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Kurzfristiger Informations-Vorort-Termin an gesperrter Bundesstraße 169

OSL-Landrat, Senftenbergs Bürgermeister und Sedlitzer Ortsvorsteher erhielten vorläufigen Informationsstand aus erster Hand

Senftenberg. LMBV-Chef Bernd Sablotny informierte am 21. April 2021 zu der zwischen Senftenberg und Sedlitz gesperrten Bundesstraße 169 über die derzeitigen Erkenntnisse des Bergbausanierers hinsichtlich der Rissbildungen und Hohlraumvermutungen.

Seiner Einladung waren der Landrat des Landkreises Oberspreewald-Lausitz, Siegurd Heinze, Senftenbergs Bürgermeister Andreas Fredrich sowie der Sedlitzer Ortsvorsteher Steffen Philipp gefolgt. Es wurden die nächsten Untersuchungsschritte und angelaufenen Planungen zur Gefahrenabwehr i. A. der LMBV erläutert. In der 17. KW sollen dann Festlegungen zum weiteren Umsetzen der nötigen Sicherungsarbeiten durch die LMBV in Abstimmung mit den Behörden erfolgen.

Landrat, Bürgermeister und Ortsvorsteher stimmten sich auch hinsichtlich der zu nutzenden Rettungswege und der betroffenen Schülerverkehre während der Sperrzeit ab. Die Erreichbarkeit des Ortsteils Sedlitz durch die Feuerwehr ist auch in der Zeit der Sperrung der B 169 sichergestellt. Die Feuerwehr und der Rettungsdienst werden im Einsatzfall einen Privatweg der Stadt Senftenberg am Großräschener See mit Sonderrechten nutzen, um Sedlitz schnell zu erreichen. Eine Nutzung der Privatwege am Großräschener See durch Busse der Verkehrsgesellschaft OSL wurde geprüft, ist jedoch aus Sicherheitsgründen nicht möglich.

Die Sperrung der Bundesstraße war am 15.04.2021 nach Hohlraumfeststellungen im Zuge planmäßiger Brunnenversatzarbeiten i.A. der LMBV im Randbereich des ehemaligen Tagebaus Sedlitz durch das Landesamt für Straßenwesen Brandenburg (LSB) veranlasst worden. Grund für die Vollsperrung ist u.a. eine unter der Bundesstraße verlaufende Altberg-Entwässerungsstrecke, die früher für die Tagebauentwässerung bis in den vierziger Jahren genutzt wurde. Im Zuge von planmäßigen Erkundungskontrollbohrungen an dieser Strecke wurden dort Hohlräume festgestellt. Diese könnten die Sicherheit des Straßenverkehrs gefährden.

Alle Involvierten sind sich der Erschwernisse durch das Sperren bewusst.

Gesperrte B 169 nach Gefahrerkennung