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Störmthaler Kanal - Gefahr in Verzug

Der künstliche Kanal im Kippengebiet zwischen Störmthaler und Markkleeberger See im Südraum von Leipzig ist aufgrund von Böschungsschäden und Rissbildungen nahe der Kanuparkschleuse seit März 2021 gesperrt. Auf Basis bergrechtlicher Anordnungen sind Maßnahmen zur Gefahrenabwehr notwendig.

Maßnahmen zur Gefahrenabwehr auf Anordnung des Sächsischen Oberbergamtes

Die Maß­nah­men zur Gefah­ren­ab­wehr aus dem Jahr 2021 sind nach wie vor wirk­sam. Auch das Schleu­sen­bau­werk ist gemäß dem regel­mä­ßi­gen Moni­to­ring lage­sta­bil. Jedoch erfor­dern zwi­schen­zeit­lich geän­der­te Rand­be­din­gun­gen (u. a. wei­te­rer Grund­was­ser­wie­der­an­stieg, fort­schrei­ten­de Kor­ro­si­on der Quer­bau­wer­ke) gemäß gut­ach­ter­li­cher Bewer­tung wei­te­re Siche­rungs­maß­nah­men zur Ver­min­de­rung bestehen­der Risi­ken. Denn die Gefah­ren­ab­wehr­maß­nah­men von 2021 haben die grund­le­gen­den Pro­ble­me im Sys­tem zwar abge­mil­dert, aber nicht beho­ben.

Erneute Wegesperrung ab 11. August 2025

Am Störm­tha­ler Kanal und am Schleu­sen­bau­werk wer­den Sofort­maß­nah­men zur Redu­zie­rung der Risi­ko- und Gefah­ren­la­ge durch­ge­führt. Auf Anord­nung des Säch­si­schen Ober­berg­am­tes (OBA) vom 24.03.2025 sind ers­te Maß­nah­men zur Gefah­ren­ab­wehr unver­züg­lich umzu­setz­ten. Das umfasst die Her­stel­lung eines Stütz­kör­pers am obe­ren Quer­bau­werk in Ver­bin­dung mit Ent­span­nungs­boh­run­gen zum schnel­len Abbau der Poren­was­se­rü­ber­drü­cke. Par­al­lel dazu wird im Kanal­ab­schnitt unter der Auto­bahn­brü­cke der A38 ein Stütz­kör­per her­ge­stellt. 

Im Zuge die­ser Bau­maß­nah­men müs­sen ab 11. August 2025 die Wege ent­lang des Störm­tha­ler Kanals erneut gesperrt wer­den, beid­sei­tig des Kanals und min­des­tens bis Ende 2025. Dies ist auf­grund des umfang­rei­chen LKW-Ver­keh­res auf die­sen Wegen not­wen­dig. Die Umlei­tun­gen zum Berg­bau-Tech­nik-Park und in Rich­tung Gül­den­gos­sa wer­den wie­der aus­ge­schil­dert und aus­ge­wie­sen.

Stabilisierung und Sicherung — was bis Ende 2025 geschieht

Am obe­ren Quer­bau­werk (zwi­schen Schleu­se und Störm­tha­ler See) wird hin­ter der bestehen­den Spund­wand ein Stütz­kör­per aus Kies und Schot­ter auf­ge­schüt­tet und mit Was­ser­bau­stei­nen ange­stützt. In die­sen Stütz­kör­per wer­den senk­recht 15 Ent­span­nungs­boh­run­gen her­ge­stellt, das sind Säu­len aus gro­bem Kies. Soll­te im Ver­sa­gens­fall der Störm­tha­ler Kanal leer­lau­fen, wür­de sich auf dem obe­ren Quer­bau­werk ein hoher Poren­was­se­rü­ber­druck auf­bau­en, weil der Was­ser­stand im Störm­tha­ler See unver­än­dert bleibt. Die Ent­span­nungs­boh­run­gen die­nen dazu, dass die­ser Druck schnell und gezielt abge­baut wer­den kann.

Auch die Her­stel­lung eines Stütz­kör­pers im Bereich der Bun­des­au­to­bahn 38 dient dem Schutz von Leben, Gesund­heit und Sach­gü­tern Beschäf­tig­ter oder Drit­ter gemäß der Anord­nung des OBA. Hier wird der Stütz­kör­per aus Kies in Ver­bin­dung mit Beton-LEGO-Stei­nen errich­tet. Die­ser erhöht den Druck auf den Boden des Kanals und dient der Sta­bi­li­sie­rung der Böschun­gen im oben beschrie­be­nen Ver­sa­gens­fall. Der Stütz­kör­per wird auf einer Län­ge von rund 70 Metern die gesam­te Kanal­brei­te aus­fül­len. Um den Was­ser­durch­fluss zu gewähr­leis­ten wird der Stütz­kör­pers am Grund des Kanals mit Rohr­lei­tun­gen durch­zo­gen.

Par­al­lel zu den Bau­maß­nah­men wer­den das Schleu­sen­bau­werk und die Auto­bahn­brü­cke mess­tech­nisch über­wacht. Es erfol­gen Set­zungs- und Schwin­gungs­mes­sun­gen. Dar­über hin­aus wird eine umfang­rei­che Beweis­si­che­rung der Bau­wer­ke und angren­zen­den Berei­che durch­ge­führt.

Par­al­lel läuft die Arbeit an der Mach­bar­keits­stu­die wei­ter. Sie soll dar­stel­len, ob und mit wel­chem Auf­wand der Störm­tha­ler Kanal und die Schleu­se saniert wer­den kön­nen, mit dem Ziel die Schiff­bar­keit wie­der­her­zu­stel­len. Die Ergeb­nis­se wer­den im 1. Halb­jahr 2026 vor­lie­gen.

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Mehr Infor­ma­tio­nen

Geländeerhöhung und Verlängerung der Heberleitung sind abgeschlossen

Zur Siche­rung des Störm­tha­ler Kanals erfolg­ten Anfang 2025 Bau­ar­bei­ten zur Wege- und Gelän­de­er­hö­hung sowie zur Ver­län­ge­rung der Heber­lei­tung. Bei­de Maß­nah­men bil­den die Vor­aus­set­zung dafür, den Was­ser­spie­gel im unte­ren Vor­ha­fen um etwa 50 Zen­ti­me­ter anzu­he­ben und im obe­ren Vor­ha­fen um etwa 40 Zen­ti­me­ter abzu­sen­ken. Nach­dem die Bau­aus­füh­rung fach­lich geprüft wur­de, wird die­se Anpas­sung des Was­ser­stan­des vor­aus­sicht­lich im August 2025 umge­setzt. Die Anglei­chung des Was­ser­stan­des vor und hin­ter der Schleu­se soll das hydrau­li­sche Gefäl­le und damit die Gefahr der Umspü­lung der Schleu­se redu­zie­ren. 

Was wurde bereits getan?

Der Störm­tha­ler Kanal mit Schleu­se im Bereich der Kip­pe Espen­hain wur­de 2013 frei­ge­ge­ben und ver­bin­det den Störm­tha­ler mit dem Mark­klee­ber­ger See. Die Seen ent­stan­den durch Flu­tung der Rest­lö­cher des Braun­koh­len­ta­ge­baus Espen­hain, des­sen Abschluss­be­triebs­plan die LMBV umsetzt. Im Rah­men des regel­mä­ßi­gen Moni­to­rings wur­den sechs Jah­re nach Inbe­trieb­nah­me der Schleu­se Ver­än­de­run­gen an der Böschung fest­ge­stellt und auch von exter­nen Sach­ver­stän­di­gen für Geo­tech­nik bewer­tet. Im März 2021 zeig­te die LMBV die Gefähr­dung gemäß Bun­des­berg­ge­setz (§74 Abs. 3 BBergG) dem Säch­si­schen Ober­berg­amt an. Der Störm­tha­ler Kanal sowie die bei­den Seen muss­ten in Abstim­mung mit den betei­lig­ten Behör­den und anlie­gen­den Gemein­den gesperrt wer­den. 

Zur Gefah­ren­ab­wehr wur­den 2021 zwei Quer­bau­wer­ke ober- und unter­halb des Schleu­sen­bau­werks errich­tet um einem mög­li­chen hydrau­li­schen Ver­sa­gen ent­ge­gen­zu­wir­ken. Es bestand die Gefahr, dass die Schleu­se in ihrer Stand­si­cher­heit beein­träch­tigt wird und das Was­ser unkon­trol­liert aus dem vier Meter höher lie­gen­dem Störm­tha­ler in den Mark­klee­ber­ger See abfließt und eine Flä­che bis weit über Mark­klee­berg hin­aus über­schwemmt. Die dama­li­ge Gefah­ren­la­ge wur­de auf­grund der Bewer­tung von zwei Sach­ver­stän­di­gen für Geo­tech­nik ein­ge­schätzt. Nach­dem kurz­fris­ti­ge Siche­rungs­maß­nah­men umge­setzt wor­den waren, konn­ten die Seen Im Juni 2021 wie­der zur Nut­zung frei­ge­ge­ben wer­den.

Grafik Kanuparkschleuse 20211210a final
Quer­schnitt durch den Störm­tha­ler Kanal mit errich­te­ten Quer­bau­wer­ken

Es wur­de eine Arbeits­grup­pe Störm­tha­ler Kanal gegrün­det, der neben der LMBV u.a. das Säch­si­sche Ober­berg­amt (OBA), die Lan­des­di­rek­ti­on Leip­zig (LDS), der Regio­na­le Pla­nungs­ver­band Leip­zig-West­sach­sen (RPV), das Land­rats­amt des Land­krei­ses Leip­zig, die Stadt Mark­klee­berg und die Gemein­de Groß­pös­na ange­hö­ren. Die­se Grup­pe wird regel­mä­ßig über den aktu­el­len Sach­stand infor­miert und bespricht die nächs­ten Schrit­te.

In Abstim­mung mit die­sem Gre­mi­um gab die LMBV ein Gut­ach­ten zur Ursa­chen­er­mitt­lung in Auf­trag. Das Gut­ach­t­er­team, bestehend aus der KREBS+KIEFER Inge­nieu­re GmbH und der Tech­ni­schen Hoch­schu­le Nürn­berg, Insti­tut für Was­ser­bau und Was­ser­wirt­schaft, stell­te sei­nen Bericht zu den „Ursa­chen der fest­ge­stell­ten Defi­zi­te im Bereich des Störm­tha­ler Kanals und des Kom­pakt­bau­wer­kes zwi­schen Störm­tha­ler und Mark­klee­ber­ger See“ am 12. Okto­ber 2023 vor. Über die Haupt­scha­dens­ur­sa­chen und die Zusam­men­fas­sung des Gut­ach­tens wur­de durch die LMBV berich­tet.

Nach­dem der Ursa­chen­be­richt im Okto­ber 2023 vor­lag, wur­de in der Arbeits­grup­pe Störm­tha­ler Kanal die Auf­ga­ben­stel­lung einer Mach­bar­keits­stu­die erar­bei­tet und durch die LMBV beauf­tragt. Die Stu­die soll dar­stel­len, ob und mit wel­chem Auf­wand der Störm­tha­ler Kanal und die Schleu­se saniert wer­den kön­nen, mit dem Ziel die Schiff­bar­keit wie­der­her­zu­stel­len. Den Zuschlag erhielt eben­falls KREBS+KIEFER Inge­nieu­re GmbH. Die Ergeb­nis­se der Mach­bar­keits­stu­die wer­den im 1. Halb­jahr 2026 vor­lie­gen.

Die geplanten Maßnahmen in 2025 im Detail — Gefahr im Verzug

Ers­te Siche­rungs- und Bau­maß­nah­men, die in 2025 umge­setzt wer­den, umfas­sen die Ver­le­gung der Heber­lei­tung in den Störm­tha­ler See sowie eine Wege- und Gelän­de­er­hö­hung im Bereich des unte­ren Vor­ha­fens, also zwi­schen unte­rem Quer­bau­werk und Schleu­se.

Die Heber­lei­tung ist eine Rohr­lei­tung, die das über­schüs­si­ge Was­ser aus dem höher gele­ge­nen Störm­tha­ler in den Mark­klee­ber­ger See ablei­tet. Die­se Funk­ti­on hat­te ursprüng­lich der Störm­tha­ler Kanal in Kom­bi­na­ti­on mit der Schleu­se als Absperr­bau­werk erfüllt. Mit dem Umbau der Heber­lei­tung wird der was­ser­wirt­schaft­li­cher Betrieb nun opti­miert. Die Was­ser­ent­nah­me erfolgt künf­tig nicht mehr aus dem obe­ren Vor­ha­fen, son­dern direkt aus dem Störm­tha­ler See. Damit wird der obe­re Vor­ha­fen (Bereich zwi­schen Schleu­se und obe­rem Quer­bau­werk) aus dem Sys­tem der Was­se­rü­ber­lei­tung ent­kop­pelt und der Störm­tha­ler Kanal im Regel­be­trieb nicht mehr zur Was­se­rü­ber­lei­tung benö­tigt.

Die Wege- und Gelän­de­er­hö­hung betrifft nur den öst­li­chen Bereich zwi­schen unte­rem Quer­bau­werk und Schleu­se. Die für Besu­cher der Seen nutz­ba­ren Wege beid­seits des unte­ren Vor­ha­fens wur­den bereits im Zuge der Gefah­ren­ab­wehr­maß­nah­me 2021 umver­legt. Seit Anfang 2025 wird das Gelän­de erhöht, damit anschlie­ßend der Was­ser­stand im unte­ren Vor­ha­fen ange­ho­ben wer­den kann. Der erhöh­te Was­ser­stand bewirkt, dass die Was­ser­spie­gel­dif­fe­renz an der Schleu­se ver­rin­gert wird.

Nach Bewer­tung der beauf­trag­ten Gut­ach­ter und der LMBV wur­de die aktu­el­len Risi­ko-Gefah­ren­la­ge so ein­ge­schätzt, dass wei­te­re Maß­nah­men zur Gewähr­leis­tung der öffent­li­chen Sicher­heit not­wen­dig sind. Die­se Beur­tei­lung wur­de dem Säch­si­schen Ober­berg­amt über­ge­ben und vor­ge­stellt. Im Ergeb­nis setzt die LMBV auf Anord­nung des Säch­si­schen Ober­berg­am­tes wei­te­re, kurz- und lang­fris­ti­ge Siche­rungs­maß­nah­men um. So wer­den 2025 im Kanal­be­reich der Auto­bahn­brü­cke und am obe­ren Quer­bau­werk Stütz­kör­per und Auf­last­fil­ter auf­ge­baut, u. a. mit soge­nann­ten LEGO-Beton­sys­tem­stei­nen. In Ver­bin­dung damit erfol­gen Ent­span­nungs­boh­run­gen am Obe­ren Quer­bau­werk und die Her­stel­lung von Drä­na­ge­grä­ben in den Böschun­gen am Unte­ren Vor­ha­fen. Damit soll der Poren­was­se­rü­ber­druck in den angren­zen­den Böschun­gen und unter der Kanal­soh­le abge­mil­dert wer­den.

Län­ger­fris­tig ist eine red­un­dan­te Absper­rung am obe­ren und unte­ren Quer­bau­werk vor­ge­se­hen, vor­aus­sicht­lich als Bohr­pfahl­wand. Hin­ter­grund sind Kor­ro­si­ons­schä­den an den ver­bau­ten Spund­wän­den der zwei Quer­bau­wer­ke. Die Lebens­dau­er der Bau­tei­le ist begrenzt. Direkt im Bereich der Auto­bahn­brü­cke der A 38 sind eben­falls Maß­nah­men geplant

Räumliche Einordnung der Komplexmaßnahme

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Mehr Infor­ma­tio­nen

Häufig gestellte Fragen zu den Sicherungsarbeiten am Störmthaler Kanal

1. Füh­ren die Bau­maß­nah­men zu Ein­schrän­kun­gen für Wan­de­rer und Rad­fah­rer?

Wäh­rend der Arbei­ten zum Umbau der Heber­lei­tung im Früh­jahr 2025 müs­sen die Rad­we­ge, auf der west­li­chen Sei­te für einen Zeit­raum von vier Wochen gesperrt wer­den.

Die Siche­rungs­maß­nah­men an der Schleu­se und den Quer­bau­wer­ken erfor­dern eben­falls eine zeit­wei­se Sper­rung der Wege am Störm­tha­ler Kanal, vor­aus­sicht­lich aber erst nach der Som­mer­sai­son. Wann es zu den Ein­schrän­kun­gen kommt steht noch nicht fest. Die LMBV wird dies recht­zei­tig auf der Web­sei­te kom­mu­ni­zie­ren.

2. War­um kann man den Störm­tha­ler See nicht um vier Meter absen­ken, damit wird kei­ne Schleu­se benö­tigt?

Ein Absen­ken des Störm­tha­ler Sees ist aus ver­schie­de­nen Grün­den nicht mög­lich. Die Böschun­gen sind ent­spre­chend des geplan­ten End­was­ser­stan­des saniert, so dass sie den Wel­len­schlag auf­neh­men und stand­si­cher sind. Jah­res­zeit­li­che Schwan­kun­gen des Was­ser­spie­gels sind dabei selbst­ver­ständ­lich berück­sich­tigt, der Was­ser­spie­gel kann etwa einen Meter nach oben und unten schwan­ken, ohne dass dies einen Ein­fluss auf die Stand­si­cher­heit hat. Wird der Was­ser­spie­gel um vier Meter gesenkt, sind die Böschun­gen – also die Ufer­li­nie – nicht dar­auf aus­ge­legt, so dass das Ufer unter­spült wird und die ober­halb lie­gen­de Böschung samt Wegen, Stra­ßen, Gebäu­den etc. abrut­schen könn­te. Ein Höhen­un­ter­schied von vier Metern wäre eine erheb­li­che Ver­än­de­rung und wür­de Siche­rungs­maß­nah­men mit Ein­fluss auf die eta­blier­ten Nut­zun­gen um den gesam­ten See erfor­dern. Nahe­zu sämt­li­che Ein­rich­tun­gen, wie Lagovi­da, Steg­an­la­gen, Strän­de u. ä., wären dann nicht mehr nutz­bar.
Der Mark­klee­ber­ger und der Störm­tha­ler See sind zwar bei­de aus dem ehe­ma­li­gen Tage­bau Espen­hain ent­stan­den. Nur weil es ein Tage­bau ist, umfasst die­ser den­noch unter­schied­li­che Gelän­de­hö­hen, im Osten beim Orts­teil Störm­thal ca. +150 m NHN, im Wes­ten am Aus­lauf­bau­werk zur Klei­nen Plei­ße +114 m NHN. Aus die­sem Grund wur­de der Damm auf­ge­schüt­tet, der zum einen bei­de Seen von­ein­an­der trennt und zum ande­ren die Tras­se der A38 beher­bergt. Die See­spie­gel­hö­hen der Teil­seen ori­en­tie­ren sich auch an vor­berg­bau­li­chen Grund­was­ser­stän­den.

3. Was bedeu­tet der “Not­fall­plan” der LMBV?

Im Zusam­men­hang mit den ver­än­der­ten Rah­men­be­din­gun­gen wur­de die Risi­ko-Gefah­ren­la­ge am Kom­pakt­bau­werk und am Störm­tha­ler Kanal Ende 2024 durch einen Sach­ver­stän­di­gen für Geo­tech­nik erneut bewer­tet. Bei einem Sze­na­rio des Ver­sa­gens der Lage­sta­bi­li­tät des Kom­pakt­bau­wer­kes bzw. beim Ver­sa­gen der Absperr­funk­ti­on im Kanal durch Ingang-Kom­men einer Unter- und Umspü­lung kön­nen kri­ti­schen Situa­tio­nen an Bau­wer­ken und ein unzu­läs­si­ger See­spie­gel­an­stieg im Mark­klee­ber­ger See nicht aus­ge­schlos­sen wer­den. Dafür besteht jedoch aus der­zei­ti­ger Sicht nur eine gerin­ge Ent­ritts­wahr­schein­lich­keit. Um für einen sol­chen Gefah­ren­fall den­noch gewapp­net zu sein, hat die LMBV einen „Not­fall­plan, d.h. einen Moni­to­ring- und Mel­de­plan“ erar­bei­tet.

Am 20.05.2025 wur­de die­ser „Not­fall­plan“ der LMBV mit mög­li­chen Sze­na­ri­en den zustän­di­gen Behör­den vor­ge­stellt und ent­spre­chen­de Unter­la­gen über­ge­ben. Die Stadt Mark­klee­berg hat dar­aus abge­lei­tet als ver­ant­wort­li­che loka­le Kata­stro­phen­schutz­be­hör­de ihre Umset­zung auf der Web­site der Kom­mu­ne ver­öf­fent­licht. Die­se sind – ana­log  z. B. zu Hoch­was­ser­er­eig­nis­sen – von den Bür­gern im Ereig­nis­fall zur Kennt­nis zu neh­men und zu beach­ten.

4. Was pas­siert ab August 2025 am Kanal?

Im Kanal­be­reich der Auto­bahn­brü­cke und am obe­ren Quer­bau­werk wer­den Stütz­kör­per und Auf­last­fil­ter auf­ge­baut, u. a. mit soge­nann­ten LEGO-Beton­sys­tem­stei­nen. In Ver­bin­dung damit erfol­gen zusätz­lich Ent­span­nungs­boh­run­gen am Obe­ren Quer­bau­werk und das Her­stel­len von Drä­na­ge­grä­ben in den Böschun­gen am Unte­ren Vor­ha­fen. Damit soll der Poren­was­se­rü­ber­druck in den angren­zen­den Böschun­gen und unter der Kanal­soh­le abge­mil­dert wer­den.

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