Entwicklungspotenziale des Scheibe-Sees sollen besser genutzt werden
Unterzeichneter LOI - v.l.n.r.: Bürgermeister von Spreetal Marco Beer, Bürgermeister von Hoyerswerda Mirko Pink, Landrat des Landkreises Bautzen Udo Witschas, Sächsische Staatsministerin für Kultur und Tourismus Barbara Klepsch, Ministerpräsident des Freistaates Sachsen Michael Kretschmer, Bürgermeister von Lohsa Thomas Leberecht, LMBV-Geschäftsführer Bernd Sablotny, LMBV-Geschäftsführer Torsten Safarik, LMBV-Sanierungsbereichsleiter Gerd Richter
Gemeinsames Entwickeln des Scheibe-Sees
Blick auf den Scheibe-See (Foto: Steffen Rasche)
Zwenkau/Hoyerswerda. Das touristische Entwicklungspotenzial des Scheibe-Sees auszunutzen und gleichwohl der Sanierungsverpflichtung im ehemaligen Tagebau Scheibe gerecht zu werden - das haben die Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV) gemeinsam mit den Anrainerkommunen und dem Zweckverband Lausitzer Seenland Sachsen (ZV LSS) mit einer Absichtserklärung festgehalten.
Am 3. Juli 2024 unterzeichneten der Hoyerswerdaer Bürgermeister für kommunale Dienstleistungen Mirko Pink, der Lohsaer Bürgermeister Thomas Leberecht und der Spreetaler Bürgermeister Marco Beer sowie vorab der Geschäftsführer des ZV LSS Daniel Just gemeinsam mit den Geschäftsführern der LMBV Bernd Sablotny und Torsten Safarik einen sogenannten Letter of Intent (LOI), um ihren Kooperationswillen bezüglich der Nutzung der Entwicklungspotenziale des Scheibe Sees deutlich zu machen.
Es ist gemeinsames Ziel, unter Berücksichtigung der bestehenden Rahmenbedingungen die Nutzungsmöglichkeiten des Scheibe-Sees im Interesse der Öffentlichkeit weiter zu entwickeln und zu erweitern. Hierzu können die Kommunen ihre angestrebten Nutzungsarten definieren. Man erhofft sich u.a. Synergien aus der Sanierung des ehemaligen Tagebaus für die Weiterentwicklung zu einem etablierten See.
Die Sanierung des Tagebaufolgesees ist noch nicht vollständig abgeschlossen. So sind beispielsweise noch Sicherungsarbeiten an verschiedenen Uferbereichen erforderlich. Auch ist weiterhin durch die LMBV die Wasserqualität zu sichern. Der insoweit geltende Sanierungsvorrang ist bei der Gestattung der vorzeitigen Nutzung des Scheibe-Sees zu berücksichtigen. Bisher erfolgt eine vorzeitige Folgenutzung einer Teilwasserfläche am Westufer des Sees (Baden, Luftmatratzen, SUP-Boards) auf der Grundlage einer gesonderten vertraglichen Vereinbarung mit der Stadt Hoyerswerda. Die Anrainerkommunen und der ZV LSS streben die Nutzung einer größeren Wasserfläche an.
Der Scheibe-See ist Bestandteil der zwischen dem Freistaat Sachsen und der LMBV abgeschlossenen Rahmenvereinbarung und soll nach Erfüllung aller Voraussetzungen an den Freistaat Sachsen übertragen werden. Die Flächen des zukünftigen Scheibe-Sees der LMBV stehen unter Bergaufsicht.
Sprengverdichtungsarbeiten im Tagebau Seese-Ost beginnen im Juli 2024
Senftenberg/Groß Lübbenau. Zur Gewährleistung der dauerhaften Stand- bzw. Grundbruchsicherheit der Innenkippe des ehemaligen Braunkohletagebaus Seese-Ost erfolgen seit 2014 abschnittsweise Stabilisierungsarbeiten in mehreren Gefährdungsbereichen mittels schonender Sprengverdichtung (SSPV). Diese Stabilisierungsarbeiten werden im Jahr 2024 auf der Innenkippe im Bereich des Kahnsdorfer Sees fortgeführt und beginnen voraussichtlich im Juli 2024.
Hierbei handelt es sich hauptsächlich um forstwirtschaftliche und landwirtschaftliche Flächen mit einer Größe von ca. 110 Hektar. Die vorbereitenden Arbeiten wurden bereits aufgenommen. Das Arbeitsfeld befindet sich im geotechnischen Sperrbereich und demzufolge im Betretungsverbot.
Die genauen Sprengzeiten werden in Groß Lübbenau öffentlich bekannt gemacht.
Hintergrund: Der Tagebau Seese-Ost förderte von 1983 bis 1996 rund 55 Mio. Tonnen Braunkohle. Etwa 297 Mio. Kubikmeter Abraum wurden bewegt. Er versorgte mit dem benachbarten Tagebau Schlabendorf-Süd die Kraftwerke Lübbenau und Vetschau.
Das Verfahren der Schonenden Sprengverdichtung (SSPV) wird bei hohen bzw. endgültigen Grundwasserständen in sensiblen Kippenbereichen angewendet und erreicht eine Tiefe von bis zu 30 Metern. Mit einem leichten Bohrgerät werden Sprenglöcher vertikal bzw. bis 30 Grad geneigt in den Kippenboden gebohrt. In diese werden Sprengladungen einge-bracht. Durch die unterirdische Sprengung entsteht ein Verdichtungseffekt, durch den sich der Boden im Sprengbereich absenkt. Die entstandenen Sprengmulden werden dann in der Regel mit Erdboden aufgefüllt.
Beispiel für Schonende Sprengverdichtung
LMBV für familien- und lebensphasenbewusste Personalpolitik geehrt
Berlin/Senftenberg. Im Rahmen einer feierlichen Verleihung wurde der Bergbausanierer LMBV am 18. Juni 2024 in Berlin mit dem Zertifikat zum „audit berufundfamilie“ ausgezeichnet.
Das Qualitätssiegel gilt als strategisches Managementinstrument zur nachhaltigen Gestaltung einer vereinbarkeitsfördernden Organisationskultur. Neben mehr als 300 weiteren Organisationen durchlief die LMBV in den vorangegangenen zwölf Monaten erfolgreich den strukturierten Auditierungsprozess der berufundfamilie Service GmbH, die auf eine Initiative der Gemeinnützigen Hertie-Stiftung zurückgeht.
Zu den Zielen der LMBV, um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie weiter zu fördern, zählen u.a. das Verbessern der Arbeitsorganisation im Rahmen eines umfassenden IT-Transformationsprozesses, das Schaffen eines formalen Rahmens zur Möglichkeit des Sabbaticals als weiteres Element der Arbeitszeitgestaltung und -flexibilisierung sowie das Erweitern der Betrieblichen Gesundheitsförderung.
Überreicht wurden die Zertifikate zum „audit berufundfamilie und audit familiengerechte hochschule“ im Haus der Deutschen Wirtschaft von der Schirmherrin des Audit, der Bundesfamilienministerin Lisa Paus.
Zu den Gratulanten zählten zudem Oliver Schmitz, Geschäftsführer der berufundfamilie Service GmbH, und Prof. Dr. Dr. Helmut Schneider, Inhaber des SVI-Stiftungslehrstuhls für Marketing und Dialogmarketing an der Steinbeis-Hochschule und Zertifizierungsbeauftragter des berufundfamilie-Kuratoriums.
Bundesfamilienministerin Lisa Paus betonte: „Die zertifizierten Unternehmen, Institutionen und Hochschulen zeigen Verantwortungsbewusstsein, dass ihre Beschäftigten leichter Familie und Beruf vereinbaren können. Sie sind damit nicht nur Vorbilder für Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen in Deutschland. Sie profitieren auch im Wettbewerb um die besten Fachkräfte und tragen zu einer modernen, familienbewussten Arbeitswelt bei. Ich gratuliere allen Zertifikatsträgern und -trägerinnen, die sich auf diesen Weg gemacht haben, die noch am Anfang stehen oder die schon länger dabei sind und sich Jahr für Jahr verbessern und weiterentwickeln."
Die LMBV wird in der kommenden Zeit weiter an der Umsetzung der konkreten Maßnahmen für die Zielerreichung zur weiteren Ausgestaltung von Vereinbarkeit von beruflichen und privaten Herausforderungen arbeiten.
Fotos: Jens Schicke / berufundfamilie Service GmbH
Laudatio der Schirmherrin Bundesfamilienministerin Lisa PausSimone Carl (4. v.l.) vom Personalwesen der LMBV nahm stellvertretend für den Bergbausanierer das Zertifikat entgegen.Das Engagement von weit über 300 Unternehmen, Institutionen und Hochschulen wurde gewürdigt.
Mitglieder des Braunkohlenausschusses des Landes Brandenburg informierten sich bei der LMBV
Cottbus/Altdöbern. Die diesjährige Fachexkursion führte die Mitglieder des Braunkohlenausschusses des Landes Brandenburg am 13. Juni 2024 zu einer Befahrung an den LMBV-Tagebau Greifenhain und in das dortige Sanierungsgebiet. Die LMBV als Gastgeber und Begleiter nahm die demokratisch bestimmten Ausschussvertreter nahe der Ortslage Altdöbern in Empfang.
In geländegängigen Fahrzeugen wurden zwei laufende Sanierungsbaustellen des vormaligen Tagebaus Greifenhain aufgesucht. Dort gaben LMBV-Prokurist und Sanierungsbereichsleiter Gerd Richter zusammen mit Abteilungsleiter Jens Bäcker und Projektmanager Tobias Kienz entsprechende fachliche Erläuterungen zu den laufenden Rütteldruckverdichtungen an der Rutschungsumfahrung und zum Einsatz eines Schürfkübel-Seilbaggers am Ufer des Restloches Greifenhain.
Weitere Punkte der Tour waren die Arbeiten am Schmiedsteich, der Südgraben Altdöbern, einem erfolgreichen Projekt zur Gefahrenabwehr durch den Grundwasserwiederanstieg sowie die Tieflagenauffüllung am nördlichen Kippenrand. Auch die noch zu beseitigenden Kliffbildungen am Seeufer bei der Ortslage Pritzen wurden besprochen. Nach einem Mittagsimbiss am Campingplatz Casel am Gräbendorfer See stand noch die L 52, die teilweise über Kippe führt, auf der Besuchsagenda. Die teilnehmenden Mitglieder des Braunkohlenausschusses des Landes Brandenburg nutzten die Gelegenheit, vielfältige Fragen zur Arbeit der LMBV zu stellen.
Fotos: LMBV
Befahrung am Tagebau GreifenhainGerd Richter stand Rede und Antwort
Staatssekretär Uwe Schüler informierte sich an LMBV-Anlage in Plessa
Senftenberg | Plessa. Am 24. Mai 2024 informierte sich Infrastrukturstaatssekretär Uwe Schüler vom Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung (MIL) bei der LMBV über den Fortgang der Errichtung der Wasserbehandlungsanlage (WBA) Plessa. Er wurde herzlich vom LMBV-Sanierungsbereichsleiter des Sanierungsbereiches Lausitz, Gerd Richter und vom Projektmanager Markus Steinhardt sowie Pressesprecher Dr. Uwe Steinhuber begrüßt. Der seit November 2023 ins Amt berufene Staatssekretär, der aus der Lausitz stammt, war bereits von 2019 bis 2023 als Staatssekretär im Ministerium des Innern des Landes Brandenburg tätig. Er wurde von Magdalena Kanther und Bert Klinkenberg vom MIL fachlich begleitet.
Bei einem Rundganginformierten die LMBV-Vertreter über die Herausforderungen bei der Umsetzung des Investitionsvorhabens des Bergbausanierers. Im Rahmen der Visite des Staatssekretärs suchten auch Vertreter der benachbarten Agrar GmbH "Elstertal" Plessa mit der Geschäftsführerin Kerstin Hennig und des Landesbauernverbandes Brandenburg e.V. - darunter Fabian Blöchl - an der Spitze das Gespräch mit Staatssekretär Uwe Schüler und den LMBV-Verantwortlichen.
Die LMBV wies darauf hin, dass die prekäre Lage der Landwirte in der Elsteraue hinsichtlich von Vernässungen bekannt sei, die aber in keinem inhaltlichen Zusammenhang mit dem Bau der WBA Plessa stehen. Die Unterhaltung von Fließgewässern ist jedoch gem. aktueller Gesetzgebung hoheitliche Aufgabe des Landes Brandenburg (für Gewässer I. Ordnung wie die Schwarze Elster) bzw. des Gewässerunterhaltungsverbandes Kleine Elster-Pulsnitz (für Gewässer II. Ordnung wie zum Bsp. Hammergraben).
Sobald die Gespräche der verantwortlichen Stellen zur Umsetzung von Maßnahmen zur Optimierung der Abflussverhältnisse in der Hauptvorflut zum Ergebnis geführt werden, könnte die LMBV entsprechend ihrem Auftrag für den bergbaubedingten Anteil an den Kolmationsschichten in den Vorflutern möglicherweise unterstützend tätig werden. Momentan seien noch keine solchen geplanten Maßnahmen des LfU bzw. des Gewässerunterhaltungsverbandes bekannt.
Ein Beginn des Probebetriebs der WBA Plessa wird noch in 2025 erwartet. (UST) mit Ergänzung v. 11.07.25
Fotos: Dr. U. Steinhuber für LMBV
Infrastrukturstaatssekretär Uwe Schüler vor Ort an der WBA Plessa im Mai 2024
LMBV, Städte und Behörden ermöglichen für 2024 Zwischennutzung für Boote auf dem Großräschener See
Senftenberg | Großräschen. Die Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV), der Landkreis Oberspreewald-Lausitz, die Stadt Großräschen, die Stadt Senftenberg und der Zweckverband Lausitzer Seenland Brandenburg (ZV LSB) sowie das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe des Landes Brandenburg (LBGR) haben sich gemeinsam im Ergebnis ihrer Bemühungen auf eine vorfristige Zwischennutzungdes Großräschener Sees verständigt.
Dazu wurde eine Zwischennutzungsvereinbarung zwischen der LMBV, der Stadt Großräschen und dem Zweckverband LSB geschlossen, die der Landkreis Oberspreewald-Lausitz bestätigt hat. Mit dieser Nutzungsvereinbarung soll ab Pfingsten 2024 der Großräschener See von genehmigten Wasserfahrzeugen für die Saison 2024 bereits zwischengenutzt werden können. Der für eine Zwischennutzung notwendige Mindestwasserstand im Bergbaufolgesee von +100,00 m NHN wurde zum Beginn der Saison stabil erreicht. „Damit kann nun eine Bootssaison 2024 auch an diesem Bergbaufolgesee starten“, so Bernd Sablotny, Sprecher der Geschäftsführung der LMBV. „Dies ist ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zur touristischen Nutzung der Restlochkette, die wir 2026 erreichen wollen.“
Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz konnte bislang bereits für 12 Boote und Wasserfahrzeuge, die aufgrund ihrer Größe oder Art zusätzlich eine Gestattung der unteren Wasserbehörde benötigen, die entsprechenden Zulassungen vorbereiten. OSL-Landrat Siegurd Heinze betonte: „Freizeitkapitäne können nun aktuell auf einem weiteren attraktiven Gewässer im Verbund des Lausitzer Seenlandes in See stechen und verweilen. Mit der geschlossenen Vereinbarung nehmen wir einen weiteren Schritt auf dem Weg hin zu einer angestrebten vollumfänglichen Nutzungsfreigabe des Sees. Auf dieses Ziel arbeiten alle Beteiligten auch weiter engagiert und zügig hin. Bis es soweit ist, wünschen wir ‚Schiff Ahoi!‘“. (Stand. 17.05.2024 12.30 Uhr)
Fotos: Steffen Rasche für LMBV
Großräschen Stadthafen
starker Wind bei der Teilfreigabe des Großräschener Sees
Großräschen Stadthafen
starker Wind bei der Teilfreigabe des Großräschener Sees
Erfolgreiches Ansegeln auf dem Großräschener See | Pfingsten 2024
Hintergrund:
Die Gestattung zum Befahren mit den Booten gemäß den Anträgen der Stadt Großräschen, der IBA-Terassen GmbH, des Ilsesee-Sportvereins Sedlitz-Großräschen e.V. und der BUG Lausitz GmbH & Co. KG setzte neben der Zwischennutzungsvereinbarung zwischen der LMBV, der Stadt Großräschen und dem Zweckverband LSB über die im Eigentum der LMBV befindliche Teilwasserfläche des noch in Herstellung befindlichen und unter Bergaufsicht stehenden Großräschener Sees die Unterzeichnung einer Haftungs- und Einverständniserklärung der Stadt Großräschen gegenüber der LMBV für die im Eigentum der Stadt Großräschen befindliche Teilwasserfläche sowie die Erteilung einer wasserrechtlichen Ausnahmegenehmigung zum Befahren nicht schiffbarer Gewässer - hier des Großräschener Sees – gem. § 43 Abs. 3 BbgWG für insgesamt 12 Boote und das Fahrgastschiff „Wilde Ilse“, voraus.
Zudem muss zwingend die Einhaltung bestimmter Voraussetzungen, Bedingungen sowie Verhaltensanforderungen einschließlich einer Haftungsfreistellung der LMBV und Haftungsübernahme durch die Stadt für die vorbenannten Nutzungen gesichert sein. Jeder Schiffs- und Bootsführer etc. muss zudem über die Pflicht zur Einhaltung der Betretungs- und Befahrverbote der gekennzeichneten und ausgewiesenen Wasser- und Uferbereiche sowie über die Besonderheiten, insbesondere Lage und Bedeutung der Austonnung und das Überfahrverbot informiert, Schiffs- und Bootsführer nachweislich belehrt werden.
Am wichtigsten ist zu beachten, dass das Befahren des Großräschener Sees mit genehmigten Wasserfahrzeugen nur bei dem Seewasserstand von +100,0 m NHN gestattet ist. Beim Unteschreiten dieses Wasserstandes gilt grundsätzlich das Befahrensverbot.
Das Einsetzen, das Befahren und Anlegen der Wasserfahrzeuge hat nur vom Stadthafen Großräschen aus zu erfolgen; Anlandungen mit den Wasserfahrzeugen von der Seeseite aus sind untersagt. Zu allen Uferböschungen des Großräschener Sees ist beim Befahren wasserseitig ein Mindestabstand von 100 Meter einzuhalten. Zur Uferböschung SPA-Gebiet „Lausitzer Bergbaufolgelandschaft“ (Vogelschutzgebiet) im südlichen Teil des Großräschener Sees ist ein größerer Abstand von 300 Meter einzuhalten.
Die Nutzungen erfolgen nur durch einen der LMBV und den Behörden namentlich bekannten, erfassten und zahlenmäßig begrenzten Personenkreis. Eine Nutzung durch namentlich nicht bekannte Personen - z. B. einem Bootsverleih - ist, mit Ausnahme der Beförderung von Personen mit dem Fahrgastschiff „Wilde Ilse“ im Rahmen der Ausnahmegenehmigung durch den LK OSL, ausgeschlossen. Veranstaltungen und Wettkämpfe sind nicht zulässig. Die freigegebene Teilwasserfläche im Rahmen der Sondernutzung darf nur bei Tageslicht und ausreichender Sicht befahren werden.
Darüber hinaus wurde das kommunale Interesse an der Nutzung des im Norden befindlichen Stadtstrandes sowie der sich anschließenden Teilwasserfläche des Großräschener Sees zum Baden bereits für die touristische Saison 2024 signalisiert. Nach dem Abarbeiten von technischen Sanierungsvorgaben – in Abstimmung mit dem LBGR – könnte auch der bisherige geotechnische Sperrbereich am Großräschener See bis auf den Bereich des Stadtstrandes eingezogen werden. Künftig weisen daher noch Schilder auf jene Flächen hin, die noch nicht freigegeben werden.
Die nachgewiesene Standsicherheit und die hydromechanische Stabilität für das Tagebaurestgewässer Meuro/Großräschener See ist unter der Voraussetzung der Einhaltung des unteren Wasserstandes +100,00 m NHN gegeben. Bei Unterschreitung dieses Wasserstandes müssen die Flächen des Großräschener Sees wieder gesperrt werden. Ob auch im Jahr 2025 eine Zwischennutzung gelingt, orientiert sich an den Sanierungsbedürfnissen am benachbarten Sedlitzer See und wird sich am erreichten Wasserstand festmachen.
Pressetermin vor Ort: Vorfristige Zwischennutzung für Boote auf dem Großräschener See ab Pfingsten
Senftenberg | Großräschen. Zu einer presseöffentlichen Vorstellung der Zwischennutzung laden wir am:
17. Mai 2024 um 15:00 Uhr
in die Tourismusinformation an den Hafen Großräschen an der Seestraße ein.
Die Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV), der Landkreis Oberspreewald-Lausitz, die Stadt Großräschen, die Stadt Senftenberg und der Zweckverband Lausitzer Seenland Brandenburg werden gemeinsam das Ergebnis ihrer Bemühungen um eine vorfristige Zwischennutzung des Großräschener Sees vorstellen. Mit einer Nutzungsvereinbarung soll ab Pfingsten 2024 der Großräschener See für eine definierte Anzahl von Booten und Wasserfahrzeugen für die Saison 2024 bereits zwischengenutzt werden können. Der für eine Zwischennutzung notwendige Mindestwasserstand im Bergbaufolgesee von +100,00 m NHN wurde zum Beginn der Saison stabil erreicht.
„Damit kann nun eine Bootssaison 2024 auch an diesem Bergbaufolgesee starten“, so Bernd Sablotny, Sprecher der Geschäftsführung der LMBV. Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz hat dafür die entsprechenden Zulassungen vorbereitet.
Hintergrund: Am 11. Mai 2019 konnte nach baulicher Fertigstellung die Einweihung des Hafens Großräschen feierlich begangen werden. Gemeinsam wurde intensiv weiter an der Umsetzung einer Zwischennutzung gearbeitet. Ob auch im Jahr 2025 eine Zwischennutzung gelingt, orientiert sich an den Sanierungsbedürfnissen am benachbarten Sedlitzer See und wird sich am jeweils wetterbedingt erreichten Wasserstand festmachen. Für 2026 wird angestrebt, dass die Restlochkette - mit dem Sedlitzer See, dem Geierswalder See und dem Partwitzer See - zusammen mit dem Großräschener See in die dauerhafte Nutzung gehen könnte.
Blick auf den Großräschener See (2023)
Seefest in Großräschen 2019
LMBV empfängt Oberlausitzer Landräte am Knappensee
Lohsa/Koblenz. Einen Einblick ins Sanierungsgeschehen am Knappensee sowie einen Ausblick auf die Entwicklung der LMBV-Projekte in Ostsachsen und im Seenland gab am Sonntag, dem 12. Mai, Gerd Richter, LMBV-Sanierungsbereichsleiter Lausitz. Er empfing am Vormittag Bautzens Landrat Udo Witschas sowie Dr. Stephan Meyer, Landrat des Landkreises Görlitz, am gesperrten Knappensee.
Beide CDU-Landräte hatten sich an diesem Tag zu einer Frühlingswanderung mit interessierten Besuchern verabredet, die von Mortka nach Koblenz und zurück führte. Rund 60 Teilnehmer waren dem Aufruf gefolgt und zeigten sich sehr interessiert an den aktuellen Sanierungsarbeiten, welche die LMBV als Projektträger im Auftrag des Sächsischen Oberbergamtes ausführt. Landrat Udo Witschas betonte die Langfristigkeit aber auch die Notwendigkeit dieser Arbeiten am Knappensee. Gerd Richter erklärte die in den nächsten Jahren anstehenden Leistungen und hierbei vor allem die am 2021 entstandenen Rutschungskessel im See.
Seefreigabe geplant: Zwischennutzung im Jahr 2024 für den Großräschener See in Vorbereitung
Senftenberg/Großräschen. Der Bergbausanierer LMBV hat auf Medienanfragen hin bestätigt, dass kurzfristig eine Erfolgsnachricht für das Lausitzer Seenland mit einer geplanten Zwischennutzung im Jahr 2024 für den Großräschener See ab Pfingsten kommen könnte.
„Dies könnte ein wichtiger weiterer Meilenstein auf dem Weg für die künftige Nutzung der Restlochkette aus Sedlitzer See, Partwitzer See, Geierswalder See und Großräschener See sein, die wir im Jahr 2026 ansteuern“, so der Sprecher der Geschäftsführung der LMBV Bernd Sablotny.
Das diese Zwischennutzung am Großräschener See nun möglich werden könnte, ist dem beharrlichen Vorantreiben von bisher noch notwendigen Sanierungsarbeiten durch die LMBV und dem parallelen Abarbeiten von geforderten Stellungnahmen und Anträgen zur Zwischennutzung zu verdanken. Gleichermaßen ist der Stadt Großräschen, hier insbesondere dem Bürgermeister Thomas Zenker, und dem Zweckverband Lausitzer Seenland Brandenburg mit dem Verbandsvorsteher Detlef Wurzler sowie dem Landkreis OSL für ihr Engagement in dieser Angelegenheit zu danken, so die LMBV. Das Unternehmen hatte sich – nachdem bereits 2019 erstmals zeitweilig der Hafen geöffnet wurde – nun dem Ziel einer Zwischennutzung im Jahr 2024 (und optional auch 2025) des Sees gemeinsam mit den Landes- und Kreisbehörden in enger Abstimmung mit der Kommune Großräschen sehr intensiv verschrieben.
Eine wesentliche Voraussetzung ist ein Wasserstand von 100,00 bis 101,00 m NHN im Bergbaufolgegewässer als Grundvoraussetzung für eine Zwischennutzung, der jetzt gegeben ist. Derzeit liegt der Wasserspiegel bei ca. 100,8 m NHN. Bei einem Wasserstand von unter 100,00 NHN ist die Nutzung der Wasserfläche im Teilbereich der Innenkippe jedoch wieder einzustellen, unter 99,5 m NHN kann dann kein Bootsverkehr mehr stattfinden. „Auf Grund der anhaltenden Niederschläge seit dem Herbst haben sich die Wasserverhältnisse so verbessert, dass wir von einer Nutzung bis in den September 2024 ausgehen können. Nichtsdestotrotz werden wir die Bewirtschaftung der Seen der Restlochkette weiter nach sanierungstechnischen Erfordernissen im Sedlitzer See steuern müssen“, so Bernd Sablotny weiter. Die LMBV hat zudem einen ergänzenden Antrag zum Abschlussbetriebsplan an das LBGR gestellt, der jedoch noch beschieden werden muss.
Parallel arbeitet die LMBV noch an rechtlichen Vertragsunterlagen (Nutzungsvertrag mit der Stadt Großräschen, Haftungs- und Einverständniserklärung), um die Haftungsfragen zu klären. Sofern alle Bemühungen erfolgreich werden und die zuständigen Behörden ihre entsprechenden Zustimmungen erteilen, könnte am Pfingstfreitag (17.05.2024) eine Nutzung des Seesüber den Hafen für behördlich genehmigte, vorab definierte Anzahl von Bootenermöglicht werden. Dazu haben die kommunalen und regionalen Akteure entsprechenden Anträge gestellt. Die untere Wasserbehörde des LK OSL prüft diese Anträge derzeit und ist dazu in der weiteren Beteiligung.
Da es sich um eine eingeschränkte Nutzung handelt, könnten am Freitag vor Pfingsten in einem kleinen Kreis die Nutzungsvereinbarung in einem regionalen Pressetermin unterzeichnet werden und die ersten Boote auf den See gehen. Ein Baden wird im ersten Schritt noch nicht möglich sein. Dies ist für den Frühsommer als Option in Prüfung: ein Baden nur vom Stadtstrand aus wäre dann – aus heutiger Sicht - später in der Saison 2024 nach Erlass einer „Allgemeinverfügung über einen eingeschränkten Gemeingebrauch am GR-See (AV)“ möglich.
Fotos: LMBV/Steffen Rasche (2023)
Hafen Großräschen steht vor Freigabe für eine Zwischennutzung
Blick von Ost nach West über Sedlitz auf den Großräschener See
Großräschener See mit Seebrücke, IBA-Terrassen und Victoriahöhe
Stadtstrand Großräschen
Blick über den Großräschener See von Südost aus – im Vordergrund die Ilse-Weiher
Das Kerngebiet des Lausitzer Seenlandes – mit Geierswalder See, Partwitzer See, Sedlitzer See bis hin zum Großräschener See
Dem Denkmal eine Zukunft geben: Staatskanzlei fördert Konzeptstudie zur Nutzung der ehemaligen Kraftzentrale Brieske
Senftenberg/Brieske. Sie ist ein Zeugnis der Lausitzer Bergbaukultur und steht unter Denkmalschutz: die einstige Kraftzentrale der Brikettfabrik Brieske in Senftenberg. In direkter Nachbarschaft zu weiteren historischen Ensembles wie dem Zechenhaus und der Gartenstadt Marga soll der Kraftzentrale neues Leben eingehaucht werden. Wie das Gebäude genutzt werden könnte, soll in einer Konzeptstudie untersucht werden. Die Staatskanzlei fördert die Studie mit Landesmitteln in Höhe von 50.000 Euro. Den symbolischen Förderscheck hat der Lausitz-Beauftragte des Ministerpräsidenten, Klaus Freytag, heute an Jörg Lietzke, Abteilungsleiter Flächenmanagement Lausitz der Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH übergeben.
Lietzke: „Die Kraftzentrale Marga wird auch als Kathedrale der Arbeit bezeichnet. Zum einen wegen ihrer Bauform und der großen Halle im Innern. Zum anderen auf Grund ihrer früheren Bedeutung als technisches Herzstück des gesamten Braunkohlenwerkes vom Tagebau über die Kesselhäuser und Brikettfabriken bis hin zur Werkssiedlung. Dieses Wahrzeichen nicht nur als Bauwerk zu erhalten – dafür trägt der Denkmalschutz bereits Rechnung – sondern wieder mit Leben zu erfüllen und einer neuen, möglichst wirtschaftlichen Zweckbestimmung zuzuführen, dafür haben wir heute einen zielgerichteten Schritt getan.“
Freytag betonte: „Mit der Förderung der Konzeptstudie unterstreichen wir unser Engagement zur Bewahrung der kulturellen Identität der Lausitz. Die Ergebnisse der Studie werden entscheidend dazu beitragen, dass die LMBV zielgerichtet potenzielle Nutzer und Investoren ansprechen und den Standort als lebendigen Teil des kulturellen Erbes der Region entwickeln kann.“
Die Konzeptstudie wird eine umfassende Untersuchung einschließlich der baulichen Statik und Möglichkeiten für eine langfristig nachhaltige Nutzung des Gebäudes beinhalten. Besonderes Augenmerk liegt auf der Verbindung zur Geschichte des Standortes und seiner Integration in das kulturelle und touristische Umfeld des Lausitzer Seenlands. Insbesondere sollen mögliche Synergien mit dem gegenüberliegenden Zechenhaus untersucht werden.
Im April 2022 konnte bereits das gegenüberliegende Zechenhaus samt Fläche an den Landkreis Oberspreewald-Lausitz veräußert werden. Perspektivisch soll das historische Gebäude als Kreisarchiv und Schaudepot des Kreismuseums und für kulturelle Veranstaltungen genutzt werden. Auch dieses Projekt wird im Rahmen des Lausitzer Strukturwandels gefördert.
Die Beauftragung der Konzeptstudie wird, entsprechend der Förderbedingungen, an fachkundige und leistungsfähige Anbieter unter wettbewerblichen Gesichtspunkten und wirtschaftlichen Bedingungen erfolgen.
LMBV Kraftzentrale MargaDenkmalgeschütztes Gebäudeensemble des Zechenhauses und der KraftzentraleBlick in die Kraftzentrale