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Tarifliche Regelungen

Entgelttarifvertrag der LMBV

Entgelttabelle

Gültig ab 01.03.2024

*Die Entwicklung von der Normalleistung zum Endgehalt ist über kontinuierliche überdurchschnittlich bewertete Leistungen i.R. des jährlichen Mitarbeitergespräches möglich.


LMBV-MItarbeiterinnen


Baustellentag am Speicherbecken Borna, August


LMBV-Mitarbeiter im Arbeitsgespräch

Weitere tarifliche Regelungen

Zusätzlich zur monatlichen Vergütung erhalten Arbeitnehmer (m/w/d) mit der Entgeltzahlung Mai ein Urlaubsgeld in Höhe von 20 Prozent der Maigrundvergütung sowie mit der Entgeltzahlung Oktober ein Weihnachtsgeld in Höhe von 100 Prozent der Oktobergrundvergütung.

Darüber hinaus erhalten Arbeitnehmer mit der Entgeltzahlung April vermögenswirksame Leistungen in Höhe von 475 € als Brutto-Einmalzahlung, die zur Altersvorsorge umgewandelt werden können sowie einen arbeitgeberfinanzierten Rentenbaustein mit einem monatlichen Betrag von 50 € zur Altersvorsorge.

Die Wochenarbeitszeit beträgt 38,5 Stunden, wobei Arbeitnehmer (m/w/d) den Beginn und das Ende der täglichen Arbeitszeit, unter Beachtung der Höchstarbeitszeit nach dem Arbeitszeitgesetz von Montag bis Freitag, zwischen 06:00 Uhr - 20:00 Uhr, grundsätzlich frei regeln können (Gleitzeit).

Arbeitnehmer (m/w/d) haben einen jährlichen Urlaubsanspruch von 30 Arbeitstagen. Darüber hinaus erhält jeder Arbeitnehmer (m/w/d) 7 Freischichten pro Jahr, welche vorrangig für Betriebsruhetage genutzt werden.