Sonderhausen/Elbingerode. Die Refinanzierung bergbaubedingter Sicherungsmaßnahmen in Sachsen-Anhalt ist mit der Unterzeichnung eines unbefristeten Freistellungsvertrages langfristig geregelt worden. Im Beisein von Sachsen-Anhalts Minister für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten, Sven Schulze, unterzeichneten am 10. November 2025 Vertreter der Landesanstalt für Altlasten des Landes Sachsen-Anhalt (LAF) sowie der Lausitzer und Mitteldeutschen Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV) den Freistellungsvertrag zur Finanzierung bergbaubedingter Sicherungsmaßnahmen in Sachsen-Anhalt. Die Kosten für die Maßnahmen werden auf insgesamt 155 Mio. € im Zeitraum der Jahre 2026 bis 2050 geschätzt.
„Mit der Unterzeichnung dieses Freistellungsvertrages sichern wir nicht nur die nachhaltige Sanierung ehemaliger Bergbauflächen, sondern auch die Zukunftsfähigkeit unserer Region. Die LAF übernimmt mit ihrer Expertise eine Schlüsselrolle und trägt dazu bei, dass Sachsen-Anhalt bedeutende Standortvorteile für Investitionen schafft.
Diese Generationenaufgabe erfordert langfristige Perspektiven und wird nur im gemeinsamen Engagement gelingen“, sagte Sven Schulze, Minister für Wirtschaft,
Tourismus, Landwirtschaft und Forsten. Jürgen Stadelmann, Geschäftsführer der LAF, betont besonders, dass die vertrauensvolle und stets zuverlässige Zusammenarbeit zwischen Bund und Land, hier LMBV und LAF, auf langfristiger finanzieller Basis die ordnungsgemäße und somit sichere Stilllegung der bergbaulichen Altlasten für die Zukunftssicherung der Region im Strukturwandel garantiert.
Bernd Sablotny, Sprecher der Geschäftsführung des Bundesunternehmens LMBV, zeigte sich erleichtert und erfreut, dass mit dieser Vereinbarung die langfristigen Sanierungsmaßnahmen in Sachsen-Anhalt weiter erfolgen können.
Hintergrund:
Der vollständige Titel der Vereinbarung lautet: „Vereinbarung über die Freistellung gemäß Art. 1 § 4 Abs. 3 Umweltrahmengesetz i. V. m. § 7.1 des Generalvertrages über die abschließende Finanzierung der ökologischen Altlasten im Land Sachsen-Anhalt vom 23. Oktober 2001 und über die Durchführung und Kostenerstattung der freigestellten Maßnahmen der LMBV bezogen auf die Verpflichtungen der ehemaligen
GVV im Land Sachsen-Anhalt“. Rechtliche Grundlage ist der Generalvertrag über die abschließende Finanzierung der ökologischen Altlasten in Sachsen-Anhalt zwischen dem Land Sachsen-Anhalt und der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS) vom 23.10.2001, in dem sich das Land Sachsen-Anhalt verpflichtet hat, die Gesellschaft zur Verwahrung und Verwertung von stillgelegten
Bergwerksbetrieben mbH (GVV) von der Kostenlast für Gefahrenabwehrmaßnahmen und bergrechtliche Verpflichtungen für ökologische Schäden unbefristet freizustellen. Die GVV wurde im Jahr 2014 auf die LMBV verschmolzen.
Die LMBV mbH ist Projektträgerin der ostdeutschen Bergbausanierung. Sie schafft langfristig die Voraussetzungen für eine umfassende Umstrukturierung und Gesundung der einstigen Braunkohlenregionen. Seit 30 Jahren saniert die LMBV im Auftrag von Bund und Ländern die Hinterlassenschaften des DDR-Braunkohlenbergbaus in den Revieren der Lausitz und Mitteldeutschlands. Die Verwahrung stillgelegter Kali‑, Spat und Erzbergwerke in Sachsen, Sachsen-Anhalt. und Thüringen ist seit Mitte 2014 ebenfalls ein Sanierungsbereich der LMBV.
Fotos: Christian Kortüm für LMBV



