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Gespräche zum formellen Feststellen der Fertigstellung des Bärwalder Sees laufen

Ziel des Bergbausanierers ist es, möglichst vor der Saison 2022 eine entsprechende Vereinbarung zu unterzeichnen

Blick auf die Ortslage Boxberg - unweit vom Bärwalder See

Senftenberg/Boxberg. Die Sanierungsarbeiten der LMBV am Bärwalder See sind weitgehend abgeschlossen, die Bergaufsicht für den Bergbaufolgesee ist jedoch noch nicht beendet. Die Herstellung des Bärwalder Sees auf der Grundlage des dafür erlassenen wasserbehördlichen Planfeststellungsbeschlusses aus dem Jahre 2005 konnte von der zuständigen Behörde bislang auch noch nicht abgenommen werden.

Hiervon unabhängig können große Teile der Wasserfläche unter Berücksichtigung der kommunalen touristischen und wirtschaftlichen Wünsche und Interessen bereits seit einigen Jahren saisonal aufgrund privatrechtlicher Folgenutzungsverträge mit der Anliegergemeinde Boxberg und der erforderlichen wasserrechtlichen Genehmigungen touristisch genutzt werden. Die wirtschaftliche und touristische Nachnutzung der Bergbaufolgeseen wird somit ausdrücklich durch die LMBV unterstützt.

Am Beispiel des Bärwalder Sees zeigen sich im Übrigen sehr eindrucksvoll die Ergebnisse der Bergbausanierung der LMBV, die seit nunmehr 25 Jahren ehemals vom Braunkohlenbergbau geprägte industrielle Landschaften umgestaltet und für künftige Generationen nutzbar macht. Allerdings gehört die Organisation dieser Nachnutzung oder auch die Herstellung schiffbarer künstlicher Tagebaurestseen für die vorzeitige touristische Folgenutzung nicht zu den Aufgaben der LMBV.

Gegenwärtig werden Gespräche zwischen LMBV und Freistaat Sachsen geführt, um einzelne Bedingungen abzustimmen, die es der LMBV als Grundstückseigentümerin der Bergbaufolgeseen und berg- und wasserrechtlich Verpflichtete ermöglichen, die Zustimmung zur Feststellung der Fertigstellung (FdF) zu geben. Hier geht es insbesondere um den Vorrang noch erforderlicher Sanierungsmaßnahmen vor der touristischen Nutzung, um Fragen der Verkehrssicherungspflicht, der Unterhaltungspflicht und um Haftungsfreistellungen.

Sobald dazu eine Einigung schriftlich fixiert ist oder der Freistaat Sachsen den Bärwalder See als sächsisches Landesgewässer von der LMBV auf der Grundlage der bestehenden Gewässerrahmenvereinbarung übernimmt, kann seitens der LMBV die Zustimmung zur FdF erklärt werden. „Unser Ziel ist es, möglichst vor der Saison 2022 eine entsprechende Vereinbarung zu unterzeichnen“, so die zuständige LMBV-Bereichsleiterin Flächenmanagement Evelyn Künzler.

Impressionen vom LMBV-Bergbaufolgesee Bärwalder See (Fotos: P. Radke | 2020)