Seelhausener See: Zulassung des Gemeingebrauchs erfolgt

Nach jahrelanger Vorbereitung: "Sachsen hat eine neue Badewanne"

Löbnitz. Die Nutzung des Seelhausener Sees in Sachsen ist seit dem 5. Mai 2026 offiziell durch das Landratsamt Nordsachsen geregelt. Bei der feierlichen Eröffnung am Löbnitzer Strand wurde der Erlass der Allgemeinverfügung zur Zulassung des Gemeingebrauchs auf dem sächsischen Teil des LMBV- Bergbaufolgesees unterschrieben. Kurz danach durften Wassersportler und Angler das Gewässer erstmals nutzen.

Nach der Begrüßung durch Dr. Eckhard Rexroth, den 1. Beigeordneten des Landrats, gab Elke Kreische-König, Leiterin LMBV-Sanierungsbereich Mitteldeutschland, einen Rückblick auf die Sanierungsarbeiten am Seelhausener See. Der Löbnitzer Bürgermeister Detlef Hoffmann stellte künftige Projekte am See vor und würdigte die See-Eröffnung als wichtigen Meilenstein für die Entwicklung von Tourismus, Naherholung und Naturerlebnis in der Region.

Mit der Allgemeinverfügung des Landratsamtes Nordsachsen zur Zulassung des Gemeingebrauchs auf dem Seelhausener See beginnt die offizielle Folgenutzung der ehemals bergbaulich beanspruchten Tagebaufläche. Hierfür wurde der Strand Löbnitz als § 4-Maßnahme in den vergangenen zwei Jahren errichtet. Auf drei Hektar Fläche ist ein über ein Kilometer langer, sanft abfallender Strand entstanden. Böschungen wurden terrassiert, Wege angelegt und für den Lärmschutz der zukünftigen Ferienhaussiedlung gesorgt. Neben dem Badebereich sind eine Slip- und Steganlage vom Anglerverband Leipzig e. V. und eine Surferstelle entstanden. (CH)

Zur Historie:

Der Seelhausener See entstand aus dem ehemaligen Baufeld Rösa. Dieses war 1985 im Tagebaukomplex Goitsche aufgeschlossen worden. Bereits 1991 nach der politischen Wende wurde der Tagebaubetrieb eingestellt. Zurück blieb ein Tagebaurestloch, das ab 1999 im Zuge der Bergbausanierung durch die LMBV geflutet wurde und in den Jahren 2002 und 2013 zweifach durch das Mulde-Hochwasser in Mitleidenschaft gezogen worden war.

Der Bund und die beiden Braunkohleländer Sachsen und Sachsen-Anhalt haben von 1991 bis 2026 insgesamt rund 85 Millionen Euro investiert, um aus der Bergbaufolgelandschaft zwischen Bitterfeld und Löbnitz, dem Tagebaurestlochkomplex Goitsche/Rösa, den Großen Goitzschesee und den Seelhausener See zu sanieren. Rund 16 Millionen Euro der Kosten entfielen dabei auf die Beseitigung der Hochwasserschäden. Auch in den kommenden Jahren werden außerhalb der Seen noch Sanierungsarbeiten umgesetzt werden, darunter die Einbindung des Lober-Leine-Kanals in den Seelhausener See, die Herstellung des Überleiters Rösa-Döbern für den Abschlag von den Überschusswässern aus dem Seelhausener in den Großen Goitzschesee sowie weiterer Restberäumung bergbaulicher Anlagen.

Der freigebene Teil des Seelhausener Sees mit dem weitläufigen Strand im Vordergrund.

Eindrücke von der feierlichen Eröffnung (Fotos: LMBV/Christian Kortüm, Drohnenaufnahmen: LMBV/Christian Horn)


Restloch Zipsendorf Süd bei Zeitz wird Schutzgebiet für Wasservögel

Landesverwaltungsamt Halle stellt ehemaliges Tagebaugelände „Zipsendorf Süd“ unter Naturschutz

Halle an der Saale. Ein früheres Braunkohlegebiet im Burgenlandkreis ist vorerst unter besonderen Schutz gestellt worden. Wie das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt mitteilte, wurde das rund 228 Hektar große Areal „Zipsendorf Süd“ östlich von Zeitz einstweilig als Naturschutzgebiet gesichert. Die entsprechende Verordnung gilt zunächst für zwei Jahre. Ein Restloch wird zum Rückzugsort für Tiere - nun soll das Gebiet besonders geschützt werden. Das Gewässer selbst ist etwa 104 Hektar groß.

Historie

Der Tagebau Zipsendorf Süd lag westlich von Meuselwitz. Bis 1952 befand er sich fast komplett auf dem Gebiet der preußischen Provinz Sachsen bzw. des Landes Sachsen-Anhalt. Nach der Bildung der Bezirke 1952 gehörte das Gebiet zum Bezirk Leipzig (Kreis Altenburg).

Der Tagebau Zipsendorf war ein aus den zwei Tagebauen Zipsendorf-West (1938–1952) und Zipsendorf-Süd (1948–1964) bestehender Tagebau des Mitteldeutschen Braunkohlereviers. Er diente zur Gewinnung von Braunkohle und lag im Meuselwitz-Altenburger Braunkohlerevier.

Nach der Stilllegung entstand das Restloch Zipsendorf auf einem Teil des Areals. Die ehemaligen Tagebaue Zipsendorf (Süd sowie West) befanden sich zwischen der Ortschaft Rehmsdorf der Gemeinde Elsteraue im Westen und den heute zu Meuselwitz gehörigen Ortsteilen Zipsendorf und Brossen im Osten.

LVwA sieht wichtigen Lebensraum für Wasservögel

Das Gebiet umfasst ein Gewässer, das vollständig von Wald umgeben ist. Seit dem Ende des Braunkohleabbaus im Jahr 1964 und der anschließenden Flutung habe sich dort ein ökologisch wertvoller Lebensraum entwickelt, so das Landesverwaltungsamt. Besonders für Wasservögel sei das Gebiet von regionaler und nationaler Bedeutung - etwa als Brut-, Rast-, Mauser- und Überwinterungsgebiet.

Hintergrund der Entscheidung sind Überlegungen zur künftigen Nutzung des Sees. Um mögliche Eingriffe frühzeitig zu verhindern, wurde das Gebiet vorsorglich unter Schutz gestellt. „Mit der einstweiligen Sicherstellung schaffen wir den notwendigen rechtlichen Schutz, um dieses außergewöhnlich wertvolle Gebiet vor einer kurzfristigen Inanspruchnahme zu bewahren“, erklärte der Präsident des Landesverwaltungsamtes, Thomas Pleye.

Abwägung zwischen Schutz und Nutzung

Die vorläufige Unterschutzstellung soll Gefährdungen wie bauliche Eingriffe oder Nutzungsänderungen abwenden. Zugleich betonte die Behörde, dass wirtschaftliche Entwicklungen nicht grundsätzlich ausgeschlossen seien. „Die befristete Sicherstellung gibt allen Beteiligten Planungssicherheit und ermöglicht einen sachgerechten, transparenten Entscheidungsprozess“, sagte Pleye.

Bestimmte Nutzungen bleiben weiterhin erlaubt. Dazu zählen etwa die ordnungsgemäße Forstwirtschaft, die naturverträgliche Jagd sowie die Berufs- und Angelfischerei, sofern sie dem Schutzzweck nicht widersprechen. Auch Maßnahmen zur Verkehrssicherung oder gesetzlich vorgeschriebene Eingriffe sind möglich. Die LMBV als Eigentümerin des Restloches hatte 2024 ein Bieterverfahren für eine Floating Solar-Anlage auf dem Gewässer gestartet.

Verordnung tritt Ende Mai 2026 in Kraft

Die Verordnung soll am 20. Mai im Amtsblatt des Landesverwaltungsamtes veröffentlicht werden und am darauffolgenden Tag in Kraft treten. Die entsprechende Verordnung auf Grundlage des § 22 Abs. 3 des Bundesnaturschutzgesetzes gilt zunächst für zwei Jahre. Auslöser für die einstweilige Sicherstellung war ein entsprechender Antrag des Burgenlandkreises. Hintergrund sind aktuelle Überlegungen zur zukünftigen Nutzung des Gewässers. Das Landesverwaltungsamt Sachsen‑Anhalt nimmt im Land Sachsen-Anhalt die Aufgaben der oberen Naturschutzbehörde wahr. (UST)

Quellen: PM des LVwA vom 30.04.2026; Wandlungen & Perspektiven Heft 16 der LMBV

Eingebettet in die umgebende Landschaft - das Gewässer des Restloches Zipsendorf Süd | Credit: C. Kortüm für LMBV

(Fotos: Archiv LMBV)


Freiberger Studenten bei der LMBV: Neugierig auf die Arbeiten der Bergbausanierer und das entstehende Seenland

Senftenberg/Freiberg. Am 27. April 2026 besuchten mehrere Studenten der Technischen Universität Bergakademie Freiberg das Sanierungsgebiet der LMBV in der Lausitz. Sie wurden bergmännisch vom Sprecher der Geschäftsführung des Unternehmens, dem Assessor des Bergfachs Bernd Sablotny mit einem „Glück auf!“ am Sitz des Unternehmens begrüßt. Die Gruppe, alles Studenten zwischen dem 4. und 8. Semester, repräsentierte verschiedene Fachrichtungen der TUBAF, u. a. Geowissenschaften, Maschinenbau und Space-Ressources.

Gemeinsam mit Dipl.-Ing. Lars Ruhland, Abteilungsleiter Planung der LMBV, und Dipl.-Ing. Lucas Barthold, Referent im Büro der Geschäftsführung, wurden während einer Befahrung verschiedene Sanierungsprojekte befahren, darunter den Überleiter 11, die Brückenfeldkippe Sedlitz, das noch zu sanierende Restloch Westmarkscheide sowie die Reppister Höhe. Die beiden LMBV-Mitarbeiter, ehemalige Freiberger Absolventen, konnten zudem wertvolle Tipps zu einem potenziellen künftigen beruflichen Einstieg beim Bergbausanierer vermitteln.  (UST)

Foto: Lucas Barthold (LMBV)

Studenten der Bergakademie Freiberg informierten sich unter Führung von Lars Ruhland bei der LMBV – hier am Ilse-Kanal.


LMBV informiert über weitere Aktivitäten für eine saubere Spree

Neustadt/Spree. Die Aktivitäten der LMBV zur Reduzierung des Eisens in der Spree gehen in eine weitere Runde. Vor einem kleinen, aber interessierten Publikum informierte die LMBV in Neustadt/Spree darüber, welche Erfolge zurückliegende Maßnahmen erzielt haben und welche weiteren Einzelmaßnahmen im Südraum der Spree auf den Weg gebracht werden. Betroffene Grundstückseigentümer werden dazu in einem nächsten Schritt persönlich angeschrieben.
Sven Radigk, Leiter der Projektgruppe Gewässergüte Fließgewässer Lausitz in der LMBV, stellte drei konkrete Maßnahmen vor. Eine sei der Bau einer Dichtwand am Nordostufer des Speicherbeckens Lohsa II. Diese werde die Eisenfracht im Zustrom der Spree deutlich reduzieren. Ergänzt werde diese um einen Brunnenriegel entlang der Spree und der Kleinen Spree, durch den gezielt belastetes Grundwasser eingesammelt und abgeleitet wird. Die Ableitung erfolgt über eine Transportleitung zur Grubenwasserbehandlungsanlage (GWBA) Schwarze Pumpe. Damit diese die zusätzlichen Wassermengen aufnehmen und reinigen kann, werde die LMBV schließlich dort ein Erweiterungsbauwerk als Vorreinigungsstufe der Wasseraufbereitung errichten.
Die Planungen der drei Maßnahmen sei unterschiedlich weit fortgeschritten. Während für das Erweiterungsbauwerk bereits die Baugenehmigung vorliege, rechne die LMBV bei der Dichtwand etwa im Jahr 2028 mit der Einreichung des Antrags auf Planfeststellung beim Sächsischen Oberbergamt.
Insbesondere für die Errichtung des Brunnenriegels sei die Zustimmung einer Vielzahl von Grundstückseigentümern erforderlich, berichtete Radigk. Jeder der betroffenen Grundstückseigentümer werde in nächster Zeit angeschrieben, kündigte er an. Ziel sei es, mit jedem persönlich zu sprechen und bilaterale Vereinbarungen zu treffen. In Hinweisen oder Nachfragen der interessierten und ortskundigen Gäste ging es dann unter anderem auch um Grundstücksfragen.
Aufgrund der langen Zeiträume der Maßnahmen bis in die 2030er-Jahre hinein, sei die öffentliche Informationsveranstaltung als Auftakt zu verstehen. Entsprechend des Projektfortschritts werde die LMBV zu weiteren Veranstaltungen einladen.


Bundestagsabgeordneter Knut Abraham besuchte Bergbausanierer LMBV

Senftenberg. Am 27. April 2026 besuchte das Mitglied des Deutschen Bundestages Knut Abraham gemeinsam mit Mitarbeitern den Bergbausanierer LMBV in der Lausitz. Sie wurden zusammen vom Sprecher der Geschäftsführung Bernd Sablotny und dem Kaufmännischen Geschäftsführer des Bundesunternehmens, Torsten Safarik, herzlich am Sitz der LMBV begrüßt. B. Sablotny gab zunächst einen Überblick über das Aufgabenportfolio der LMBV und einen Ausblick zu den noch zu lösenden Herausforderungen.

Gemeinsam mit dem Sanierungsbereichsleiter Lausitz, Gerd Richter, informierte Torsten Safarik den Abgeordneten im Anschluss bei einer Befahrung im Sanierungsgebiet bei Senftenberg über aktuelle Herausforderungen in der Bergbausanierung in Mitteldeutschland und der Lausitz. Im Mittelpunkt stand dabei die Restlochkette, wo bis zum Sommer ein schiffbarer Verbund von fünf Seen hergestellt wird.

Der Diplomat und Volljurist Knut Abraham hat in Bonn Jura studiert und in Berlin sein Referendariat abgeleistet und dort 1998 das Zweite Juristische Staatsexamen bestanden. Seitdem war er als deutscher Diplomat tätig, u. a. im Auswärtigen Amt und acht Jahre im Bundeskanzleramt in Berlin sowie an den Botschaften in Helsinki, Sofia, Washington D.C. und Warschau. Seit 1985 ist er Mitglied der CDU. Im Jahre 2008 wurde er erstmals in den Kreisvorstand der CDU Elbe-Elster gewählt, dem er seitdem angehört. Im selben Jahr übernahm er die Leitung des Landesfachaus­schusses für Bundes- und Europaangelegenheiten der CDU Brandenburg. Knut Abraham ist seit 26.10.2021 Mitglied des Deutschen Bundestages und vertritt dort den Wahlkreis Elbe-Elster – Oberspreewald-Lausitz (65). Gewählt wurde er über die Landesliste. (UST)

MdB Abraham mit Mitarbeitern im Gepräch mit T. Safarik bei der LMBV
MdB Abraham mit Mitarbeitern im Gepräch mit T. Safarik bei der LMBV
MdB Knut Abraham mit Geschäftsführer Torsten Safarik und Bereichsleiter Gerd Richter
MdB Knut Abraham mit Geschäftsführer Torsten Safarik und Bereichsleiter Gerd Richter
Vor dem Rostigen Nagel: MdB Knut Abraham mit Geschäftsführer Torsten Safarik und Bereichsleiter Gerd Richter.
Vor dem Rostigen Nagel: MdB Knut Abraham mit Geschäftsführer Torsten Safarik und Bereichsleiter Gerd Richter.

 

Fotos: Dr. Uwe Steinhuber (LMBV)

Mitten in der Bergbausanierung: MdB Knut Abraham mit Geschäftsführer Torsten Safarik und Bereichsleiter Gerd Richter.
Gruppenfoto: MdB Knut Abraham mit Geschäftsführer Torsten Safarik und Bereichsleiter Gerd Richter, flankiert von Volker Seiferth sowie Praktikant Marcin Witan
Interessierte Zuhörer am Ilse-Kanal
Am Sornoer Kanal: MdB Knut Abraham mit Geschäftsführer Torsten Safarik und Bereichsleiter Gerd Richter sowie Begleiter Marcin Witan.


Sedlitzer See zum Baden und für die Schifffahrt freigegeben

Senftenberg/Lieske. Seit dem 24. April 2026 kann am Seestrand Lieske des Sedlitzer Sees offiziell gebadet werden, auch die Befahrung der Wasserfläche mit Booten oder Wassersportgeräten ist in Teilbereichen möglich. Dafür wurden nun alle formalen Hürden genommen: Das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung Brandenburg (MIL) nahm den Sedlitzer See als schiffbares Gewässer in die Landesschifffahrtsverordnung auf, das Landratsamt Oberspreewald-Lausitz veröffentlichte am 23.04.2026 eine den Gemeingebrauch regelnde Allgemeinverfügung, die im Amtsblatt Nr. 11/2026 zu finden und online unter www.osl-online.de/bekanntmachungen einsehbar ist.

Gerd Richter, Sanierungsbereichsleiter Lausitz der LMBV erklärt dazu: „Die LMBV hat wieder eine Etappe bis zur Freigabe der Überleiter in der bergmännisch so genannten Restlochkette erreicht. Sie ist das Kernstück des Lausitzer Seenlandes. Wir haben im Vorfeld alles unternommen, um die geotechnische Sicherheit am und im Sedlitzer See zu ermöglichen. Dies alles passiert am vormaligen Restloch Sedlitz noch unter dem Bergrecht – hier gilt unser besonderer Dank der begleitenden Bergbehörde LBGR in Cottbus, die die jetzigen Lösungen mitträgt. Auch die untere Wasserbehörde des Landkreises Oberspreewald-Lausitz , das Landesamt für Bau und Verkehr sowie das MIL haben tüchtig mitgewirkt. Die LMBV hat nun mit dem Abbau eines großen Teils der Sperrbereichsschilder ein Zeichen gesetzt, dass die Nutzer des Sees die Wasserfläche in Anspruch nehmen können. Teile des Sees sind noch mit Schifffahrtstonnen gekennzeichnet und müssen durch alle Gewässerbenutzer beachtet werden. Diese Einschränkungen aufgrund des langen Winters werden 2027 dann aufgehoben sein.“

Grit Klug, Erste Beigeordnete und Dezernentin für Bau, Ordnung und Umwelt des Landkreises Oberspreewald-Lausitz: „Schritt für Schritt bewegen wir uns gemeinsam auf das Highlight des Jahres im Lausitzer Seenland zu. Bevor wir am 29. Juni 2026 gemeinsam alle Seen über Überleiter miteinander verbinden und nutzen können, ist es uns aber auch wichtig, die lokalen Akteure und Anwohner am Sedlitzer See zu beteiligen. Daher wollen wir nun mit dieser Allgemeinverfügung den hoffentlich schönen Frühling auch nah am Wasser ermöglichen. Wer mag, kann in Lieske baden, sein Boot an dortigen Slipstelle einlassen und eine Tour fahren. Die Zeit möchten wir nicht verstreichen lassen. Die Allgemeinverfügung unserer unteren Wasserbehörde legt fest, welche Aktivitäten im und auf dem See derzeit bereits möglich sind, und sorgt so dafür, dass das Gewässer sicher genutzt werden kann. Im gemeinsamen Zusammenwirken mit LMBV, der Brandenburger Bergbehörde und dem Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung ist diese Freigabe eine richtungsweisende Entscheidung und ein weiteres positives Zeichen für das Seenland insgesamt.“

Robert Crumbach, Minister für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg: „Das Land Brandenburg hat ebenso wie der Freistaat Sachsen früh die Chancen erkannt, die sich aus der Sanierung der Lausitzer Bergbaufolgelandschaft ergeben. Die Herausforderungen waren allerdings auch riesig. Aber das Ziel war über die Jahre immer klar vor Augen: Es entsteht eine überregional bedeutsame Kulturlandschaft, die viele Menschen anziehen und begeistern wird. Nicht nur der Tourismus wird profitieren, sondern vor allem die Bewohnerinnen und Bewohner dieser Region. Mit der Nutzungsfreigabe des Sedlitzer Sees ist ein weiterer Meilenstein für die Lausitz erreicht.“

Fotos: LMBV


Ergänzende Webseite zum Wassermanagement in der Lausitz schafft schrittweise noch mehr Transparenz

8. Sitzung der länderübergreifenden Arbeitsgruppe Flussgebietsbewirtschaftung fand am 22.04.2026 in Berlin statt

Dresden | Berlin. Entsprechend einer Medieninformation des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft fand am 22.04.2026 die 8. Sitzung der Strategischen Arbeitsgruppe Flussgebietsbewirtschaftung für Spree, Schwarze Elster und Lausitzer Neiße in Berlin statt.

Das länderübergreifende Gremium vereint die für die Wasserwirtschaft zuständigen Ministerien und Behörden aus Berlin, Brandenburg, Sachsen und Sachsen-Anhalt. Im Fokus der Arbeitsgruppe steht eine der größten umwelt- und strukturpolitischen Herausforderungen der Region: die tiefgreifenden Auswirkungen des Braunkohlebergbaus und des beschlossenen Kohleausstiegs auf den Wasserhaushalt.

Schwerpunkt der aktuellen Arbeit der beteiligten Länder ist deshalb die Erarbeitung eines wasserwirtschaftlichen Gesamtkonzepts Lausitz. Das Gesamtkonzept wird konkrete Maßnahmen wie die Optimierung bestehender oder Erweiterung um neue Speicher bis hin zu Wasserüberleitungen zur Bewältigung der wasserwirtschaftlichen Folgen des Braunkohleabbaus aufzeigen, die dafür notwendigen Aufwendungen dokumentieren und die wasserwirtschaftlichen Effekte miteinander vergleichen.

Insgesamt wurde und wird dazu eine Vielzahl von Einzeluntersuchungen absolviert. Mit dem Konzept werden somit verschiedene Handlungsoptionen zum künftigen Wasserressourcenmanagement herausgearbeitet und eine fundierte Entscheidungsgrundlage für die weiteren konkreten Umsetzungsschritte geschaffen.

Die Arbeitsgruppe beschloss am 22.04.2026 zudem den Start einer neuen ergänzenden Webseite. Ziel der Plattform ist es, zentrale Informationen zu bündeln, den aktuellen Stand der Arbeiten der AG FGB nachvollziehbar darzustellen und damit die Öffentlichkeit frühzeitig einzubinden.

Mit der Fertigstellung des wasserwirtschaftlichen Gesamtkonzepts Lausitz wird derzeit für das Jahr 2028 gerechnet. 

Die Webseite ist ab sofort unter https://www.wassermanagement-lausitz.de erreichbar.  

Parallel firmiert die vormalige Flutungszentrale der LMBV seit September 2025 als Wasserbewirtschaftungszentrale Lausitzer Revier (WBLR). Deren Leiter Maik Ulrich ist nach wie vor unter unter Tel. +49 3573 84 4354 oder fzl@lmbv.de erreichbar.

Quelle: PM des Sächsischen Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft v. 22.04.2026 | mit LMBV (UST)

Fotos: Screenshot der neuen Website der AG FGB | LMBV-Symbolfotos


Neue Infiltrationswasseraufbereitungsanlage am Industriestandort Deuben errichtet

Teuchern/Deuben. Von November 2025 bis April 2026 wurde am Standort der ehemaligen Schwelerei im sachsen-anhaltinischen Deuben eine Infiltrationswasseraufbereitungsanlage beziehungsweise Sauerstoffanreicherungsanlage für den so genannten Schadensbereich Ost errichtet. Der Probebetrieb soll noch im II. Quartal 2026 starten. Die Infiltrationswasseraufbereitungsanlage besteht aus einer vorgefertigten Containeranlage mit Anschluss an die vorhandene Infrastruktur, wie Förder- und Infiltrationsbrunnen, Strom- und Wasserleitungen (Versorgungsleitungen) sowie Mess- und Steuerkabel. Neben der Leitungsverlegung werden die Brunnen mit Unterwassermotorpumpe, Messtechnik und Armaturen ausgerüstet. Die Anlage funktioniert vollautomatisch im fernüberwachten Betrieb. Betreiber ist die Firma Geiger Umweltsanierung GmbH & Co. KG.

Geplant wurde die Anlage von der Firma HPC AG mit Nachauftragnehmer PWT Wasser- und Abwassertechnik GmbH, Auftragnehmer für die Bauausführung ist die Firma Geiger Umweltsanierung GmbH & Co. KG. Die Gesamtkosten der Baumaßnahme belaufen sich auf ca. 309.000 Euro netto. Finanziert wird die Maßnahme über den § 2 des Verwaltungsabkommens Braunkohlesanierung.

Nach Fertigstellung einer Leitwand erfolgte ab dem III. Quartal 2023 die Einstellung  der aktiven Grundwasserreinigung mittels Reinigungsanlage. Durch diese Leitwand wird die Umleitung unbelasteten Grundwassers um den Schadensbereich West gewährleistet, sodass der Rückbau der Grundwasserreinigungsanlage, die sich am jetzigen Standort der Infiltrationswasseraufbereitungsanlage befand, im I. Quartal 2024 erfolgen konnte.

Die neue Anlage stellt sauerstoffangereicherte Wässer zur Infiltration im Schadensbereich Ost her.

(Fotos: LMBV/Christian Kortüm)


15-jähriges Jubiläum des Geotechnischen Beirates der LMBV

Senftenberg. Infolge der ab 2009 im Zuge des flächenhaften Grundwasserwiederanstiegs gehäuft auf Lausitzer Innenkippen eingetretenen großräumigen Setzungsfließereignisse und Geländeeinbrüche bestand die Notwendigkeit, Ursachen und Mechanismen der ohne erkennbares Initial entstandenen Bodenverflüssigungen wissenschaftlich vertieft zu untersuchen. Vor diesem Hintergrund wurde am 24. Februar 2011 der Geotechnische Beirat (GTB) der LMBV als Beratergremium für die Bewältigung grundsätzlicher Fragen zur dauerhaft standsicheren Gestaltung von Innenkippen berufen. Dieser setzt sich interdisziplinär mit Fachleuten aus Wissenschaft und Forschung, Experten aus der geotechnischen Praxis mit anerkannten Sachverständigen für Geotechnik sowie Vertretern der LMBV zusammen.

15 arbeits- und erkenntnisreiche Jahre sind seit der Gründung dieses wichtigen
Gremiums vergangen. Um dieses Jubiläum zu würdigen und weiterhin vorhandene Herausforderungen in Verbindung mit der Sanierung der Lausitzer Innenkippen zu erörtern, fand am 26. Februar 2026 die mittlerweile 21. GTB-Sitzung statt. Als zentrales Ergebnis der Fachveranstaltung ist die Überführung des Verfahrens der Schonenden
Sprengverdichtung (SSPV) aus der pilothaften Anwendung in den Status einer „allgemein anerkannten Regel der Technik“ hervorzuheben. Diese Einstufung wurde vom Fachgremium vorgenommen, nachdem sowohl für die mittels SSPV vergüteten Innenkippenflächen des ehemaligen Tagebaus Seese-Ost als auch für den Bereich des Hauptwirtschaftsweges Seese-West ein überdurchschnittlicher Verdichtungserfolg nachgewiesen werden konnte.

Über diesen bedeutenden Meilenstein sowie weitere fachliche Inhalte der 21. GTB-Sitzung wurden in der Beratung vom 6. März 2026 die Bergämter der Länder Brandenburg, Sachsen und Sachsen-Anhalt sowie Vertreter der Geschäftsstelle StuBA mit sehr positivem Feedback informiert. Dies markiert einen wichtigen Fortschritt und bestätigt zugleich die strategische Ausrichtung der LMBV zur Sicherung der Lausitzer Innenkippen mit dem Ziel, die Bergaufsicht perspektivisch zu beenden. (Katja Mühlig)

Fotos: LMBV


Nach Tagesbruch entdeckte Hohlräume werden verwahrt

Meuselwitz. Seit März 2026 laufen Arbeiten zur Verwahrung einer Entwässerungsstrecke und eines Tagesbruchs in Bosengröba. Auf einer landwirtschaftlichen Fläche wurde im Oktober 2022 der LMBV ein Tagesbruch gemeldet. Mit einem Durchmesser von 1,20 Metern und einer Tiefe von etwa einem Meter war das kein ungewöhnliches Ereignis. Im Zuge der durchgeführten Auswertung wurde jedoch festgestellt, dass unter dem Tagesbruch eine alte Entwässerungsstrecke verläuft, diese wurde Ende 2025 erkundet und wird derzeit verwahrt. Die Arbeiten sollen voraussichtlich bis Ende Juni 2026 abgeschlossen sein.

Der Tagebau Ruppersdorf wurde 1957 stillgelegt und bis 1962 mit Abraum aus dem benachbarten Tagebau Haselbach verfüllt. An den Tagesbruch angrenzend ist im Risswerk eine unversetzte Strecke mit einer Gesamtlänge von circa 278 Metern ausgewiesen, die in etwa 12 Metern Tiefe verläuft. Die betroffene Entwässerungsstrecke umfasst Teile der 2. Sohle am südlichen Randbereich des ehemaligen Tagebaues „Marie III“ – Ruppersdorf, westlich des Weilers Bosengröba, zwischen Meuselwitz und dem Haselbacher See.

Mit sieben Versatzbohrungen wird die Strecke zuerst erkundet, anschließend aber direkt verfüllt und damit gesichert. Als Verfüllmaterial kommt dabei hydraulischer Füllbinder zum Einsatz. Die Bohrungen reichen in bis zu 16 Metern Tiefe. Da die betroffene Fläche als kampfmittelbelastet gilt, bedürfen alle Bohrungen einer vorherigen Kampfmittelfreigabe.

Die Bohrung Nummer 6a erfolgt auf der landwirtschaftlichen Fläche.

Bereits 2007 fanden Erkundungsbohrungen statt, in deren Ergebnis die Entwässerungsstrecken lufterfüllt angetroffen wurden. Die beiden Tagesöffnungen, ein Schacht und ein Stollenmundloch, konnten durch Schürfe im Jahr 2007 nicht nachgewiesen werden, sie wurden vermutlich von der Endböschung einer ehemaligen Sandgrube überkippt.

Für die Verfüllung des oberen Bereiches des Tagesbruches wird der obere Rand soweit aufgeschürft, bis standsichere Verfüllarbeiten möglich sind. Zur Verfüllung des Tagesbruchs wird Mutterboden verwendet.

Nach Abschluss der Versatzarbeiten sind drei Kontrollbohrungen in bis zu 16 Meter Tiefe durchzuführen. Diese dienen dem Nachweis der sachgemäßen Verfüllung der untertägigen Auffahrungen und der Risikoneubewertung.

Fotos: LMBV