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Wiederkehrende Sachbeschädigung an Pumpstation bedroht Naturschutz im RL Zechau III

Permanente Wasserableitung der LMBV in Vorfluter dient dem Erhalt der Biotope

Leipzig/Kriebitzsch. Seit nunmehr 20 Jahren läuft am so genannten Restloch III im ehemaligen Tagebau Zechau eine Pumpanlage, um den Wasserstand künstlich auf +178,5 m NHN zu halten. Nötig ist dies zum Erhalt des dort 1990 ausgewiesenen Naturschutzgebietes. Denn würde man das dauerhafte Abpumpen des zulaufenden Grund- und Oberflächenwassers einstellen, kletterte der Wasserspiegel des Tagebaurestlochs im Mittel bis auf +193,10 m NHN und Teile der Böschungen – und damit auch der schützenswerten Biotope – würden überflutet werden.

Vor vier Jahren kam es zu ersten Sachbeschädigungen im Bereich von Pumpe, Rohren, Kabeln und Schildern. Diese wiederholen sich mehrfach jährlich kurz nach der jeweiligen Instandsetzung der Anlage. Selbst Stromkabel mit zusätzlicher Schutzberohrung oder extra im Wasser versenkte Rohre wurden durchtrennt bzw. angestochen. Zuletzt wurde am 11. April 2020 eine Wildschutzkamera, die zur Sicherung der Pumpstation angebracht worden war, gestohlen und das Stromkabel im Schaltschrank beschädigt. Auch Vandalismusschäden wie Graffitis gegen vermeintliche Umweltzerstörung sind zu verzeichnen.

Bislang entstand der LMBV, dem für die bergbauliche Sanierung des Restlochkomplexes zuständigen Unternehmen, ein Sachschaden von 30.000 Euro. Keine der präventiv getroffenen Sicherungsmaßnahmen des Betreibers führte zum störungsfreien Weiterbetrieb der Pumpanlage. Um Hinweise zur Aufklärung wird gebeten. Des Weiteren bittet die LMBV darum, die großflächig angebrachte Sperrbeschilderung auf dem Territorium zu beachten. Sie dient der öffentlichen Sicherheit im ehemaligen Bergbaugelände.

In einem Pressegespräch mit der Journalistin Dana Weber von der Osterländer Volkszeitung Altenburg am 23. April 2020 informierte LMBV-Mitarbeiterin Susanne Fechner über die Rahmenbedingungen der Sanierung: Gemäß bergrechtlicher Anordnung des Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) aus dem Jahr 2000 ist die LMBV dazu verpflichtet, den Zwangswasserstand zu halten. Gleichzeitig muss sie auch die geotechnische Sicherheit im Restloch Zechau gewährleisten. Alle Sanierungsleistungen laufen in enger Abstimmung mit dem Flächeneigentümer ThüringenForst und der Unteren Naturschutzbehörde. Wegen der hohen Naturschutzauflagen können die aufwändigen Baumaßnahmen beispielsweise nur im Winter durchgeführt werden und es müssen jeweils ökologische Ausgleichsmaßnahmen erbracht werden. Die Entlassung des Geländes aus der Bergaufsicht kann erst nach Abschluss aller Sanierungsmaßnahmen entsprechend Abschlussbetriebsplan erfolgen.

Restloch Zechau II (links) und Restloch Zechau III mit Pumpanlage - Archiv-Foto: LMBV/Radke

Historie: Kurz nach der Stilllegung des Tagebaus Zechau im Jahr 1959 forstete man einige Randareale des Restlochs auf und sanierte ein Jahrzehnt später Teile der Böschungen. Im Bereich des ehemaligen Tagebaus entstanden die drei Restlöcher Zechau I, II und III, die zusammen eine Fläche von rund 227 Hektar einnehmen. Die Restlöcher I und II dienten zur Einspülung von Kohletrübe und Asche, während das Restloch III nur bis 1967 in dieser Form genutzt wurde und anschließend als Klarwasserbecken fungierte. Der Wasserspiegel wurde hier mithilfe einer Pumpstation künstlich trocken gehalten und der Tagebausee erreichte nie seine volle Größe. So konnten sich auf den Kippen und Böschungen zahlreiche geschützte Arten und ökologisch wertvolle Lebensraumtypen entwickeln. Verschiedene Schachtelhalmarten, acht Orchideenarten, wie Frauenschuh oder Sumpf-Sitter, und viele weitere seltene Spezies aus der Gruppe der Pilze, Moose, Schmetterlinge und Molche siedelten sich im Restlochkomplex an.

Diese Häufung seltener Pflanzen und bedrohter Tiere führte 1990 zur Ausweisung des Naturschutzgebietes „Tagebau Zechau”, das sich über 160 Hektar ausdehnt und fast den gesamten Bereich der Restlöcher II und III sowie die angrenzenden Böschungssysteme umfasst. Darüber hinaus wurde das Tagebaurestloch zusätzlich als FFH-Gebiet „Restloch Zechau“ (FFH steht für Fauna, Flora und Habitat – also Tiere, Pflanzen und Lebensräume) deklariert. Solche Areale gehören zum europaweiten Schutzgebietssystem zur Bewahrung der natürlichen Biodiversität „Natura 2000”. Die Erkundung der Landschaft um das Restloch ist daher nur im Rahmen geführter Begehungen möglich.

Impressionen vom Pressegespräch am Restlochkomplex Zechau - Fotos: LMBV