LMBV informiert Flächeneigentümer zu Entschädigungsfragen
Flächeneigentümer im Umfeld der Sanierungsmaßnahme B97 bei Spreetal werden für potenzielle Schäden nach einer klaren Methodik entschädigt. Darüber informierte die LMBV bei einer Veranstaltung Anfang April im Schloss Hoyerswerda. Geladen waren alle Flächeneigentümer, deren Flächen im gutachterlich definierten Einwirkbereich der komplexen Straßensanierung liegen. Das Sächsische Bergamt erläuterte seine Rolle als verfahrensführende Behörde und die erforderlichen Schritte für den Vorhabenträger im Umgang mit betroffenen Eigentümern.
Für die anspruchsvolle geotechnische Sicherung eines rund drei Kilometer langen Teilstücks der B97 zwischen Spremberg und Hoyerswerda und der angrenzenden S130 nach Burgneudorf laufen die Vorplanungen. Bis Mitte des Jahres 2025 sollen diese abgeschlossen sein, informierte Gerd Richter, Leiter des Sanierungsbereichs Lausitz der LMBV. Danach gebe es dann auch einen angepassten Bauzeitplan. Schon jetzt versicherte Richter, dass während der Sanierung alle verfügbare Technik eingesetzt werde, um die erforderliche Stabilisierung des Untergrundes so schnell wie möglich herzustellen.
In welcher Weise die Technik am besten eingesetzt wird, sollen probeweise Rütteldruckverdichtungen auf einem Testfeld nördlich der S130 zeigen. Wenn alles optimal laufe, könnten dafür noch im Winter 2025/26 erforderliche Holzungen erfolgen. Im Anschluss werde das Testfeld errichtet.
Die Sanierungsmaßnahme findet im Wesentlichen auf Flächen statt, die sich im Eigentum Dritter befinden. Im Umgang mit diesen Flächeneigentümern erfordert das Sächsische Oberbergamt (OBA) von der LMBV „volle Transparenz“. Dabei hoffe das OBA, dass es nach entsprechendem Engagement und Erläuterungen zum Ausgleich potenzieller Schäden durch die LMBV zu privatrechtlichen Vereinbarungen komme, betonte Nina Luchterhand-Rülke, Leiterin des Rechts-Referats im OBA. Nur wenn es trotz aller Bemühungen keine Einigung gebe, könne das OBA auch anordnen, dass Eigentümer die befristete Nutzung ihrer Flächen für die Sanierungsmaßnahme dulden müssen.
Damit es nicht so weit kommt, erläuterte Claudia Schulz, bei der LMBV zuständig für Bergschäden und Entschädigungen, die Grundzüge der Entschädigung. Wichtig dabei sei der Grundsatz der Gleichbehandlung. Um dies zu gewährleisten, würden die unterschiedlichen Flächen nach klaren Kriterien kategorisiert. Für bestimmte Gebäude werde vor Beginn der Sanierungsmaßnahme durch externe Sachverständige der Ist-Zustand ermittelt, um einen objektiven Vorher-Nachher-Vergleich zu ermöglichen.
Gerd Richter unterstrich, dass jede Nutzungseinschränkung privater Flächen nur temporär sei und dass die Einschränkungen mit dem Einsatz der Technik durch das Areal „wanderten“. Damit nahm er einzelnen Eigentümern die Sorge, dass während des gesamten Maßnahmezeitraums alle Flächen gleichzeitig betroffen sein werden.
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LDS stellt für Bärwalder See die Fertigstellung für die Schifffahrt fest
Dresden | Senftenberg | Boxberg. Die Landesdirektion Sachsen hat mit zwei Allgemeinverfügungen den rechtlichen Rahmen für die dauerhafte schifffahrtliche Nutzung des Bärwalder Sees im Rahmen des Wasser- und Schifffahrtsrechts geschaffen. Damit kann der rund 13 Quadratkilometer große See, der aus einem Tagebaurestloch entstand und durch die LMBV als Bergbausanierer hergestellt wurde, pünktlich zum Start der Wassersportsaison am 1. April 2025 künftig von jedermann mit Fahrgastschiffen sowie nichtmotor- und motorangetriebenen Sportbooten befahren werden.
»Der größte Binnensee Sachsens, der Bärwalder See, ist ab der kommenden Saison für die Schifffahrt frei zugänglich. Das ist ein bedeutender Meilenstein bei der Umwandlung des früheren Tagebaues Bärwalde zu einem überregionalen Zentrum der Erholung und des Wassersports. Zugleich lässt die Freigabe die Lausitz als aufstrebende Wassersport- und Wassertourismusregion noch stärker strahlen.« so Béla Bélafi, Präsident der Landesdirektion Sachsen. »Mit den Allgemeinverfügungen wurde ein stabiler und verlässlicher Rechtsrahmen geschaffen. Mit diesem haben die Gemeinde Boxberg/Oberlausitz und die Investoren Planungssicherheit bei der Entwicklung weiterer touristischer Angebote. Die Nutzer des Sees, insbesondere die Hobby-Kapitäne, wissen jetzt genau, was wo und zu welcher Zeit auf dem See möglich ist. Zugleich ist für den Schutz der seltenen Vögel gesorgt, denen der Bärwalder See als Lebensraum dient.«
Mit der Feststellung der Fertigstellung des Sees für die Schifffahrt entfällt die bisherige Praxis der Erteilung von wasserrechtlichen Einzelzulassungen für die durch die Allgemeinverfügung zugelassenen Nutzungen, einschließlich des damit für Nutzer und Behörden verbundenen hohen Aufwandes. Dies begrüßte auch der Sprecher der Geschäftsführung der LMBV, Bernd Sablotny nachdrücklich: »Dies ist auch ein wichtiger Schritt hin zur noch anstehenden Beendigung der Bergaufsicht für diesen großen Bergbaufolgesee in Sachsen. «
Drei Flächen werden aus natur- und artenschutzrechtlichen Gründen ständig von der Befahrung mit Wasserfahrzeugen freigehalten: Die auch bisher schon gesperrte trapezförmige Fläche in der Seemitte, die Westbucht nördlich von Uhyst sowie die Ostbucht südlich des Boxberger Strandes.
Ebenfalls aus Gründen des Natur- und Artenschutzes wurde außerdem folgende zeitliche Begrenzung für das Befahren des Sees erforderlich: Von November bis März ist die Nutzung ganztägig sowie in den Monaten April, Mai und Oktober in den Nachtstunden untersagt. Darüber hinaus wird ein rund 1,2 Kilometer langer und 150 Meter breiter Uferstreifen nördlich der Westbucht für die Schifffahrt gesperrt sein.
Im Zusammenspiel der beiden Allgemeinverfügungen wird die Nutzung in den freigegebenen Bereichen zwischen dem 1. Juni und dem 30. September ohne Einschränkungen möglich sein. Zwischen dem 1. April und dem 31. Mai sowie dem 1. und dem 31. Oktober kann der See vom Sonnenauf- bis Sonnenuntergang mit den oben genannten Wasserfahrzeugen befahren werden.
Die Allgemeinverfügung der Landesdirektion Sachsen zur Feststellung der Fertigstellung und jene zur temporären Begrenzung der Nutzung sind das Ergebnis eines umfangreichen Verwaltungsverfahrens. Dabei wurden zahlreiche Behörden und Institutionen, unter anderem der Landkreis Görlitz und die Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft (LMBV), beteiligt. Vorbehaltlich etwaiger Rechtsbehelfe gegen die Allgemeinverfügungen der Landesdirektion sollte der unbefristeten Nutzung des Bärwalder Sees für die Schifffahrt nunmehr nichts mehr im Wege stehen.
Eine weitere Jedermanns-Nutzung am Bärwalder See soll zeitgleich durch das Landratsamt Görlitz ermöglicht werden. Mit einer eigenen Allgemeinverfügung regelt dieses den sogenannten Gemeingebrauch. Dazu gehören unter anderem das Baden und Schwimmen sowie das Befahren mit kleinen Wasserfahrzeugen ohne maschinellen Antrieb, wie z. B. Ruder-, Paddel-, Tret- und kleine Segelboote.
Interessierte können die Allgemeinverfügungen der Landesdirektion Sachsen ab dem 28. März 2025 online auf dem Bekanntmachungsportal der Landesdirektion Sachsen abrufen. Das Landratsamt Görlitz wird seine Allgemeinverfügung gesondert öffentlich bekannt geben. (Quelle: Medieninfo der LDS v. 21.03.25 | LMBV-Zitat ergänzt | UST)
Archiv-Fotos: Christian Horn und Steffen Rasche für LMBV
Bärwalder Seeufer mit Steg bei UyhstBoxberger Steganlage am Bärwalder SeeMarina Klitten – 2020Landschaftsbauwerk OHR am SeeBlick auf die Ortslage Boxberg – unweit vom Bärwalder SeeLMBV-Luftbild vom Bärwalder See | 2024
Namibische Experten zur Weiterbildung über die Post-Bergbauphase bei der LMBV
Senftenberg. Eine Delegation aus hochrangigen Vertretern des namibischen Bergbau- und Energieministeriums sowie des Ministeriums für Umwelt, Forsten und Tourismus besuchte vom 17. bis 18. März 2025 die LMBV in der Lausitz. In den zwei Besuchstagen fand ein reger Austausch zwischen den neun namibischen Vertretern, Experten der LMBV sowie mit dem Kaufmännischen Geschäftsführer der LMBV, Torsten Safarik, und Dr. Gero von Daniels sowie Franziska Zelina von der Berliner Geschäftsstelle des Steuerungs- und Budgetausschusses für die Braunkohlesanierung statt.
Begleitet wurde die Delegation von Catarina Tarpo vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz, BMUV, und Atossa Pandazmapoo von der GIZ, der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit. Von Seiten der LMBV verantwortete Sandra Linge vom Büro der Geschäftsführung die Organisation.
Hintergrund: Die Internationale-Klimaschutz-Initiative des BMUV ist Teil der Klimaschutzbemühungen der Bundesregierung. Im Rahmen dieser Initiative plant das zuständige Referat II 5 Afrika ein Regionalvorhaben in der südlichen Region Afrikas. Das Vorhaben fokussiert sich auf den umwelt- und sozialverträglichen Abbau kritischer Ressourcen für die Energiewende, die Etablierung lokaler Wertschöpfung sowie regionaler Standards. Im März 2024 führten ein BMUV-Referatsleiter und die zuständige Referentin Catarina Tarpo in Namibia politische Gespräche zum Projekt. Das namibische Energie- und Bergbauministerium sowie das Umweltministerium hatten Bedarf für eine Delegationsreise nach Deutschland zur Weiterbildung über die Post-Bergbauphase in Ostdeutschland nach der Wende geäußert.
Am 17. März begrüßte Ina Lilienthal, Leiterin des Büros der LMBV-Geschäftsführung, die namibische Delegation und führte in die Aufgaben des Bergbausanierers ein. Fachreferent Jörg Schlenstedt beschrieb die planungsrechtlichen Grundlagen für die LMBV und deren Verknüpfung innerhalb des deutschen Planungssystems. Durch die Geschäftsstelle des StuBA wurde die Braunkohlenfinanzierung erläutert. Der Vorsitzende des Zweckverbandes Lausitzer Seenland, Detlef Wurzler, stellte am Nachmittag den Verband vor und betonte die engen Abstimmungen mit der Bergbausanierung. Eine Exkursion zum Aussichtspunkt Rostiger Nagel und nach Brieske schlossen den Tag ab.
Der Folgetag wurde am Vormittag durch LMBV-Fachvorträge zur Geotechnik von Kerstin Abraham, den wasserwirtschaftlichen Fragen durch Katja Kunze und zur bergbaulichen Rekultivierung durch Jörg Schlenstedt gestaltet. Die anschließende Exkursion führte zum Aussichtspunkt Reppist, zum Überleiter 11, zur Wasserbehandlungsanlage Rainitza und über die IBA-Terrassen zum Sanierungsstützpunkt der LMBV am Sedlitzer See. Dort empfing Projektmanager Henry Ruske die Delegation und informierte zu den laufenden Sanierungsarbeiten am Bergbaufolgesee. (JS | UST)
Fotos: LMBV
Eine Delegation v. Vertretern des namibischen Bergbau- und Energieministeriums sowie des Min. für Umwelt, Forsten und Tourismus besuchte die LMBV
Am Senftenberger See
Im Lausitzer Seenland unterwegs
Vortrag für die Delegation
Totholz-Beräumen auf dem Sedlitzer See angelaufen
Senftenberg. Seit Mitte Februar 2025 sind zwei Ponton-Einheiten im Auftrag der LMBV auf dem Sedlitzer See unterwegs. Diese schwimmenden Arbeitseinheiten sorgen dafür, dass das Totholz im gefluteten Restloch schrittweise geschnitten und beräumt wird. Mitte März kam eine weitere, dritte Arbeitseinheit auf dem See dazu.
Ziel der Arbeiten ist es, eine sichere Wasserlamelle von zwei Metern im Bergbaufolgesee herzustellen. Zunächst werden die Zufahrten zu den Überleitern, dies sind die Flächen vor dem Rosendorfer und dem Sornoer Kanal, beräumt. Teilweise werden auch Stubben mittels „Ziehen“ aus dem Wasser bzw. vom Seegrund entfernt.
Das geschnittene treibende Holz wird im weiteren Verlauf der Maßnahme durch die ausführende Firma entfernt. Dieses Holz wird je nach Zustand zum Errichten von Kompensationsmaßnahmen genutzt oder im Seetiefsten verbracht. Das restliche Holz geht in das Eigentum der ausführenden Firma über.
Im Partwitzer, Geierswalder, Großräschener und Sedlitzer See ist nach dem Beenden dieser Maßnahme das notwendige Totholzbergen abgeschlossen. Lediglich in der Rosendorfer Bucht verbleiben aus Naturschutzgründen Hölzer im Wasser.
„Das Aufwuchs- und Totholzberäumen ist eine wichtige Voraussetzung, um den Sedlitzer See für die künftige wassertouristische Nutzung in den kommenden Jahren vorzubereiten“, so der zuständige LMBV-Abteilungsleiter Michael Matthes. (UST)
Fotos: Henry Ruske und Drohnen-Bilder v. Christian Horn für LMBV
Auftakt der Totholzberäumung auf dem Sedlitzer See
Totholzschneiden Totholzbergen im Sedlitzer See
105. Sitzung des Braunkohlenausschusses des Landes Brandenburg
Cottbus. Am 13. März 2025 kamen die Mitglieder des Braunkohlenausschusses des Landes Brandenburg zu ihrer 105. Sitzung in Cottbus zusammen. Neben Vertretern der Landkreise, Gewerkschaften, der Kirchen und Verbände sind auch der Sanierer LMBV und die bergbautreibende LEAG - hier als beratende Mitglieder - im Ausschuss beteiligt. Zu Beginn der Sitzung zog der Leiter der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg (GL) beim Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung (MIL) Timo Fichtner eine Zwischenbilanz zur bisherigen Braunkohlen- und Sanierungsplanung aus Sicht des MIL. Er verwies u.a. auf die 15 Sanierungs- und sieben Braunkohlenpläne, an denen der Ausschuss intensiv mitgewirkt hatte. T. Fichtner betonte u.a. das Bemühen der GL, die Bergbausanierung immer mit den entsprechenden Mitteln, auch nach den Abstimmungen im StuBA und im entsprechenden RSB, auszustatten und zu begleiten. Aktuell sei von der GL das Zielabweichungsverfahren zum Teilfeld I Welzow-Süd intensiv zu bearbeiten.
Hinsichtlich des Wiedernutzbarmachens des Tagebaus Jänschwalde stellte der LEAG-Vertreter Dr. Thomas Koch eine Drei-Seen-Landschaft vor. Der entsprechende Zielabweichungsbeschluss läge dazu vor. Für diese Drei-Seen-Landschaft sind zuvor u.a. 1.300 Filterbrunnen und 14 Kilometer Gleise zurückzubauen sowie die künftigen Seeufer mit einem Volumen von 65 Mio. Kubikmeter mit RDV bzw. 3,8 Mio. Kubikmeter mit LRV zu verdichten. Zum Reliefgestalten sollen 124 Mio. Kubikmeter mit Großgeräten bewegt werden. Mit mobilem Erdbau müssen rund 21 Mio. Kubikmeter zum Böschungsabflachen und Kippenabtragen bewegt werden. Rund 6.200 Hektar sollen land- und forstwirtschaftlich rekultiviert werden. Der Rückbau und die Demontage der Förderbrücke sei für 2026 vorgesehen. Ein entsprechender Abschlussbetriebsplan des Tagebau-Betreibers Leag sei zwischenzeitlich vom LBGR genehmigt worden. Der Zulassungsbescheid und der Abschlussbetriebsplan sind noch bis zum 17. März 2025 öffentlich ausgelegt.
Zweifel gäbe es an der Standsicherheit der künftigen Seenlandschaft, so Ausschussmitglied René Schuster. Zudem gäbe es Bedenken, ob das vorhandene Wasser überhaupt ausreichen würde, die drei neuen Seen zu füllen. Hierzu informierte Dr. Koch, dass verschiedene Alternativen zur Wasserzuführung vorzugsweise aus der Neiße beziehungsweise und/oder aus der Spree in Vorbereitung des wasserrechtlichen Planverfahrens geprüft werden. Ziel sei es, bis zu vier Kubikmeter pro Sekunde für das Fluten verfügbar zu machen. Eine wasserrechtliche Erlaubnis für den Tagebau Jänschwalde sowie das Planfeststellungsverfahren für die Herstellung der Tagebauseen ständen noch aus. Das LBGR gehe von einem Antrag des Unternehmens dazu in 2026 aus. Mit einem vorzeitigen Beginn könnte LEAG ab 2028 mit dem Fluten beginnen. Bis in die 2040er Jahre werde voraussichtlich das Fluten und bis 2044 die See-Endgestaltung andauern.
Für die LEAG stellte Dr. Thomas Koch zudem die aktuellen Pläne zur Wiedernutzbarmachung am Cottbuser Ostsee vor. Seitdem am 23. Dezember 2024 im Cottbuser Ostsee der Zielwasserstand von 62,5 Meter über Normal-Null planmäßig erreicht worden war, sei kein Wasser mehr aus der Spree in den See geflossen. Bis dato habe der Ziel-Wasserstand ohne weitere Wassereinleitungen gehalten werden können. „Der Cottbuser Ostsee aber ist nach wie vor im Bergrecht“, sagte Dr. Koch, der als Leiter der Abteilung Geotechnik bei der LEAG verantwortlich für die Arbeiten zur Wiedernutzbarmachung der Bergbaulandschaft ist. „Ein Zaun sichert so lange das gesamte Areal, bis der See und auch seine Uferbereiche sicher in eine öffentliche Trägerschaft übergeben werden können. Bis dahin ist noch einiges zu tun“, betonte Dr. Koch aus diesem Anlass. Er appellierte auch an die Vernunft der Anrainer und Besucher, diese Absperrungen zu respektieren.
Nach zurückliegenden Abbrüchen am Schlichower Ufer sollen 2025 diese Uferveränderungen weiter gesichert werden. Dafür werden Erdmassen aus dem früheren Tagebau-Lärmschutzdamm genutzt und in den Abbruchkesseln verkippt. Danach werde das Erdreich dort verdichtet und der Uferbereich neu modelliert. Diese Arbeiten zur Sicherung des Schlichower Ufers werden vermutlich bis zu zwei Jahre in Anspruch nehmen. Im Jahr 2027 will das Unternehmen ein bis dahin noch weiter zu beplanendes und zu genehmigendes Auslaufbauwerk für den Cottbuser Ostsee errichten. Die LEAG arbeitet dafür weiter auf der Basis des genehmigten Abschlussbetriebsplanes des Tagebaus und den umzusetzenden Regelungen und Nebenbestimmungen des wasserrechtlichen Planfeststellungsbeschlusses. Ziel sei es, die Arbeiten zur Wiedernutzbarmachung am Cottbuser Ostsee bis Anfang der 2030er Jahre abzuschließen. Danach müssten noch Standsicherheitsgutachten erarbeitet werden. Ziel sei die Entlassung der Ufer aus der Bergaufsicht.
In einer Stellungnahme von Welzows Bürgermeisterin Birgit Zuchold wurde eindrücklich eine Ersatzstraße zwischen Spremberg und Welzow im Bereich des Tagebaus Welzow-Süd von LEAG und LMBV (hier für die rückwärtigen Bereiche) gefordert. Voraussetzung sei jedoch, dass ein Baulastträger nach dem Bau die Unterhaltung der Straße übernehmen müsse. Die künftige Baulastträgerschaft sei nach wie vor ungeklärt. Und planen können die Unternehmen üblicherweise erst, wenn sie den Baulastträger kennen. Dies sei vor allem wichtig, um zu wissen, ob für eine Landesstraße, Kreisstraße oder lediglich für einen Wirtschaftsweg die Planungen und Vorbereitungen aufgenommen werden sollten. Dies bestimme die Fahrbahnbreite, den Untergrund und auch die Anschlussmöglichkeiten.
Und die Zeit dränge: Der Braunkohlenabbau im Tagebau Welzow-Süd soll voraussichtlich 2033 enden. 2027/2028 plane die Leag als Bergbautreibende, die Liegenschaften im alten Haidemühl zu überbaggern. Dann verschwänden neben der Hauptstraße des vormaligen Dorfes auch Teile der Betriebsstraße der LMBV. Dass das Land Brandenburg nach dem Bau der Straße die Baulastträgerschaft übernehme, forderten kürzlich die Abgeordneten der SPD und der CDU im Kreistag Spree-Neiße in einem Beschluss und Schreiben an die Landesregierung. Sie sähen die neue Straße als Ersatz einer Landesstraße und das Land deshalb in der Pflicht. Im Landtag sei dies jedoch schon in einem anderen Zusammenhang verneint worden, so die Aussage eines Ausschussmitgliedes. Die GL wurde aufgefordert, diese Frage weiter zu moderieren.
In einem gesonderten Tagesordnungspunkt stellte Prof. Dr. Christoph Neukum seinen Fachbereich „Forschungs- und Entwicklungszentrum Bergbaufolgen“, kurz FEZB, der BGR (Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe) vor, der in Cottbus seit 2002 ansässig und mit 31 Fachstellen, von denen 26 bereits besetzt seien, ausgestattet wurde. Die Forschungsthemen sind auf die Umweltmedien Grundwasser und Boden sowie auf Sanierungsbergbau, Geotechnik und Umwelt-Monitoring ausgerichtet und umfassen folgende Schwerpunkte:
Hydrogeochemische Veränderungen in Grundwasser und Boden
Entwicklung angepasster Monitoring- und Prognosewerkzeuge
Bewertung von Langzeitfolgen
Gestaltung neuer Landschaften
Langfristige Datenhaltung
(Inter)nationale Vernetzung und regionaler Bezug
Der FEZB widme sich u.a. wissenschaftlichen Fragen der Wasserqualitäten in den Restlöchern, der Wechselwirkung von Seewasser und Grundwasser, der geotechnischen Stabilität, so z. B. der geophysikalischen Begleitung der SSPV – hier u.a. in enger Zusammenarbeit mit der LMBV bei der Verdichtung am Brückenfeld Sedlitz – sowie einem übergreifenden Grundwassermodell Lausitz. Forschungsthemen seien z. B. auch die isotopenhydrologischen und hydrochemischen Untersuchungen der Wechselwirkungen zwischen dem Grundwasser und den Bergbaufolgeseen im Lausitzer Revier, wozu beispielsweise im Jahr 2024 im Rahmen des Montanhydrologischen Monitorings der LMBV etwa 400 Grundwasserproben und rund 700 Oberflächenwasserproben aus Fließen und Bergbaufolgeseen für Isotopenuntersuchungen entnommen wurden. Im Zusammenwirken mit der LMBV wurde u.a. auch der Eisensulfidumsatz in der Spreewitzer Rinne weiter quantifiziert, da die Verteilung des Eisens und Sulfats in den Grundwasserleitern sowie der Beitrag der einzelnen Komponenten - natürliche Sedimente, Kippen- und Haldenablagerungen - noch nicht vollständig geklärt sei. (UST)
Fotos: Dr. Steinhuber und Luftbilder von Steffen Rasche für LMBV
Leiter der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg (GL) beim Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung (MIL) Timo Fichtner bei seinem BerichtLMBV-Bereich am Cottbuser OstseeVortrag von Dr. Thomas Koch für die LEAG im BKALMBV-Bereich am Cottbuser OstseeSchlichower Ufer des Cottbuser Ostsees (2024)Prof. Dr. Christoph Neukum stellte seinen BGR-Fachbereich „Forschungs- und Entwicklungszentrum Bergbaufolgen“, kurz FEZB, vorProf. Dr. Christoph Neukum, Leiter des FEZB, im AusschussBrückenfeldkippe vor der Sicherung
Konditionierungsanlage reduzierte auch 2024 die Eisenfracht in der Spree — Jahresberichte erschienen
Senftenberg/Spremberg. Der Jahresbericht2024 zum "Monitoring der Eisenbelastung der Spree und in der Talsperre Spremberg" durch den Fachgutachter Klare Spree der LMBV Dr. Uhlmann vom Institut für Wasser und Boden (IWB Dresden) liegt vor. Die Wasserbehandlung durch den bedarfsgerechten Betrieb der Konditionierungsanlage im Zulauf der Spree zur Talsperre Spremberg zeigte auch im Jahr 2024 ihre positive Wirkung. Die Konditionierungsanlage, bestehend aus der Bekalkungsanlage in Spremberg-Wilhelmsthal sowie nach ca. 1,5 km Fließweg der Flockungshilfsmittelzugabe am Einlaufbauwerk der Vorsperre Bühlow, erzielte wiederum eine Erhöhung des Eisenrückhaltes im Vorstaubecken.
Circa 35 Prozent der Eisenfracht der Spree wurde in der Vorsperre zurückgehalten und somit die Hauptsperre der Talsperre, d. h. der Spremberger Stausee, entlastet. Gleichzeitig wird somit die Einhaltung der Ablaufwerte aus der Talsperre am Pegel Bräsinchen gesichert. Die Eisen-gesamt-Konzentration lag hier 2024 jahresdurchschnittlich bei 0,6 mg/L sowie ganzjährig < 2 mg/L und somit stabil unterhalb der Sichtbarkeitsschwelle für partikuläres Eisen in der Spree.
Bei Einhaltung einer jahresdurchschnittlichen Eisen-gesamt-Konzentration von ≤ 1,8 mg/L gilt gemäß der „Verordnung zum Schutz der Oberflächengewässer“ (OGewV) in Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL), der gute ökologische Zustand bzw. bei stark anthropogen (hier: bergbaulich) beeinflussten Fließgewässern, das gute ökologische Potential bezogen auf den allgemeinen physikalisch-chemischen Parameter (ACP) „Eisen“, als erfüllt. Die Talsperre Spremberg (Vor- und Hauptsperre) erzielte dabei insgesamt einen Eisenrückhalt von ca. 81 Prozent bezogen auf die Immission, d. h. die im Spreewasser transportierte Eisenfracht.
Die Entwicklung der Eisen-gesamt-Konzentrationen im EZG Spree verlief in 2024 moderat. Dies war in 2024 zum einen witterungsbedingt und ganzjährig, auf die vergleichsweise höheren Abflüsse in der Spree zurückzuführen. Zum anderen waren im Zulauf der Spree zur Talsperre Spremberg, aufgrund des Eisenrückhaltes an den seit Mitte 2021 komplett fertiggestellten GW-Abfangmaßnahmen der LMBV in Ostsachsen (hier: Barrierekonzept Spreegebiet Südraum), deutlich reduzierte Eisenfrachten (Pegel Wilhelmsthal: i. M. von ca. 5.500 kg/d auf ca. 4.000 kg/d) aus dem Oberlauf der Spree zu verzeichnen.
Aufgrund dessen ist auch die jährliche Mengenzuwachsrate an Eisenhydroxidschlamm (EHS) im Vorstaubecken der Vorsperre Bühlow rückläufig und quasi halbiert worden (d. h. von ca. 40.000 m³ auf etwa 20.000 m³ pro Jahr). Insofern war die zyklische Beräumung der Vorsperre mittels Saug-/Spülbaggerung in 2024 grundsätzlich nicht erforderlich. Eine neuerliche, bedarfsgerechte Entschlammungsmaßnahme im Auftrag der LMBV startete sodann im November 2024 mit den Saugspülbaggerarbeiten.
Der durch die Konditionierung (hier: Kalkung und Flockung) geförderte Eisenrückhalt in der Vorsperre Bühlow hat bei vergleichsweise erhöhten Durchflussmengen der Spree von jahresdurchschnittlich 11,8 m³/s (Pegel Spremberg) in 2024 wiederum gut funktioniert. Der Einsatz von Flockungs- und Flockungshilfsmitteln (hier: Weißfeinkalk und Koaret PA 3230 T) wird im Hinblick auf die aquatischen Lebewesen durch ein fischereibiologisches Monitoring in der Talsperre überwacht, um eventuelle Auswirkungen der Wasserbehandlung auf Fische und Großmuscheln sowie auf das Makrozoobenthos festzustellen bzw. auszuschließen.
Mit dem Einsatz der Flockungs- und Flockungshilfsmittel (d. h. Kalkprodukte und FHM) wurden die Umweltbedingungen für die aquatische Fauna (Wasserorganismen) durch die erfolgreiche Erhöhung des Eisenrückhaltes in der Vorsperre Bühlow verbessert, wodurch auch in 2024 die Stabilität des Fischbestandes und der Benthosdichte zu erklären ist. Im Einklang mit den Vorjahresergebnissen kann das Fazit gezogen werden, dass die Vorteile einer verbesserten Eisenrückhaltung, die mit den Wasserkonditionierungsmaßnahmen mittels Kalkprodukten und FHM eventuell noch vorhandene Restrisiken für Fische und andere aquatische Organismen (z. B. Mollusken und Wasserinsekten) bei weitem aufwiegen (Quelle: Monitoringbericht 2024 zum „Jungfisch-, Benthos- und Großmuschelmonitoring im Rahmen der FFH-Verträglichkeitsprüfung für die Ausbringung von Flockungsmitteln in der Talsperre Spremberg“vom Institut für Binnenfischerei e.V. [IfB] Potsdam-Sacrow).
Fotos: LMBV/Steffen Rasche (2024)
Einlauf der Talsperre Spremberg
Blick auf den Einlauf der Vorsperre Bühlow
Vorsperre Bühlow
MWBA Neustadt
MWBA Burgneudorf
Saugbaggerarbeiten in der Vorsperre Bühlow (Filmart 2020)
Neue Publikationen
B97-Sanierung muss auf bestehender Trasse erfolgen
Die erforderliche grundhafte Sanierung der B97, die auf einem Teilstück zwischen Spreetal und Hoyerswerda auf Kippengelände verläuft, muss auf der bestehenden Trasse erfolgen. Eine Alternativ-Variante über die frühere F97 sei geotechnisch nicht zu verantworten, erläuterte Gerd Richter, Leiter des Sanierungsbereichs Lausitz der LMBV, Ende Februar in der Sitzung des Stadtrates Hoyerswerda. Zu dieser Einschätzung sei der geotechnische Sachverständige nach einer erneuten Begutachtung der Situation gekommen.
Richter zeigte Verständnis für die Sorgen der Stadträte bezüglich der mehrjährigen Maßnahme zur Sicherung der Bundesstraße B97 und der angrenzenden Staatsstraße S130. Noch sei die Maßnahmenplanung in einem frühen Stadium. Präzise Zeitpläne seien daher nach wie vor schwierig. Weiterhin müsse mit einer Maßnahmendauer von 5 bis 10 Jahren gerechnet werden. Sicher sei, dass die Sanierung frühestens 2030 beginnt. Richter versicherte, dass die LMBV alles technisch Machbare unternehmen werde, um die Dauer der Straßensperrung so kurz wie möglich zu halten.
„Das Ausweichen auf die F97 wäre mit erheblichen zeitlichen Verzögerungen verbunden, die nicht zu tolerieren sind“, betonte der Sanierungsexperte. Bis zur Fertigstellung der F97 müsste die bestehende und gefährdete B97 noch bis in die 2050er Jahre genutzt werden. Nach Einschätzung des geotechnischen Gutachters wäre das nicht nur ein zu hohes Risiko. Aufgrund des stetig aufsteigenden Grundwassers sei zu befürchten, dass es in dieser Zeit zu weiteren ggf. sogar zur dauerhaften Vollsperrung – und damit doch zu den erforderlichen Umleitungen – kommt.
Ein Ausweichen auf die alte F97 hat zwei sehr zeitkritische Faktoren. Zum einen würde die Verlegung der Bundesstraße auf die Trasse der alten F97 einen Neubau bzw. eine wesentliche Änderung bedeuten. Das erfordert eine notwendige, aber ungewisse Aufnahme in den Bundesverkehrswegeplan. Allein dieser politische Prozess, bei dem bundesweit Regionen im Wettbewerb um dringliche Infrastrukturprojekte stehen, dauert Jahre.
Die geotechnische Sicherung ist der zweite kritische Faktor. Die Trasse der alten F97 verläuft – wie auch das zu sanierende Teilstück der jetzigen B97 – über gekippten Boden. Eine Tiefenverdichtung mithilfe der Rütteldrucktechnologie wäre ebenfalls notwendig. Bevor dort aber gerüttelt werden kann, wären aufwändige Vorarbeiten notwendig, beispielsweise die Sicherung der Deponie Spreetal, der Böschungen der Pflugkippe 2 sowie Randgrabenbereiche des ehemaligen Tagebaus.
Hinzu kommt, dass die Nutzung der alten F97 die unmittelbare Anbindung der S130 kappen würde. Die geplante Sanierungsmaßnahme betrachtet dagegen die B97 und die S130, die Burgneudorf an die Bundesstraße anbindet, als Einheit. Zugleich ist die erforderliche Sicherung der kritischen Infrastruktur wie Medienleitungen (Fernwärme, Trinkwasser, 110 kV-Leitung) in den Planungen berücksichtigt. Durch eine Verlegung der B97 müssten Verkehrsbeziehungen neu überdacht und die Mediensicherung separat angegangen werden. Die ohnehin schon sehr komplexe Sanierungsmaßnahme müsste um weitere Sicherungs- und Straßenbaumaßnahmen erweitert werden.
Vergabeverfahren für das Vorhaben Dichtwand Lohsa II/Spreewitzer Rinne startet
Senftenberg. Die Ausschreibung zur Planung des Vorhabens einer vollwirksamen Dichtwand am Nordostufer des Speicherbeckens Lohsa II zur dauerhaften Minderung des Eiseneintrags in die Spree und die Kleine Spree kann nunmehr vonseiten der LMBV beginnen. Damit kann die weitere Umsetzung des Gesamtkonzepts im ostsächsischen Südraum der Spree vorangehen. Dieses sieht vor, drei Vorhaben umzusetzen, um dauerhaft den bergbaubedingten Eiseneintrag in die Flüsse zu mindern:
1. Die Errichtung einer Dichtwand am Nordostufer des Speicherbeckens Lohsa II 2. Flussnahe Barrieren/ Grundwasser-Abfangmaßnahmen an Spree und Kleiner Spree mit Überleitung zur zentralen Wasserbehandlung, d.h. in die Grubenwasserbehandlungsanlage Schwarze Pumpe 3. Errichtung und Betrieb eines Erweiterungsbauwerks als Vorreinigungsstufe in der Grubenwasserreinigungsanlage Schwarze Pumpe
Die EU-weite Ausschreibung zum Dichtwand-Vorhaben am Speicherbecken Lohsa II erfolgt vergaberechtlich als zweistufiges Verhandlungsverfahren mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb. Der Baubeginn ist für Anfang der 2030er Jahre avisiert, die geplanten Kosten belaufen sich nach heutigem Kenntnisstand auf rund 100 Mio. Euro.
Hintergrund:
Aufgrund des bergbaubedingten Eiseneintrags in Folge des Abstroms von saurem Grundwasser aus den ehemaligen, betriebsbedingten Absenkungstrichtern der Tagebaue Burghammer und Lohsa II besteht in der Errichtung einer vollwirksamen Dichtwand in Kombination mit den anderen Bestandteilen des Gesamtkonzepts Südraum Spree (s. die vorgenannten Vorhaben 1, 2 und 3), die einzige Möglichkeit für die LMBV, den behördlich vorgegebenen Orientierungswert von jahresdurchschnittlich ≤1,8 mg/Liter Eisen (gesamt) am Referenzpegel Zerre (an der Landesgrenze von Sachsen zu Brandenburg) einzuhalten.
Die derzeit insbesondere in Spremberg zu beobachtende Verockerung der Spree – dieses Phänomen wird auch „Braune Spree“ genannt – hat geologische und historische Ursachen: Eisen ist ein weit verbreitetes natürliches Element in der Erdkruste. Auch in der Lausitz gab es früher große Eisenerzvorkommen, die als Raseneisenerz oberflächennah abgebaut wurden. Die im Boden der Lausitz natürlich vorhandenen Minerale Pyrit und Markasit – im Volksmund als Katzengold bezeichnet – sind chemische Verbindungen von Eisen und Schwefel, so genannte Eisensulfide. Durch den Kontakt mit Luftsauerstoff in Folge der Grundwasserabsenkung verwittern die Eisensulfide und es entsteht Eisenhydroxid und Sulfat. Eisen und Sulfat werden durch den nachbergbaulichen Grundwasserwiederanstieg (GWWA) großräumig, jedoch in unterschiedlichem Maße (d. h. als Frachten oder Konzentrationen) in die Flüsse und Seen der Lausitz eingetragen. Die LMBV beobachtet und kontrolliert diese Entwicklung über ein „Montanhydrologisches Monitoring“, das in Brandenburg und Sachsen großflächig etabliert wurde. Darauf aufbauend wurden durch die LMBV und ihre Partner bei Behörden und Kommunen zahlreiche wissenschaftliche Untersuchungen beauftragt, um die Belastungsschwerpunkte aus dem Grundwasserwiederanstieg zu ermitteln. Nach Auswertung dieser Studien wurden verschiedene Modelle ingenieurtechnisch entwickelt, wirtschaftlich bewertet und daraus machbare, technische oder naturräumliche Lösungsvarianten entworfen. Seit 2013 setzen alle an der Problemlösung Beteiligten, darunter die LMBV, die verantwortlichen Behörden, die Boden- und Wasserverbände und die Kommunen – unter Federführung der Bergämter in Brandenburg (LBGR) und Sachsen (OBA) – einen länderübergreifenden Maßnahmenkatalog um, der darauf abzielt, die Verockerung von Flüssen und Seen in der Lausitz mittel- und langfristig zu mindern und das Problem der „Braunen Spree“ zukünftig bereits an den Quellen zu reduzieren. Bis solch langfristige Maßnahmen wie die Dichtwand Lohsa II greifen, werden derzeit zur Eisenminderung u.a. modulare Wasserbehandlungsanlagen – so z.B. in Burgneudorf, Neustadt/Spree und an der Ruhlmühle – sowie Abfangriegel mit Brunnen und Horizontaldrainagen betrieben. Des Weiteren erfolgt als Brückentechnologie zum Schutz der Spreeunterlieger (Stadt Cottbus und das UNESCO-Biossphärenreservat Spreewald) die Wasserbehandlung durch den dauerhaften Regelbetrieb einer Konditionierungsanlage (d.h. mittels Kalkung und Flockung) im Zulauf der Spree zur Talsperre Spremberg.
Alle in einem Boot: „Herz des Lausitzer Seenlandes“ wird bis 2026 fertig
Senftenberg. Nach der 8. Statusberatung „Restlochkette“ am 11. Februar 2025 zieht Bernd Sablotny, Sprecher der Geschäftsführung der Lausitzer und Mitteldeutschen Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV), eine sehr positive Bilanz: „Unser Gremium besteht seit 2021 und mittlerweile aus allen zuständigen Behörden- und Kommunalvertretern, die an den fünf Seen: Geierswalder, Partwitzer, Sedlitzer, Großräschener sowie Senftenberger See mit uns gemeinsam konstruktiv arbeiten. Es macht mich sehr dankbar und froh, dass wir quasi in einem Boot sitzen, um unser Ziel zu erreichen“, so Sablotny mit Blick auf den Tagungsort, das Kulturschiff am Senftenberger See.
Die LMBV hat Prioritäten gesetzt und das Ziel der Nutzbarkeit dieser im Bergbau als „Erweiterte Restlochkette“ bezeichneten Gewässer samt ihrer Überleiter für das Jahr 2026 avisiert. „Dann wollen wir, dass Gäste im Lausitzer Seenland gar nicht mehr spüren, dass sie im Bergbaufolgegewässer unterwegs sind oder dass sie eine Landesgrenze passieren, wenn sie zum Beispiel auf dem Partwitzer See segeln oder den Geierswalder See mit dem Fahrrad erkunden“, erklärt Bernd Sablotny.
Dafür müssen sächsische sowie brandenburgische Behörden, Landkreise, Kommunen, Bergämter, die jeweiligen Tourismusverbände und selbstverständlich die LMBV ihre Aufgaben erledigen. Rund 35 Köpfe sind im Gremium zusammengefasst und arbeiten konzentriert an ihren Themen. Es müssen Landesschifffahrtsverordnungen angeglichen, Genehmigungen für Austonnungen auf den Seen geprüft oder Flurneuordnungsverfahren geführt werden, um nur einige zu nennen.
Die LMBV steht noch vor zahlreichen Sanierungsmaßnahmen, die vor allem den Sedlitzer See betreffen. „Wir werden dieses Jahr den Ableiter des Sedlitzer Sees fertigstellen und damit die Anbindung an die Vorflut, die Schwarze Elster, erreichen. Das ist sozusagen der Überlauf des Seenlands“, so Gerd Richter, Sanierungsbereichsleiter Lausitz der LMBV. Die Sprengarbeiten an der Brückenfeldkippe nahe Sedlitz laufen planmäßig, sodass der Wasserstand nach dieser Sanierungsmaßnahme angehoben werden kann. Außerdem müssen die Gewässerverbindungen zwischen Sedlitzer sowie Partwitzer bzw. Geierswalder See für die Schifffahrt ausgestattet werden – Dalben werden gesetzt, Seezeichen gestellt und anderes mehr im Jahr 2026. Die Ausschreibungen dafür werden jetzt vorbereitet. Die Beräumung des Sedlitzer Sees von Totholz beginnt ebenfalls noch in diesen Tagen.
„Mich freut besonders, dass wir in diesem Jahr den Großräschener See zur Nutzung freigeben können – darauf haben die Großräschener lange gewartet. Ab April können sie ihren See vom Hafen aus fürs Bootfahren nutzen und baden, sobald das Wetter es erlaubt“, so Bernd Sablotny.
Insgesamt ca. 4000 Hektar Wasserfläche werden nach 2026 als Herz des Lausitzer Seenlands nutzbar sein, fünf Seen in einem Verbund schiffbar. Ein Ziel, für das sich die Arbeit des Gremiums lohnt.
Die nächste Statusberatung findet voraussichtlich im Juni 2025 statt.
Fotos: LMBV
Blick ins Lausitzer Seenland mit allen fünf SeenGut besetzt: Statusberatung “Restlochkette” im Kulturschiff Senftenberg
LMBV und Stadt Görlitz: Sanieren des Berzdorfer Sees geht in die Schlussphase
Görlitz/Senftenberg. Am 15. Januar 2025 wurden die überarbeiteten Verträge über die vorzeitige Folgenutzung des Berzdorfer Sees zwischen der LMBV und der Stadt Görlitz sowie der Gemeinde Schönau-Berzdorf unterzeichnet.
Bernd Sablotny, Sprecher der Geschäftsführung der LMBV, betonte, dass „mit den nun gesetzten Unterschriften ein weiteres positives Kapitel des südlichsten Bergbaufolgesees der LMBV in der Lausitz aufgeschlagen wird. Das Sanieren des Sees geht in die Schlussphase. Dieser Dreiklang von Sanieren, Nutzen und Erreichen des Endes der Bergaufsicht ist uns wichtig. Der See wird mit dieser Entwicklung ein erfolgreiches Pilotvorhaben zur Übertragung an den Freistaat Sachsen.“
Der Kaufmännische Geschäftsführer der LMBV, Torsten Safarik, freute sich als gebürtiger Görlitzer, „dass die vereinbarte vorzeitige Folgenutzung am Haussee der Stadt nahtlos möglich gemacht wurde und damit vor allem Klarheit über den Umgang mit den Stränden besteht.“
Oberbürgermeister Octavian Ursu dankte den Beteiligten: „Es war ein langer, und nicht immer einfacher, Weg, den wir gemeinsam mit LMBV, Landesdirektion und Landkreis als Anliegergemeinden bis zur Schiffbarkeit im Jahr 2022 gegangen sind. Vielen Dank dafür, dass wir nun mit der Unterzeichnung des Nutzungsvertrages einen weiteren wichtigen Schritt zum Ausbau der touristischen Infrastruktur am See machen.“
„Die Regelungen des Nutzungsvertrages geben uns nicht nur Sicherheit bei der Organisation und Nutzung von Flächen und Wegen, sondern ermöglichen uns auch, die weitere Entwicklung am Berzdorfer See aktiv voranzutreiben“, ergänzt Bürgermeister Benedikt M. Hummel.
Bereits 2022 wurde die Schiffbarkeit durch die Landesdirektion Sachsen und der Gemeingebrauch durch den Landkreis Görlitz erklärt. Die Nutzung der Seefläche ist damit für jedermann gestattet. Die bestehenden Nutzungsverträge konnten in der Folge so angepasst werden, dass nur noch die kommunal genutzten Uferflächen vertraglich zu regeln waren. Derzeit werden von der LMBV noch Restleistungen in der Sanierung erbracht. Ziel ist es, 2026 die Abschlussdokumentation für die Sanierung beim sächsischen Oberbergamt einzureichen und das Ende der Bergaufsicht für den Berzdorfer See bis zum umgebenden Wirtschaftsweg zu beantragen.
Der Berzdorfer See ist Bestandteil der Gewässerrahmenvereinbarung aus dem Jahr 2008 zwischen dem Freistaat Sachsen und der LMBV zur Übertragung der Tagebaurestseen im Freistaat Sachsen. Der Übertragungsprozess soll 2028 mit dem Berzdorfer See erstmalig angegangen werden. Die jetzt unterzeichneten Nutzungsverträge sind mit dem Freistaat abgestimmt und können unverändert übernommen werden.
Für die Stadt wurde der „Vertrag über die vorzeitige Folgenutzung des Berzdorfer Sees“ von den Vertretern der Stadt Görlitz durch Oberbürgermeister Octavian Ursu und Bürgermeister Benedikt M. Hummel sowie für die LMBV von den Geschäftsführern Bernd Sablotny und Torsten Safarik unterzeichnet. Für die Gemeinde Schönau-Berzdorf unterschrieb Bürgermeisterin Luisa Rönisch den entsprechenden Vertrag. Als Vertreter der weiteren Anliegergemeinde am See war Bürgermeister Silvio Renger für Markersdorf ebenfalls anwesend.
Hintergrund:
Im Rahmen der Braunkohlesanierung entstehen im Freistaat Sachsen zahlreiche Bergbaufolgeseen in den Hohlformen ehemaliger Tagebaue. Die LMBV stellt diese Bergbaufolgeseen auf der Grundlage ihrer bergrechtlichen Wiedernutzbarmachungs-Pflicht gemäß den ihr erteilten wasserrechtlichen Planfeststellungsbeschlüssen her.
Der Berzdorfer See ist Bestandteil der zwischen dem Freistaat Sachsen und der LMBV abgeschlossenen Rahmenvereinbarung zur Übertragung der Tagebaurestseen im Freistaat Sachsen vom 15. Januar 2008 und soll nach Erfüllen aller Voraussetzungen an den Freistaat Sachsen übertragen werden. Das rund 969 Hektar große Gewässer ist in der verbliebenen Hohlform des vormaligen Tagebaus Berzdorf von 2002 bis 2013 vorallem mit Neißewasser geflutet worden. Der See hat ein Volumen von etwa 333 Mio. Kubikmeter und eine sehr gute Wasserqualität.
Die Anrainerkommunen haben ein besonderes Interesse an der Nutzung des Berzdorfer Sees, insbesondere an der Förderung der regionalen touristischen Entwicklung. Für den Berzdorfer See wurden bereits seitens der zuständigen Landesdirektion entsprechende Allgemeinverfügungen erlassen, so zur Feststellung der Fertigstellung von Gewässerstrecken des Berzdorfer Sees v. 9. August 2022, zur temporären Begrenzung der Nutzung für die Schifffahrt v. 9. August 2022 sowie zur Zulassung des Gemeingebrauchs am Berzdorfer See v. 17. August 2022. Die Allgemeinverfügung Gemeingebrauch gilt derzeit in der geänderten Fassung v. 31. Mai 2023.
Der vorliegende Vertrag mit Görlitz dient der aktuellen Regelung der Nutzung der vertragsgegenständlichen Flächen bis hin zur Wasserfläche des Berzdorfer Sees. Dabei geht es um Ufer- und Landflächen, insbesondere der vor Ort als Strandbereiche ausgewiesenen, gekennzeichneten Flächen - u. a. der Strandbereich Nordstrand und der Nordoststrand, der Strandbereich mit Erweiterung im Bereich der Halbinsel Tauchritz - sowie der vor Ort als Hundestrand ausgewiesenen Fläche bei Deutsch-Ossig, in einem Umfang von insgesamt 43.730 m².
Die LMBV gestattet der Stadt Görlitz als Nutzerin die vorzeitige Folgenutzung der vertragsgegenständlichen Flächen für touristische Zwecke mit dem Ziel, nach der Eröffnung der Schiffbarkeit am Berzdorfer See sowie der Zulassung des Gemeingebrauchs durch die Regelung der Nutzung die Entwicklung des regionalen Tourismus und der kommunalen Wirtschaft zu unterstützen.
Die LMBV ist weiter für die Ufer- und Landflächen des Vertragsgegenstandes bergrechtlich verantwortlich. Die Durchführung notwendiger Sanierungsmaßnahmen der LMBV aus berg- und wasserrechtlichen Verpflichtungen - vorallem oberhalb des Wirtschaftsweges - haben Vorrang vor den vorzeitigen Folgenutzungen des Berzdorfer Sees. Im Bereich des Nordoststrandes erfolgen noch Sanierungsmaßnahmen zum Beseitigen von Kliffen, die zu zeitlichen Einschränkungen der Nutzungen des Badens und Erholens führen können.
Die Kommune ist verantwortlich und trägt die Kosten für die landseitigen Unterhaltungsmaßnahmen, die auf dem Vertragsgegenstand durch die Nutzungen entstehen, u. a. für Strandreinigung, Rasenmahd, Papierkorbleerung, Müllbeseitigung. Darüber hinaus trägt sie alle anfallenden laufenden öffentlichen Lasten, Abgaben und Grundsteuern für den Vertragsgegenstand. (UST)
Fotos: S. Rasche für LMBV | 2024
Ostufer des Berzdorfer Sees mit Hotelanlage
Die Nutungsverträge zu den Uferflächen am Berzdorfer See sind unterschriftsreif.
Nordstrand am Berzdorfer See 2024
Gemeinsam für den Berzdorfer See: OB O. Ursu, T. Safarik, B. Sablotny, BM L. Rönisch, BM S. Renger, BM B. Hummel
Berzdorfer See – Ufer bei Deutsch Ossig
Blick über das Westufer des Berzdorfer Sees
Halbinsel mit Hafen am Berzdorfer See
Blick auf die Blaue Lagune am Berzdorfer See
Berzdorfer See 2024 – Blick von Ost nach West