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LMBV: Weiterer Bergbaufolgesee für Angelei und Fischerei verpachtet und geöffnet

Ab 8.7.2020 mit Angelerlaubnis der Brandenburger und sächsischen Verbände als Pächter des Seeherstellers und Eigners LMBV ist der Geierswalder See für Angler nutzbar

Senftenberg/Geierswalde. Fünf Angel- und Fischereiverbände aus
Sachsen und Brandenburg hatten am 8. Juli 2020 an den Geierswalder See,
einem Bergbaufolgesee der LMBV, eingeladen. Anläßlich des kürzlich im
Umlaufverfahren unterzeichneten Pachtvertrages zwischem dem
Bergbausanierer und einer ARGE “Lausitzer Seenland“ konnte nun ein
weiterer Bergbaufolgesee für Angelei und Fischerei verpachtet und
geöffnet werden.

Der Geierswalder See, auch als Speicherbecken Koschen bekannt, ist
ein sich noch in Herstellung befindliches, künstliches Gewässer, das zur
sogenannten bergbaulichen Restlochkette Sedlitz, Skado, Koschen gehört,
bei dem der Betrieb noch unter Bergaufsicht steht. Die Sanierung des
ehemaligen Tagebaus Koschen ist nahezu abgeschlossen. Es wird ein
Gewässer hergestellt, welches künftig überwiegend der Erholung, d.h. für
Baden, Segeln, Angeln usw. dienen wird, aber auch in Teilbereichen
wertvolle Naturschutzfunktionen erfüllt.

Der größte Teil des Gewässers befindet sich im Freistaat Sachsen – im
Landkreis Bautzen liegen 532 ha. Etwa 15 Prozent der Gewässerfläche
gehören zum Land Brandenburg und liegen im Landkreis
Oberspreewald-Lausitz; das sind rund 98 ha. Der See liegt im südlichen
Kernbereich des „Lausitzer Seenlands“. Einige Uferbereiche im Norden und
Westen liegen im Naturschutzgebiet „Sorno-Rosendorfer-Buchten“. Rund
509 ha der bereits vorzeitig vielfältig genutzten Wasserfläche des Sees -
aufgrund des Gemeingebrauchs und der Schiffbarkeit - sollen nun ab Juli
2020 auch fischereilich genutzt werden können.

Auf Grundlage der Gewässerrahmenvereinbarungen zwischen der LMBV und
dem Freistaat Sachsen bzw. zwischen der LMBV und dem Land Brandenburg
werden die länderbezogenen Bereiche des Gewässers nach Beendigung der
Sanierung an das jeweilige Bundesland übergeben. Vor diesem Hintergrund
wurde auf der Grundlage der Bestimmungen der Fischereigesetze des
Freistaates Sachsen (SächsFischG) sowie des Landes Brandenburg
(BbgFischG) das Fischereiausübungsrecht ausgeschrieben.

Im Ergebnis einer Ausschreibung im Jahr 2019 wurde das
Fischereiausübungsrecht von der LMBV an die Arbeitsgemeinschaft (ARGE)
zur Förderung, Erhaltung und Pflege des Fischbestandes und der Gewässer
im „Lausitzer Seenland“ vergeben. Dazu wurde ein Pachtvertrag mit dieser
ARGE geschlossen, zu der der AVE, der LVSA, der SLFV; der LFVB sowie
der LAVB gehören. Der Pachtvertrag läuft zunächst über 15 Jahre bis Ende
2035.

Als Vertreter dieser Arbeitsgemeinschaft “Lausitzer Seenland“ aus den
fünf Verbänden, welche nun am Geierswalder See
fischeiausübungsberechtigt ist, begrüßte stellvertretend der Präsident
des AVE, BZ-Vize-Landrat Udo Witschas die zahlreich geladene Vertreter
sächsischer und Brandenburger Ministerien, Verbände und Landkreise, um
gemeinsam mit Vertretern der LMBV als Seeherstellerin, Eignerin und
Verpächterin des Fischereirechtes die Freigabe offiziell zu besiegeln.
Er sparte in seinem Begrüßungsworten nicht mit Lob für das Engagement
der LMBV zum Herstellen solcher nachnutzbaren Gewässer.

Für die Brandenburger Verbände sprach MdL Günter Baaske, Präsident
des Landesanglerverbandes Brandenburg und begrüßte das gemeinschaftliche
Vorgehen. Er wurde u.a. begleitet vom Hauptgeschäftsführer des
Landesanglerverbandes Brandenburg Andreas Koppetzki und MOL-Landrat
Gernot Schmidt, Präsident des LFVB. Auch Bautzens Landrat Michael Harig
war wie auch der Verbandvorsteher des ZV LSB Detlef Wurzler und der
Geschäftsführer des ZV LSS Daniel Just der Einladung gefolgt.

Für die LMBV verwies der Abteilungsleiter Umweltschutz/Rekultivierung
Michael Stärke auf die Wiedernutzbarmachungs-Verpflichtung der LMBV.
Die Ergebnisse der langjährigen Arbeit der Bergbausanierer beim
Herstellen von neutralen Bergbaufolgeseen, die ab einem bestimmten
Zeitpunkt auch der Hegeverpflichtung unterliegen, sind nicht nur am
Geierswalder See auszumachen. Auch für den Dreiweibener See, den
Bärwalder See, den Berzdorfer See sowie den Gräbendorfer See konnten
Regelungen zwischen LMBV und Verbänden in der Lausitz erreicht werden.
Die gute Zusammenarbeit mit den Verbänden ist u.a. auch am Zwenkauer See
und am Störmthaler See bereits für die Nutzer spürbar.

Ab 15.00 Uhr des 08.07.20202 darf das frisch freigegebene Gewässer im
Lausitzer Seenland unter Beachtung der geltenden Regelungen beangelt
werden. Angeln dürfen vorerst nur Mitglieder des LVSA sowie des LAVB.
Mitglieder des LAVB benötigen zudem ein gültiges Fangbuch bzw.
Erlaubnisschein des LVSA. Gastangelkarten können vorerst nicht
ausgegeben werden. Dies ist jedoch für die Zukunft vorgesehen. Anläßlich
der Veranstaltung erfolgt zudem noch ein gemeinsammer symbolischer
weiterer Fischbesatz mit Schleien im See.

Fakten: Der Geierswalder See der LMBV wird in seiner
Endkontur einmal folgende Ausmaße haben: max. Nord-Südausdehnung: ca.
3.400 m, max. Ost-Westausdehnung: ca. 3.300 m; Seefläche bei max. 
Wasserstand + 101,0 m NHN ca. 630,0 ha.

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WinWin-Situation für Bergbausanierer und Nachnutzer:
Gemeinsam am Geierswalder See waren die Präsidenten aus Brandenburg wie
MOL-Landrat G. Schmidt (Präsident LFVB) und MdL G. Baaske (Präsident
LAVB) und die sächsischen AVE-Präsidenten Witschas und Friedrich
Richter, Präsident SLFV, die zusammen einen symbolischen Schlei-Besatz
des Bergbaufolgesees vornahmen (Foto oben).

Gemeinsam zum Erfolg für das Angeln und Fischen am Bergbaufolgesee