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LMBV erneut im Gespräch mit dem Vorstand des Aktionsbündnisses Klare Spree

Erfahrungsaustausch bei Arbeitstreffen am 21. Dezember 2021 in Senftenberg

Senftenberg. Der Sprecher der Geschäftsführung der LMBV, Bernd Sablotny, empfing am 21. Dezember 2021 den Vorstand des Aktionsbündnisses Klare Spree e.V. (ABKS) zu einem ersten persönlichen Gespräch. Im Vorfeld hatten die Vertreter des Aktionsbündnisses Klare Spree der LMBV einen Fragen- und Forderungskatalog übergeben. Im vertrauensvollen Dialog wurden erneut vielzählige beiderseits interessierende Fragen besprochen, darunter die ABKS-Forderung, dass die Spree und ihre Nebenflüsse insgesamt sauberer werden mit dem Ziel von 1,8 mg/l Eisen gemäß Oberflächengewässerverordnung. Für Trinkwasserentnahmestellen fordert das ABKS für Sulfat die Einhaltung eines Grenzwertes von 220 mg/l an Entnahmestellen für die Trinkwasseraufbereitung.

LMBV zum Einhalten von Richt- und Grenzwerten: Der gemäß Oberflächengewässerverordnung (OGewV) ökologisch begründete Orientierungswert als Immissionswert der Eisen-gesamt-Konzentration von jahresdurchschnittlich ≤ 1,8 mg/L entspricht den Zielvorgaben der Europäischen Wasser-rahmenrichtlinie (EG-WRRL) für einen guten ökologischen Zustand bzw. für das gute ökologische Potential bei stark anthropogen (hier: bergbaulich) beeinflusste Oberflächenwasserkörper (OWK) der Fließgewässer. Zielstellung der bergbaulichen Sanierungstätigkeit der LMBV ist, dass Eisen kein begrenzender bzw. limitierender, allgemein physikalisch-chemischer Parameter (ACP) für die Zielerreichung eines guten ökologischen Potentials gemäß § 27 WHG darstellt und somit die Ziele zur Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) langfristig erreichbar sind.

Der Grenzwert der Trinkwasserverordnung von 250 mg/L in den Wasserwerken Briesen und Berlin-Friedrichshagen wird eingehalten, selbst in den Trockenjahren 2018 bis 2020 lagen keine Überschreitungen der Sulfatkonzentrationen im Reinwasser vor. Das LBGR hat aktuell keine Gefährdungssituation für das WW Briesen festgestellt. Derzeit regelt der Bewirtschaftungserlass Sulfat (Spree) des Landes Brandenburg, dass bei Überschreitung von 280 mg/l am Pegel Neubrück an mehr als 328 Tage im Jahr (90%-Quantil) durch das LBGR geprüft werden muss, welche Maßnahmen zur Vermeidung einer Beeinträchtigung der Trinkwasserversorgung geeignet, angemessen und erforderlich sind. Dies ist nach Auffassung der LMBV ausreichend. Prognostisch wird ein Rückgang der Sulfatkonzentration in der Spree infolge des Rückgangs der Einleitmenge von Sümpfungswasser der LEAG erwartet.

Das Spreegebiet Nordraum ist innerhalb der betriebsbedingten GW-Absenkungstrichter ehemaliger Braunkohletagebaue (hier: Schlabendorf, Seese, Gräbendorf und Greifenhain) im Verantwortungsbereich der LMBV, durch einen flächenhaften, diffusen Stoffeintrag (Eisen und Sulfat) dominant geprägt bzw. gekennzeichnet. Dieser bergbaubedingte, diffuse Stoffeintrag über die GW-Leiter in die Oberflächengewässer (Exfiltration) erstreckt sich auf einer Fläche von ca. 1.300 km² und auf Fließgewässer-abschnitte von ca. 100 km im revierbezogen, nördlichen EZG der Spree.

In Bezug auf die aktuelle Einordnung bzw. Akzeptanz von Ewigkeitslasten (hier: “Beendigung der Fiktion zur Endlichkeit der Bergbausanierung gegenüber den Finanziers – Bund und ostdeutschen Braunkohleländern“) ist die langfristige Umsetzung von “Quellbehandlungsmaßnahmen“ im Kontext bzw. im Rahmen der Zielerreichung der Vorgaben bzgl. der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) einzuordnen. Diesbezüglich vorgesehene Maßnahmen sind dabei bereits planerisch, im Abgleich zwischen Erforderlichkeit, Geeignetheit und Angemessenheit, i. S. der Planrechtfertigung und Verhältnismäßigkeit insgesamt abzuwägen und ggf. nach dem “Stand der Technik“ im Rahmen der Braunkohlesanierung einzuordnen bzw. umzusetzen.

Laut ABKS und LMBV können die hohen Eiseneinträge in der Spreewitzer Rinne nur durch eine Dichtwand an Lohsa II entscheidend gesenkt werden. Die Errichtung der Dichtwand sollte auf Forderung des ABKS schnellstens umgesetzt werden, zumal dies auch eine erhebliche Kostenreduzierung für den Betrieb der Wasserbehandlungsanlagen in Ostsachsen und die Bewirtschaftung der Talsperre Spremberg bewirke.

LMBV-Planung einer Dichtwand am Speicher Lohsa II: Im Jahr 2021 wurden in Vorbereitung des bergrechtlichen Planfeststellungsverfahrens (PFV) mit dem Verfahrensführer (OBA), Inhalte und Untersuchungsumfänge für die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP), u. a. für das Vorhaben 1 (“Errichtung Dichtwand am Nordostufer des SB Lohsa II“) abgestimmt und das Scoping-Verfahren mit dem Unterrichtungsschreiben des OBA zum Untersuchungsrahmen vom 10.12.2021 abgeschlossen. Im Rahmen der TöB-Beteiligung durch das OBA wurde auch das ABKS, über das LBGR Brandenburg angehört und hat eine Stellungnahme diesbezüglich abgegeben. Es zeichnen sich derzeit keine außergewöhnlichen Hemmnisse für das PFV ab.

Im Rahmen der Zeitschienen für die UVP, Ing.-techn. Planungen, Antragstellung und Genehmigungszeitraum für das PFV ergeben sich bis hin zum Planfeststellungsbeschluss (PFB) aus heutiger Sicht, keine wesentlichen Einsparpotentiale. Auch im Rahmen der Ausführungsplanung, vorbereitender Leistungen sowie der Geräteverfügbarkeit und -ertüchtigung (d. h. Schlitzfräsgeräte der LE-B) ist das Beschleunigungspotential marginal. In der Realisierungsphase (ca. 8 Jahre) gäbe es aus heutiger Sicht u. U. Optionen, die bauzeitverkürzend aktivierbar sein könnten.

Nach heutigem v. g. Planungsstand der LMBV könnten die Fräsarbeiten in 2028 mit dem ersten Schlitzfräsgerät (SFG) beginnen und in 2030, das zweite SFG folgen. Die Zeitschiene im Vorhaben 1 korreliert mit dem aktualisierten Revierkonzept der LEAG (LE-B), bzgl. der Fertigstellung der Dichtwände an den Tagebauen Reichwalde (2026) und Welzow (2028) zzgl. jeweils ein Jahr, für die Grundinstandsetzung (GI) der SFG.

Auswirkungen des Kohleausstiegs: Die schrittweise Einstellung der Sümpfungsmaßnahmen der LEAG und die in diesem Zusammenhang stehende rückläufige Einleitmenge der gereinigten Sümpfungswässer in die Vorfluter hat künftig einen Einfluss auf den Wasserhaushalt in der Lausitz. Die Bilanzierung sowie die Abschätzung der Auswirkungen erfolgt im Rahmen der in Bearbeitung befindlichen Studie des Umweltbundesamtes zu den „Wasserwirtschaftlichen Folgen des Braunkohleausstiegs in der Lausitz“. Die LMBV ist im Projektbeirat dieser Studie vertreten.

Die LMBV ist zudem Mitglied in der länderübergreifenden Arbeitsgruppe Flussgebietsbewirtschaftung Spree - Schwarze Elster - Lausitzer Neiße und in diesem Rahmen aktiv vertreten in den Arbeitskreisen Wassermenge, Wasserbeschaffenheit, Hochwasserschutz, Extremsituationen sowie in den Unterarbeitsgruppen Eisen- und Sulfatmonitoring, Braunkohleausstieg und in der Expertengruppe Klima/Klimawandel.

Die Flutungszentrale der LMBV koordiniert die länderübergreifende Flussgebiets-bewirtschaftung im Lausitzer Bergbaurevier in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden. Hierbei erfolgt u. a. die wöchentlichen Abstimmungen zur aktuellen Wassermengensteuerung zwischen der Flutungszentrale der LMBV und den Landesbehörden, einschließlich des LfU und der LTV.

LMBV-Lösungen für Eisenhydroxidschlamm-Verbringen: Im Ergebnis der Prüfung alternativer Verbringungswege zur derzeitigen kostenintensiven EHS-Verwertung über Entsorgungsfachbetriebe wird die Alternative der Verspülung von EHS in Bergbaufolgeseen derzeit nicht weiterverfolgt. Die LMBV favorisiert daher als „Ultima Ratio“, die Errichtung einer eigenen EHS-Monodeponie am Standort Kostebrau im Bundesland Brandenburg. Die technische und genehmigungsrechtliche Machbarkeit wurde mit positivem Ergebnis geprüft und liegt als Machbarkeitsstudie vor.

Im Rahmen des Akzeptanzmanagements wurde vonseiten der LMBV, in Vorbereitung der konkreten standortbezogenen Planungen ab 2022 sowie der TöB-Beteiligung im Genehmigungsverfahren, eine erste Informationsveranstaltung mit dem Landrat des Landkreises OSL, den betroffenen Stadtverordneten von Lauchhammer und Vertretern der Gemeinde Schipkau am 05.10.2021 im Kulturhaus Klettwitz durchgeführt.

Sowohl der Vorstand des Aktionsbündnisses Klare Spree als auch die LMBV haben vereinbart, ihre Gespräche auch in Zukunft konstruktiv fortzusetzen. An dem Gespräch am 21.12.21 haben Dr. rer. nat. Klaus-Peter Schulze, Winfried Böhmer, Dieter Perko, MdL Isabell Hiekel und Edelbert Jakubik (v.l.n.r.) sowie für die LMBV Dirk Sonnen, Bernd Sablotny, Sven Radigk und Katja Kunze teilgenommen.

Fotos: Steffen Rasche für LMBV


LMBV-Eisenminderungsanlage an der Spree in Ostsachsen

Eisenminderung an der Ruhlmühle 


Baustellenschild für das Errrichten der MWBA Ruhlmühle

LMBV-Bautafel am Altarm der Spree


MWBA der LMBV bei Neustadt (Spree)

LMBV-Anlage bei Neustadt an der Spree