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Verwaltungsabkommen

Mit den von Bund und Ländern im Rahmen von inzwischen sieben Verwaltungsabkommen bereitgestellten Haushaltsmitteln in Höhe von fast 12 Milliarden Euro wurden von der LMBV rund 100.000 Hektar vormaliger Braunkohlenabbaugebiete saniert.

Für Braunkohlentagebaue und Braunkohleveredelungsanlagen, die nach der Wiedervereinigung nicht privatisiert werden konnten, haben der Bund und die Braunkohleländer Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen die Aufgabe übernommen, die vom Bergbau beanspruchte Fläche gemäß den Vorgaben des Bergrechts zu sanieren und einer Nachnutzung zuzuführen. Es handelt sich um eine Fläche von ursprünglich 96.872 Hektar im Eigentum der LMBV, von der nach durchgeführter Sanierung bereits rund zwei Drittel an neue Eigentümer übertragen werden konnte. Ende 2021 befanden sich noch 31.395 Hektar im Besitz der LMBV.

Bund und Länder nehmen die Aufgabe der Braunkohlesanierung seit 1992 gemeinsam auf der Grundlage fortgesetzter Verwaltungsabkommen (VA) wahr und haben bisher rund  11,9 Milliarden Euro in die Braunkohlesanierung (Stand 12/2022) investiert.

„Mit den bisherigen Verwaltungsabkommen wurden die Grundlagen für eine nachfolgende Ansiedlung von Industrie und Gewerbe, Land- und Forstwirtschaft, Naturschutz und Tourismus in den Regionen geschaffen.“

Olaf Scholz

Bundesminister der Finanzen (2020)

Ein weiteres Folge-Bund-Länder-Verwaltungsabkommen über die Finanzierung der Braunkohlesanierung (VA V) war am 1. Januar 2013 in Kraft getreten und galt wiederum für die Dauer von fünf Jahren. Mit einem Finanzvolumen von rund 1,23 Milliarden Euro sicherte es die Fortsetzung der Finanzierung der Braunkohlesanierung in den Jahren 2013 bis 2017. Für den Zeitraum von 2018 bis 2022 (VA VI) wurde der Vertrag am 2. Juni 2017 in Berlin unterzeichnet. Die Finanzierung der spezifischen Maßnahmen der Braunkohlesanierung erfolgt zu 75 Prozent durch den Bund und zu 25 Prozent durch die Länder. Ergänzende Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren aus dem Grundwasserwiederanstieg wurden je zur Hälfte von Bund und Ländern finanziert.

Das derzeitig laufende Abkommen VA VII vom 8. Dezember 2022 für die Jahre 2023 bis 2027 hat ein etwas höheres  Finanzvolumen wie das Vorgängerabkommen.  Projektträgerin der Sanierung und Eigentümerin der Bergbauflächen und Altstandorte ist das bundeseigene Unternehmen Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV). Es entsteht in den Regionen im Zuge der Sanierung planerisches und technisches Know-how, das auch international große Beachtung findet.

Kosten der Sanierung und Verwahrung 2022


Verdichtung der Innenkippe Schlabendorf
Beispiel: Verdichtung der Innenkippe Schlabendorf

Kosten entsprechend der Struktur des VA BKS (nach §§)

Gesamtausgaben der Sanierung und Verwahrung von 1990 - 2022


Anstützung der Südwestböschung der Kippe Wulfersdorf
Beispiel: Anstützen der Südwestböschung der Kippe Wulfersdorf

Über die Projekte entscheiden Bund und die Braunkohleländer im Steuerungs- und Budgetausschuss Braunkohlesanierung (StuBA) unter Vorsitz des Bundes, der gemeinsam vom Bundesministerium der Finanzen und dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit wahrgenommen wird.

Heute entstehen in den ehemaligen Tagebaugebieten neue Seenlandschaften mit hoher Attraktivität für Freizeit und Erholung, wie das Lausitzer Seenland oder das Leipziger Neuseenland. Zugleich entstehen nicht nur in den Lausitz Industrieparks oder den mitteldeutschen Industrieparks neue Standorte für Wirtschaft und Gewerbe. Die Sanierung der Braunkohle-Altstandorte und -tagebaue in den neuen Ländern ist ein Vorzeigeprojekt des Aufbau Ost. Die Braunkohlesanierung entfaltet eine hohe Beschäftigungswirkung und trägt nachhaltig zur Verbesserung der Wirtschaftsstruktur und der Lebensqualität in den Regionen bei.

Die Bergbaufolgelandschaften sind auch naturschutzfachlich von hoher Bedeutung. Naturschutzgroßprojekte wie z.B. das Lausitzer Seenland weisen einmalige Entwicklungspotenziale auf. Dank eines breiten Interesses von Akteuren des Naturschutzes, wie insbesondere verschiedener Naturschutzstiftungen, können Bergbaufolgelandschaften als wertvolle Naturräume gesichert und entwickelt werden. Auch die Deutsche Bundesstiftung Umwelt engagiert sich bei der Entwicklung von Bergbaufolgelandschaften.

Weiterführende Links

Verwaltungsabkommen VA VII (Volltext, PDF)

Verwaltungsabkommen VA VI (Volltext, PDF)

Verwaltungsabkommen VA V (Seite 2)

Verwaltungsabkommen VA V (Seite 3)