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Sicherungsarbeiten am Störmthaler Kanal laufen auch nach Pfingsten weiter

Unbefristet formulierte Verlängerung des Seennutzungsverbots schafft die Möglichkeit, flexibler auf den aktuellen Baufortschritt der
Sicherungsmaßnahmen reagieren zu können

Leipzig. Am 21. Mai 2021 hat das Landratsamt Leipzig angekündigt, die
zum Monatsende auslaufende Allgemeinverfügung vorsorglich zu
entfristen. Die Allgemeinverfügung vom 24.03.2021 beinhaltete ein
temporär befristetes Nutzungsverbot für den Störmthaler See, den
Markkleeberger See sowie den Störmthaler Kanal bis zum 31.05.2021.

Die Verlängerung der Seensperrung erfolgt aufgrund einer
aktualisierten Gefährdungseinschätzung eines beauftragten
Sachverständigen für Geotechnik. Es war in Anbetracht des auslaufenden
Termins notwendig, frühzeitig Planungssicherheit unter anderem auch für
die ortsansässigen gewerblichen Nutzer zu schaffen.

Die nun unbefristet formulierte Verlängerung des Seennutzungsverbots
schafft die Möglichkeit, flexibler auf den aktuellen Baufortschritt der
Sicherungsmaßnahmen reagieren zu können. Das Landratsamt ist bemüht, die
Seen zügig freizugeben, sobald die Sicherheit gewährleistet ist. Bis
zum Ende der Sicherungsmaßnahmen ist die Nutzung der Seen als
Badegewässer sowie der Betrieb von Booten und alle sonstigen Nutzungen
auf diesen weiterhin nicht gestattet.

In der plannmäßig am 27.05.2021 stattfindenden regulären
Arbeitsberatung wird seitens der LMBV voraussichtlich eine Tendenz zum
weiteren Baufortschritt aufgezeigt.