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Temporäre Tonnagebeschränkung auf der Ortrander Straße in Lauchhammer nötig

Lokale Gefährdungssituation durch temporären Anstieg des Grundwassers infolge der Niederschläge eingetreten

Senftenberg/Lauchhammer. Aufgrund der Niederschlagssituation der letzten Wochen ist jetzt ein Vorwarnwert für den nördlichen Teil der Ortrander Straße erreicht worden, so dass entsprechend eines „Havarieplans“ eine Begrenzung der Tonnage auf 20 Tonnen auf dieser Strecke erfolgen musste. Bei weiterem Grundwasseranstieg kann auch noch eine weitere Beschränkung auf 12 Tonnen erforderlich werden.

Der Teil der Ortrander Straße, der im Auftrag der LMBV durch Rütteldruckverdichtung gesichert wurde, ist von diesen Beschränkungen nicht betroffen. Die Ausschilderung erfolgte bereits ab dem Kreisel, also auch auf dem Teil der Ortrander Straße, der durch Rütteldruckverdichtung gesichert wurde, da weiter nördlich keine Wendemöglichkeiten für LKW bestehen. Während die vorhandene gewerbliche Nutzung der Grundstücke an der Ortrander Straße mit üblichen Geräten und Fahrzeugen bis 40 t Gesamtgewicht bei mittleren Grundwasserständen keine generellen Einschränkungen vorsieht, tritt bei einem temporären Anstieg des Grundwassers infolge hoher Niederschläge eine verschärfte Gefährdungssituation ein.

Zum Hintergrund: Das Restloch 35 (Wehlenteich) entstand durch die Geländeinanspruchnahme der Grube Emanuel für den Braunkohlenbergbau Anfang des 20. Jahrhunderts. Unmittelbar westlich des Wehlenteichgebietes schließt sich innerhalb der Begrenzung des ehemaligen Tagebaues Emanuel das RL 38 (Kuthteich) an. Der gesamte Bereich zwischen den beiden Restlöchern besteht aus Kippenboden. Die ersten Bebauungen im Bereich des heutigen sogenannten Kippen-Abschnittes „Ki 3.1“ erfolgten Anfang der 1950 Jahre, weitere Bebauungen dann in den 1960er Jahren.

Im Rahmen der geotechnischen Untersuchungen am RL 35 wurde für den nördlichen Bearbeitungsbereich des Kippengebietes eine durchschnittliche Kippenmächtigkeit von 17 m bis 19 m ermittelt. Der Großteil des anstehenden locker gelagerten Kippenbodens ist wassergesättigt und somit bei Initialeintrag in diesen verflüssigungsgefährdet. Während die vorhandene gewerbliche Nutzung der Grundstücke an der Ortrander Straße mit üblichen Geräten und Fahrzeugen bis 40 t Gesamtgewicht bei mittleren Grundwasserständen keine generellen Einschränkungen vorsieht, tritt bei einem temporären Anstieg des Grundwassers infolge hoher Niederschläge eine verschärfte Gefährdungssituation ein.

Für die dauerhafte Überwachung der Grundwasserstände im Bearbeitungsgebiet wurde ein Grundwassermonitoring installiert. Die permanente Kontrolle der Grundwasserverhältnisse im Bereich der Gewerbeflächen, an der Ortrander Straße sowie für die Bereiche der Baustraße zur Medienumverlegung/Medientrasse wurden folgende Grundwassermessstellen (GWM) mit einem Datenfernübertragungssystem ausgestattet:

- GWM 003890 nahe der Nordostecke Ki 3.1

- GWM 003368 nahe der Ortrander Straße im nördlichen Teil der Gewerbefläche

- GWM 003895 nahe der Ortrander Straße im südlichen Teil der Gewerbefläche

- GWM 003214 nahe dem Kreisel Süd der Ortrander Straße im südlichen Teil des Kippengebietes

Es wurde unter Berücksichtigung der jeweiligen Betriebsabläufe ein „Havarieplan“ erarbeitet, welcher in Abhängigkeit vom temporären Anstieg des Grundwassers die einzuleitenden Maßnahmen und die erforderlichen Einschränkungen sowie die diesbezüglichen Verantwortlichkeiten beschreibt. Weitere Bereiche mit einem ähnlichen Havarieplan sind die inzwischen freigezogenen Kippengebiete Külzstraße und Pappelweg.

Blick über den Wehlenteich hin zum Kuthteich
Fotos: LMBV-Archiv| Steffen Rasche