beachtung der geltenden Regelungen beangelt
werden. Angeln dürfen vorerst nur Mitglieder des LVSA sowie des LAVB.
Mitglieder des LAVB benötigen zudem ein gültiges Fangbuch bzw.
Erlaubnisschein des LVSA. Gastangelkarten können vorerst nicht
ausgegeben werden. Dies ist jedoch für die Zukunft vorgesehen. Anläßlich
der Veranstaltung erfolgt zudem noch ein gemeinsammer symbolischer
weiterer Fischbesatz mit Schleien im See.

Fakten: Der Geierswalder See der LMBV wird in seiner
Endkontur einmal folgende Ausmaße haben: max. Nord-Südausdehnung: ca.
3.400 m, max. Ost-Westausdehnung: ca. 3.300 m; Seefläche bei max. 
Wasserstand + 101,0 m NHN ca. 630,0 ha.

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WinWin-Situation für Bergbausanierer und Nachnutzer:
Gemeinsam am Geierswalder See waren die Präsidenten aus Brandenburg wie
MOL-Landrat G. Schmidt (Präsident LFVB) und MdL G. Baaske (Präsident
LAVB) und die sächsischen AVE-Präsidenten Witschas und Friedrich
Richter, Präsident SLFV, die zusammen einen symbolischen Schlei-Besatz
des Bergbaufolgesees vornahmen (Foto oben).

Gemeinsam zum Erfolg für das Angeln und Fischen am Bergbaufolgesee


LMBV und ARGE „Lausitzer Seenland“ geben Geierswalder See für Fischer & Angler frei

An den nicht als gesperrt gekennzeichneten Ufern und Seeflächen kann geangelt werden. Quelle: Angelatlas

Senftenberg | Dresden | Geierswalde. Am Mittwoch, den 08.07.2020 um
15.00 Uhr wird der Geierswalder See (D07-170) für das Angeln
freigegeben. Am Vormittag treffen sich Vertreter der Arbeitsgemeinschaft
“Lausitzer Seenland“ (ARGE), welche am Geierswalder See
fischeiausübungsberechtigt ist, sowie geladene Vertreter sächsischer und
Brandenburger Ministerien, um gemeinsam mit Vertretern der LMBV (als
Seeherstellerin, Eignerin und Verpächterin des Fischereirechtes) die
Freigabe offiziell zu besiegeln. Aufgrund der aktuellen Situation,
bedingt durch das Coronavirus, bitten die Verbände und die LMBV um
Verständnis, dass dieser Teil nicht öffentlich durchgeführt werden kann.

Ab 15.00 Uhr darf das frisch freigegebene Gewässer im Lausitzer
Seenland unter Beachtung der geltenden Regelungen beangelt werden.
Angeln dürfen vorerst nur Mitglieder des LVSA sowie des LAVB. Mitglieder
des LAVB benötigen zudem ein gültiges Fangbuch / Erlaubnisschein des
LVSA. Gastangelkarten können vorerst nicht ausgegeben werden. Dies ist
jedoch für die Zukunft vorgesehen.

Die Verbände und die LMBV freuen sich, dass die gemeinsame Arbeit der
ARGE nun Früchte trägt und die Freigabe des Geierswalder See
bekanntgegeben werden kann. Sie wünschen hiermit allen Anglern viel
Freude und Petri Heil am Gewässer. Weitere Informationen rund um die ARGE können hier abgerufen werden: Informationen zur ARGE Quelle: https://www.anglerverband-sachsen.de/2020/07/

 

Sonderregelungen am Geierswalder See - D07-170

  • Grundlage für das Angeln ist die angezeigte Karte zur Beangelung des Geierswalder See (D07-170)
  • Das Mindestmaß für die Fischarten Hecht und Zander beträgt 60 cm.
  • Die Fischarten Störhybride, Zwergwels und Sonnenbarsch sind zu verwerten.
  • Für die Beangelung ist ein Fangbuch/Erlaubnisschein des
    Landesverbandes Sächsischer Angler e.V. notwendig. (Bezug über die
    Regionalverbände AVE, AVL und AVS -grünes Buch- oder den Vereinen des
    Landesanglerverband Brandenburg e.V. als Austauschkarte -blaues Buch-)
  • Das Angeln von Steganlagen ist verboten.
  • Gesperrte Bereiche lt. Hinweisschilder, dürfen nicht betreten werden.
  • In der Zeit vom 01.04. – 31.10. eines Jahres ist das Angeln an den Badestellen sowie den Wasserskiflächen verboten.

Weiterführende Links:

Für die Befahrung des Geierswalder See mit dem Boot gilt die derzeit
gültige Allgemeinverfügung der Landesdirektion Sachsen mit Stand vom 24.
April 2018: Allgemeinverfügung

Über mögliche Bootseinlassstellen am Geierswalder See bzw. am
Senftenberger See kann man sich auf der Seite des Lausitzer
Tourismusverband informieren www.lausitzerseenland.de/

Alle Regelungen zum Angeln am Geierswalder See sind im Angelatlas-Sachsen (App bzw. Webseite) zu finden: Angelatlas


Flutungszentrale Lausitz — Neiße ermöglicht derzeit Flutung im Lausitzer Seenland

Lausitzer Neiße wurde mit bisher 800.000 m³ für den Sedlitzer See „angezapft“ - Neißewasserüberleitung genutzt

Senftenberg. Starkniederschläge im Isergebirge von bis zu 120 mm innerhalb 24 Stunden verursachten am Wochenende 19.06 bis 21.06.2020 ein Hochwasser in der Lausitzer Neiße.

Der Abfluss am Pegel Görlitz stieg innerhalb eines Tages von ca. 7 m³/s auf ca. 179 m³/s. Das entspricht fast der Hochwasser-Alarmstufe A3. Bei einer derartigen Abflusssituation konnte die im Auftrag der LMBV mbH agierende Firma ECOSOIL die Pumpstation Steinbach noch am 20.06.2020 in Betrieb nehmen.

In der gesamten 26. Kalenderwoche hielt eine sehr komfortable Dargebotssituation von 29 bis 35 m³/s an, was den Betrieb der LMBV-Neißewasser-Überleitungsanlage bis zum 01.07.2020 ermöglichte. Mit der Pumpstation Spreewitz wurde zeitversetzt der Betrieb am 22.06.2020 aufgenommen, um die äquivalente Menge gemäß Genehmigung aus der Spree zu entnehmen und über den Oberen Landgraben dem LMBV-Restloch Sedlitz - künftiger Sedlitzer See - zuzuleiten. Der Seewasserstand konnte damit dort stabilisiert und die derzeitigen Verdunstungsverluste kompensiert werden.

Aufgrund der anhaltenden wechselhaften Witterung und erneuter ergiebiger Niederschläge im Einzugsgebiet der Lausitzer Neiße am Wochenende 27./28.06.2020 kann auch in den nächsten Tagen mit einer Fortsetzung der Flutungswasserentnahme für das Lausitzer Seenland gerechnet werden. Die Mitarbeiter der Firmen Ecosoil Ost, TDE und der Koark Automation sind im Auftrag der LMBV im ständigen Einsatz, um einen stabilen Betrieb der technischen Flutungsanlagen zu gewährleisten.

Bis zum 01.07.2020 konnten in dieser Juni-Kampange zusammen ca. 800.000 m³ der Lausitzer Neiße bisher entnommen werden.

Die Fotos machte die Fa. Ecosoil Ost: Der Durchfluss der Neiße lag bei ca. 40 m³/s, wie das Pegel-Foto vom 22.06.2020 anzeigt. Der einzuhaltende und abzusichernde Mindestabfluss der Neiße am dortigen LMBV-Entnahmebauwerk liegt bei 10 m³/s. Ein weiteres Symbolbild zeigt die LMBV-Pumpstation Spreewitz an der Spree.

Symbolfotos: Hochwasser in der Neiße und Abnahme an der Spree


Halbseitige Sperrung der B 97 für Einbau von Kippen-Drainagen beginnt am 6. Juli

Erweitern der Vertikaldrainagen (VD) an der B 97 in der Tempo-30-Zone bei Spreetal in der Zeit vom 06.07. bis 30.08.2020 vorgesehen und notwendig

Senftenberg/Schwarze Pumpe. Ab dem 6. Juli 2020 muss die Bundesstraße 97 im Bereich einer Tempo-30-Zone halbseitig entsprechend der verkehrsrechtlichen Anordnung gesperrt werden.

Zum Erhöhen der geotechnischen Sicherheit im Bereich der Geschwindigkeitsbegrenzung der Bundesstraße 97 (Tempo-30-Zone) wird zwischen dem Abzweig S 130 nach Burgneudorf und der Landesgrenze Sachsen/Brandenburg (Ortslage Spreetal) an der Tieflage F die bestehende Anlage aus Vertikaldrainagen (VD) mit weiteren Drainageelementen ausgestattet, verlängert und auf der Nordostseite der B 97 durch eine neue Anlage ergänzt.

Es ist anschließend - voraussichtlich ab dem 27. Juli 2020 - für ca. fünf Wochen eine Straßenvollsperrung für das Erkunden des Straßenkörpers und das weitere Einbringen der Vertikaldrainagen notwendig. Die erforderliche Umfahrungstrasse wird vom zuständigen Straßenverkehrsamt vorab bekannt gegeben und ausgeschildert werden.

Diese Maßnahme dient dem funktionalen Erhalt der bereits eingebauten Sicherungselemente und stellt eine mittelfristige Sicherung dar. Insgesamt sollen beidseitig der B 97 ca. 1.800 Stück Vertikaldrainagen mit einer Gesamtlänge von ca. 27.300 Meter eingebaut werden. Weiterhin werden umfangreiche Erkundungen im Untergrund des Straßenkörpers der B 97 durchgeführt und ein System zur dauerhaften Setzungsmessung an der B 97 installiert. Notwendige Vorarbeiten an der B 97 wie das Holzen, das Installieren und Einbinden von zusätzlichen Porenwasserdruckmessgebern sowie das Einrichten eines Probefeldes an einem adäquaten Standort wurden bereits realisiert.

Die nun geplanten Arbeiten sollen entsprechend behördlicher Abstimmung in den Sommerferien der Länder Sachsen und Brandenburg in der Zeit vom 06.07.2020 bis voraussichtlich Ende August 2020 in einem als äußerst sensiblen einzuordnenden Kippenareal ausgeführt werden. Daher sind zum Schutz von Personen und Öffentlichkeit Sperrungen der B 97 unumgänglich. Langfristig ist zudem eine dauerhafte Sicherung der B 97 für den Grundwasserendstand durch abschnittsweisen Ersatzneubau notwendig und vorgesehen.

Test zum Einbringen der Drainagen


LBGR|OSL: Gefährdungssituation für Eigentümer und Bewohner des Pappelwegs in Lauchhammer

25 Betroffene vom Pappelweg wurden in Lauchhammer über die Notwendigkeit einer Absiedlung informiert

Lauchhammer/Senftenberg. Am 25. Juni 2020 hatte auf Einladung des Bürgermeisters der Stadt Lauchhammer, Roland Pohlenz, eine gemeinsame Informations-Veranstaltung des Landesamtes für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR) und des Landkreises OSL sowie des Bergbausanierers LMBV für Eigentümer und Anwohner im Bereich des Pappelwegs in Lauchhammer stattgefunden.

Hierbei informierte ein von den Bergbehörden anerkannter Sachverständiger über die geotechnischen Untersuchungsergebnisse für den Bereich des Wohngebietes Pappelweg in Lauchhammer. Der von der LMBV beauftragte Sachverständige und Gutachter Matthias Götz hatte für diesen Bereich die Verkippungstechnologie und Kippenzusammensetzung der früheren Braunkohlentagebaue untersucht, mit dem Ziel, notwendige Sicherungsmaßnahmen festzulegen.

Die gutachterliche Einschätzung lautete, dass aufgrund der komplizierten geologischen und geotechnischen Situation eine Gefährdungssituation besteht und die Nutzung der Wohngebäude und der in angrenzenden Gartengrundstücken genutzten Gebäude langfristig nicht aufrechterhalten werden kann. Der Landkreis prüft derzeit die Beauftragung eines weiteren Gutachtens.

Die weiteren Schritte werden nun von einer Adhoc-Arbeitsgruppe aus Vertretern des Landkreises, des Landes Brandenburg, der Stadt Lauchhammer und der LMBV unter enger Einbeziehung der betroffenen Bürger abgestimmt.

„Nach der Grubenteichsiedlung und der Wilhelm-Külz-Straße ist nunmehr nach momentaner Gutachterlage eine dauerhafte Nutzung der Grundstücke im Bereich Pappelweg nicht mehr möglich. Weitere Untersuchungen sind notwendig, jedoch ist es mir ein Anliegen, die Bewohner zeitnah über die bereits vorliegenden gutachterlichen Erkenntnisse und Einschätzungen der Behörden zu informieren. Über weitere Entwicklungen werden die Anwohner des Pappelwegs und die Stadt Lauchhammer unterrichtet“, erklärt Landrat Siegurd Heinze und betont: „Letztendlich gilt es, nun gemeinsam Lösungen für die Zukunft der betroffenen Bürgerinnen und Bürger zu finden.

„Die LMBV wird mit ihren Erfahrungen in der Bergbausanierung - und hier besonders in und um Lauchhammer – die zuständigen Behörden auf Grundlage einer Vereinbarung bei der Lösung der anstehenden Herausforderungen zur Seite stehen und als unterstützende Projektträgerin gemeinsam mit den Betroffenen Handlungsoptionen aufzeigen“, so Gerd Richter, LMBV-Sanierungsbereichsleiter Lausitz.

„Die Landesregierung ist sich der Härten für die betroffenen Anwohner sehr bewusst. Wie schon in der Grubenteichsiedlung und aktuell in der Wilhelm-Külz-Straße werden wir alles dafür tun, dass im Rahmen der Möglichkeiten des Verwaltungsabkommens zur Braunkohlesanierung den Betroffenen das größtmögliche Maß an Entschädigung zukommt. Zunächst wird es aber darauf ankommen, Gefahrenlage und Sanierungsbedarf konkret festzustellen und daraus Handlungskonzepte abzuleiten“, erläutert Jan Drews, Abteilungsleiter Gemeinsame Landesplanung Berlin-Brandenburg (GL) im Infrastrukturministerium des Landes Brandenburg (MIL).

Hintergrund: Das heutige Stadtgebiet von Lauchhammer ist durch intensiven, lange währenden Braunkohlenbergbau geprägt. In und um die ehemaligen Ortschaften der heutigen Stadt Lauchhammer wurden bereits Mitte des 19. Jahrhunderts kleinere Tiefbaugruben betrieben. Ab Ende des 19. Jahrhunderts entstanden die ersten kleineren Tagebaue. Aufgrund der sich weiter entwickelnden umliegenden Großtagebaue und der damit nahezu dauerhaften Absenkung des Grundwassers wurden Siedlungen für die Bergleute unter anderem auf gekippten Flächen im heutigen Stadtgebiet errichtet.

Seit Beendigung des Bergbaus Anfang der 1990er Jahre steigt das Grundwasser wieder an. Damit verbunden sein können Vernässungen von Gebäuden, aber auch Gefährdungen im Zusammenhang mit möglichen Verflüssigungen im Untergrund, die bis hin zum Geländeeinbruch eine Gefahr für die darauf befindlichen Gebäude darstellen.

Die LMBV führt als Projektträgerin im Auftrag von Bund und Braunkohleländern im Rahmen des Verwaltungsabkommens Braunkohlesanierung Untersuchungen für diese Folgen des Grundwasserwiederanstiegs durch. Für die Durchführung von erforderlichen Gefahrenabwehrmaßnahmen sind die genannten weiteren Abstimmungen erforderlich.

Quelle: Gemeinsame Pressemitteilung des Landesamtes für Bergbau, Geologie und Rohstoffe und des Landkreises Oberspreewald-Lausitz vom 26.06.2020 / redigiert

Pressegespräch am 26.06.2020 im OSL-Landratsamt in Senftenberg


Pandemie-Krisenstab bewertete aktuelle Lage im Unternehmen u. auf Sanierungsbaustellen

Krisenstab des Bergbausanierers trat am 24. Juni 2020 erneut zusammen

Senftenberg/Leipzig/Sondershausen. Der Pandemie-Krisenstab der LMBV kommt in seiner aktuellen Lageeinschätzung für die LMBV zu dem Ergebnis, dass sich die ergriffenen Maßnahmen gut bewährt und einen hohen Anteil daran haben, dass der Betriebsablauf in der Pandemiephase ohne bedeutende Einschränkungen gewährleistet werden konnte. Auf den Sanierungs- und Verwahrungsbaustellen konnten in allen Bereichen im ersten Halbjahr 2020 insgesamt sehr gute Ergebnisse erreicht werden.

Gleichzeitig wird aber darauf hingewiesen, dass die festgelegten Maßnahmen, insbesondere die Einhaltung der Abstandsregeln und Hygieneschutzmaßnahmen, weiterhin einen hohen Stellenwert bei der Bekämpfung der Pandemie haben und behalten werden.

Die LMBV wird deshalb weiterhin in den internen Abläufen und auch im Außenverkehr die direkten Arbeitskontakte auf das dringlich notwendige Maß beschränken und Arbeitsberatungen sowie Außenkontakte mit ihren Partnern und Auftragnehmern nur mit dem absolut notwendigen Personenkreis durchführen.

Die LMBV-Geschäftsführung bedankt sich an dieser Stelle bei ihren Partnern und Auftragnehmern für die Mitwirkung und Unterstützung in der für alle Bereiche schwierigen Situation der Bewältigung der Corona COVID 19 Pandemie.

Der Pandemie-Krisenstab der LMBV wird seine Arbeit auch im 2. Halbjahr 2020 entsprechend der aktuellen Bedingungen fortführen.


FHG: Kranen der nächsten acht Schwimmenden Ferienhäuser am Bärwalder See steht an

Bald darauf werden dann eine 2. Steganlage und weitere 4 „floating houses“ gekrant und montiert

Klitten/Berlin. Wie die Investoren der FHG floating house GmbH am 12. Juni 2020 informierten, seien die Bauarbeiten für insgesamt künftig 26 Schwimmende Ferienhäuser am Bärwalder See derzeit in vollem Gange.

Neben dem schwimmenden Musterhaus, das im Mai 2019 bereits eröffnet worden war, und dem ersten „floating house“, welches sich seit dem 01.06.2020 in der Vermietung an Urlauber befindet, folgen jetzt schrittweise weitere acht Schwimmende Ferienhäuser.

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Pünktlich und wie geplant seien in der 24. Kalenderwoche die Bestandteile für die erste Steganlage der FHG geliefert worden. Auch die Dalben zur Befestigung der Stege konnten bereits eingerammt werden, wie auch die FHG-Luftaufnahme von der ergänzenden Steganlage am Bärwalder See zeugt. Am Dienstag, den 16.06.2020 könnten nun die nächsten vier Schwimmenden Ferienhäuser der 1. Charge gekrant und am neuen Steg befestigt werden. Die Erschließungsarbeiten auf dem Steg für Elektro und Sanitär begännen zeitgleich.

Die folgenden vier Schwimmenden Ferienhäuser der 2. Charge kämen dann am Donnerstag, den 18.06.2020 auf dem Parkplatz in der Marina Klitten an und würden sofort zum Kranen vorbereitet, so die Informationen der FHG. In der 26. Kalenderwoche werden dann die 2. Steganlage und die vier „floating houses“ gekrant und montiert. Damit werden dann insgesamt zehn Schwimmende Ferienhäuser der Investoren in der Marina Klitten vor „Anker“ liegen.

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500-Tonnen-Kran hebt Anlegedalbe ins Restloch Koschen, den Geierswalder See

Rammen der Dalbe an der Südböschung des Restlochs Koschen

Senftenberg/Geierswalde. Ein 500-Tonnen-Kran dominiert in diesen Tagen das Ortsbild von Geierswalde. Mehrere Baumaßnahmen sind derzeit am Restloch Koschen, dem Geierswalder See, in vollem Gang.

Zum einen werden im Rahmen des §2 des VA VI derzeit die Sicherungsarbeiten der Südböschung durch eine Vorschüttung aus Wasserbausteinen umgesetzt - dies wurde nach den Herbststürmen 2017 nötig.

Des Weiteren werden in Abstimmung mit der Gemeinde Elsterheide und dem Zweckverband Lausitzer Seenland Sachsen als §4-Maßnahme in erschütterungsarmer Verfahrensweise Rammarbeiten am bzw. im Wasser durchgeführt: Spundwände werden eingebracht sowie Dalben an der Bootseinlassstelle gesetzt. Am 8. Juni 2020 wurde nun die seeseitige Dalbe mit dem großen Kran ins Wasser eingebracht.

Im Sommer soll mit dem Hochbau an den Außenanlagen des Wasserwanderrastplatzes begonnen werden, dabei ist ein Multifunktionsgebäude mit Serviceeinrichtungen für Wasserwanderer und Camper sowie Räumlichkeiten für die Wasserschutzpolizei Brandenburg/Sachsen geplant.

Ebenso sollen die Außenanlagen für den Caravanstellplatz und ein Landliegeplatz für Boote hergerichtet und die vorhandene Löschwasserentnahmestelle zur Slipanlage mit Begleitsteg und Landgang ertüchtigt werden. Wie der Zweckverband Lausitzer Seenland Sachsen mitteilte, sind die Ausschreibungen dazu gestartet.


Vorort-Termin an Überleiter 3a-Baustelle der Bergbausanierer bei Klein Partwitz

Gegenwärtig erfolgt der Bau eines Absperrbauwerkes – Vollendung der Überleiterbauwerks bis Ende 2020

Senftenberg/Klein Partwitz. Reges Baugeschehen derzeit am Überleiter 3a: Dort entsteht momentan ein Sperrbauwerk. Dafür mussten rund 580 Kubikmeter Beton allein unter Wasser eingebracht werden. Weitere 450 Kubikmeter Stahlbeton folgen in den kommenden Wochen, kündigte der zuständige LMBV-Projektmanager Steffen Kowalick kürzlich in einem Gespräch vor Ort an. Mittels dieses Absperrbauwerkes kann künftig vorallem die Durchflussrichtung variiert werden, ergänzte LMBV-Abteilungsleiter Karsten Handro bei diesem Vororttermin. Nach Fertigstellen der hydraulischen Verbindungen im Bereich der Innenkippe Spreetal besteht dann die Möglichkeit, Wasser vom Sabrodter See über den Blunoer Südsee zum Neuwieser See durch den Kanal strömen zu lassen oder das Wasser in die andere Richtung über den Sabrodter und Bergener See zu schicken. Geregelt wird das Ganze mittels eines Stemmtores, das demnächst eingebaut werden soll.

Die hydrologische Funktion daher beim Überleiter 3a künftig im Vordergrund. Erst danach komme die wassertouristischen Aspekte. „Auch der Überleiter 3a wird mittelfristig schifffahrtstauglich ausgestattet. Bei einer Breite von sechs Metern passen dann auch Fahrgastschiffe problemlos hindurch“, ergänzte Karsten Handro. Der künftige Überleiter Nr. 3a zwischen dem Blunoer Südsee und dem Neuwieser See wird mit einer Länge von lediglich 40 Metern einmal der kürzeste im gesamten Lausitzer Seenland sein. Seine Überführung selbst soll eine Länge von 27 Metern haben und voraussichtlich bis zum Jahresende 2020 vollendet sein. Der Blunoer Südsee ist derzeit bereits zu 77 Prozent gefüllt, der Neuwieser See steht bei 71 Prozent.

Die künftige Kanalbrücke mit einer Fahrbahnbreite von 3,50 Meter wird auch nach ihrer Vollendung zunächst für die Öffentlichkeit noch gesperrt bleiben. Denn sowohl an den Bergbaufolgeseen als auch auf der Spreetaler Innenkippe stehen noch umfangreiche Sanierungsarbeiten der LMBV an. Fast der gesamte Bereich der Spreetaler Innenkippe ist nach wie vor noch geotechnisch gesperrt. Außerdem sind noch Überhöhen in den beiden Bergbaufolgeseen zu beseitigen und die Spreetaler Kippen mit schonender Sprengverdichtung zu sichern. Perspektivisch soll die Kanalbrücke allerdings auch Teil einer neuen Ortsverbindung sein. „Wir wollen die historische Trasse von Klein Partwitz nach Bluno langfristig wieder herstellen“, so Kowalick gegenüber der Regionalzeitung.

Archivbild: Lage des künftigen Überleiters 3a - Vor Beginn der Arbeiten