LMBV
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Nachhaltigkeit

Auf­grund des Unter­neh­mens­zwe­ckes, der Sanie­rung von Flä­chen, die durch den Berg­bau in Anspruch genom­men wur­den und deren Vor­be­rei­tung für eine Fol­ge­nut­zung ent­spre­chend der gel­ten­den recht­li­chen Vor­schrif­ten ist die Tätig­keit der LMBV bereits grund­sätz­lich nach­hal­tig.

Für die Erstel­lung eines künf­ti­gen Nach­hal­tig­keits­be­rich­tes wird in einem ers­ten Schritt die Daten­ba­sis in der LMBV erfasst und her­aus­ge­ar­bei­tet, wel­che Zie­le und Kri­te­ri­en bereits erfüllt wer­den. Gera­de im Umwelt­be­reich ist die LMBV bereits gut auf­ge­stellt. Dabei sind Aspek­te wie die Ver­bes­se­rung der Was­ser­qua­li­tät und die Her­stel­lung von Forst­flä­chen zur CO₂-Bin­dung nur bei­spiel­haft zu nen­nen.

Wei­ter­hin kann die LMBV gute Ergeb­nis­se im sozia­len Bereich vor­wei­sen. Neben Geschlech­ter­gleich­stel­lung, Chan­cen­gleich­heit und Mit­be­stim­mung im Unter­neh­men sind schon sehr vie­le Aspek­te erfüllt, die die­ses Ziel bele­gen. Neu hin­zu gekom­men ist bei der Ver­bes­se­rung der Arbeits­be­din­gun­gen das mobi­le Arbei­ten, dass auch nach der Pan­de­mie wei­ter­ge­führt wird. Es ermög­licht nicht nur die bes­se­re Ver­ein­bar­keit von Fami­lie und Beruf, son­dern senkt z. B. auch den CO₂-Aus­stoß, da Fahr­ten zur Arbeits­stät­te ent­fal­len. (Stand: Nov. 2021)

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