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Störmthaler Kanal - Gefahr in Verzug

Der künstliche Kanal im Kippengebiet zwischen Störmthaler und Markkleeberger See im Südraum von Leipzig ist aufgrund von Böschungsschäden und Rissbildungen nahe der Kanuparkschleuse seit März 2021 gesperrt. Auf Basis bergrechtlicher Anordnungen sind Maßnahmen zur Gefahrenabwehr notwendig.

Maßnahmen zur Gefahrenabwehr — Erweiterung der Stützkörper im Oberwasser

Im Zuge des regel­mä­ßi­gen Moni­to­rings am Störm­tha­ler Kanal hat Anfang Novem­ber 2025 ein über­höh­ter Mess­wert die LMBV dazu ver­an­lasst, vor­sorg­lich wei­te­re Siche­rungs­maß­nah­men zu ergrei­fen. Die bereits bestehen­den Stütz­kör­per am obe­ren Absperr­bau­werk (Sei­te Störm­tha­ler See) sowie unter der Auto­bahn­brü­cke der A38 wer­den erwei­tert (sie­he auch Pres­se­mit­tei­lung vom 25.11.2025). Zudem soll die Errich­tung der Dicht­wand beim obe­ren Quer­bau­werk beschleu­nigt wer­den.  

Bereits Ende 2024 hat­te geän­der­te Rand­be­din­gun­gen (u. a. wei­te­rer Grund­was­ser­wie­der­an­stieg, fort­schrei­ten­de Kor­ro­si­on der Quer­bau­wer­ke) gemäß gut­ach­ter­li­cher Bewer­tung wei­te­re Siche­rungs­maß­nah­men zur Ver­min­de­rung bestehen­der Risi­ken erfor­dert. Des­halb hat­te das Säch­si­sche Ober­berg­amt im März 2025 eine Anord­nung erlas­sen, ers­te Maß­nah­men zur Gefah­ren­ab­wehr unver­züg­lich umzu­setz­ten. Denn die Gefah­ren­ab­wehr­maß­nah­men von 2021 haben die grund­le­gen­den Pro­ble­me im Sys­tem zwar abge­mil­dert, aber nicht beho­ben (sie­he auch Pres­se­mit­tei­lung vom 26.02.2025).

Wegesperrung bis Ende 2025

Auf Anord­nung des Säch­si­schen Ober­berg­am­tes (OBA) vom 24.03.2025 wer­den seit August 2025 Sofort­maß­nah­men zur Redu­zie­rung der Risi­ko- und Gefah­ren­la­ge am Störm­tha­ler Kanal und am Schleu­sen­bau­werk durch­ge­führt.

Im Zuge die­ser Bau­maß­nah­men müs­sen die Wege ent­lang des Störm­tha­ler Kanals gesperrt wer­den, beid­sei­tig des Kanals und min­des­tens bis Ende 2025. Dies ist auf­grund des umfang­rei­chen LKW-Ver­keh­res auf die­sen Wegen not­wen­dig. Die Umlei­tun­gen zum Berg­bau-Tech­nik-Park und in Rich­tung Gül­den­gos­sa sind aus­ge­schil­dert. Info­ta­feln mit einem Lage­plan erleich­tern die Ori­en­tie­rung.

Tafel Wegesperung

Stabilisierung und Sicherung — was bis Ende 2025 geschieht

Die aktu­el­len Siche­rungs­maß­nah­men die­nen dem Schutz von Leben, Gesund­heit und Sach­gü­tern Beschäf­tig­ter oder Drit­ter gemäß der Anord­nung des OBA. Sie umfas­sen vor­erst zwei Maß­nah­men:  Die Her­stel­lung eines Stütz­kör­pers am obe­ren Quer­bau­werk in Ver­bin­dung mit Ent­span­nungs­boh­run­gen zum schnel­len Abbau der Poren­was­se­rü­ber­drü­cke. Zudem wird als zwei­tes im Kanal­ab­schnitt unter der Auto­bahn­brü­cke der A38 ein Stütz­kör­per her­ge­stellt. 

Am obe­ren Quer­bau­werk (zwi­schen Schleu­se und Störm­tha­ler See) wird hin­ter der bestehen­den Spund­wand ein Stütz­kör­per aus Kies und Schot­ter auf­ge­schüt­tet und mit Was­ser­bau­stei­nen ange­stützt. In die­sen Stütz­kör­per wer­den senk­recht 15 Ent­span­nungs­boh­run­gen her­ge­stellt, das sind Säu­len aus gro­bem Kies. Soll­te im Ver­sa­gens­fall der Störm­tha­ler Kanal leer­lau­fen, wür­de sich auf dem obe­ren Quer­bau­werk ein hoher Poren­was­se­rü­ber­druck auf­bau­en. Denn der Was­ser­stand im Störm­tha­ler See bleibt unver­än­dert und drückt auf das Absperr­bau­werk. Die Ent­span­nungs­boh­run­gen die­nen dazu, dass die­ser Druck schnell und gezielt abge­baut wer­den kann.

Im Bereich der Bun­des­au­to­bahn 38 wird ein Auf­last­fil­ter ein­ge­bracht, um den Kanal und die Brü­cken­pfei­ler zu schüt­zen. Hier wird der Stütz­kör­per aus Kies in Ver­bin­dung mit Beton-LEGO-Stei­nen errich­tet. Die­ser erhöht den Druck auf den Boden des Kanals und dient der Sta­bi­li­sie­rung der Böschun­gen im oben beschrie­be­nen Ver­sa­gens­fall. Der Stütz­kör­per wird auf einer Län­ge von rund 70 Metern die gesam­te Kanal­brei­te aus­fül­len. Um den Was­ser­durch­fluss zu gewähr­leis­ten wird der Stütz­kör­pers am Grund des Kanals mit Rohr­lei­tun­gen durch­zo­gen.

Par­al­lel zu den Bau­maß­nah­men wer­den das Schleu­sen­bau­werk und die Auto­bahn­brü­cke mess­tech­nisch über­wacht. Es erfol­gen Set­zungs- und Schwin­gungs­mes­sun­gen. Dar­über hin­aus wird eine umfang­rei­che Beweis­si­che­rung der Bau­wer­ke und angren­zen­den Berei­che durch­ge­führt.

Par­al­lel läuft die Arbeit an der Mach­bar­keits­stu­die wei­ter. Sie soll dar­stel­len, ob und mit wel­chem Auf­wand der Störm­tha­ler Kanal und die Schleu­se saniert wer­den kön­nen, mit dem Ziel die Schiff­bar­keit wie­der­her­zu­stel­len. Die Ergeb­nis­se wer­den im 1. Halb­jahr 2026 vor­lie­gen.

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Mehr Infor­ma­tio­nen

Hintergrund — Was wurde bereits getan?

Der Störm­tha­ler Kanal mit Schleu­se im Bereich der Kip­pe Espen­hain wur­de 2013 frei­ge­ge­ben und ver­bin­det den Störm­tha­ler mit dem Mark­klee­ber­ger See. Die Seen ent­stan­den durch Flu­tung der Rest­lö­cher des Braun­koh­len­ta­ge­baus Espen­hain, des­sen Abschluss­be­triebs­plan die LMBV umsetzt.

Im Rah­men des regel­mä­ßi­gen Moni­to­rings wur­de 2019 ein Was­ser­aus­tritt mit Aus­spü­lung von Mate­ri­al an der Böschung fest­ge­stellt und auch von exter­nen Sach­ver­stän­di­gen für Geo­tech­nik bewer­tet. Im März 2021 zeig­te die LMBV die Gefähr­dung gemäß Bun­des­berg­ge­setz (§74 Abs. 3 BBergG) dem Säch­si­schen Ober­berg­amt an. Der Störm­tha­ler Kanal sowie die bei­den Seen muss­ten in Abstim­mung mit den betei­lig­ten Behör­den und anlie­gen­den Gemein­den gesperrt wer­den. 

Zur Gefah­ren­ab­wehr wur­den 2021 zwei Quer­bau­wer­ke ober- und unter­halb des Schleu­sen­bau­werks errich­tet um einem mög­li­chen hydrau­li­schen Ver­sa­gen ent­ge­gen­zu­wir­ken. Es bestand die Gefahr, dass die Schleu­se in ihrer Stand­si­cher­heit beein­träch­tigt wird und das Was­ser unkon­trol­liert aus dem vier Meter höher lie­gen­dem Störm­tha­ler in den Mark­klee­ber­ger See abfließt und eine Flä­che bis weit über Mark­klee­berg hin­aus über­schwemmt. Die dama­li­ge Gefah­ren­la­ge wur­de auf­grund der Bewer­tung von zwei Sach­ver­stän­di­gen für Geo­tech­nik ein­ge­schätzt. Nach­dem kurz­fris­ti­ge Siche­rungs­maß­nah­men umge­setzt wor­den waren, konn­ten die Seen Im Juni 2021 wie­der zur Nut­zung frei­ge­ge­ben wer­den.

Grafik Kanuparkschleuse 20211210a final
Quer­schnitt durch den Störm­tha­ler Kanal mit errich­te­ten Quer­bau­wer­ken

Es wur­de eine Arbeits­grup­pe Störm­tha­ler Kanal gegrün­det, der neben der LMBV u.a. das Säch­si­sche Ober­berg­amt (OBA), die Lan­des­di­rek­ti­on Leip­zig (LDS), der Regio­na­le Pla­nungs­ver­band Leip­zig-West­sach­sen (RPV), das Land­rats­amt des Land­krei­ses Leip­zig, die Stadt Mark­klee­berg und die Gemein­de Groß­pös­na ange­hö­ren. Die­se Grup­pe wird regel­mä­ßig über den aktu­el­len Sach­stand infor­miert und bespricht die nächs­ten Schrit­te.

In Abstim­mung mit die­sem Gre­mi­um gab die LMBV ein Gut­ach­ten zur Ursa­chen­er­mitt­lung in Auf­trag. Das Gut­ach­t­er­team, bestehend aus der KREBS+KIEFER Inge­nieu­re GmbH und der Tech­ni­schen Hoch­schu­le Nürn­berg, Insti­tut für Was­ser­bau und Was­ser­wirt­schaft, stell­te sei­nen Bericht zu den „Ursa­chen der fest­ge­stell­ten Defi­zi­te im Bereich des Störm­tha­ler Kanals und des Kom­pakt­bau­wer­kes zwi­schen Störm­tha­ler und Mark­klee­ber­ger See“ am 12. Okto­ber 2023 vor. Über die Haupt­scha­dens­ur­sa­chen und die Zusam­men­fas­sung des Gut­ach­tens wur­de durch die LMBV berich­tet.

Nach­dem der Ursa­chen­be­richt im Okto­ber 2023 vor­lag, wur­de in der Arbeits­grup­pe Störm­tha­ler Kanal die Auf­ga­ben­stel­lung einer Mach­bar­keits­stu­die erar­bei­tet und durch die LMBV beauf­tragt. Die Stu­die soll dar­stel­len, ob und mit wel­chem Auf­wand der Störm­tha­ler Kanal und die Schleu­se saniert wer­den kön­nen, mit dem Ziel die Schiff­bar­keit wie­der­her­zu­stel­len. Den Zuschlag erhielt eben­falls KREBS+KIEFER Inge­nieu­re GmbH. Die Ergeb­nis­se der Mach­bar­keits­stu­die wer­den im 1. Halb­jahr 2026 vor­lie­gen.

Räumliche Einordnung der Komplexmaßnahme

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Häufig gestellte Fragen zu den Sicherungsarbeiten am Störmthaler Kanal

1. Füh­ren die Bau­maß­nah­men zu Ein­schrän­kun­gen für Wan­de­rer und Rad­fah­rer?

Wäh­rend der Arbei­ten zum Umbau der Heber­lei­tung im Früh­jahr 2025 müs­sen die Rad­we­ge, auf der west­li­chen Sei­te für einen Zeit­raum von vier Wochen gesperrt wer­den.

Die Siche­rungs­maß­nah­men an der Schleu­se und den Quer­bau­wer­ken erfor­dern eben­falls eine zeit­wei­se Sper­rung der Wege am Störm­tha­ler Kanal, vor­aus­sicht­lich aber erst nach der Som­mer­sai­son. Wann es zu den Ein­schrän­kun­gen kommt steht noch nicht fest. Die LMBV wird dies recht­zei­tig auf der Web­sei­te kom­mu­ni­zie­ren.

2. War­um kann man den Störm­tha­ler See nicht um vier Meter absen­ken, damit wird kei­ne Schleu­se benö­tigt?

Ein Absen­ken des Störm­tha­ler Sees ist aus ver­schie­de­nen Grün­den nicht mög­lich. Die Böschun­gen sind ent­spre­chend des geplan­ten End­was­ser­stan­des saniert, so dass sie den Wel­len­schlag auf­neh­men und stand­si­cher sind. Jah­res­zeit­li­che Schwan­kun­gen des Was­ser­spie­gels sind dabei selbst­ver­ständ­lich berück­sich­tigt, der Was­ser­spie­gel kann etwa einen Meter nach oben und unten schwan­ken, ohne dass dies einen Ein­fluss auf die Stand­si­cher­heit hat. Wird der Was­ser­spie­gel um vier Meter gesenkt, sind die Böschun­gen – also die Ufer­li­nie – nicht dar­auf aus­ge­legt, so dass das Ufer unter­spült wird und die ober­halb lie­gen­de Böschung samt Wegen, Stra­ßen, Gebäu­den etc. abrut­schen könn­te. Ein Höhen­un­ter­schied von vier Metern wäre eine erheb­li­che Ver­än­de­rung und wür­de Siche­rungs­maß­nah­men mit Ein­fluss auf die eta­blier­ten Nut­zun­gen um den gesam­ten See erfor­dern. Nahe­zu sämt­li­che Ein­rich­tun­gen, wie Lagovi­da, Steg­an­la­gen, Strän­de u. ä., wären dann nicht mehr nutz­bar.
Der Mark­klee­ber­ger und der Störm­tha­ler See sind zwar bei­de aus dem ehe­ma­li­gen Tage­bau Espen­hain ent­stan­den. Nur weil es ein Tage­bau ist, umfasst die­ser den­noch unter­schied­li­che Gelän­de­hö­hen, im Osten beim Orts­teil Störm­thal ca. +150 m NHN, im Wes­ten am Aus­lauf­bau­werk zur Klei­nen Plei­ße +114 m NHN. Aus die­sem Grund wur­de der Damm auf­ge­schüt­tet, der zum einen bei­de Seen von­ein­an­der trennt und zum ande­ren die Tras­se der A38 beher­bergt. Die See­spie­gel­hö­hen der Teil­seen ori­en­tie­ren sich auch an vor­berg­bau­li­chen Grund­was­ser­stän­den.

3. Was bedeu­tet der “Not­fall­plan” der LMBV?

Im Zusam­men­hang mit den ver­än­der­ten Rah­men­be­din­gun­gen wur­de die Risi­ko-Gefah­ren­la­ge am Kom­pakt­bau­werk und am Störm­tha­ler Kanal Ende 2024 durch einen Sach­ver­stän­di­gen für Geo­tech­nik erneut bewer­tet. Bei einem Sze­na­rio des Ver­sa­gens der Lage­sta­bi­li­tät des Kom­pakt­bau­wer­kes bzw. beim Ver­sa­gen der Absperr­funk­ti­on im Kanal durch Ingang-Kom­men einer Unter- und Umspü­lung kön­nen kri­ti­schen Situa­tio­nen an Bau­wer­ken und ein unzu­läs­si­ger See­spie­gel­an­stieg im Mark­klee­ber­ger See nicht aus­ge­schlos­sen wer­den. Dafür besteht jedoch aus der­zei­ti­ger Sicht nur eine gerin­ge Ent­ritts­wahr­schein­lich­keit. Um für einen sol­chen Gefah­ren­fall den­noch gewapp­net zu sein, hat die LMBV einen „Not­fall­plan, d.h. einen Moni­to­ring- und Mel­de­plan“ erar­bei­tet.

Am 20.05.2025 wur­de die­ser „Not­fall­plan“ der LMBV mit mög­li­chen Sze­na­ri­en den zustän­di­gen Behör­den vor­ge­stellt und ent­spre­chen­de Unter­la­gen über­ge­ben. Die Stadt Mark­klee­berg hat dar­aus abge­lei­tet als ver­ant­wort­li­che loka­le Kata­stro­phen­schutz­be­hör­de ihre Umset­zung auf der Web­site der Kom­mu­ne ver­öf­fent­licht. Die­se sind – ana­log  z. B. zu Hoch­was­ser­er­eig­nis­sen – von den Bür­gern im Ereig­nis­fall zur Kennt­nis zu neh­men und zu beach­ten.

4. Was pas­siert ab August 2025 am Kanal?

Im Kanal­be­reich der Auto­bahn­brü­cke und am obe­ren Quer­bau­werk wer­den Stütz­kör­per und Auf­last­fil­ter auf­ge­baut, u. a. mit soge­nann­ten LEGO-Beton­sys­tem­stei­nen. In Ver­bin­dung damit erfol­gen zusätz­lich Ent­span­nungs­boh­run­gen am Obe­ren Quer­bau­werk und das Her­stel­len von Drä­na­ge­grä­ben in den Böschun­gen am Unte­ren Vor­ha­fen. Damit soll der Poren­was­se­rü­ber­druck in den angren­zen­den Böschun­gen und unter der Kanal­soh­le abge­mil­dert wer­den.

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