Unter dem Begriff Sanierungsbergbau wird die Summe aller Maßnahmen, die zur endgültigen Einstellung des Bergwerkbetriebes erforderlich sind, zusammengefasst. Er umfasst damit nicht nur bergrechtlich abzusichernde Tatbestände (Betriebsplanverfahren nach BBergG), sondern noch andere öffentlich-rechtliche Genehmigungen, die aus wasserrechtlichen, abfallrechtlichen, forstrechtlichen u.a. Vorschriften zusätzlich erforderlich sind.
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