BVMW lädt zur Informationsveranstaltung “Die LMBV als Auftraggeber für den regionalen Mittelstand”

Senftenberg. Im Rahmen einer Veranstaltungreihe des Bundesverbandes Mittelständische Wirtschaft e.V. stellt sich die LMBV als Auftraggeber dem regionalen Mittelstand in der Lausitz vor. Erfahren Sie als mittelständischer Unternehmer, ob und wenn ja, wie Sie mit Ihrem Unternehmen von dem Auftragsvolumen in der Bergbausanierung profitieren können.

Sie sind als interessiertes mittelständisches Unternehmen zu der gemeinsamen Informationsveranstaltung eingeladen. Die Veranstaltung findet

am Donnerstag, den 10.07.2025 um 17 Uhr im

Kulturschiff Großkoschen (Familienpark Großkoschen)
Straße zur Südsee 1
01968 Senftenberg

statt.  Weitere Informationen sowie die Anmeldung finden Sie auf der Internetseite des BVMW e.V.

Link zur Veranstaltung.



Brandenburg macht Lausitzer Bergbaufolgeseen schiffbar

Potsdam. Mit der Verkündung der 12. Änderungsverordnung zur Landesschifffahrtsverordnung (LSchiffV) werden ab dem 19. Juni 2025 weitere Brandenburger Teile des Lausitzer Seenlandes für die Schifffahrt geöffnet. Damit setzt das Land einen weiteren Meilenstein für die touristische und wirtschaftliche Entwicklung der Region und gleicht die Regelungen an die bereits geltenden Vorschriften im benachbarten Freistaat Sachsen an.

Detlef Tabbert, Minister für Infrastruktur und Landesplanung: „Die Öffnung eines großen
Teils der Lausitzer Seen für die Schifffahrt ist ein bedeutender Schritt für die weitere touristische Entwicklung des Lausitzer Seenlandes. Wir schaffen damit neue Möglichkeiten für Wassersport und stärken weiter die Attraktivität des Lausitzer Seenlandes als Naherholungs-, Wohn- und Wirtschaftsstandort. Ich begrüße ausdrücklich, dass wir mit der neuen Verordnung einheitliche und praktikable Regeln für alle Nutzerinnen und Nutzer in den brandenburgischen und sächsischen Teilen der Seenkette schaffen und zugleich den Schutz der einzigartigen Natur sicherstellen. Die heute in Kraft tretende Änderung der Landesschifffahrtsverordnung ist eine entscheidende Etappe, damit im kommenden Jahr die durchgängige Nutzung der kompletten Seenkette sowie die Übergabe an die Allgemeinheit gefeiert werden kann.“

Bernd Sablotny, Sprecher der Geschäftsführung und Technischer Geschäftsführer der Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH ergänzt: „Mit der Erklärung der Schiffbarkeit für den Großräschener See sowie für die Gesetzesangleichung der Brandenburger Teile des Partwitzer und Geierswalder Sees ist ein wichtiger Meilenstein in der Braunkohlesanierung erreicht. Wir gestalten Landschaften, die jetzt für alle auch auf dem Wasser erlebbar werden.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

I. Regelungen für die Lausitzer Seen

Schiffbarkeit: Der Großräschener See sowie die Brandenburger Teile des Partwitzer und
Geierswalder Sees
werden offiziell für die Schifffahrt freigegeben. Die sächsischen
Bereiche dieser Seen sind bereits schiffbar.

Der Schiffsverkehr vom Senftenberger See durch den Überleiter 12 (Koschener Kanal) in den Geierswalder See inklusive eines Verbindungsstückes auf dem Geierswalder See bis zur Landesgrenze Sachsen war bereits seit der 5. Änderungsverordnung zur Landesschifffahrtsverordnung vom 17.5.2013 schiffbar. Durch die Neuregelung der Landesschifffahrtsverordnung ist nunmehr die Brandenburger Seefläche auf dem Geierswalder See insgesamt bis zur Landesgrenze Sachsen für schiffbar erklärt worden.

Uferabstand: Auf den genannten Seen ist ein Abstand von 50 Metern zum Ufer einzuhalten. Ausnahmen gelten für Hafeneinfahrten, Überleiter und Anlegestellen.

Naturschutz: Das Naturschutzgebiet Sorno-Rosendorfer Buchten und das Natura 2000-Gebiet „Lausitzer Bergbaufolgelandschaften“ bleiben für die Schifffahrt gesperrt. Zusätzlich wird eine Schutzzone von 300 Metern vor dem Vogelschutzgebiet (SPA-Gebiet) eingerichtet, die nicht befahren werden darf. Diese Zone wird entsprechend ausgetonnt.

Höchstgeschwindigkeiten: Für Kleinfahrzeuge gilt auf dem Großräschener See eine Höchstgeschwindigkeit von 15 km/h (analog zum Senftenberger See). Auf dem Geierswalder und Partwitzer See beträgt die Höchstgeschwindigkeit 30 km/h, um die Regelungen mit Sachsen zu harmonisieren.

Nachtfahrverbot: Das bisherige Nachtfahrverbot auf schiffbaren Landesgewässern entfällt auf dem Geierswalder und Partwitzer See, da in Sachsen kein solches Verbot besteht und die Landesgrenze durch die Seen verläuft.

Sicherheitsausstattung: Vermieter von Sportbooten sind verpflichtet, ihren Mietern kostenfrei Rettungswesten anzubieten. Die generelle Pflicht zur Vorhaltung von Rettungsmitteln entfällt, um das Landesrecht an das Bundesrecht anzugleichen.

Segelverbot in Kanälen: In den Überleitern zwischen den Seen gilt künftig ein Segelverbot, ebenfalls zur Angleichung an das Bundesrecht.

II. Weitere Änderungen der LSchiffV

  • Ordnungswidrigkeitstatbestand Cannabis: Die Verordnung führt einen Ordnungswidrigkeitstatbestand für den Konsum von Cannabis auf Landesgewässern ein, analog zu den Bundeswasserstraßen.
  • Anpassung der Besatzungsregelungen: Die Vorschriften für die Besatzung von Fahrgastschiffen werden aktualisiert.
  • Entwidmung von Gewässern: Die schiffbaren Abschnitte der Gülper Havel, der Nuthe in Potsdam und der Stepenitz in Wittenberge werden verkürzt und damit teilweise entwidmet.
  • Zuständigkeitsverordnung: Die bisher gesonderte Zuständigkeitsverordnung für Ordnungswidrigkeiten in der Binnenschifffahrt vom 17. März 1998 wird in die LSchiffV aufgenommen.

Hintergrund: Mit der 12. Änderungsverordnung setzt Brandenburg einen langjährigen Abstimmungs-prozess mit dem Freistaat Sachsen und der LMBV zur Nutzung der Lausitzer Tagebauseen fort. Ziel ist es, die Seenlandschaft als überregionalen Erholungsraum und touristisches Highlight zu etablieren, ohne dabei den Naturschutz zu vernachlässigen. Die neuen Regelungen schaffen Planungssicherheit für Kommunen, Investoren und Nutzer und stärken die Entwicklung der gesamten Region.
Das Land Brandenburg hat in den vergangenen rund 20 Jahren Landesfördermittel im Umfang von rund 100 Millionen Euro für die Herstellung der Überleiter zwischen den Seen und von weiteren öffentlichen Infrastrukturen im Lausitzer Revier eingesetzt.

Reaktionen aus dem Lausitzer Seenland:

 

Siegurd Heinze, Landrat Landkreis Oberspreewald-Lausitz: "Die Änderung der Schifffahrtsverordnung ist ein gewaltiger Schub für die weitere Entwicklung des Tourismus im Lausitzer Seenland. Endlich wurde nach der Freigabe des Koschener Kanals im Jahr 2013 ein einheitliches Schifffahrtsrecht auf dem Geierswalder und Partwitzer See erreicht - das sächsische Schifffahrtsrecht wurde durch Brandenburg übernommen. Weiterhin wurde, was noch wichtiger ist, der Großräschener See für die Schifffahrt freigegeben. Dies stellt einen Meilenstein dar und ist zugleich der Vorläufer für die im nächsten Jahr zu erwartende Freigabe des Sedlitzer Sees, womit dann fünf Seen schiffbar miteinander verbunden wären. Wir lassen immer mehr die Visionen der Vordenker Rippel und Kuhn für ein Lausitzer Seenland Realität werden. Viele haben daran mitgewirkt. Ein ausdrücklicher Dank dafür an das MIL, Herrn Minister Tabbert, und an die LMBV, Herrn Geschäftsführer Sablotny. Heute ist ein Tag zum Feiern, morgen geht es weiter, um neue Ufer beziehungsweise neue Seen zu erreichen.“

Kathrin Winkler, Geschäftsführerin, Tourismusverband Lausitzer Seenland e.V.: „Für den Tourismusverband Lausitzer Seenland ist die neue Schifffahrtsverordnung ein entscheidender Schritt, um das touristische Potenzial des Großräschener Sees voll auszuschöpfen. Die Nachfrage bei Übernachtungsgästen in Brandenburg nach wasserbezogenen Aktivitäten ist fast doppelt so hoch wie der bundesweite Durchschnitt. Der Bootstourismus ist für unsere Region ein zentrales Thema. Damit gehen auch eine hohe Nachfrage nach Sportbootliegeplätzen, Gewässerzugängen für Wasserurlauber mit eigenem Boot und Anlegemöglichkeiten einher. Diesen infrastrukturellen Themen werden wir uns weiterhin, gemeinsam mit allen Akteuren, widmen. Die neue Verordnung ermöglicht uns, die Region als attraktives Reiseziel für Wassersportler, Familien und Naturfreunde noch gezielter zu vermarkten, neue Angebote zu entwickeln und das Lausitzer Seenland als moderne, barrierefreie Destination national und international zu positionieren. Damit setzen wir einen wichtigen Meilenstein für die nachhaltige Entwicklung und Wettbewerbsfähigkeit unserer Urlaubsregion.“

Detlev Wurzler, Verbandsvorsteher Zweckverband Lausitzer Seenland Brandenburg: „Die neue Schifffahrtsverordnung ist ein weiterer, wichtiger Meilenstein auf dem langen Weg zum einheitlich gedachten und gelebten Lausitzer Seenland. Unser Dank gilt allen, die aktiv an diesem Prozess mitgewirkt haben. Besonders freut uns, dass die Vorschläge und Hinweise der Akteure vor Ort beachtet wurden und in die Verordnung eingeflossen sind.“

Thomas Zenker, Bürgermeister der Stadt Großräschen: „Endlich! Nach langem Warten eröffnet die neue Schifffahrtsverordnung die Möglichkeit, dass die Sportboote – nunmehr ohne den bürokratischen Aufwand von Sonderanträgen - den Großräschener See erobern. Damit kann auch der Großräschener Hafen seiner Bestimmung gerecht werden. Für die touristische Entwicklung des Lausitzer Seenlandes und die Entwicklung von Großräschen zur Seestadt ist damit ein Meilenstein erreicht. Nunmehr gilt: Leinen los und Ahoi!“

Andreas Pfeiffer, Bürgermeister der Stadt Senftenberg: Ein sehr guter Tag für das Lausitzer Seenland. Mit der neuen Schifffahrtsverordnung schaffen wir klare und einheitliche Regeln auf den Seen und stärken damit den Wassertourismus in unserer Region. Der Gast denkt nicht in Landesgrenzen, sondern in Erlebnissen und Eindrücken. Diese Verordnung ist ein gemeinsamer Erfolg für das Lausitzer Seenland.“

Quellen: Medieninormation des MIL v. 19.06.2025 | ergänzt mit PM des LK OSL und mit LMBV (UST)

Das Lausitzer Seenland entwickelt sich positiv weiter - Fotos sagen mehr als Worte.
Blick über den Großräschener See zum Sedlitzer See. Im Hintergund der Partwitzer See, der Geierswalder See und der Senftenbger See | Luftbild LMBV 2024


B97-Sanierung unerlässlich

Schwarze Pumpe. Die Sanierung eines Teilabschnittes der Bundesstraße 97 zwischen Spremberg und Hoyerswerda ist unerlässlich. Aber die Bemühungen der LMBV sind darauf ausgerichtet, die dafür erforderliche Vollsperrung so kurz wie möglich zu halten. Das waren die Kernaussagen von Holger Uibrig, Abteilungsleiter Planung-Ost bei der LMBV, beim nunmehr 35. Treffen des Wirtschaftsverkehrsnetzwerkes Lausitz Mitte Juni im DOCK3 in Schwarze Pumpe.

Die Mitglieder des Netzwerkes und ihre Gäste, etwa 40 an der Zahl, sehen das Projekt zwar als schmerzlichen, aber notwendigen Eingriff in ihre Interessen – immerhin pendeln zum Industriepark Schwarze Pumpe täglich rund 5.000 Beschäftigte, die Hälfte davon aus Sachsen. Der Schwerlastverkehr läuft zwar hauptsächlich in Richtung Cottbus (über die B97 zur A15) und Großräschen (über die B156 zur A13), aber auch in Richtung Hoyerswerda fließt ein Teil des Verkehrs, der für den Industriepark wichtig ist. Entsprechend deutlich war der Wunsch der Verkehrsexperten, die Sperrung so kurz wie möglich umzusetzen.

Weitgehend Einverständnis herrschte darüber, dass der Eingriff unabwendbar sei. Denn der rund 3 Kilometer lange Abschnitt, der über Kippenboden des einstigen Tagebaus Brigitta verläuft, gilt seit Jahren als geotechnisch gefährdet. Zurzeit laufe die Genehmigungsplanung für ein Testfeld, erläuterte Uibrig, dort solle das technologische Vorgehen getestet und optimiert werden.

Stephan Berger, Abteilungsleiter Mobilität im Sächsischen Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung, erneuerte ausdrücklich die Unterstützung des Freistaates für diese Vorzugsvariante – und gegen eine Reaktivierung der alten F97, die ebenfalls über Kippengelände führen und deutlich länger dauern würde. „Wir unterstützen die Maßnahme bei allen Schwierigkeiten – und freuen uns über jeden Monat, den wir gewinnen“, so Berger.


Erste Dammbalken gezogen: Wasser läuft nun durch den Ilse Kanal zum Sedlitzer See

Senftenberg. Seit dem 4. Juni 2025 läuft planmäßig Wasser vom Großräschener See zum Sedlitzer See. 

Mittels Mobilkran wurden die ersten Dammbalken im Überleiter 11 (Ilse Kanal) gezogen. Nun erfolgt die Überleitung von ca. 1,3 Kubikmetern Wasser pro Sekunde in den Sedlitzer See. Die Überleitungsmenge nimmt durch den sinkenden Wasserstand im Großräschener See in den nächsten Tagen kontinuierlich ab.

Der Großräschener See wird dabei gezielt um wenige Zentimeter abgesenkt; derzeit lag dort der Wasserpegel bei anfänglich 100,79 m NHN. Der Sedlitzer See soll seinerseits sukzessive von bisher 100,28 m NHN um 15 Zentimenter ansteigen.

Nach vier Wochen sollte sich der Wasserstand im Großräschener See auf das Niveau der Oberkannte der verbliebenen Dammbalken bei etwa +100,57 m NHN abgesenkt haben. In dieser Zeit sind ca. 1,7 Mio. Kubikmeter Wasser übergeleitet und der Wasserstand im Großräschener See um ca. 22 cm abgesenkt. Dies ist für den Großräschener See unbedenklich.

Insgesamt werden während des Ausspiegelungsprozesses von bis zu zwölf Wochen voraussichtlich ca. 4,5  bis 5,0 Mio. Kubikmeter Wasser vom Großräschener See in den Sedlitzer See übergeleitet mit dem Ziel, ein schrittweises Ausspiegeln der beiden Bergbaufolgeseen zu erreichen. (UST | redigiert am 27.06.25)

Drohnenblick auf den Überleiter 11
Ziehen der ersten Dammbalken
Dammbalken im Ilse Kanal werden entnommen, Foto: Stefanie Klein


Australische Delegation beim Ostdeutschen Wirtschaftsforum 2025

Bad Saarow. Im Rahmen einer Informationsreise in die Lausitz australischer Multiplikatoren und Einkaufsexperten aus dem Bereich Bergbausanierung nahm eine Delegation aus Australien an zwei Programmelementen des OWF 2025 teil.

Neben einer Präsentationsveranstaltung fand am 19.05.2025 innerhalb des OWF-Veranstaltungsprogramms als weiteres Highlight ein Deutsch-Australischer Fachaustausch statt.

Die LMBV war durch den Fachreferenten Jörg Schlenstedt in diesem Fachaustausch und Paneldiskussion vertreten. Der Titel der Veranstaltung lautete:  Transformation im Dialog: „Erfolgreiche Bergbausanierung von der Lausitz bis Australien - Transformation in Dialogue: Successful Mining Restoration – From Lusatia to Australia.“  JS/UST

Hintergrund: Die erfolgreichen Renaturierungsprojekte in der Lausitz haben international Vorbildcharakter. Im Rahmen der internationalen Deep-Dive-Veranstaltung war beim OWF die Gelegenheit, von diesen langjährigen Erfahrungen Deutschlands in der Kohletagebausanierung zu profitieren und innovative Ansätze für die Zukunft zu diskutieren. Australische Experten und Akteure aus der Lausitz tauschten sich aus und lernten voneinander, um die Schließung und Renaturierung von fast 240 australischen Bergwerken bis 2040 erfolgreich zu gestalten.

Wie sich diese Chancen konkret nutzen lassen, zeigte dieses Format von Germany Trade & Invest (GTAI). Nach Impulsvorträgen von ausgewiesenen Vertretern aus der Lausitz und Australien bot die anschließende Paneldiskussion Raum für praxisnahen Austausch. Teilnehmende diskutierten mit Fachleuten und regionalen Partnern über aktuelle Marktchancen und Kooperationsmöglichkeiten in der Bergbausanierung. So wurde die Gelegenheit genutzt, sich mit den internationalen Teilnehmenden aus Australien zu vernetzen und gemeinsam Lösungen für die Herausforderungen der Bergbausanierung zu entwickeln.

Ostdeutsches Wirtschaftsforum OWF 2025 in Bad Saarow, Deutschland, 19. Mai 2025.
© GTAI / bundesfoto / Christina Czybik
Impressionen von der GTAI beim OWF 2025 Fotos: Christina Czybi


EHS-Themenwerkstatt: Der Schutz des Grundwassers genießt höchste Priorität

Senftenberg. Wer in Brandenburg eine Deponie errichten möchte, muss dafür Sorge tragen, dass das Grundwasser nicht beeinträchtigt wird. Das gilt natürlich auch für die geplante EHS-Monodeponie bei Kostebrau. „Der Grundwasserschutz genießt in der Deponieverordnung höchste Priorität“, betonte Dr. Ulrich Stock bei der LMBV-Themenwerkstatt zu EHS in Senftenberg. Stock, promovierter Geotechniker und Leitender Regierungsdirektor a.D., verantwortete viele Jahre als Abteilungsleiter den Bereich Technischen Umweltschutz beim Landesamt für Umwelt Brandenburg.

Mit „Schutz des Grundwassers – zentrale Anforderungen der Deponieverordnung“ war die nunmehr 5. Themenwerkstatt überschrieben, an der rund 20 interessierte Gäste teilnahmen. Unter ihnen waren erneut Bürger aus Ortschaften rund um die geplante Deponie ebenso wie Vertreter von Behörden und aus der Wirtschaft.

Deponien müssen, bevor sie errichtet werden, einen strengen Genehmigungsprozess durchlaufen. Was dabei berücksichtigt, geprüft oder auch nachgewiesen werden muss, regelt die Deponieverordnung, setzte Dr. Stock den Rahmen für seinen ebenso kompetenten wie kurzweiligen Fachvortrag. Zentraler Bestandteil sei beispielsweise das „Multibarrierekonzept“. Je nach Gefährlichkeit der Abfälle müssten mehrere Schutzschichten die Deponie nach unten wie nach oben abdecken, um eine potenzielle Beeinträchtigung des Grundwassers zu verhindern. Jede dieser Barrieren müsse unabhängig voneinander wirken, betonte der Deponieexperte.
Als Materialien für solche Barrieren kämen unter anderem Kunststoffdichtungsbahnen, Bentonitmatten oder auch Ton in unterschiedlichen Stärken in Betracht. Damit sich die Teilnehmer ein Bild davon machen konnten, reichte er mehrere dieser möglichen Dichtungsmaterialien durch die Reihen.

Neben den Barrieren gebe es klare Kriterien für die Standortwahl. Dabei gehe es ebenso um den Abstand zum Grundwasser wie um die geotechnische Stabilität des Bodens. Streng begutachtet werde zudem das Material, das in der Deponie eingebaut werden soll. Nicht zuletzt gebe es ein klar definiertes Messregime, das den Deponiebetrieb überwacht.

In der anschließenden Diskussion ging es unter anderem um die Wahl des Deponiestandortes, den grundsätzlichen bergrechtlichen Status des für die Deponie vorgesehenen Areals auf dem Betriebsgelände der LMBV sowie um den aktuellen Stand des Projekts. Sven Radigk, Leiter der Arbeitsgruppe „Gewässergüte Fließgewässer Lausitz“ bei der LMBV, erläuterte, dass all die Kriterien der Deponieverordnung gründlich abgearbeitet werden und die Planungen voranschreiten. Die Vorplanungen könnten demnächst abgeschlossen werden. Über die Ergebnisse werde wie angekündigt informiert.

Um nicht immer nur über den geplanten Deponiestandort nahe Kostebrau zu reden, verabredete man sich, diesen mal gemeinsam in Augenschein zu nehmen. Die LMBV sicherte zu, eine solche Exkursion zu organisieren.


Der Wirtschaftsweg um den Großräschener See ist wieder nutzbar

Senftenberg/Goßräschen. Der Wegebau auf der Westseite des ehemaligen Tagebaus Meuro und heutigen Großräschener Sees ist nun planmäßig beendet. Insbesondere die vielfältigen Nutzer des Wirtschaftsweges - darunter auch Radtouristen - können ab sofort diesen Rundweg um den Großräschener See wieder ohne Umleitung nutzen.

Die Aufwertung des Wegeabschnitts und der Zufahrten wurde von der Firma Richard Schulz Tiefbau GmbH im Auftrag der Lausitzer und Mitteldeutschen Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH durchgeführt. Auf dem betreffenden Abschnitt wurden die vorhandene Betonplattenstraße zurückgebaut, Teile der Asphaltstraße abgefräst und ein neuer Asphaltweg errichtet. Der neue ca. 750 Meter lange Wegeabschnitt präsentiert sich mit einer Breite von drei Metern zuzüglich Bankette.

Im Rahmen des Bauvorhabens wurden eine Feuerwehrzufahrt zur Löschwasserentnahme zum Restloch Meuro/Großräschener See errichtet sowie eine Betonfläche von 7.600 Quadratmetern beseitigt. Abseits der Strecke sind bis Ende Mai 2025 noch einige Restarbeiten zu erledigen.

Arbeiten am Radrundweg um den Großräschener See sind abgeschlossen
Wirtschaftsweg und entsiegelte Fläche mit Blick zum Großräschener See


Friedersdorfer Strand am Silbersee zu Ostern nutzbar

Senftenberg/Lohsa. Am sächsischen Silbersee wurde bis zuletzt gearbeitet, um den Friedersdorfer Strand ab 18. April 2025 für die Badesaison temporär freizugeben. Vertreter des Sächsischen Oberbergamtes (OBA Sachsen) und der Lausitzer und Mitteldeutschen Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV) übergaben den Strand bei einem Vor-Ort-Termin zur saisonalen Nutzung an die Gemeinde Lohsa und den Campingplatzbetreiber. Seit November 2023 hatten die beauftragten Unternehmen Metzner GmbH und HAGN Umwelttechnik GmbH im Auftrag der LMBV und in Abstimmung mit dem OBA Sachsen intensiv an der geotechnischen Sicherung des Silbersees, insbesondere am Friedersdorfer Strand, gearbeitet.

Mittels seeseitiger Rüttelstopfverdichtung und einer leichten Rüttelverdichtung im Uferbereich wurden rund eine Mio. Kubikmeter Bodenvolumen verdichtet und damit der Friedersdorfer Strand für eine gefahrlose Nutzung vorbereitet. Im März 2025 erfolgten planmäßig die letzten Profilierungsarbeiten am Ufer. Innerhalb des ausgewiesenen Badebereichs kann jetzt offiziell gebadet werden. Zwei neue Informationstafeln informieren nun über die Sanierungsleistungen am See und das Speicherbecken Lohsa I. 

Die Nutzung des Badebereichs wird vorerst zeitlich beschränkt. Bis Oktober 2025 wird der Strandbereich nutzbar sein. Denn komplett abgeschlossen sind die Bauarbeiten noch nicht. Es werden die rückgebauten Flächen, Sport- und Freizeitbereiche auf dem Campingplatz wiederhergestellt. Am östlichen Ufer, außerhalb des Strandbereiches, folgen noch Ersatzpflanzungen mit verschiedenen Gehölzen zur ökologischen Kompensation der in Anspruch genommenen Flächen. (SK)

v.l.: Karsten Handro - LMBV-Abteilungsleiter Projektmanagement, Robert Kaschkat - Sächsisches Oberbergamt, Falk Nowotnick - Betreiber des Campingplatzes und Thomas Leberecht - Bürgermeister der Gemeinde Lohsa bei der saisonalen Freigabe des Badebereichs am Silbersee. (Foto: Gernot Menzel)

Hintergrund: Der Silbersee ist ein Speichergewässer der sächsischen Landestalsperrenverwaltung (LTV). Er entstand aus dem ehemaligen Tagebau Werminghoff II, der 1935 bis 1960 betrieben wurde. In den Jahren 1967 bis 1971 wurden die beiden entstandenen Restlöcher Friedersdorf und Mortka für deren heutige Funktion als Speicherbecken Lohsa I vorbereitet und geflutet. Mit dem Wiederansteigen des Grundwassers in der Region stieg die Gefahr von spontanen Böschungseinbrüchen in den Kippenbereichen. Ein Großteil der Flächen und Ufer mussten vorsorglich gesperrt werden. Mit den Sanierungsarbeiten wird die geotechnische Sicherheit für den Silbersee hergestellt, um eine Nachnutzung als Speicherbecken und in ausgewiesenen Teilbereichen eine touristische Nutzung zu ermöglichen.

Der Strand am Silbersee ist fertiggestellt und kann für die Badesaison 2025 genutzt werden. (Foto: Gernot Menzel)
Bis zuletzt wurde am Friedersdorfer Strand gearbeitet. (Foto: Gernot Menzel)
Seeseitige Rüttelstopfverdichtungsarbeiten im Oktober 2024 (Foto: Christian Horn)


Verwahren von alten Brunnen rund um und am Berzdorfer See hat begonnen

Senftenberg/Görlitz. Derzeit werden im Auftrag der LMBV, der Projektträgerin der Braunkohlesanierung im Osten Deutschlands, noch alte bergbauliche Filterbrunnen im Umfeld des vormaligen Tagebaus Berzdorf bei Görlitz endverwahrt. Den Auftrag dazu hat die Bohrgesellschaft Landsberg mbH im Frühjahr bis zum Ende des Jahres 2025 übernommen.

Insgesamt sind 148 Filterbrunnenstandorte nachzuverwahren bzw. zu sichern. Unter Berücksichtigung der Vorortsituation befinden sich die Standorte im unbefestigten Gelände oder im Bereich von befestigten Wegen, Straßen, Plätzen und im Flachwasserbereich rund um den Bergbaufolgesee. Dies kann zu lokalen und temporären Einschränkungen am See führen, für die die LMBV um Verständnis bei Anrainern und Besuchern am Berzdorfer See bittet.

Die alten Filterbrunnen im Bereich des ehemaligen Tagebaues Berzdorf wurden nach der Tagebaueinstellung zum Teil bereits rückgebaut und mit sandig-kiesigen Materialien – damals jedoch ohne Verdichtung – verwahrt.

Um eine mögliche künftige Gefährdung durch Filterbrunnen, die sich in direkten Bereichen der öffentlichen Zugänglichkeit bzw. in Bereichen der direkten Nachnutzung befinden und somit eine Einschränkung für die Wiedernutzbarmachung der Oberfläche darstellen könnten, auszuschließen, müssen alle Filterbrunnenstandorte noch einmal aufgesucht und mit kohäsivem Material nachverwahrt werden.

Dies kann z. B. durch Verpressen von hydraulisch dichtem Material, Dichtungs- bzw. Dämmsuspension passieren. Bei einem Nichtauffinden werden die Oberflächen der vormaligen Brunnenstandorte mit Geotextilien gesichert.

Foto: LMBV/Steffen Rasche (2024)


Vereinbarung zwischen LMBV und Universität der Vereinten Nationen unterzeichnet

Dresden. Am 8. April 2025 wurde anlässlich der Dresden Nexus Conference 2025 ein Vereinbarungsmemorandum zwischen der LMBV und der Universität der Vereinten Nationen in Dresden unterzeichnet. In der Auftaktveranstaltung der DNC 2025 ging es um "The Future of Resources – Resources for the Future", die globale Trends und wegweisende Impulse aufzeigte. Dazu trugen neben der Begrüßung durch Prof. Tshilidzi Marwala, Rektor der United Nations University und UN Under-Secretary-General, insbesondere der Keynote-Vortrag von Prof. Dr. Dr. mult. Hans Joachim Schellnhuber, Generaldirektor des International Institute for Applied Systems Analysis, bei.

Im Rahmen der Eröffnungssession wurden auch die Geschäftsführer der LMBV, Bernd Sablotny und Torsten Safarik auf die Bühne gebeten, um gemeinsam mit Prof. Tshilidzi Marwala und der Prof. Dr. Edeltraud Günther, Direktorin der United Nations University vom Institute for Integrated Management of Material Fluxes and of Resources die o.g. Vereinbarung zu unterzeichnen. Diese anerkennt den beiderseitigen Nutzens einer Zusammenarbeit in den Bereichen Forschung, Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses, Lehre, Veranstaltungen, Bewusstseinsbildung, Wissenstransfer und Anwendung der Ergebnisse zur Lösung globaler Herausforderungen.

Beide Vertragsparteien wollen ihre Zusammenarbeit durch diese Absichtserklärung formalisieren, um den Rahmen für ihre Zusammenarbeit und die Bereiche von beiderseitigem Interesse zu umreißen, und dass sie das Engagement für eine nachhaltige Entwicklung und den Wunsch teilen, die Forschung, den Aufbau von Kapazitäten und das Bewusstsein für die nachhaltige Bewirtschaftung von Umweltressourcen wie Wasser, Boden, Abfall, Energie und anderen Georessourcen zu fördern.

Die Vertragsparteien wollen beim Zugang zu Daten aus Sanierungsmaßnahmen in einer Modellregion zusammenarbeiten und Expertenwissen für Vernetzung und strategische Partnerschaften bereitstellen. Neben wissenschaftlichen Veröffentlichungen geht es auch um das Entwickeln praktischer Lösungen für spezifische Herausforderungen und eine internationale Vernetzung sowie eine verbesserte Sichtbarkeit und öffentliche Akzeptanz.

Zum Hintergrund: Die UNU-FLORES ist eines von 14 Instituten und Programmen in zwölf verschiedenen Ländern, die zusammen die Universität der Vereinten Nationen (UNU) bilden - eine globale Denkfabrik und postgraduale Lehreinrichtung mit Sitz in Tokio. Sie hat den Auftrag, durch gemeinsame Forschung und Ausbildung zur Lösung der drängenden globalen Probleme des menschlichen Überlebens, der Entwicklung und des Wohlergehens beizutragen, die den Vereinten Nationen, ihren Völkern und Mitgliedstaaten ein Anliegen sind.

Vom 8. bis 10. April 2025 findet die Dresden Nexus Conference (DNC) 2025 im Deutschen Hygiene-Museum Dresden (DHMD) die globale Resource Nexus Community statt, um innovative Konzepte nachhaltiger Ressourcennutzung zu diskutieren. Unter dem Motto „Die Zukunft der Ressourcen – Ressourcen für die Zukunft“ ist die DNC 2025 Teil der weltweiten Feierlichkeiten zum 50. Jubiläum der United Nations University (UNU) und richtet den Blick auf vergangene Erfolge sowie zukünftige Herausforderungen. Die internationale Konferenz, die über 150 Vorträge in mehr als 50 Sessions und Side-Events umfasst, vereint Teilnehmende aus über 75 Ländern und setzt neue Maßstäbe in Forschung, Politik und Wirtschaft.

In der Auftaktveranstaltung ging es um "The Future of Resources – Resources for the Future". In der Keynote der Session 2 "Healthy Food – Healthy Planet" mit internationalen Experten ist u. a. ein Beitrag der LMBV von Geschäftsführer Torsten Safarik geplant unter dem Motto: “Von der Wissenschaft in die Praxis: Umsetzung von Bergbau-Stilllegungen in der Lausitz / From Science to Practice: Managing the postmininig transition in Lusatia“

Ein weiteres Highlight der DNC 2025 ist die begleitende Kunstausstellung von Jens Galschiøt, welche aktuelle Fragen der verantwortungsvollen Ressourcennutzung thematisiert. Dazu gehört die "Freedom to Pollute": Diese Skulptur hinterfragt provokant den Umgang mit Umweltverschmutzung und fordert zu einem bewussteren Umgang mit Ressourcen auf. Inmitten ernster Gespräche über Nachhaltigkeit wird eine sechs Meter hohe, rauchende Freiheitsstatue die UNU-Ressourcenkonferenz dominieren, welche direkt vor dem Eingang des DHMD aufgebaut wurde. Die Ausstellung lädt Medien und Besucher dazu ein, sich mit der Schnittstelle von Kunst, Wissenschaft und nachhaltiger Entwicklung auseinanderzusetzen und bietet inspirierende Denkanstöße.  UST

Impressionen von der DNC 2025
Nach der Unterzeichnung des MoU zwischen UNU Flores und LMBV