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Sperrbereiche Mitteldeutschland

Die temporären Sperrungen von Kippenflächen dienen dem Schutz der Öffentlichkeit vor möglichen schädlichen Auswirkungen der Sanierung sowie möglicher geotechnischen Gefährdungen.

Temporäre Sperrbereiche auf Innenkippen in Mitteldeutschland

Böschungsbeobachterin im ehemaligen Tagebau Nachterstedt der LMBV
Böschungs­be­ob­ach­te­rin im ehe­ma­li­gen Tage­bau Nach­ter­stedt der LMBV

In der Fol­ge des tra­gi­schen Böschungs­ab­bruchs im Tage­bau Nach­ter­stedt am 18. Juli 2009 wur­de um den gesam­ten Tage­bau­be­reich ein­schließ­lich des Con­cor­dia­sees ein erwei­ter­ter Sperr­be­reich ein­ge­rich­tet, des­sen Betre­ten für Unbe­fug­te wegen mög­li­cher Gefähr­dun­gen strengs­tens unter­sagt ist.

Für den Bereich des Spei­cher­be­ckens Bor­na hat das Säch­si­sche Ober­berg­amt Frei­berg am 11. Mai 2010 fol­gen­de All­ge­mein­ver­fü­gung erlas­sen (Aus­zug):

“Inner­halb des dar­ge­stell­ten Gesamt­ge­fah­ren­be­reichs sind fol­gen­de Hand­lun­gen zu unter­las­sen:

  • Es besteht ein gene­rel­les Fahr- und Arbeits­ver­bot für Ket­ten­fahr­zeu­ge.
  • Es besteht in der als Anla­ge I bei­gefüg­ten Kar­te und dort far­big dif­fe­ren­ziert in rot (Bereich 1), gelb (Bereich 2) und grün (Bereich 3) aus­ge­wie­se­nen jewei­li­gen Berei­chen ein Betre­tungs- sowie Fahr­ver­bot. Die vor Ort aus­ge­wie­se­nen Beschil­de­run­gen und Absper­run­gen sind zu beach­ten.
  • Es besteht für den in der Anla­ge I kar­ten­mä­ßig dar­ge­stell­ten Gesamt­ge­fah­ren­be­reich ein gene­rel­les Ver­bot von Groß­ver­an­stal­tun­gen; Aus­nah­men hier­von kön­nen auf Antrag mit vor­he­ri­ger schrift­li­cher Geneh­mi­gung durch das Ober­berg­amt zuge­las­sen wer­den.
  • Es besteht ein gene­rel­les Ver­bot von Bau­maß­nah­men und Mas­sen­be­we­gun­gen. Aus­nah­men hier­von kön­nen auf Antrag mit vor­he­ri­ger schrift­li­cher Geneh­mi­gung durch das Ober­berg­amt zuge­las­sen wer­den.”

 

Darstellung der Sperrflächen in Mitteldeutschland