Landesverwaltungsamt Halle stellt ehemaliges Tagebaugelände „Zipsendorf Süd“ unter Naturschutz
Halle an der Saale. Ein früheres Braunkohlegebiet im Burgenlandkreis ist vorerst unter besonderen Schutz gestellt worden. Wie das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt mitteilte, wurde das rund 228 Hektar große Areal „Zipsendorf Süd“ östlich von Zeitz einstweilig als Naturschutzgebiet gesichert. Die entsprechende Verordnung gilt zunächst für zwei Jahre. Ein Restloch wird zum Rückzugsort für Tiere — nun soll das Gebiet besonders geschützt werden. Das Gewässer selbst ist etwa 104 Hektar groß.
Historie
Der Tagebau Zipsendorf Süd lag westlich von Meuselwitz. Bis 1952 befand er sich fast komplett auf dem Gebiet der preußischen Provinz Sachsen bzw. des Landes Sachsen-Anhalt. Nach der Bildung der Bezirke 1952 gehörte das Gebiet zum Bezirk Leipzig (Kreis Altenburg).
Der Tagebau Zipsendorf war ein aus den zwei Tagebauen Zipsendorf-West (1938–1952) und Zipsendorf-Süd (1948–1964) bestehender Tagebau des Mitteldeutschen Braunkohlereviers. Er diente zur Gewinnung von Braunkohle und lag im Meuselwitz-Altenburger Braunkohlerevier.
Nach der Stilllegung entstand das Restloch Zipsendorf auf einem Teil des Areals. Die ehemaligen Tagebaue Zipsendorf (Süd sowie West) befanden sich zwischen der Ortschaft Rehmsdorf der Gemeinde Elsteraue im Westen und den heute zu Meuselwitz gehörigen Ortsteilen Zipsendorf und Brossen im Osten.
LVwA sieht wichtigen Lebensraum für Wasservögel
Das Gebiet umfasst ein Gewässer, das vollständig von Wald umgeben ist. Seit dem Ende des Braunkohleabbaus im Jahr 1964 und der anschließenden Flutung habe sich dort ein ökologisch wertvoller Lebensraum entwickelt, so das Landesverwaltungsamt. Besonders für Wasservögel sei das Gebiet von regionaler und nationaler Bedeutung — etwa als Brut‑, Rast‑, Mauser- und Überwinterungsgebiet.
Hintergrund der Entscheidung sind Überlegungen zur künftigen Nutzung des Sees. Um mögliche Eingriffe frühzeitig zu verhindern, wurde das Gebiet vorsorglich unter Schutz gestellt. „Mit der einstweiligen Sicherstellung schaffen wir den notwendigen rechtlichen Schutz, um dieses außergewöhnlich wertvolle Gebiet vor einer kurzfristigen Inanspruchnahme zu bewahren“, erklärte der Präsident des Landesverwaltungsamtes, Thomas Pleye.
Abwägung zwischen Schutz und Nutzung
Die vorläufige Unterschutzstellung soll Gefährdungen wie bauliche Eingriffe oder Nutzungsänderungen abwenden. Zugleich betonte die Behörde, dass wirtschaftliche Entwicklungen nicht grundsätzlich ausgeschlossen seien. „Die befristete Sicherstellung gibt allen Beteiligten Planungssicherheit und ermöglicht einen sachgerechten, transparenten Entscheidungsprozess“, sagte Pleye.
Bestimmte Nutzungen bleiben weiterhin erlaubt. Dazu zählen etwa die ordnungsgemäße Forstwirtschaft, die naturverträgliche Jagd sowie die Berufs- und Angelfischerei, sofern sie dem Schutzzweck nicht widersprechen. Auch Maßnahmen zur Verkehrssicherung oder gesetzlich vorgeschriebene Eingriffe sind möglich. Die LMBV als Eigentümerin des Restloches hatte 2024 ein Bieterverfahren für eine Floating Solar-Anlage auf dem Gewässer gestartet.
Verordnung tritt Ende Mai 2026 in Kraft
Die Verordnung soll am 20. Mai im Amtsblatt des Landesverwaltungsamtes veröffentlicht werden und am darauffolgenden Tag in Kraft treten. Die entsprechende Verordnung auf Grundlage des § 22 Abs. 3 des Bundesnaturschutzgesetzes gilt zunächst für zwei Jahre. Auslöser für die einstweilige Sicherstellung war ein entsprechender Antrag des Burgenlandkreises. Hintergrund sind aktuelle Überlegungen zur zukünftigen Nutzung des Gewässers. Das Landesverwaltungsamt Sachsen‑Anhalt nimmt im Land Sachsen-Anhalt die Aufgaben der oberen Naturschutzbehörde wahr. (UST)
Quellen: PM des LVwA vom 30.04.2026; Wandlungen & Perspektiven Heft 16 der LMBV


