Friedersdorfer Strand am Silbersee zu Ostern nutzbar
Senftenberg/Lohsa. Am sächsischen Silbersee wurde bis zuletzt gearbeitet, um den Friedersdorfer Strand ab 18. April 2025 für die Badesaison temporär freizugeben. Vertreter des Sächsischen Oberbergamtes (OBA Sachsen) und der Lausitzer und Mitteldeutschen Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV) übergaben den Strand bei einem Vor-Ort-Termin zur saisonalen Nutzung an die Gemeinde Lohsa und den Campingplatzbetreiber. Seit November 2023 hatten die beauftragten Unternehmen Metzner GmbH und HAGN Umwelttechnik GmbH im Auftrag der LMBV und in Abstimmung mit dem OBA Sachsen intensiv an der geotechnischen Sicherung des Silbersees, insbesondere am Friedersdorfer Strand, gearbeitet.
Mittels seeseitiger Rüttelstopfverdichtung und einer leichten Rüttelverdichtung im Uferbereich wurden rund eine Mio. Kubikmeter Bodenvolumen verdichtet und damit der Friedersdorfer Strand für eine gefahrlose Nutzung vorbereitet. Im März 2025 erfolgten planmäßig die letzten Profilierungsarbeiten am Ufer. Innerhalb des ausgewiesenen Badebereichs kann jetzt offiziell gebadet werden. Zwei neue Informationstafeln informieren nun über die Sanierungsleistungen am See und das Speicherbecken Lohsa I.
Die Nutzung des Badebereichs wird vorerst zeitlich beschränkt. Bis Oktober 2025 wird der Strandbereich nutzbar sein. Denn komplett abgeschlossen sind die Bauarbeiten noch nicht. Es werden die rückgebauten Flächen, Sport- und Freizeitbereiche auf dem Campingplatz wiederhergestellt. Am östlichen Ufer, außerhalb des Strandbereiches, folgen noch Ersatzpflanzungen mit verschiedenen Gehölzen zur ökologischen Kompensation der in Anspruch genommenen Flächen. (SK)
v.l.: Karsten Handro - LMBV-Abteilungsleiter Projektmanagement, Robert Kaschkat - Sächsisches Oberbergamt, Falk Nowotnick - Betreiber des Campingplatzes und Thomas Leberecht - Bürgermeister der Gemeinde Lohsa bei der saisonalen Freigabe des Badebereichs am Silbersee. (Foto: Gernot Menzel)
Hintergrund: Der Silbersee ist ein Speichergewässer der sächsischen Landestalsperrenverwaltung (LTV). Er entstand aus dem ehemaligen Tagebau Werminghoff II, der 1935 bis 1960 betrieben wurde. In den Jahren 1967 bis 1971 wurden die beiden entstandenen Restlöcher Friedersdorf und Mortka für deren heutige Funktion als Speicherbecken Lohsa I vorbereitet und geflutet. Mit dem Wiederansteigen des Grundwassers in der Region stieg die Gefahr von spontanen Böschungseinbrüchen in den Kippenbereichen. Ein Großteil der Flächen und Ufer mussten vorsorglich gesperrt werden. Mit den Sanierungsarbeiten wird die geotechnische Sicherheit für den Silbersee hergestellt, um eine Nachnutzung als Speicherbecken und in ausgewiesenen Teilbereichen eine touristische Nutzung zu ermöglichen.
Der Strand am Silbersee ist fertiggestellt und kann für die Badesaison 2025 genutzt werden. (Foto: Gernot Menzel)Bis zuletzt wurde am Friedersdorfer Strand gearbeitet. (Foto: Gernot Menzel)Seeseitige Rüttelstopfverdichtungsarbeiten im Oktober 2024 (Foto: Christian Horn)
Verwahren von alten Brunnen rund um und am Berzdorfer See hat begonnen
Senftenberg/Görlitz. Derzeit werden im Auftrag der LMBV, der Projektträgerin der Braunkohlesanierung im Osten Deutschlands, noch alte bergbauliche Filterbrunnen im Umfeld des vormaligen Tagebaus Berzdorf bei Görlitz endverwahrt. Den Auftrag dazu hat die Bohrgesellschaft Landsberg mbH im Frühjahr bis zum Ende des Jahres 2025 übernommen.
Insgesamt sind 148 Filterbrunnenstandorte nachzuverwahren bzw. zu sichern. Unter Berücksichtigung der Vorortsituation befinden sich die Standorte im unbefestigten Gelände oder im Bereich von befestigten Wegen, Straßen, Plätzen und im Flachwasserbereich rund um den Bergbaufolgesee. Dies kann zu lokalen und temporären Einschränkungen am See führen, für die die LMBV um Verständnis bei Anrainern und Besuchern am Berzdorfer See bittet.
Die alten Filterbrunnen im Bereich des ehemaligen Tagebaues Berzdorf wurden nach der Tagebaueinstellung zum Teil bereits rückgebaut und mit sandig-kiesigen Materialien – damals jedoch ohne Verdichtung – verwahrt.
Um eine mögliche künftige Gefährdung durch Filterbrunnen, die sich in direkten Bereichen der öffentlichen Zugänglichkeit bzw. in Bereichen der direkten Nachnutzung befinden und somit eine Einschränkung für die Wiedernutzbarmachung der Oberfläche darstellen könnten, auszuschließen, müssen alle Filterbrunnenstandorte noch einmal aufgesucht und mit kohäsivem Material nachverwahrt werden.
Dies kann z. B. durch Verpressen von hydraulisch dichtem Material, Dichtungs- bzw. Dämmsuspension passieren. Bei einem Nichtauffinden werden die Oberflächen der vormaligen Brunnenstandorte mit Geotextilien gesichert.
Foto: LMBV/Steffen Rasche (2024)
Luftbild
LMBV Befliegung Ostsachsen
Vereinbarung zwischen LMBV und Universität der Vereinten Nationen unterzeichnet
Dresden. Am 8. April 2025 wurde anlässlich der Dresden Nexus Conference 2025 ein Vereinbarungsmemorandum zwischen der LMBV und der Universität der Vereinten Nationen in Dresden unterzeichnet. In der Auftaktveranstaltung der DNC 2025 ging es um "The Future of Resources – Resources for the Future", die globale Trends und wegweisende Impulse aufzeigte. Dazu trugen neben der Begrüßung durch Prof. Tshilidzi Marwala, Rektor der United Nations University und UN Under-Secretary-General, insbesondere der Keynote-Vortrag von Prof. Dr. Dr. mult. Hans Joachim Schellnhuber, Generaldirektor des International Institute for Applied Systems Analysis, bei.
Im Rahmen der Eröffnungssession wurden auch die Geschäftsführer der LMBV, Bernd Sablotny und Torsten Safarik auf die Bühne gebeten, um gemeinsam mit Prof. Tshilidzi Marwala und der Prof. Dr. Edeltraud Günther, Direktorin der United Nations University vom Institute for Integrated Management of Material Fluxes and of Resources die o.g. Vereinbarung zu unterzeichnen. Diese anerkennt den beiderseitigen Nutzens einer Zusammenarbeit in den Bereichen Forschung, Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses, Lehre, Veranstaltungen, Bewusstseinsbildung, Wissenstransfer und Anwendung der Ergebnisse zur Lösung globaler Herausforderungen.
Beide Vertragsparteien wollen ihre Zusammenarbeit durch diese Absichtserklärung formalisieren, um den Rahmen für ihre Zusammenarbeit und die Bereiche von beiderseitigem Interesse zu umreißen, und dass sie das Engagement für eine nachhaltige Entwicklung und den Wunsch teilen, die Forschung, den Aufbau von Kapazitäten und das Bewusstsein für die nachhaltige Bewirtschaftung von Umweltressourcen wie Wasser, Boden, Abfall, Energie und anderen Georessourcen zu fördern.
Die Vertragsparteien wollen beim Zugang zu Daten aus Sanierungsmaßnahmen in einer Modellregion zusammenarbeiten und Expertenwissen für Vernetzung und strategische Partnerschaften bereitstellen. Neben wissenschaftlichen Veröffentlichungen geht es auch um das Entwickeln praktischer Lösungen für spezifische Herausforderungen und eine internationale Vernetzung sowie eine verbesserte Sichtbarkeit und öffentliche Akzeptanz.
Zum Hintergrund: Die UNU-FLORES ist eines von 14 Instituten und Programmen in zwölf verschiedenen Ländern, die zusammen die Universität der Vereinten Nationen (UNU) bilden - eine globale Denkfabrik und postgraduale Lehreinrichtung mit Sitz in Tokio. Sie hat den Auftrag, durch gemeinsame Forschung und Ausbildung zur Lösung der drängenden globalen Probleme des menschlichen Überlebens, der Entwicklung und des Wohlergehens beizutragen, die den Vereinten Nationen, ihren Völkern und Mitgliedstaaten ein Anliegen sind.
Vom 8. bis 10. April 2025 findet die Dresden Nexus Conference (DNC) 2025 im Deutschen Hygiene-Museum Dresden (DHMD) die globale Resource Nexus Community statt, um innovative Konzepte nachhaltiger Ressourcennutzung zu diskutieren. Unter dem Motto „Die Zukunft der Ressourcen – Ressourcen für die Zukunft“ ist die DNC 2025 Teil der weltweiten Feierlichkeiten zum 50. Jubiläum der United Nations University (UNU) und richtet den Blick auf vergangene Erfolge sowie zukünftige Herausforderungen. Die internationale Konferenz, die über 150 Vorträge in mehr als 50 Sessions und Side-Events umfasst, vereint Teilnehmende aus über 75 Ländern und setzt neue Maßstäbe in Forschung, Politik und Wirtschaft.
In der Auftaktveranstaltung ging es um "The Future of Resources – Resources for the Future". In der Keynote der Session 2 "Healthy Food – Healthy Planet" mit internationalen Experten ist u. a. ein Beitrag der LMBV von Geschäftsführer Torsten Safarik geplant unter dem Motto: “Von der Wissenschaft in die Praxis: Umsetzung von Bergbau-Stilllegungen in der Lausitz / From Science to Practice: Managing the postmininig transition in Lusatia“
Ein weiteres Highlight der DNC 2025 ist die begleitende Kunstausstellung von Jens Galschiøt, welche aktuelle Fragen der verantwortungsvollen Ressourcennutzung thematisiert. Dazu gehört die "Freedom to Pollute": Diese Skulptur hinterfragt provokant den Umgang mit Umweltverschmutzung und fordert zu einem bewussteren Umgang mit Ressourcen auf. Inmitten ernster Gespräche über Nachhaltigkeit wird eine sechs Meter hohe, rauchende Freiheitsstatue die UNU-Ressourcenkonferenz dominieren, welche direkt vor dem Eingang des DHMD aufgebaut wurde. Die Ausstellung lädt Medien und Besucher dazu ein, sich mit der Schnittstelle von Kunst, Wissenschaft und nachhaltiger Entwicklung auseinanderzusetzen und bietet inspirierende Denkanstöße. UST
Impressionen von der DNC 2025
Unterzeichung des MoU zwischen UNU und LMBV
Für eingutes Miteinander: UNU- und LMBV-Spitzen in Dresden
LMBV-Geschäftsführer im Gespräch mit H.R.H. Princess Dr. h.c. Abze Djigma, Co-Chair of the UNFCCC Paris Committee on Capacity-Building sowie Prof. Dr. Edeltraud Günther, UNU-Direktorin Nach der Unterzeichnung des MoU zwischen UNU Flores und LMBV
LMBV informiert Flächeneigentümer zu Entschädigungsfragen
Flächeneigentümer im Umfeld der Sanierungsmaßnahme B97 bei Spreetal werden für potenzielle Schäden nach einer klaren Methodik entschädigt. Darüber informierte die LMBV bei einer Veranstaltung Anfang April im Schloss Hoyerswerda. Geladen waren alle Flächeneigentümer, deren Flächen im gutachterlich definierten Einwirkbereich der komplexen Straßensanierung liegen. Das Sächsische Bergamt erläuterte seine Rolle als verfahrensführende Behörde und die erforderlichen Schritte für den Vorhabenträger im Umgang mit betroffenen Eigentümern.
Für die anspruchsvolle geotechnische Sicherung eines rund drei Kilometer langen Teilstücks der B97 zwischen Spremberg und Hoyerswerda und der angrenzenden S130 nach Burgneudorf laufen die Vorplanungen. Bis Mitte des Jahres 2025 sollen diese abgeschlossen sein, informierte Gerd Richter, Leiter des Sanierungsbereichs Lausitz der LMBV. Danach gebe es dann auch einen angepassten Bauzeitplan. Schon jetzt versicherte Richter, dass während der Sanierung alle verfügbare Technik eingesetzt werde, um die erforderliche Stabilisierung des Untergrundes so schnell wie möglich herzustellen.
In welcher Weise die Technik am besten eingesetzt wird, sollen probeweise Rütteldruckverdichtungen auf einem Testfeld nördlich der S130 zeigen. Wenn alles optimal laufe, könnten dafür noch im Winter 2025/26 erforderliche Holzungen erfolgen. Im Anschluss werde das Testfeld errichtet.
Die Sanierungsmaßnahme findet im Wesentlichen auf Flächen statt, die sich im Eigentum Dritter befinden. Im Umgang mit diesen Flächeneigentümern erfordert das Sächsische Oberbergamt (OBA) von der LMBV „volle Transparenz“. Dabei hoffe das OBA, dass es nach entsprechendem Engagement und Erläuterungen zum Ausgleich potenzieller Schäden durch die LMBV zu privatrechtlichen Vereinbarungen komme, betonte Nina Luchterhand-Rülke, Leiterin des Rechts-Referats im OBA. Nur wenn es trotz aller Bemühungen keine Einigung gebe, könne das OBA auch anordnen, dass Eigentümer die befristete Nutzung ihrer Flächen für die Sanierungsmaßnahme dulden müssen.
Damit es nicht so weit kommt, erläuterte Claudia Schulz, bei der LMBV zuständig für Bergschäden und Entschädigungen, die Grundzüge der Entschädigung. Wichtig dabei sei der Grundsatz der Gleichbehandlung. Um dies zu gewährleisten, würden die unterschiedlichen Flächen nach klaren Kriterien kategorisiert. Für bestimmte Gebäude werde vor Beginn der Sanierungsmaßnahme durch externe Sachverständige der Ist-Zustand ermittelt, um einen objektiven Vorher-Nachher-Vergleich zu ermöglichen.
Gerd Richter unterstrich, dass jede Nutzungseinschränkung privater Flächen nur temporär sei und dass die Einschränkungen mit dem Einsatz der Technik durch das Areal „wanderten“. Damit nahm er einzelnen Eigentümern die Sorge, dass während des gesamten Maßnahmezeitraums alle Flächen gleichzeitig betroffen sein werden.
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LDS stellt für Bärwalder See die Fertigstellung für die Schifffahrt fest
Dresden | Senftenberg | Boxberg. Die Landesdirektion Sachsen hat mit zwei Allgemeinverfügungen den rechtlichen Rahmen für die dauerhafte schifffahrtliche Nutzung des Bärwalder Sees im Rahmen des Wasser- und Schifffahrtsrechts geschaffen. Damit kann der rund 13 Quadratkilometer große See, der aus einem Tagebaurestloch entstand und durch die LMBV als Bergbausanierer hergestellt wurde, pünktlich zum Start der Wassersportsaison am 1. April 2025 künftig von jedermann mit Fahrgastschiffen sowie nichtmotor- und motorangetriebenen Sportbooten befahren werden.
»Der größte Binnensee Sachsens, der Bärwalder See, ist ab der kommenden Saison für die Schifffahrt frei zugänglich. Das ist ein bedeutender Meilenstein bei der Umwandlung des früheren Tagebaues Bärwalde zu einem überregionalen Zentrum der Erholung und des Wassersports. Zugleich lässt die Freigabe die Lausitz als aufstrebende Wassersport- und Wassertourismusregion noch stärker strahlen.« so Béla Bélafi, Präsident der Landesdirektion Sachsen. »Mit den Allgemeinverfügungen wurde ein stabiler und verlässlicher Rechtsrahmen geschaffen. Mit diesem haben die Gemeinde Boxberg/Oberlausitz und die Investoren Planungssicherheit bei der Entwicklung weiterer touristischer Angebote. Die Nutzer des Sees, insbesondere die Hobby-Kapitäne, wissen jetzt genau, was wo und zu welcher Zeit auf dem See möglich ist. Zugleich ist für den Schutz der seltenen Vögel gesorgt, denen der Bärwalder See als Lebensraum dient.«
Mit der Feststellung der Fertigstellung des Sees für die Schifffahrt entfällt die bisherige Praxis der Erteilung von wasserrechtlichen Einzelzulassungen für die durch die Allgemeinverfügung zugelassenen Nutzungen, einschließlich des damit für Nutzer und Behörden verbundenen hohen Aufwandes. Dies begrüßte auch der Sprecher der Geschäftsführung der LMBV, Bernd Sablotny nachdrücklich: »Dies ist auch ein wichtiger Schritt hin zur noch anstehenden Beendigung der Bergaufsicht für diesen großen Bergbaufolgesee in Sachsen. «
Drei Flächen werden aus natur- und artenschutzrechtlichen Gründen ständig von der Befahrung mit Wasserfahrzeugen freigehalten: Die auch bisher schon gesperrte trapezförmige Fläche in der Seemitte, die Westbucht nördlich von Uhyst sowie die Ostbucht südlich des Boxberger Strandes.
Ebenfalls aus Gründen des Natur- und Artenschutzes wurde außerdem folgende zeitliche Begrenzung für das Befahren des Sees erforderlich: Von November bis März ist die Nutzung ganztägig sowie in den Monaten April, Mai und Oktober in den Nachtstunden untersagt. Darüber hinaus wird ein rund 1,2 Kilometer langer und 150 Meter breiter Uferstreifen nördlich der Westbucht für die Schifffahrt gesperrt sein.
Im Zusammenspiel der beiden Allgemeinverfügungen wird die Nutzung in den freigegebenen Bereichen zwischen dem 1. Juni und dem 30. September ohne Einschränkungen möglich sein. Zwischen dem 1. April und dem 31. Mai sowie dem 1. und dem 31. Oktober kann der See vom Sonnenauf- bis Sonnenuntergang mit den oben genannten Wasserfahrzeugen befahren werden.
Die Allgemeinverfügung der Landesdirektion Sachsen zur Feststellung der Fertigstellung und jene zur temporären Begrenzung der Nutzung sind das Ergebnis eines umfangreichen Verwaltungsverfahrens. Dabei wurden zahlreiche Behörden und Institutionen, unter anderem der Landkreis Görlitz und die Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft (LMBV), beteiligt. Vorbehaltlich etwaiger Rechtsbehelfe gegen die Allgemeinverfügungen der Landesdirektion sollte der unbefristeten Nutzung des Bärwalder Sees für die Schifffahrt nunmehr nichts mehr im Wege stehen.
Eine weitere Jedermanns-Nutzung am Bärwalder See soll zeitgleich durch das Landratsamt Görlitz ermöglicht werden. Mit einer eigenen Allgemeinverfügung regelt dieses den sogenannten Gemeingebrauch. Dazu gehören unter anderem das Baden und Schwimmen sowie das Befahren mit kleinen Wasserfahrzeugen ohne maschinellen Antrieb, wie z. B. Ruder-, Paddel-, Tret- und kleine Segelboote.
Interessierte können die Allgemeinverfügungen der Landesdirektion Sachsen ab dem 28. März 2025 online auf dem Bekanntmachungsportal der Landesdirektion Sachsen abrufen. Das Landratsamt Görlitz wird seine Allgemeinverfügung gesondert öffentlich bekannt geben. (Quelle: Medieninfo der LDS v. 21.03.25 | LMBV-Zitat ergänzt | UST)
Archiv-Fotos: Christian Horn und Steffen Rasche für LMBV
Bärwalder Seeufer mit Steg bei UyhstBoxberger Steganlage am Bärwalder SeeMarina Klitten – 2020Landschaftsbauwerk OHR am SeeBlick auf die Ortslage Boxberg – unweit vom Bärwalder SeeLMBV-Luftbild vom Bärwalder See | 2024
Namibische Experten zur Weiterbildung über die Post-Bergbauphase bei der LMBV
Senftenberg. Eine Delegation aus hochrangigen Vertretern des namibischen Bergbau- und Energieministeriums sowie des Ministeriums für Umwelt, Forsten und Tourismus besuchte vom 17. bis 18. März 2025 die LMBV in der Lausitz. In den zwei Besuchstagen fand ein reger Austausch zwischen den neun namibischen Vertretern, Experten der LMBV sowie mit dem Kaufmännischen Geschäftsführer der LMBV, Torsten Safarik, und Dr. Gero von Daniels sowie Franziska Zelina von der Berliner Geschäftsstelle des Steuerungs- und Budgetausschusses für die Braunkohlesanierung statt.
Begleitet wurde die Delegation von Catarina Tarpo vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz, BMUV, und Atossa Pandazmapoo von der GIZ, der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit. Von Seiten der LMBV verantwortete Sandra Linge vom Büro der Geschäftsführung die Organisation.
Hintergrund: Die Internationale-Klimaschutz-Initiative des BMUV ist Teil der Klimaschutzbemühungen der Bundesregierung. Im Rahmen dieser Initiative plant das zuständige Referat II 5 Afrika ein Regionalvorhaben in der südlichen Region Afrikas. Das Vorhaben fokussiert sich auf den umwelt- und sozialverträglichen Abbau kritischer Ressourcen für die Energiewende, die Etablierung lokaler Wertschöpfung sowie regionaler Standards. Im März 2024 führten ein BMUV-Referatsleiter und die zuständige Referentin Catarina Tarpo in Namibia politische Gespräche zum Projekt. Das namibische Energie- und Bergbauministerium sowie das Umweltministerium hatten Bedarf für eine Delegationsreise nach Deutschland zur Weiterbildung über die Post-Bergbauphase in Ostdeutschland nach der Wende geäußert.
Am 17. März begrüßte Ina Lilienthal, Leiterin des Büros der LMBV-Geschäftsführung, die namibische Delegation und führte in die Aufgaben des Bergbausanierers ein. Fachreferent Jörg Schlenstedt beschrieb die planungsrechtlichen Grundlagen für die LMBV und deren Verknüpfung innerhalb des deutschen Planungssystems. Durch die Geschäftsstelle des StuBA wurde die Braunkohlenfinanzierung erläutert. Der Vorsitzende des Zweckverbandes Lausitzer Seenland, Detlef Wurzler, stellte am Nachmittag den Verband vor und betonte die engen Abstimmungen mit der Bergbausanierung. Eine Exkursion zum Aussichtspunkt Rostiger Nagel und nach Brieske schlossen den Tag ab.
Der Folgetag wurde am Vormittag durch LMBV-Fachvorträge zur Geotechnik von Kerstin Abraham, den wasserwirtschaftlichen Fragen durch Katja Kunze und zur bergbaulichen Rekultivierung durch Jörg Schlenstedt gestaltet. Die anschließende Exkursion führte zum Aussichtspunkt Reppist, zum Überleiter 11, zur Wasserbehandlungsanlage Rainitza und über die IBA-Terrassen zum Sanierungsstützpunkt der LMBV am Sedlitzer See. Dort empfing Projektmanager Henry Ruske die Delegation und informierte zu den laufenden Sanierungsarbeiten am Bergbaufolgesee. (JS | UST)
Fotos: LMBV
Eine Delegation v. Vertretern des namibischen Bergbau- und Energieministeriums sowie des Min. für Umwelt, Forsten und Tourismus besuchte die LMBV
Am Senftenberger See
Im Lausitzer Seenland unterwegs
Vortrag für die Delegation
Totholz-Beräumen auf dem Sedlitzer See angelaufen
Senftenberg. Seit Mitte Februar 2025 sind zwei Ponton-Einheiten im Auftrag der LMBV auf dem Sedlitzer See unterwegs. Diese schwimmenden Arbeitseinheiten sorgen dafür, dass das Totholz im gefluteten Restloch schrittweise geschnitten und beräumt wird. Mitte März kam eine weitere, dritte Arbeitseinheit auf dem See dazu.
Ziel der Arbeiten ist es, eine sichere Wasserlamelle von zwei Metern im Bergbaufolgesee herzustellen. Zunächst werden die Zufahrten zu den Überleitern, dies sind die Flächen vor dem Rosendorfer und dem Sornoer Kanal, beräumt. Teilweise werden auch Stubben mittels „Ziehen“ aus dem Wasser bzw. vom Seegrund entfernt.
Das geschnittene treibende Holz wird im weiteren Verlauf der Maßnahme durch die ausführende Firma entfernt. Dieses Holz wird je nach Zustand zum Errichten von Kompensationsmaßnahmen genutzt oder im Seetiefsten verbracht. Das restliche Holz geht in das Eigentum der ausführenden Firma über.
Im Partwitzer, Geierswalder, Großräschener und Sedlitzer See ist nach dem Beenden dieser Maßnahme das notwendige Totholzbergen abgeschlossen. Lediglich in der Rosendorfer Bucht verbleiben aus Naturschutzgründen Hölzer im Wasser.
„Das Aufwuchs- und Totholzberäumen ist eine wichtige Voraussetzung, um den Sedlitzer See für die künftige wassertouristische Nutzung in den kommenden Jahren vorzubereiten“, so der zuständige LMBV-Abteilungsleiter Michael Matthes. (UST)
Fotos: Henry Ruske und Drohnen-Bilder v. Christian Horn für LMBV
Auftakt der Totholzberäumung auf dem Sedlitzer See
Totholzschneiden Totholzbergen im Sedlitzer See
105. Sitzung des Braunkohlenausschusses des Landes Brandenburg
Cottbus. Am 13. März 2025 kamen die Mitglieder des Braunkohlenausschusses des Landes Brandenburg zu ihrer 105. Sitzung in Cottbus zusammen. Neben Vertretern der Landkreise, Gewerkschaften, der Kirchen und Verbände sind auch der Sanierer LMBV und die bergbautreibende LEAG - hier als beratende Mitglieder - im Ausschuss beteiligt. Zu Beginn der Sitzung zog der Leiter der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg (GL) beim Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung (MIL) Timo Fichtner eine Zwischenbilanz zur bisherigen Braunkohlen- und Sanierungsplanung aus Sicht des MIL. Er verwies u.a. auf die 15 Sanierungs- und sieben Braunkohlenpläne, an denen der Ausschuss intensiv mitgewirkt hatte. T. Fichtner betonte u.a. das Bemühen der GL, die Bergbausanierung immer mit den entsprechenden Mitteln, auch nach den Abstimmungen im StuBA und im entsprechenden RSB, auszustatten und zu begleiten. Aktuell sei von der GL das Zielabweichungsverfahren zum Teilfeld I Welzow-Süd intensiv zu bearbeiten.
Hinsichtlich des Wiedernutzbarmachens des Tagebaus Jänschwalde stellte der LEAG-Vertreter Dr. Thomas Koch eine Drei-Seen-Landschaft vor. Der entsprechende Zielabweichungsbeschluss läge dazu vor. Für diese Drei-Seen-Landschaft sind zuvor u.a. 1.300 Filterbrunnen und 14 Kilometer Gleise zurückzubauen sowie die künftigen Seeufer mit einem Volumen von 65 Mio. Kubikmeter mit RDV bzw. 3,8 Mio. Kubikmeter mit LRV zu verdichten. Zum Reliefgestalten sollen 124 Mio. Kubikmeter mit Großgeräten bewegt werden. Mit mobilem Erdbau müssen rund 21 Mio. Kubikmeter zum Böschungsabflachen und Kippenabtragen bewegt werden. Rund 6.200 Hektar sollen land- und forstwirtschaftlich rekultiviert werden. Der Rückbau und die Demontage der Förderbrücke sei für 2026 vorgesehen. Ein entsprechender Abschlussbetriebsplan des Tagebau-Betreibers Leag sei zwischenzeitlich vom LBGR genehmigt worden. Der Zulassungsbescheid und der Abschlussbetriebsplan sind noch bis zum 17. März 2025 öffentlich ausgelegt.
Zweifel gäbe es an der Standsicherheit der künftigen Seenlandschaft, so Ausschussmitglied René Schuster. Zudem gäbe es Bedenken, ob das vorhandene Wasser überhaupt ausreichen würde, die drei neuen Seen zu füllen. Hierzu informierte Dr. Koch, dass verschiedene Alternativen zur Wasserzuführung vorzugsweise aus der Neiße beziehungsweise und/oder aus der Spree in Vorbereitung des wasserrechtlichen Planverfahrens geprüft werden. Ziel sei es, bis zu vier Kubikmeter pro Sekunde für das Fluten verfügbar zu machen. Eine wasserrechtliche Erlaubnis für den Tagebau Jänschwalde sowie das Planfeststellungsverfahren für die Herstellung der Tagebauseen ständen noch aus. Das LBGR gehe von einem Antrag des Unternehmens dazu in 2026 aus. Mit einem vorzeitigen Beginn könnte LEAG ab 2028 mit dem Fluten beginnen. Bis in die 2040er Jahre werde voraussichtlich das Fluten und bis 2044 die See-Endgestaltung andauern.
Für die LEAG stellte Dr. Thomas Koch zudem die aktuellen Pläne zur Wiedernutzbarmachung am Cottbuser Ostsee vor. Seitdem am 23. Dezember 2024 im Cottbuser Ostsee der Zielwasserstand von 62,5 Meter über Normal-Null planmäßig erreicht worden war, sei kein Wasser mehr aus der Spree in den See geflossen. Bis dato habe der Ziel-Wasserstand ohne weitere Wassereinleitungen gehalten werden können. „Der Cottbuser Ostsee aber ist nach wie vor im Bergrecht“, sagte Dr. Koch, der als Leiter der Abteilung Geotechnik bei der LEAG verantwortlich für die Arbeiten zur Wiedernutzbarmachung der Bergbaulandschaft ist. „Ein Zaun sichert so lange das gesamte Areal, bis der See und auch seine Uferbereiche sicher in eine öffentliche Trägerschaft übergeben werden können. Bis dahin ist noch einiges zu tun“, betonte Dr. Koch aus diesem Anlass. Er appellierte auch an die Vernunft der Anrainer und Besucher, diese Absperrungen zu respektieren.
Nach zurückliegenden Abbrüchen am Schlichower Ufer sollen 2025 diese Uferveränderungen weiter gesichert werden. Dafür werden Erdmassen aus dem früheren Tagebau-Lärmschutzdamm genutzt und in den Abbruchkesseln verkippt. Danach werde das Erdreich dort verdichtet und der Uferbereich neu modelliert. Diese Arbeiten zur Sicherung des Schlichower Ufers werden vermutlich bis zu zwei Jahre in Anspruch nehmen. Im Jahr 2027 will das Unternehmen ein bis dahin noch weiter zu beplanendes und zu genehmigendes Auslaufbauwerk für den Cottbuser Ostsee errichten. Die LEAG arbeitet dafür weiter auf der Basis des genehmigten Abschlussbetriebsplanes des Tagebaus und den umzusetzenden Regelungen und Nebenbestimmungen des wasserrechtlichen Planfeststellungsbeschlusses. Ziel sei es, die Arbeiten zur Wiedernutzbarmachung am Cottbuser Ostsee bis Anfang der 2030er Jahre abzuschließen. Danach müssten noch Standsicherheitsgutachten erarbeitet werden. Ziel sei die Entlassung der Ufer aus der Bergaufsicht.
In einer Stellungnahme von Welzows Bürgermeisterin Birgit Zuchold wurde eindrücklich eine Ersatzstraße zwischen Spremberg und Welzow im Bereich des Tagebaus Welzow-Süd von LEAG und LMBV (hier für die rückwärtigen Bereiche) gefordert. Voraussetzung sei jedoch, dass ein Baulastträger nach dem Bau die Unterhaltung der Straße übernehmen müsse. Die künftige Baulastträgerschaft sei nach wie vor ungeklärt. Und planen können die Unternehmen üblicherweise erst, wenn sie den Baulastträger kennen. Dies sei vor allem wichtig, um zu wissen, ob für eine Landesstraße, Kreisstraße oder lediglich für einen Wirtschaftsweg die Planungen und Vorbereitungen aufgenommen werden sollten. Dies bestimme die Fahrbahnbreite, den Untergrund und auch die Anschlussmöglichkeiten.
Und die Zeit dränge: Der Braunkohlenabbau im Tagebau Welzow-Süd soll voraussichtlich 2033 enden. 2027/2028 plane die Leag als Bergbautreibende, die Liegenschaften im alten Haidemühl zu überbaggern. Dann verschwänden neben der Hauptstraße des vormaligen Dorfes auch Teile der Betriebsstraße der LMBV. Dass das Land Brandenburg nach dem Bau der Straße die Baulastträgerschaft übernehme, forderten kürzlich die Abgeordneten der SPD und der CDU im Kreistag Spree-Neiße in einem Beschluss und Schreiben an die Landesregierung. Sie sähen die neue Straße als Ersatz einer Landesstraße und das Land deshalb in der Pflicht. Im Landtag sei dies jedoch schon in einem anderen Zusammenhang verneint worden, so die Aussage eines Ausschussmitgliedes. Die GL wurde aufgefordert, diese Frage weiter zu moderieren.
In einem gesonderten Tagesordnungspunkt stellte Prof. Dr. Christoph Neukum seinen Fachbereich „Forschungs- und Entwicklungszentrum Bergbaufolgen“, kurz FEZB, der BGR (Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe) vor, der in Cottbus seit 2002 ansässig und mit 31 Fachstellen, von denen 26 bereits besetzt seien, ausgestattet wurde. Die Forschungsthemen sind auf die Umweltmedien Grundwasser und Boden sowie auf Sanierungsbergbau, Geotechnik und Umwelt-Monitoring ausgerichtet und umfassen folgende Schwerpunkte:
Hydrogeochemische Veränderungen in Grundwasser und Boden
Entwicklung angepasster Monitoring- und Prognosewerkzeuge
Bewertung von Langzeitfolgen
Gestaltung neuer Landschaften
Langfristige Datenhaltung
(Inter)nationale Vernetzung und regionaler Bezug
Der FEZB widme sich u.a. wissenschaftlichen Fragen der Wasserqualitäten in den Restlöchern, der Wechselwirkung von Seewasser und Grundwasser, der geotechnischen Stabilität, so z. B. der geophysikalischen Begleitung der SSPV – hier u.a. in enger Zusammenarbeit mit der LMBV bei der Verdichtung am Brückenfeld Sedlitz – sowie einem übergreifenden Grundwassermodell Lausitz. Forschungsthemen seien z. B. auch die isotopenhydrologischen und hydrochemischen Untersuchungen der Wechselwirkungen zwischen dem Grundwasser und den Bergbaufolgeseen im Lausitzer Revier, wozu beispielsweise im Jahr 2024 im Rahmen des Montanhydrologischen Monitorings der LMBV etwa 400 Grundwasserproben und rund 700 Oberflächenwasserproben aus Fließen und Bergbaufolgeseen für Isotopenuntersuchungen entnommen wurden. Im Zusammenwirken mit der LMBV wurde u.a. auch der Eisensulfidumsatz in der Spreewitzer Rinne weiter quantifiziert, da die Verteilung des Eisens und Sulfats in den Grundwasserleitern sowie der Beitrag der einzelnen Komponenten - natürliche Sedimente, Kippen- und Haldenablagerungen - noch nicht vollständig geklärt sei. (UST)
Fotos: Dr. Steinhuber und Luftbilder von Steffen Rasche für LMBV
Leiter der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg (GL) beim Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung (MIL) Timo Fichtner bei seinem BerichtLMBV-Bereich am Cottbuser OstseeVortrag von Dr. Thomas Koch für die LEAG im BKALMBV-Bereich am Cottbuser OstseeSchlichower Ufer des Cottbuser Ostsees (2024)Prof. Dr. Christoph Neukum stellte seinen BGR-Fachbereich „Forschungs- und Entwicklungszentrum Bergbaufolgen“, kurz FEZB, vorProf. Dr. Christoph Neukum, Leiter des FEZB, im AusschussBrückenfeldkippe vor der Sicherung
Konditionierungsanlage reduzierte auch 2024 die Eisenfracht in der Spree — Jahresberichte erschienen
Senftenberg/Spremberg. Der Jahresbericht2024 zum "Monitoring der Eisenbelastung der Spree und in der Talsperre Spremberg" durch den Fachgutachter Klare Spree der LMBV Dr. Uhlmann vom Institut für Wasser und Boden (IWB Dresden) liegt vor. Die Wasserbehandlung durch den bedarfsgerechten Betrieb der Konditionierungsanlage im Zulauf der Spree zur Talsperre Spremberg zeigte auch im Jahr 2024 ihre positive Wirkung. Die Konditionierungsanlage, bestehend aus der Bekalkungsanlage in Spremberg-Wilhelmsthal sowie nach ca. 1,5 km Fließweg der Flockungshilfsmittelzugabe am Einlaufbauwerk der Vorsperre Bühlow, erzielte wiederum eine Erhöhung des Eisenrückhaltes im Vorstaubecken.
Circa 35 Prozent der Eisenfracht der Spree wurde in der Vorsperre zurückgehalten und somit die Hauptsperre der Talsperre, d. h. der Spremberger Stausee, entlastet. Gleichzeitig wird somit die Einhaltung der Ablaufwerte aus der Talsperre am Pegel Bräsinchen gesichert. Die Eisen-gesamt-Konzentration lag hier 2024 jahresdurchschnittlich bei 0,6 mg/L sowie ganzjährig < 2 mg/L und somit stabil unterhalb der Sichtbarkeitsschwelle für partikuläres Eisen in der Spree.
Bei Einhaltung einer jahresdurchschnittlichen Eisen-gesamt-Konzentration von ≤ 1,8 mg/L gilt gemäß der „Verordnung zum Schutz der Oberflächengewässer“ (OGewV) in Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL), der gute ökologische Zustand bzw. bei stark anthropogen (hier: bergbaulich) beeinflussten Fließgewässern, das gute ökologische Potential bezogen auf den allgemeinen physikalisch-chemischen Parameter (ACP) „Eisen“, als erfüllt. Die Talsperre Spremberg (Vor- und Hauptsperre) erzielte dabei insgesamt einen Eisenrückhalt von ca. 81 Prozent bezogen auf die Immission, d. h. die im Spreewasser transportierte Eisenfracht.
Die Entwicklung der Eisen-gesamt-Konzentrationen im EZG Spree verlief in 2024 moderat. Dies war in 2024 zum einen witterungsbedingt und ganzjährig, auf die vergleichsweise höheren Abflüsse in der Spree zurückzuführen. Zum anderen waren im Zulauf der Spree zur Talsperre Spremberg, aufgrund des Eisenrückhaltes an den seit Mitte 2021 komplett fertiggestellten GW-Abfangmaßnahmen der LMBV in Ostsachsen (hier: Barrierekonzept Spreegebiet Südraum), deutlich reduzierte Eisenfrachten (Pegel Wilhelmsthal: i. M. von ca. 5.500 kg/d auf ca. 4.000 kg/d) aus dem Oberlauf der Spree zu verzeichnen.
Aufgrund dessen ist auch die jährliche Mengenzuwachsrate an Eisenhydroxidschlamm (EHS) im Vorstaubecken der Vorsperre Bühlow rückläufig und quasi halbiert worden (d. h. von ca. 40.000 m³ auf etwa 20.000 m³ pro Jahr). Insofern war die zyklische Beräumung der Vorsperre mittels Saug-/Spülbaggerung in 2024 grundsätzlich nicht erforderlich. Eine neuerliche, bedarfsgerechte Entschlammungsmaßnahme im Auftrag der LMBV startete sodann im November 2024 mit den Saugspülbaggerarbeiten.
Der durch die Konditionierung (hier: Kalkung und Flockung) geförderte Eisenrückhalt in der Vorsperre Bühlow hat bei vergleichsweise erhöhten Durchflussmengen der Spree von jahresdurchschnittlich 11,8 m³/s (Pegel Spremberg) in 2024 wiederum gut funktioniert. Der Einsatz von Flockungs- und Flockungshilfsmitteln (hier: Weißfeinkalk und Koaret PA 3230 T) wird im Hinblick auf die aquatischen Lebewesen durch ein fischereibiologisches Monitoring in der Talsperre überwacht, um eventuelle Auswirkungen der Wasserbehandlung auf Fische und Großmuscheln sowie auf das Makrozoobenthos festzustellen bzw. auszuschließen.
Mit dem Einsatz der Flockungs- und Flockungshilfsmittel (d. h. Kalkprodukte und FHM) wurden die Umweltbedingungen für die aquatische Fauna (Wasserorganismen) durch die erfolgreiche Erhöhung des Eisenrückhaltes in der Vorsperre Bühlow verbessert, wodurch auch in 2024 die Stabilität des Fischbestandes und der Benthosdichte zu erklären ist. Im Einklang mit den Vorjahresergebnissen kann das Fazit gezogen werden, dass die Vorteile einer verbesserten Eisenrückhaltung, die mit den Wasserkonditionierungsmaßnahmen mittels Kalkprodukten und FHM eventuell noch vorhandene Restrisiken für Fische und andere aquatische Organismen (z. B. Mollusken und Wasserinsekten) bei weitem aufwiegen (Quelle: Monitoringbericht 2024 zum „Jungfisch-, Benthos- und Großmuschelmonitoring im Rahmen der FFH-Verträglichkeitsprüfung für die Ausbringung von Flockungsmitteln in der Talsperre Spremberg“vom Institut für Binnenfischerei e.V. [IfB] Potsdam-Sacrow).
Fotos: LMBV/Steffen Rasche (2024)
Einlauf der Talsperre Spremberg
Blick auf den Einlauf der Vorsperre Bühlow
Vorsperre Bühlow
MWBA Neustadt
MWBA Burgneudorf
Saugbaggerarbeiten in der Vorsperre Bühlow (Filmart 2020)
Neue Publikationen
B97-Sanierung muss auf bestehender Trasse erfolgen
Die erforderliche grundhafte Sanierung der B97, die auf einem Teilstück zwischen Spreetal und Hoyerswerda auf Kippengelände verläuft, muss auf der bestehenden Trasse erfolgen. Eine Alternativ-Variante über die frühere F97 sei geotechnisch nicht zu verantworten, erläuterte Gerd Richter, Leiter des Sanierungsbereichs Lausitz der LMBV, Ende Februar in der Sitzung des Stadtrates Hoyerswerda. Zu dieser Einschätzung sei der geotechnische Sachverständige nach einer erneuten Begutachtung der Situation gekommen.
Richter zeigte Verständnis für die Sorgen der Stadträte bezüglich der mehrjährigen Maßnahme zur Sicherung der Bundesstraße B97 und der angrenzenden Staatsstraße S130. Noch sei die Maßnahmenplanung in einem frühen Stadium. Präzise Zeitpläne seien daher nach wie vor schwierig. Weiterhin müsse mit einer Maßnahmendauer von 5 bis 10 Jahren gerechnet werden. Sicher sei, dass die Sanierung frühestens 2030 beginnt. Richter versicherte, dass die LMBV alles technisch Machbare unternehmen werde, um die Dauer der Straßensperrung so kurz wie möglich zu halten.
„Das Ausweichen auf die F97 wäre mit erheblichen zeitlichen Verzögerungen verbunden, die nicht zu tolerieren sind“, betonte der Sanierungsexperte. Bis zur Fertigstellung der F97 müsste die bestehende und gefährdete B97 noch bis in die 2050er Jahre genutzt werden. Nach Einschätzung des geotechnischen Gutachters wäre das nicht nur ein zu hohes Risiko. Aufgrund des stetig aufsteigenden Grundwassers sei zu befürchten, dass es in dieser Zeit zu weiteren ggf. sogar zur dauerhaften Vollsperrung – und damit doch zu den erforderlichen Umleitungen – kommt.
Ein Ausweichen auf die alte F97 hat zwei sehr zeitkritische Faktoren. Zum einen würde die Verlegung der Bundesstraße auf die Trasse der alten F97 einen Neubau bzw. eine wesentliche Änderung bedeuten. Das erfordert eine notwendige, aber ungewisse Aufnahme in den Bundesverkehrswegeplan. Allein dieser politische Prozess, bei dem bundesweit Regionen im Wettbewerb um dringliche Infrastrukturprojekte stehen, dauert Jahre.
Die geotechnische Sicherung ist der zweite kritische Faktor. Die Trasse der alten F97 verläuft – wie auch das zu sanierende Teilstück der jetzigen B97 – über gekippten Boden. Eine Tiefenverdichtung mithilfe der Rütteldrucktechnologie wäre ebenfalls notwendig. Bevor dort aber gerüttelt werden kann, wären aufwändige Vorarbeiten notwendig, beispielsweise die Sicherung der Deponie Spreetal, der Böschungen der Pflugkippe 2 sowie Randgrabenbereiche des ehemaligen Tagebaus.
Hinzu kommt, dass die Nutzung der alten F97 die unmittelbare Anbindung der S130 kappen würde. Die geplante Sanierungsmaßnahme betrachtet dagegen die B97 und die S130, die Burgneudorf an die Bundesstraße anbindet, als Einheit. Zugleich ist die erforderliche Sicherung der kritischen Infrastruktur wie Medienleitungen (Fernwärme, Trinkwasser, 110 kV-Leitung) in den Planungen berücksichtigt. Durch eine Verlegung der B97 müssten Verkehrsbeziehungen neu überdacht und die Mediensicherung separat angegangen werden. Die ohnehin schon sehr komplexe Sanierungsmaßnahme müsste um weitere Sicherungs- und Straßenbaumaßnahmen erweitert werden.