Meuselwitz. Seit März 2026 laufen Arbeiten zur Verwahrung einer Entwässerungsstrecke und eines Tagesbruchs in Bosengröba. Auf einer landwirtschaftlichen Fläche wurde im Oktober 2022 der LMBV ein Tagesbruch gemeldet. Mit einem Durchmesser von 1,20 Metern und einer Tiefe von etwa einem Meter war das kein ungewöhnliches Ereignis. Im Zuge der durchgeführten Auswertung wurde jedoch festgestellt, dass unter dem Tagesbruch eine alte Entwässerungsstrecke verläuft, diese wurde Ende 2025 erkundet und wird derzeit verwahrt. Die Arbeiten sollen voraussichtlich bis Ende Juni 2026 abgeschlossen sein.
Der Tagebau Ruppersdorf wurde 1957 stillgelegt und bis 1962 mit Abraum aus dem benachbarten Tagebau Haselbach verfüllt. An den Tagesbruch angrenzend ist im Risswerk eine unversetzte Strecke mit einer Gesamtlänge von circa 278 Metern ausgewiesen, die in etwa 12 Metern Tiefe verläuft. Die betroffene Entwässerungsstrecke umfasst Teile der 2. Sohle am südlichen Randbereich des ehemaligen Tagebaues „Marie III“ – Ruppersdorf, westlich des Weilers Bosengröba, zwischen Meuselwitz und dem Haselbacher See.
Mit sieben Versatzbohrungen wird die Strecke zuerst erkundet, anschließend aber direkt verfüllt und damit gesichert. Als Verfüllmaterial kommt dabei hydraulischer Füllbinder zum Einsatz. Die Bohrungen reichen in bis zu 16 Metern Tiefe. Da die betroffene Fläche als kampfmittelbelastet gilt, bedürfen alle Bohrungen einer vorherigen Kampfmittelfreigabe.
Bereits 2007 fanden Erkundungsbohrungen statt, in deren Ergebnis die Entwässerungsstrecken lufterfüllt angetroffen wurden. Die beiden Tagesöffnungen, ein Schacht und ein Stollenmundloch, konnten durch Schürfe im Jahr 2007 nicht nachgewiesen werden, sie wurden vermutlich von der Endböschung einer ehemaligen Sandgrube überkippt.
Für die Verfüllung des oberen Bereiches des Tagesbruches wird der obere Rand soweit aufgeschürft, bis standsichere Verfüllarbeiten möglich sind. Zur Verfüllung des Tagesbruchs wird Mutterboden verwendet.
Nach Abschluss der Versatzarbeiten sind drei Kontrollbohrungen in bis zu 16 Meter Tiefe durchzuführen. Diese dienen dem Nachweis der sachgemäßen Verfüllung der untertägigen Auffahrungen und der Risikoneubewertung.


