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Fischerei in Tagebauseen

Die LMBV als Eigentümerin neu entstehender Wasserflächen in der Bergbaufolgelandschaft ist Inhaberin des Fischereirechtes. Sie ist somit verantwortlich für die fischereiliche Hegepflicht entsprechend der Fischereigesetze der Länder.

Neuer Lebensraum auch unter Wasser

Vor­aus­set­zung zur Wahr­neh­mung der Hege­ver­pflich­tung ist ein annä­hernd erreich­ter End­was­ser­stand des jewei­li­gen Gewäs­sers, ein Min­dest-pH-Wert des Was­sers von 5,5 sowie gesi­cher­te, gefahr­los betret­ba­re Ufer­be­rei­che. Durch Flu­tungs­was­ser aus den umlie­gen­den Flüssen und durch Was­ser­vö­gel gelan­gen Fische in die Gewäs­ser. Die wich­tigs­te Vor­aus­set­zung für die Ent­wick­lung von Fisch­ar­ten­ge­mein­schaf­ten, die natürlichen Ver­hält­nis­sen ange­nä­hert sind und eine fische­rei­li­che Nut­zung der Braun­koh­le­ta­ge­bau­seen gestat­ten, sind pH-Wer­te über 5,5. Nied­ri­ge­re pH-Wer­te führen bei den meis­ten Fisch­ar­ten zu Ein­schrän­kun­gen der Repro­duk­ti­on, zu ver­schlech­ter­ten Wachs­tums­be­din­gun­gen und schließ­lich zum Tod. Dabei unter­schei­den sich die ver­schie­de­nen Fisch­ar­ten und Alters­stu­fen hin­sicht­lich ihrer Säu­re­to­le­ranz von­ein­an­der. Für die neu ent­ste­hen­den Gewäs­ser gibt die LMBV fische­rei­li­che Gut­ach­ten bei Fach­in­sti­tu­tio­nen in Auf­trag. Es wird ein fisch­fau­nis­ti­sches und fische­rei­li­ches Leit­bild für das jewei­li­ge Gewäs­ser erstellt sowie die dar­aus abge­lei­te­te Hege­ver­pflich­tung der LMBV bzw. deren Nach­nut­zer fest­ge­stellt. Die Ermitt­lung die­ser Leit­bil­der bil­det eine wich­ti­ge Grund­la­ge für alle wei­te­ren Maß­nah­men zur Ent­wick­lung der Fisch­be­stän­de und für die zukünftige fische­rei­li­che Nut­zung.

Fischtreppe am Muldestausee
Fisch­trep­pe am Mul­de­stau­see

Leit­fisch­ar­ten, die nicht von selbst in das Gewäs­ser gelan­gen kön­nen, wer­den durch die LMBV als Erst­be­satz ein­ge­bracht, um so die Gewäs­ser für eine fische­rei­li­che Bewirt­schaf­tung vor­zu­be­rei­ten. Die zur Flu­tung der Berg­bau­rest­seen gebau­ten Über­lei­ter (Ein- und Aus­lei­ter) ver­bin­den zwei unter­schied­li­che Gewäs­ser­ty­pen: das Fließ­ge­wäs­ser­sys­tem Fluss mit dem Still­ge­wäs­ser­sys­tem See. In ihnen leben unter­schied­li­che Fisch­ar­ten und Fisch­n­ähr­tie­re. Um wan­dern­den Fisch­ar­ten, wie dem Aal oder Forel­len, die in bei­den Gewäs­ser­ty­pen vor­kom­men, die Durch­gän­gig­keit auch durch die künstlich ange­leg­ten Über­lei­ter zu ermög­li­chen, wer­den an bestimm­ten Stel­len Fisch­auf­stiegs­hil­fen gebaut.