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Zusätzliche Absperrungen am Sperrgebiet Schlabendorf-Süd ausgebaut

Zuwegungen in den Sperrbereich zusätzlich mittels Zäunen und Verwallungen verbaut

Senftenberg | Fürstlich Drehna | Zinnitz. Auch wenn das
Landschaftsbild auf den LMBV-Kippenflächen des ehemaligen Tagebaues
Schlabendorf-Süd ein idyllisches Naturbild vermittelt, so bestehen dort
nicht sichtbare Gefahren.

Es kam im gesperrten Tagebaugelände mehrmals in den zurückliegenden
Jahren zu unerwarteten Bodenbewegungen und Grundbrüchen größeren
Ausmaßes. Diese Ereignisse haben ihre Ursache in den besonderen
bodenmechanischen Eigenschaften des Schlabendorfer Kippenbodens (locker
gelagerte, gleichförmige Lausitzer Sande) im Zusammenhang mit dem hohen
Grundwasserstand.

Aufgrund des sehr hohen geotechnischen Gefährdungspotentials ist die
gesamte Kippenfläche als Sperrgebiet ausgewiesen, was ein
Betretungsverbot für die Öffentlichkeit bedeutet. Ein Betreten durch den
Bergbausanierer LMBV bzw. durch beauftragte und besonders eingewiesene
Personen findet nur bei absoluter Notwendigkeit und unter größtmöglichen
Sicherheitsanforderungen statt. Die Sperrbereichsgrenze ist auf der
gesamten Länge durch eine regelmäßige Beschilderung „Sperrbereich –
Betreten verboten – Lebensgefahr“ für jedermann kenntlich gemacht.

Trotz der Hinweisschilder wird der Sperrbereich, mit steigender
Tendenz, durch unbefugte Personen betreten und befahren. Zwischen dem
Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR) und der LMBV mbH
wurde daraufhin vereinbart, die Zuwegungen in den Sperrbereich
zusätzlich mittels Zäunen und Verwallungen abzusperren.

Bis zum Abschluss der Sicherung der Kippenflächen bleibt das Betreten
der Sperrbereiche ausdrücklich untersagt, da es jederzeit und
unvorhersehbar zu Bodenbewegungen kommen kann, die eine akute
Lebensgefahr darstellen. Personen könnten verschüttet, eingeklemmt oder
zerquetscht werden, Fahrzeuge könnten umstürzen oder in plötzlich
entstehenden Wasserflächen versinken, in Waldbereichen bestehe die
Gefahr von umstürzenden Bäumen. Aufgrund der bestehenden Gefährdungen
weist die LMBV erneut darauf hin, die örtlichen Sperrschilder und
Kennzeichnungen zu beachten und den Sperrbereich nicht zu betreten.

Gefahren auf ungesicherten Kippen