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Wegebau

Die Bewirtschaftung, der Schutz und die Erholungsnutzung insbesondere der land- und forstlichen Rekultivierungsflächen erfordern eine Erschließung durch Wirtschaftswege.

Verbindungen schaffen

Wirt­schafts­we­ge haben die Auf­ga­be:

  • die für eine Bewirt­schaf­tung erfor­der­li­chen Ver­kehrs- und Trans­port­vor­gän­ge auf wirt­schaft­li­che Wei­se zu ermög­li­chen
  • Flä­chen zu glie­dern
  • Pro­dukt- und Mate­ri­al­la­ger­plät­ze zu ver­bin­den
  • den nicht­mo­to­ri­sier­ten Erho­lungs­ver­kehr zu len­ken
  • Forst­schutz und ins­be­son­de­re schnel­le und wirk­sa­me Wald­brand­be­kämp­fung
  • Ret­tungs­maß­nah­men zu ermög­li­chen

Die Gro­ber­schlie­ßung erfolgt durch befes­tig­te, LKW-befahr­ba­re Haupt­wirt­schafts­we­ge mit Anbin­dung an das vor­han­de­ne Stra­ßen­netz. Das bestehen­de Wege­netz wird im Zuge der fort­schrei­ten­den Rekul­ti­vie­rung wei­ter ergänzt. Dabei soll ein hoher Erschlie­ßungs­grad mit mög­lichst gerin­ger Wege­län­ge erreicht wer­den. Als aus­rei­chend erach­tet wird für die meist ebe­nen bis schwach geneig­ten Kip­pen­flä­chen eine Fahr­we­ge­dich­te von 15 lau­fen­den Metern je Hekt­ar. Unter der Ein­be­zie­hung der jewei­li­gen Bewirt­schaf­tungs­for­men und der land­schaft­li­chen Gege­ben­hei­ten wird die Wegeführung mög­lichst par­al­lel ausgeführt. Dies gewähr­leis­tet eine opti­ma­le Flä­chen­er­schlie­ßung.

Mar­kan­te Gelän­de­punk­te oder vor­berg­bau­li­che Gege­ben­hei­ten, wie ehe­ma­li­ge Sied­lungs­be­rei­che kön­nen so bei­spiels­wei­se in die Trassenführung ein­ge­bun­den wer­den. Bei stark zur Vernäs­sung nei­gen­den Boden­sub­stra­ten muss eine Unter­grund­sta­bi­li­sie­rung mit Foli­en, Faser­mat­ten oder Bin­de­ma­te­ri­al durchgeführt wer­den. Der Ober­bau setzt sich aus Trag‑, Deck- und Ver­schleiß­schicht zusam­men. Für Kip­pen­flä­chen hat sich eine Stan­dard­bau­wei­se als opti­mal erwie­sen, deren Trag­schicht aus Schot­ter-Splitt-Brech­sand-Gemisch besteht. Die Ent­wäs­se­rung wird durch ent­spre­chen­de Quer­nei­gung im Dach‑, bezie­hungs­wei­se Grä­der­pro­fil mit fünf Pro­zent und beid­sei­ti­gem Trapez‑, Mul­den- oder Spitz­gra­ben erreicht.

Aufbau eines Wirtschaftsweges
Auf­bau eines Wirt­schafts­we­ges

Die Grä­ben wer­den zur Ver­si­cke­rung des anfal­len­den Was­sers etwa alle 50 Meter unter­bro­chen. Die­se Bau­wei­se ist für eine Bewirt­schaf­tung mit gerin­ger Ver­kehrs­be­las­tung aus­ge­legt. Sie wird einer mul­ti­funk­tio­nel­len Nut­zung der Wege bei gleich­zei­ti­ger öko­lo­gi­scher Ver­träg­lich­keit am bes­ten gerecht. Die Unter­hal­tung der Wege beschränkt sich, bei einer nor­ma­len Bean­spru­chung, auf das Abzie­hen der Fahr­bahn in einem ein- bis zwei­jäh­ri­gem Tur­nus.