Erstkontakt für Soforthilfen für vom allgemeinen Grundwasserwiederanstieg Betroffene in den Revieren
In den Grundwasserabsenkungsgebieten im Bereich der ostdeutschen Braunkohlegruben gewährt die LMBV den vom Grundwasserwiederanstieg Betroffenen eine unbürokratische finanzielle Unterstützung zur Gefahrenbeseitigung durch Realisierung von Sofortmaßnahmen, ohne dazu rechtlich verpflichtet zu sein.
Soforthilfe: Die finanzielle Unterstützung kann für ständig bewohnte Hauptwohnsitze beantragt werden und wird auf Nachweis für die Beschaffung von Pumpen und zugehörigen Ausrüstungen sowie für die anfallenden Energiekosten zum Betrieb bei einer Eigenbeteiligung von 20 bzw. 50 Prozent (Soforthilfe-Eigenanteil) gewährt. Die Anerkennung der Kosten kann frühestens ab dem Datum der Erstmeldung erfolgen.
Der Antrag auf Soforthilfe ist grundsätzlich schriftlich und formlos an folgende Adresse zu senden:
Für Mitteldeutschland | Für die Lausitz: |
LMBV mbH Walter-Köhn-Straße 2 Abteilung VS 13 04356 Leipzig Fax: +49 341 2222-2300 |
LMBV mbH
Knappenstraße 1 Abteilung VS 12 01968 Senftenberg Fax: +49 3573 84-4630 |
Um den Antrag zügig bearbeiten zu können, sollten folgende Daten unbedingt angegeben werden:
- Adresse des betroffenen Objektes, Flur-Nr., Flurstück-Nr., Gemarkung
- Name, Anschrift, Tel-Nr. des Eigentümers
- Name, Anschrift, Tel-Nr. des Antragstellers
- kurze Darstellung der Situation, evtl. Foto beifügen