12. Änderung zur Brandenburger Schifffahrtsverordnung tritt in Kraft
Potsdam. Mit der Verkündung der 12. Änderungsverordnung zur Landesschifffahrtsverordnung (LSchiffV) werden ab dem 19. Juni 2025 weitere Brandenburger Teile des Lausitzer Seenlandes für die Schifffahrt geöffnet. Damit setzt das Land einen weiteren Meilenstein für die touristische und wirtschaftliche Entwicklung der Region und gleicht die Regelungen an die bereits geltenden Vorschriften im benachbarten Freistaat Sachsen an.
Detlef Tabbert, Minister für Infrastruktur und Landesplanung: „Die Öffnung eines großen
Teils der Lausitzer Seen für die Schifffahrt ist ein bedeutender Schritt für die weitere touristische Entwicklung des Lausitzer Seenlandes. Wir schaffen damit neue Möglichkeiten für Wassersport und stärken weiter die Attraktivität des Lausitzer Seenlandes als Naherholungs‑, Wohn- und Wirtschaftsstandort. Ich begrüße ausdrücklich, dass wir mit der neuen Verordnung einheitliche und praktikable Regeln für alle Nutzerinnen und Nutzer in den brandenburgischen und sächsischen Teilen der Seenkette schaffen und zugleich den Schutz der einzigartigen Natur sicherstellen. Die heute in Kraft tretende Änderung der Landesschifffahrtsverordnung ist eine entscheidende Etappe, damit im kommenden Jahr die durchgängige Nutzung der kompletten Seenkette sowie die Übergabe an die Allgemeinheit gefeiert werden kann.“
Bernd Sablotny, Sprecher der Geschäftsführung und Technischer Geschäftsführer der Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH ergänzt: „Mit der Erklärung der Schiffbarkeit für den Großräschener See sowie für die Gesetzesangleichung der Brandenburger Teile des Partwitzer und Geierswalder Sees ist ein wichtiger Meilenstein in der Braunkohlesanierung erreicht. Wir gestalten Landschaften, die jetzt für alle auch auf dem Wasser erlebbar werden.“
Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
I. Regelungen für die Lausitzer Seen
Schiffbarkeit: Der Großräschener See sowie die Brandenburger Teile des Partwitzer und
Geierswalder Sees werden offiziell für die Schifffahrt freigegeben. Die sächsischen
Bereiche dieser Seen sind bereits schiffbar.
Der Schiffsverkehr vom Senftenberger See durch den Überleiter 12 (Koschener Kanal) in den Geierswalder See inklusive eines Verbindungsstückes auf dem Geierswalder See bis zur Landesgrenze Sachsen war bereits seit der 5. Änderungsverordnung zur Landesschifffahrtsverordnung vom 17.5.2013 schiffbar. Durch die Neuregelung der Landesschifffahrtsverordnung ist nunmehr die Brandenburger Seefläche auf dem Geierswalder See insgesamt bis zur Landesgrenze Sachsen für schiffbar erklärt worden.
Uferabstand: Auf den genannten Seen ist ein Abstand von 50 Metern zum Ufer einzuhalten. Ausnahmen gelten für Hafeneinfahrten, Überleiter und Anlegestellen.
Naturschutz: Das Naturschutzgebiet Sorno-Rosendorfer Buchten und das Natura 2000-Gebiet „Lausitzer Bergbaufolgelandschaften“ bleiben für die Schifffahrt gesperrt. Zusätzlich wird eine Schutzzone von 300 Metern vor dem Vogelschutzgebiet (SPA-Gebiet) eingerichtet, die nicht befahren werden darf. Diese Zone wird entsprechend ausgetonnt.
Höchstgeschwindigkeiten: Für Kleinfahrzeuge gilt auf dem Großräschener See eine Höchstgeschwindigkeit von 15 km/h (analog zum Senftenberger See). Auf dem Geierswalder und Partwitzer See beträgt die Höchstgeschwindigkeit 30 km/h, um die Regelungen mit Sachsen zu harmonisieren.
Nachtfahrverbot: Das bisherige Nachtfahrverbot auf schiffbaren Landesgewässern entfällt auf dem Geierswalder und Partwitzer See, da in Sachsen kein solches Verbot besteht und die Landesgrenze durch die Seen verläuft.
Sicherheitsausstattung: Vermieter von Sportbooten sind verpflichtet, ihren Mietern kostenfrei Rettungswesten anzubieten. Die generelle Pflicht zur Vorhaltung von Rettungsmitteln entfällt, um das Landesrecht an das Bundesrecht anzugleichen.
Segelverbot in Kanälen: In den Überleitern zwischen den Seen gilt künftig ein Segelverbot, ebenfalls zur Angleichung an das Bundesrecht.
II. Weitere Änderungen der LSchiffV
- Ordnungswidrigkeitstatbestand Cannabis: Die Verordnung führt einen Ordnungswidrigkeitstatbestand für den Konsum von Cannabis auf Landesgewässern ein, analog zu den Bundeswasserstraßen.
- Anpassung der Besatzungsregelungen: Die Vorschriften für die Besatzung von Fahrgastschiffen werden aktualisiert.
- Entwidmung von Gewässern: Die schiffbaren Abschnitte der Gülper Havel, der Nuthe in Potsdam und der Stepenitz in Wittenberge werden verkürzt und damit teilweise entwidmet.
- Zuständigkeitsverordnung: Die bisher gesonderte Zuständigkeitsverordnung für Ordnungswidrigkeiten in der Binnenschifffahrt vom 17. März 1998 wird in die LSchiffV aufgenommen.
Hintergrund: Mit der 12. Änderungsverordnung setzt Brandenburg einen langjährigen Abstimmungs-prozess mit dem Freistaat Sachsen und der LMBV zur Nutzung der Lausitzer Tagebauseen fort. Ziel ist es, die Seenlandschaft als überregionalen Erholungsraum und touristisches Highlight zu etablieren, ohne dabei den Naturschutz zu vernachlässigen. Die neuen Regelungen schaffen Planungssicherheit für Kommunen, Investoren und Nutzer und stärken die Entwicklung der gesamten Region.
Das Land Brandenburg hat in den vergangenen rund 20 Jahren Landesfördermittel im Umfang von rund 100 Millionen Euro für die Herstellung der Überleiter zwischen den Seen und von weiteren öffentlichen Infrastrukturen im Lausitzer Revier eingesetzt.
Reaktionen aus dem Lausitzer Seenland:
Siegurd Heinze, Landrat Landkreis Oberspreewald-Lausitz: “Die Änderung der Schifffahrtsverordnung ist ein gewaltiger Schub für die weitere Entwicklung des Tourismus im Lausitzer Seenland. Endlich wurde nach der Freigabe des Koschener Kanals im Jahr 2013 ein einheitliches Schifffahrtsrecht auf dem Geierswalder und Partwitzer See erreicht — das sächsische Schifffahrtsrecht wurde durch Brandenburg übernommen. Weiterhin wurde, was noch wichtiger ist, der Großräschener See für die Schifffahrt freigegeben. Dies stellt einen Meilenstein dar und ist zugleich der Vorläufer für die im nächsten Jahr zu erwartende Freigabe des Sedlitzer Sees, womit dann fünf Seen schiffbar miteinander verbunden wären. Wir lassen immer mehr die Visionen der Vordenker Rippel und Kuhn für ein Lausitzer Seenland Realität werden. Viele haben daran mitgewirkt. Ein ausdrücklicher Dank dafür an das MIL, Herrn Minister Tabbert, und an die LMBV, Herrn Geschäftsführer Sablotny. Heute ist ein Tag zum Feiern, morgen geht es weiter, um neue Ufer beziehungsweise neue Seen zu erreichen.“
Kathrin Winkler, Geschäftsführerin, Tourismusverband Lausitzer Seenland e.V.: „Für den Tourismusverband Lausitzer Seenland ist die neue Schifffahrtsverordnung ein entscheidender Schritt, um das touristische Potenzial des Großräschener Sees voll auszuschöpfen. Die Nachfrage bei Übernachtungsgästen in Brandenburg nach wasserbezogenen Aktivitäten ist fast doppelt so hoch wie der bundesweite Durchschnitt. Der Bootstourismus ist für unsere Region ein zentrales Thema. Damit gehen auch eine hohe Nachfrage nach Sportbootliegeplätzen, Gewässerzugängen für Wasserurlauber mit eigenem Boot und Anlegemöglichkeiten einher. Diesen infrastrukturellen Themen werden wir uns weiterhin, gemeinsam mit allen Akteuren, widmen. Die neue Verordnung ermöglicht uns, die Region als attraktives Reiseziel für Wassersportler, Familien und Naturfreunde noch gezielter zu vermarkten, neue Angebote zu entwickeln und das Lausitzer Seenland als moderne, barrierefreie Destination national und international zu positionieren. Damit setzen wir einen wichtigen Meilenstein für die nachhaltige Entwicklung und Wettbewerbsfähigkeit unserer Urlaubsregion.“
Detlev Wurzler, Verbandsvorsteher Zweckverband Lausitzer Seenland Brandenburg: „Die neue Schifffahrtsverordnung ist ein weiterer, wichtiger Meilenstein auf dem langen Weg zum einheitlich gedachten und gelebten Lausitzer Seenland. Unser Dank gilt allen, die aktiv an diesem Prozess mitgewirkt haben. Besonders freut uns, dass die Vorschläge und Hinweise der Akteure vor Ort beachtet wurden und in die Verordnung eingeflossen sind.“
Thomas Zenker, Bürgermeister der Stadt Großräschen: „Endlich! Nach langem Warten eröffnet die neue Schifffahrtsverordnung die Möglichkeit, dass die Sportboote – nunmehr ohne den bürokratischen Aufwand von Sonderanträgen — den Großräschener See erobern. Damit kann auch der Großräschener Hafen seiner Bestimmung gerecht werden. Für die touristische Entwicklung des Lausitzer Seenlandes und die Entwicklung von Großräschen zur Seestadt ist damit ein Meilenstein erreicht. Nunmehr gilt: Leinen los und Ahoi!“
Andreas Pfeiffer, Bürgermeister der Stadt Senftenberg: „Ein sehr guter Tag für das Lausitzer Seenland. Mit der neuen Schifffahrtsverordnung schaffen wir klare und einheitliche Regeln auf den Seen und stärken damit den Wassertourismus in unserer Region. Der Gast denkt nicht in Landesgrenzen, sondern in Erlebnissen und Eindrücken. Diese Verordnung ist ein gemeinsamer Erfolg für das Lausitzer Seenland.“
Quellen: Medieninormation des MIL v. 19.06.2025 | ergänzt mit PM des LK OSL und mit LMBV (UST)
Das Lausitzer Seenland entwickelt sich positiv weiter — Fotos sagen mehr als Worte.

