Stadt Seeland/Leipzig. Seit März 2026 läuft eine Nachverdichtungsmaßnahme am Concordia See im Bereich der östlichen Rutschungsflanke unterhalb der Berme +90,50 m NHN. Mit den Sprengarbeiten wurde Anfang April begonnen.
Für die östliche Rutschungsflanke war die erdbautechnische Aufweitung des Böschungssystems als Vorzugsvariante herausgearbeitet worden, um eine standsichere Gründung zu gewährleisten. Im Zuge der Umsetzung wurden unterhalb des Höhenniveaus von +100 m NHN verflüssigungsempfindliche Kippenmaterialien festgestellt. Ergänzende Erkundungen und Drucksondierungen machten planerische Anpassungen erforderlich, insbesondere für die weitere Flutungsphase. Bestandteil der Anpassungen ist die bereichsweise Vergütung verflüssigungsempfindlicher Sande unterhalb der Berme +90,50 m NHN.
Die Maßnahmen zur Tiefen Schonenden Sprengverdichtung (T‑SSPV) wurden 2023 zugelassen und im Zeitraum vom 04.11.2024 bis 30.04.2025 umgesetzt. Auf Grundlage des Verdichtungsnachweises wurde die Notwendigkeit weiterer Nachverdichtungen festgestellt, die mit der 2. Abänderung zur 150. Ergänzung genehmigt wurden. Ziel ist nun die bereichsweise Nachverdichtung mittels T‑SSPV.
Der Gesamtzeitraum der Maßnahme ist vom 09.03.2026 bis 30.06.2026 vorgesehen. Nach Abschluss der vorbereitenden Erdarbeiten begannen die Sprengarbeiten am 01.04.2026 und sollen bis 30.04.2026 durchgeführt werden. Insgesamt sind es 19 Sprengtage.
Im Vergütungsbereich sind 95 Sprengbohrlöcher angeordnet. Diese sind zu 33 Sprenggruppe mit je 2 bis 3 Bohrungen im Dreieck-Raster im Abstand von jeweils ca. 5 m zusammengefasst. Die Bohrtiefe richtet sich nach der Liegendgrenze der zu verdichtenden Schicht und beträgt bis zu 26 m. Die durchschnittliche Bohrtiefe beträgt ca. 14 m. Dazu werden insgesamt ca. 700 kg Sprengstoff zum Einsatz kommen.
Der Verdichtungserfolg wird durch einen abschließenden Verdichtungsnachweis überprüft. Vorgesehen sind 30 Drucksondierungen mit Tiefen bis ca. 25 m, frühestens einen Monat nach Abschluss der Sprengarbeiten.
Verantwortlich für die Maßnahme zeichnet die Firma Hagn Umwelttechnik GmbH. Finanziert wird sie über den § 2 des Verwaltungsabkommens Braunkohlesanierung.


