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Tarifliche Regelungen

Entgelttabelle

Gül­tig ab 01.03.2024

*Die Ent­wick­lung von der Nor­mal­leis­tung zum End­ge­halt ist über kon­ti­nu­ier­li­che über­durch­schnitt­lich bewer­te­te Leis­tun­gen i.R. des jähr­li­chen Mit­ar­bei­ter­ge­sprä­ches mög­lich.

Weitere tarifliche Regelungen

Zusätz­lich zur monat­li­chen Ver­gü­tung erhal­ten Arbeit­neh­mer (m/w/d) mit der Ent­gelt­zah­lung Mai ein Urlaubs­geld in Höhe von 20 Pro­zent der Mai­grund­ver­gü­tung sowie mit der Ent­gelt­zah­lung Okto­ber ein Weih­nachts­geld in Höhe von 100 Pro­zent der Okto­ber­grund­ver­gü­tung.

Dar­über hin­aus erhal­ten Arbeit­neh­mer mit der Ent­gelt­zah­lung April ver­mö­gens­wirk­sa­me Leis­tun­gen in Höhe von 475 € als Brut­to-Ein­mal­zah­lung, die zur Alters­vor­sor­ge umge­wan­delt wer­den kön­nen sowie einen arbeit­ge­ber­fi­nan­zier­ten Ren­ten­bau­stein mit einem monat­li­chen Betrag von 50 € zur Alters­vor­sor­ge.

Die Wochen­ar­beits­zeit beträgt 38,5 Stun­den, wobei Arbeit­neh­mer (m/w/d) den Beginn und das Ende der täg­li­chen Arbeits­zeit, unter Beach­tung der Höchst­ar­beits­zeit nach dem Arbeits­zeit­ge­setz von Mon­tag bis Frei­tag, zwi­schen 06:00 Uhr — 20:00 Uhr, grund­sätz­lich frei regeln kön­nen (Gleit­zeit).

Arbeit­neh­mer (m/w/d) haben einen jähr­li­chen Urlaubs­an­spruch von 30 Arbeits­ta­gen. Dar­über hin­aus erhält jeder Arbeit­neh­mer (m/w/d) 7 Frei­schich­ten pro Jahr, wel­che vor­ran­gig für Betriebs­ru­he­ta­ge genutzt wer­den.