LMBV Logo

EHS-Monodeponie

Die LMBV plant auf ihrem eigenen Betriebsgelände eine Deponie für Eisenhydroxidschlamm (EHS). ,,EHS-Monodeponie'' bedeutet, dass ausschließlich
eisenhaltige Ablagerungen deponiert werden. Es handelt sich um eine Deponie der Klasse DK 1 – also nicht gefährliche Abfälle.

Wasserableiter in der „Kleinen Restlochkette“ bei Lauchhammer



Wasserableiter in der „Kleinen Restlochkette“ bei Lauchhammer
Nutzung von getrocknetem EHS im Bereich Spreetal



Nutzung von getrocknetem EHS im Bereich Spreetal
Überleiter in der „Kleinen Restlochkette“



Überleiter in der „Kleinen Restlochkette“
Beräumung des Sedimentationsbeckens II an der Vorsperre Bühlow



Beräumung des Sedimentationsbeckens II an der Vorsperre Bühlow
Blick auf den Randschlauch Kostebrau



Blick auf den Randschlauch Kostebrau
Klarwasser verlässt die MWBA Ruhlmühle



Klarwasser verlässt die MWBA Ruhlmühle
Die MWBA Ruhlmühle im Spreegebiet Südraum



Die MWBA Ruhlmühle im Spreegebiet Südraum



Hintergrund

Diese eisenhaltigen Ablagerungen werden aus Vorflutern und Wasserbehandlungsanlagen unserer Region geborgen, weil sie unter anderem zu einer Ockerfärbung führen. An verschiedenen Orten in der Lausitz gibt es zurzeit Bemühungen und technische
Konzepte, um unsere Fließgewässer sauber zu halten. Dieses Projekt ist ein Teil der Lösung. Weil es EHS-Ablagerungen in großen Mengen aus dem Wasserkreislauf entnimmt. Aber weil wir wissen, dass es um lnfrastrukturvorhaben immer auch Diskussionen gibt, informieren wir an dieser Stelle über alles, was Sie interessieren könnte.

Warum dieser Standort?

Die LMBV hat im ersten Schritt einen sehr gut geeigneten Ort ausgewählt. Er befindet sich zwischen Kostebrau und Schipkau auf einem Gelände, das einigen von Ihnen noch als „Baggerfeld 116" im früheren Tagebau Klettwitz bekannt sein wird. Die nächste Wohnbebauung liegt in 900 Meter Entfernung, die meisten Siedlungen noch deutlich weiter entfernt. Die Eingriffe in Natur und
Landschaft sind gering. Der sicher abgedichtete Deponieboden wird sich mehrere Meter über dem Grundwasserendstand befinden, es gibt also keinen Kontakt zum Grundwasser. Auch das Landschaftsbild wird nicht verändert, weil die Umgebungshöhen nicht überschritten werden. Die in Frage stehende Fläche umfasst ca. 330 x 390 Meter. Die Zufahrt soll über die L 60 erfolgen. Es wird im Schnitt mit ca. 16 bis 20 Lkw pro Tag gerechnet.


Karte Projektgebiet

Projektgebiet EHS-Deponie


Überleiter in der „Kleinen Restlochkette“

Landschaft bei Kostebrau


EHS-Deponie – Abstand zur Wohnbebauung

Abstand zur Wohnbebauung

Wie ist der aktuelle Stand?

In einer Auftaktveranstaltung hatte die LMBV bereits im Oktober 2021 Gemeindevertreter informiert. Auch die Medien haben mehrfach über das Vorhaben berichtet. Eine weitere Informationsveranstaltung fand im August 2023 in Kostebrau statt. Dabei wurde Kritik an dem Vorhaben aus dem unmittelbaren Projektumfeld deutlich. Inzwischen wurde ein Projektbeirat ins Leben gerufen, es finden Bürgersprechstunden in Kostebrau statt.

Was sind die nächsten Schritte?

Noch bevor das Genehmigungsverfahren beginnt, werden wir regelmäßig über die Planungsstände informieren. Dabei kann es um Verkehrsaufkommen, Lärm- und Staubminderung ebenso gehen wie um den Schutz des Grundwassers oder einzelne Planungsstände. Auch im Rahmen des Genehmigungsverfahrens sind weitere Schritte zur öffentlichen Beteiligung vorgesehen. Planung, Ge­nehmigung und Deponieanlagenbau werden voraussichtlich mehrere Jahre in Anspruch nehmen.

Wie und wo können Sie sich informieren?

Gern laden wir Sie zu Informationsveranstaltungen ein. Weil wir uns als LMBV als Teil dieser Region verstehen, hier dauerhaft Ar­beits- und Ausbildungsplätze schaffen und mit Ihnen gemeinsam nach guten Lösungen suchen wollen. Hier finden Sie künftig aktu­elle Informationen und Ansprechpartner zum Projekt.

Publikationen

Weiterführende Themen

Häufig gestellte Fragen zur geplanten EHS-Monodeponie



1. Warum braucht es eine Deponie für den Eisenhydroxidschlamm?

Die LMBV arbeitet seit 2013 in vielfältiger Weise zielgerichtet daran, die Eisenbelastung in den Fließgewässern zu reduzieren. In den Einzugsgebieten der Lausitzer Vorfluter Spree und Schwarze Elster sind langfristig und dauerhaft ca. 200 Kilometer Fließgewässerabschnitte 1. und 2. Ordnung betroffen. Im Zuge der Behandlung und Beräumung dieser Fließgewässer fallen große Mengen an Eisenhydroxidschlämmen (EHS) an. Mit den stetig steigenden Mengen steigen auch die Kosten. Zugleich entwickeln sich die Annahmekapazitäten auf dem Entsorgungsmarkt rückläufig. Allein im Sanierungsbereich Lausitz fielen zwischen 2019 – 2022 durchschnittlich rund 82.000 Tonnen EHS pro Jahr an. In der Bewertung der EHS-Mengen ist davon auszugehen, dass ab 2030ff. durchschnittlich 50.000 Tonnen jährlich nicht vermeidbar und auch nicht wirtschaftlich verwertbar sind. Um diesen Mengen Herr zu werden, plant die LMBV die Errichtung einer betriebseigenen EHS-Monodeponie im ehemaligen Tagebau Klettwitz („Baggerfeld 116“) am Standort Randschlauch Kostebrau im Bundesland Brandenburg. Nur so ist es langfristig möglich, die Eisenhydroxidschlämme dauerhaft aus den Lausitzer Fließgewässern fernzuhalten und gesichert zu verbringen.



2. Warum favorisiert die LMBV den Standort nahe Kostebrau?

Der Standort „Baggerfeld 116“ bietet für die Errichtung einer betriebseigenen, bisher einmaligen Monodeponie dieser Art eine Vielzahl an Vorteilen. Er gehört historisch zum ehemaligen Tagebau Klettwitz und bildet eine bergbauliche Hohlform (Randschlauch Kostebrau). Am Standort wurde bis Anfang der 1990er Jahre ein Kiesdepot mit einem Volumen von 4,5 Mio. Kubikmeter für zukünftige Bergbausanierungsvorhaben angelegt. Die Kiesentnahme wird bis etwa 2030 abgeschlossen sein, sodass die abschließend verbleibende Tieflage bergrechtlich sowieso wieder nutzbar gestaltet werden muss. Die zumindest teilweise Verfüllung dieser Tieflage mithilfe der Deponie kann somit integraler Bestandteil der Sanierung des Areals sein. Die insofern günstige Tieflage sorgt zudem dafür, dass die Umgebungshöhen nicht überschritten werden und sich das Landschaftsbild nicht verändert. 

Darüber hinaus liegt die nächste Wohnbebauung 900 Meter entfernt, die meisten Siedlungen noch deutlich weiter. Die Eingriffe in Natur und Landschaft sind gering. Ein sicher abgedichteter Deponiekörper wird sich mehrere Meter über dem maximalen Grundwasserspiegel befinden, es gibt also keinen Kontakt zum Grundwasser.

Der Standort erfüllt aus Sicht der LMBV alle Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße, schadlose Verwertung bzw. gemeinwohlverträgliche Beseitigung von EHS, gemäß dem „Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen“ (Kreislaufwirtschaftsgesetz – KrWG) sowie den Kriterien zur Standorteignung nach der „Verordnung über Deponien und Langzeitlager“ (Deponieverordnung – DepV).



3. Wer wurde in die Standortsuche mit einbezogen?

Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung wurden die Genehmigungsbehörden im Land Brandenburg, der Landkreis Oberspreewald-Lausitz, die Anliegerkommunen (Lauchhammer/Kostebrau, Schipkau, Schwarzheide) und nicht zuletzt die Medien frühzeitig informiert. In die Facharbeit der LMBV werden generell interne und externe Fachleute (Objektplaner, Geologen, Hydrologen, Abfallbeauftragte, Ingenieure, Juristen, Sachverständige, Gutachter u. a.) einbezogen. Die LMBV wird in den Gremien der Braunkohlesanierung (Regionale Sanierungsbeiräte) sowie durch die Bund-Länder-Geschäftsstelle des Steuerungs- und Budgetausschusses für die Braunkohlesanierung als externe Prüfstelle überwacht, kontrolliert und geprüft.



4. Wie ist der zu deponierende EHS zusammengesetzt? Gehören Arsen, Cadmium und andere Schwermetalle zu den Bestandteilen und wie gefährlich ist das für die Menschen im Umfeld?

Der Eisenhydroxidschlamm ist ein heterogenes Stoffgemisch. Er beinhaltet Eisenverbindungen (Eisenhydroxide), organische Bestandteile, klastische Sedimente wie Sand und mineralische Feinstoffe, u. a. Metalle und Salze. Der Eisenhydroxid-Anteil liegt durchschnittlich bei etwa einem Drittel der Gesamtmenge (ca. 34%).

Einen marginalen Mengenanteil im EHS nehmen die Gruppe der in der Natur vorkommenden Metalle ein. Das mineralische Eisen hat stark bindende Eigenschaften, d. h. es geht aufgrund physikalisch-chemischer Prozesse, Bindungen mit anderen Schwermetallen (wie Cadmium, Nickel, Kupfer, Blei, Zink u. a.) oder Halbmetallen (z. B. Arsen oder Selen) ein.

Bei der Entsorgung gemäß Abfallrecht gelten strenge Regeln. Überprüft wird die Zusammensetzung von einem unabhängigen akkreditierten Labor. Seit 2013 wurden aus den angefallenen ca. 500.000 Tonnen EHS rund 500 Proben analysiert. Im Ergebnis wurden sie als nicht gefährliche Abfälle deklariert, die uneingeschränkt auf einer Deponie der Klasse I eingebaut werden dürfen. Genau diese strengen Standards werden auch für die geplante EHS-Monodeponie gelten. Gefahren für Leib und Leben können deshalb ausgeschlossen werden.



5. Woher wird der Eisenhydroxidschlamm kommen?

Die Schlämme fallen im Umkreis von bis zu 70 Kilometern im LMBV-Sanierungsbereich Lausitz im Zuge der EHS-Fließgewässerberäumung als Baggergut sowie als Schlämme aus der Wasserklärung in Wasserbehandlungsanlagen (WBA) der LMBV an. Die lokalisierten Orte, an denen der EHS anfällt, befinden sich ausschließlich im Bundesland Brandenburg. Eine Hauptanfallstelle wird ab dem Jahr 2024 die WBA in Plessa sein.



6. Wie wird der Eisenhydroxidschlamm transportiert? Wie hoch ist das zusätzliche Schwerlastaufkommen?

Der EHS wird aus wirtschaftlichen Gründen vorzugsweise mit 40-Tonner Lkw-Sattelzügen antransportiert. Pro Tag ist mit 10 Vollfahrten und entsprechend 10 Leerfahrten zu rechnen. Gefahren wird grundsätzlich von Montag bis Freitag. Ein voller Lkw wird 20 Tonnen EHS geladen haben. Bei 10 Fahrten am Tag werden täglich 200 Tonnen transportiert. Das sind 1.000 Tonnen pro Woche bzw. bei 50 Kalenderwochen 50.000 Tonnen EHS pro Jahr.



7. Wie feucht wird die EHS-Fracht beim Transport sein? Ist mit Straßenverunreinigungen (tropfende Laster) oder auch Staubverwehungen aus der Ladung zu rechnen?

EHS wird mit einem mindestens 25-prozentigen Feststoffgehalt transportiert. D. h. eine Tonne EHS besteht aus 250 kg Trockenmasse und 750 Litern Wasser. Aufgrund des hohen Wassergehaltes ist weder beim Transport noch beim Einbau in die Deponie mit Staubbelastungen zu rechnen. Straßenverunreinigungen durch flüssige EHS-Ladungsverluste oder auch sonstige Fahrbahnverschmutzungen sind bereits heute unzulässig. Sie sind durch technische Maßnahmen sicher vermeidbar.



8. Werden dem Schwerlastverkehr feste Routen vorgeschrieben? Ist es möglich, dass der Verkehr durch einzelne Wohngebiete bspw. von Lauchhammer, Schwarzheide, Schipkau oder Klettwitz führt?

Die LKW werden aufgrund unterschiedlicher EHS-Anfallstellen über verschiedene Routen zum Deponiestandort gelangen. Nach jetzigem Planungsstand kommen sie aus den Richtungen Plessa/Lauchhammer über die B 169, aus Finsterwalde und Schipkau über die Landesstraße 60. Für Klettwitz ist lediglich der Verkehr über die BAB-Anschlussstelle A 13 nennenswert. Bei täglich 10 Hin- und Rückfahrten fahren 3 LKW von/nach Plessa über Lauchhammer, 1 LKW von/nach Finsterwalde und 6 LKW über die A 13 (Anschlussstelle Klettwitz) und tangieren Schipkau über die L60. Vereinzelt werden bei den Routen unvermeidbar auch Wohnhäuser passiert.



9. Welche Größe wird die Deponie haben?

Geplant ist der Deponiekörper auf einer Fläche von 330  x 390 Meter. Dies sind 128.700 m² bzw. rund 13 Hektar. Dazu kommen rund 7 Hektar an Betriebsflächen für Gebäude und Infrastruktur. Die Fläche der Kiesentnahme im „Baggerfeld 116“ umfasst insgesamt 60 Hektar. Das Volumen des Deponiekörpers beträgt etwa 1,7 Mio. m³.



10. Ist bei entsprechender Windlast mit Staubverwehungen von der Deponie in die umliegenden Ortschaften zu rechnen?

Wie in der Antwort zu Frage 6 (Thema: Transport- oder Einbauverluste) erwähnt sind Staubverwehungen beim Transport oder Einbau des EHS in die Deponie ausgeschlossen. Auch von der Deponie können keine relevanten Staubemissionen in Richtung umliegender Ortschaften ausgehen. Sie werden im Betriebsregime der Deponie durch technische Maßnahmen sicher verhindert.



11. Kann der EHS auf der Deponie vom aufsteigenden Grundwasser aufgeschwemmt werden? Können ähnlich früherer Teerseen rote EHS-Seen entstehen?

Die geplante Deponie der Klasse I ist ein oberirdisch, grundwasserfern angelegter Körper für schadstoffarme und weitestgehend mineralisierte, nicht gefährliche Abfälle. Der nachbergbauliche Grundwasserwiederanstieg ist dort weitestgehend abgeschlossen. Die Wasserhaltung ist außer Betrieb.

Der Grundwasserspiegel wird mindestens 10 Meter unter Geländeoberkante bei ca. +115 m NHN liegen. Die vorgesehene Höhe der Deponiebasis bei +126 m NHN gewährleistet einen Flurabstand von mindestens 10 Metern. Laut Deponieverordnung wird ein Mindestabstand von einem Meter von der Deponiebasisabdichtung zum freien Grundwasserspiegel gefordert. Aufgrund der Entfernung zum Grundwasser kann trotz der Tieflage auch hydrogeologisch kein Bergbaufolgesee entstehen. Niederschläge tragen lediglich auf den Betriebsflächen zur Bindung von Staub bei.



12. Stellt die Deponie eine Gefahr für Flora und Fauna in der unmittelbaren Umgebung dar?

Die Bergbaufolgelandschaft im Randschlauch Kostebrau hat sich trotz der nährstoffarmen, tertiären Kippenböden durch Initialrenaturierung und aufgrund natürlicher Sukzession gut entwickelt. Eine Schutzgebietskulisse (z. B. Fauna-Flora-Habitat – FFH-Gebiet, Landschaftsschutzgebiet – LSG, Naturschutzgebiet – NSG, Vogelschutzgebiet – SPA u. a.) ist nicht vorhanden.



13. Wie lässt sich eine EHS-Deponie verantworten, in deren Stoffgemisch Arsen enthalten ist?

Arsen ist ein natürliches chemisches Element, das in geringen Konzentrationen praktisch überall im Lausitzer Boden vorkommt. Die geogene Hintergrundbelastung beträgt 5-10 mg/kg in der Lausitz. Es ist geringfügig in vielen Nahrungsmitteln enthalten, vorwiegend in Getreide, Brot, pflanzlicher Stärke, Fisch und Fleisch. Selbst im streng kontrollierten Trinkwasser in Deutschland findet sich Arsen.
Gerade weil Arsen in bestimmten Verbindungen und in höheren Dosen giftig  und tödlich sein kann, hat der Gesetzgeber strenge Grenzwerte definiert – auch für den Arsengehalt in Feststoffen mineralischer Abfälle. Eine konsequente Beprobung des EHS in den vergangenen Jahren belegt eindeutig, dass die vorgeschriebenen Grenzwerte deutlich unterschritten werden. Ohne diesen permanenten Nachweis wäre eine wie von der LMBV geplanten EHS-Monodeponie nicht genehmigungsfähig.



14. Was bedeutet es, dass die EHS-Monodeponie eine Deponie der Klasse I (DK I) sein wird?

Je nach Schadstoffgehalt werden abzulagernde Abfälle über sogenannte Zuordnungswerte und Kriterien der Deponieverordnung (DepV) in die Deponieklassen (DK) 0 bis IV zugeordnet. Diese Klassen legen fest, welche Parameter in welchen Konzentrationen (siehe DepV_Anhang 3) in den Abfällen enthalten sein dürfen, um auf Deponien der jeweiligen Deponieklasse abgelagert zu werden. Die von Seiten der LMBV geplante Deponie der Klasse I (DK I) ist ein Endlager für mäßig belastete Abfälle. Dies könnten beispielsweise Böden, Bauschutt oder Schlacken sein. Auf der betriebseigenen LMBV-Monodeponie sollen ausschließlich EHS als nicht gefährliche Abfälle, d.h. Baggergut aus Fließgewässerberäumungen sowie Schlämme aus der Wasserklärung in Wasserbehandlungsanlagen (WBA), deponiert werden.



15. Wird zugunsten der Deponie intakte Bergbaufolgelandschaft wieder zerstört?

Der Standort „Baggerfeld 116“ steht unter Bergaufsicht. Gemäß „Abschlussbetriebsplan (ABP) Tagebau Klettwitz“ hat die LMBV die Aufgabe, die Fläche in örtlicher Nähe zum Windpark Klettwitz für eine Nachnutzung zu gestalten. Der Deponiekörper soll sich idealerweise als Landschaftsbauwerk in das Landschaftsbild der Bergbaufolgelandschaft einpassen. Somit entstünde durch das Deponievorhaben ein Synergieeffekt für die Gestaltung der Fläche in Vorbereitung ihrer langfristig angelegten Entlassung aus der Bergaufsicht.



16. Steht der Bau der EHS-Deponie nicht der touristischen Entwicklung der Region um Lauchhammer, Kostebrau und Schipkau entgegen?

Das Gegenteil ist der Fall. Das gilt sowohl für den Standort als auch für die Lausitz insgesamt: durch die abschließende Gestaltung der Bergbaufolgelandschaft im ehemaligen Tagebau Klettwitz kann das Deponievorhaben sogar touristische Zielstellungen fördern. Als Baustein der Gesamtlösung zur Reduzierung der Eisenbelastung in den Lausitzer Fließgewässern und als Beitrag zum lokalen Gewässerschutz (u. a. im Einzugsgebiet der Schwarzen Elster) schafft das Deponievorhaben wesentliche Voraussetzungen für eine positive touristische Entwicklung in der Region.



17. Sind die Ausgaben für eine eigene Deponie nicht unverhältnismäßig teuer? (Stichwort: sorgloser Umgang mit Steuergeld)

Die LMBV ist als Unternehmen des Bundes zum sparsamen und effizienten Umgang mit öffentlichen Finanzmitteln verpflichtet. Jedes ihrer insbesondere langfristig angelegten Vorhaben wird im Hinblick auf seine Wirtschaftlichkeit kritisch geprüft. Diese Überprüfungen werden durch die externen Organe im Antragsverfahren Braunkohlesanierung fortlaufend evaluiert.
 
Das Hauptmotiv für die unternehmerische Entscheidung, die Planung einer betriebseigenen EHS-Monodeponie voranzutreiben, war, dem Trend stetig ansteigender Entsorgungskosten bei einem über viele Jahrzehnte andauernden Problem substanziell entgegen zu wirken. Die Bau- und Investitionskosten amortisieren sich nach heutigem Kenntnisstand innerhalb weniger Jahre des Betriebs der Deponie.



18. Kann der EHS in noch unsanierte Kippenflächen des aktiven Bergbaus eingebracht werden, anstatt ihn eigens zu deponieren?

Das „Baggerfeld 116“ im Randschlauch Kostebrau ist eine unsanierte Kippenfläche des vormaligen Bergbaus im Verantwortungsbereich der LMBV. Der aktive Bergbau der LEAG endet mit dem Kohleausstiegsgesetz spätestens 2038 und ist somit schon zeitlich keine Alternative. Eine vermeintliche (Mit-)Verkippung von EHS aus dem Sanierungsbergbau der LMBV im aktiven Bergbau ist durch Restriktionen im Umwelt- und Abfallrecht ausgeschlossen.



19. Wie ist der Zeitplan für das Vorhaben? Wann ist mit der Inbetriebnahme zu rechnen?

Der Planungs- und Genehmigungsprozess einschließlich öffentlicher Ausschreibung, Vergabe und Bauzeit für das Deponievorhaben wird aus heutiger Sicht etwa ein Jahrzehnt in Anspruch nehmen. Damit ist eine Inbetriebnahme der Deponie Mitte der ersten Hälfte der 2030er Jahre denkbar.
 
Die Fertigstellung der Grundlagenermittlung für die geplante Deponie ist bis zum 30. Juni 2024 vorgesehen. Danach folgen als Meilensteine die Vorplanung, das Scoping-Verfahren mit Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, die Umweltverträglichkeitsprüfung und die Entwurfsplanung. Diese bildet dann die Grundlage, bei der verfahrensführenden Genehmigungsbehörde, dem Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg (LBGR), den Antrag auf Planfeststellung einzureichen. Das wird frühestens Ende 2026 der Fall sein. Zur zeitlichen Dauer des Planfeststellungsverfahrens selbst wird sich zu gegebener Zeit das LBGR als anzunehmender zuständiger Verfahrensführer äußern.



20. Wer wird der Bauherr des Vorhabens EHS-Monodeponie bei Kostebrau sein, wer trägt die Investitionskosten und wer wird die Anlage betreiben?

Die LMBV wird sowohl Bauherrin als auch Betreiberin der EHS-Monodeponie sein. Die Finanzierung erfolgt im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe vom Bund und den betroffenen Braunkohleländern über das Verwaltungsabkommen Braunkohlesanierung. Die dazu benötigten Finanzmittel sind Zuwendungen aus den Haushalten von Bund und Ländern, die nachweislich und zweckgebunden zu verwenden sind.



21. Wer haftet für eventuelle Schäden, die im Zusammenhang mit der Deponie entstehen könnten? Und wer kontrolliert den ordnungsgemäßen Betrieb?

Die Entnahme, Entwässerung und fachgerechte Entsorgung des EHS im Sanierungsbereich Lausitz ist Bestandteil der wahrzunehmenden, bergrechtlichen Verantwortung durch die LMBV nach dem umweltrechtlichen Verursacherprinzip. Nach § 3 Nr. 8 und 9 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) ist die LMBV als Erzeuger und Besitzer dieser Abfälle auch in der sogenannten Ewigkeitshaftung. Die Deponierung der aus dem Wasserkreislauf entnommenen Eisenhydroxidschlämme ist daher zunächst eine wichtige Maßnahme zur Verhinderung bzw. Verminderung eines regionalen Umweltschadens – und zwar der weiträumigen Verockerung der Fließgewässer, d.h. der Schwarzen Elster sowie der Spree bis hin zum UNESCO-Bioshärenreservat Spreewald.
Auch für den ordnungsgemäßen Betrieb der EHS-Monodeponie haftet die LMBV. Als Eigentümerin und zukünftige Betreiberin der Deponie wird sie verpflichtet sein, gemäß § 18 Deponieverordnung (DepV) eine von der zuständigen Genehmigungsbehörde festzusetzende, finanzielle Sicherheitsleistung (z.B. eine Bankbürgschaft) beispielsweise für die Erfüllung von Auflagen und Bedingungen zu hinterlegen. Diese Sicherheitsleistungen werden mit dem Planfeststellungsbeschluss frühzeitig behördlich angeordnet. Der entsprechend der Genehmigung ordnungsgemäße Deponiebetrieb ist der zuständigen Behörde regelmäßig nachzuweisen.



22. Welche Möglichkeiten gibt es für Betroffene im Umfeld, sich zu informieren bzw. Einfluss zu nehmen?

Die LMBV bietet eine Vielzahl von Möglichkeiten, sich über das geplante Deponievorhaben zu informieren. Zusammen mit den betroffenen Kommunen im Umfeld werden Veranstaltungen durchgeführt, in denen die LMBV über den Sachstand berichtet und Fragen beantwortet. Zur engen Begleitung des Projekts richtet die LMBV einen Projektbeirat ein. In diesem kommen die Verantwortlichen der Kommunen regelmäßig mit den Projektverantwortlichen der LMBV zusammen, betrachten den Projektfortschritt und besprechen Maßnahmen für eine transparente, bürgernahe Kommunikation.
 
Eigens für das Deponievorhaben wurde diese Projekt-Webseite erarbeitet, die stets aktuelle Informationen anbietet und häufig gestellte Fragen beantwortet. Zudem ist hier eine informative Broschüre veröffentlicht, welche die Monodeponie in das vielfältige Maßnahmenpaket zum Umgang mit EHS einordnet. Die Broschüre kann auch gedruckt bei der LMBV-Unternehmenskommunikation bestellt werden.



23. Kann der absehbare Grundwasserwiederanstieg und die perspektivische Abschaltung von Absenkungseinrichtungen im Stadtgebiet Lauchhammer zur Flutung der geplanten Deponie mit negativen Folgen für die Umwelt führen?

Der Abschluss des Grundwasserwiederanstiegs im Stadtgebiet von Lauchhammer hat definitiv keinen Einfluss auf den geplanten Deponiestandort. Auch Grundwasser fließt bergab zum tiefsten Punkt (hier: zur Vorflut Schwarze Elster/ Pegel Lauchhammer = Mittelwasserabfluss bei +92,5 m NHN) und nicht bergauf ins Bergdorf Kostebrau (höchster Wohnort im Land Brandenburg mit +160 m NHN) oder in den RS Kostebrau (Grundwasserspiegel nach Abschluss des GWWA: ca. +115 m NHN) im ehemaligen Tagebau Klettwitz.



24. Steht die „Verordnung über die Verbindlichkeit des Sanierungsplanes Lauchhammer, Teil I“ von 1994 den Deponieplänen der LMBV nicht grundsätzlich bzw. rechtsverbindlich entgegen?

Die rechtlichen Grundlagen und Zielstellungen für die Raumordnung der Braunkohlesanierung durch die LMBV und ihre Rechtsvorgänger wurden in Brandenburg in Form territorial abgegrenzter Sanierungspläne geschaffen. Insofern gilt die zitierte „Verordnung über die Verbindlichkeit des Sanierungsplanes Lauchhammer, Teil I“ aus dem Jahr 1994 auch für das für die Monodeponie in Betracht gezogene Gebiet.

In dieser Verordnung ist gemäß deren „Anlage 2 – Ziele der Raumordnung und Landesplanung“ unter dem Pkt. „7. Deponien/Altlastverdachtsflächen/Altbergbau“ folgendes verbindlich festgelegt:

Ziel 1: „… Die Verbringung von bergbaueigenen Abfällen, Erdaushub etc. hat entsprechend den geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu erfolgen.“

Ziel 2: „Die Neuanlage von Deponien und Abfallentsorgungsanlagen auf Kippenflächen ist unter Berücksichtigung des Gesamtsanierungskonzeptes und im Einvernehmen mit den zuständigen Behörden generell möglich. Voraussetzung für die Standortentscheidung sind detaillierte geotechnische Untersuchungen. Bezogen auf die Grundwasserverhältnisse ist der stationäre Endzustand nach Abschluß des Grundwasserwiederanstiegs zu beachten.“

Mit genau diesen Grundlagenermittlungen hat die LMBV bezüglich der Standortuntersuchung für eine betriebseigene EHS-Monodeponie auf dem „Baggerfeld 116“ grundsätzlich und ergebnisoffen Ende 2022 begonnen. Vor diesem Hintergrund besteht kein Widerspruch zum Sanierungsplan Lauchhammer (Teil I).

Übrigens: Sollte diese Darstellung lediglich die Auffassung der LMBV widerspiegeln und nicht der Überzeugung der zuständigen Genehmigungsbehörde(n) im zu führenden, geordneten Planfeststellungsverfahren entsprechen, wird das EHS-Deponievorhaben am Standort „Baggerfeld 116“ nicht genehmigungsfähig sein.

Hier können Sie sich für den Newsletter zum Thema „EHS-Monodeponie Kostebrau" anmelden. Sie erhalten dann in unregelmäßigen Abständen aktuelle Informationen zum Projekt "EHS-Monodeponie Kostebrau". Die hier erhobenen personenbezogenen Daten werden nur zum Zweck der Zustellung des Newsletters verwendet und werden nicht an Dritte weitergegeben.





*Pflichtfeld

Wenn Sie uns eine Mitteilung senden möchten oder eine Frage haben, nutzen Sie bitte dieses Formular:

*Pflichtfeld

Wenn Sie uns eine Mitteilung senden möchten oder eine Frage haben, senden Sie uns bitte eine E-Mail mit dem Betreff „EHS-Monodeponie“ an:

info@lmbv.de