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Bergbaubedingte wasserwirtschaftliche Nachsorge

Sie beginnt nach der Herstellung eines Bergbaufolgesees, d. h. nach erfolgtem Nachweis der öffentlichen Sicherheit und nach dem Erreichen des Endwasserstands im See. Sie beinhaltet die über die Erhaltungsmaßnahmen an einem natürlichen See hinausgehenden Aufwendungen

  • für die Sicherung und Pflege der Uferböschungen,
  • für das Warten und Instandhalten von wasserwirtschaftlichen Anlagen,
  • für das Stabilisieren der Gewässerschaffenheit und
  • für das Monitoring von Wasserstand und Wassergüte im Gewässer und im angrenzenden Gebirge.