Die Landesdirektion Sachsen (LDS) hat mit einer Allgemeinverfügung den rechtlichen Rahmen für die dauerhafte schifffahrtliche Nutzung des Cospudener Sees geschaffen. Damit kann der nördliche Bereich des Sees ab 1. Februar 2026 ganzjährig von Fahrgastschiffen, motorangetriebenen Sportbooten und Sportbooten ohne Motor befahren werden. Aus Gründen des Naturschutzes bleibt die Südspitze des Sees als besonders sensibler Gewässerbereich auch in Zukunft von der Befahrung mit Wasserfahrzeugen ausgenommen.
»Der Cospudener See ist ab der kommenden Saison für die Schifffahrt dauerhaft frei zugänglich. Mit der Allgemeinverfügung meines Hauses wird ein stabiler und verlässlicher Rechtsrahmen geschaffen. Davon profitieren die Nutzer des Sees. Die Freizeitkapitäne können nun ohne weiteren Verwaltungsaufwand den See befahren«, ordnet LDS-Präsident Béla Bélafi ein. Mit der Allgemeinverfügung der Landesdirektion, der sogenannten Feststellung der Fertigstellung des Sees für die Schifffahrt, entfällt die bisherige Praxis der Erteilung von wasserrechtlichen Einzelzulassungen einschließlich des damit für Nutzer und Behörden verbundenen hohen Aufwandes. »Die Entscheidung schafft klare Regeln für Tourismus, Freizeit und Fischerei. Gleichzeitig stärkt sie den Natur- und Gewässerschutz durch präzise definierte Schutzräume«, so Präsident Bélafi.
Diese Allgemeinverfügung ist das Ergebnis eines umfangreichen Verwaltungsverfahrens, das in den vergangenen Jahren intensiv zwischen der LDS, der Staatsregierung, dem sächsischen Umweltministerium, weiteren Ressorts, Planungs‑, Umwelt- und Naturschutzverbänden sowie der LMBV abgestimmt wurde. Grundlage bildeten umfangreiche naturschutzfachliche, wasserrechtliche und bergtechnische Prüfungen. Darüber hinaus wurden die Stellungnahmen der beteiligten Umweltverbände in die Abwägung einbezogen und rechtliche, sicherheitstechnische und naturschutzfachliche Belange in der Begründung zur Allgemeinverfügung nachvollziehbar aufbereitet.
Dem vielfach geäußerten Wunsch, Verbrennungsmotoren von der Schiffbarkeit auszunehmen, konnte nicht entsprochen werden. Der Gesetzgeber sieht eine Unterscheidung zwischen unterschiedlichen Technologien hinsichtlich der Antriebsart nicht vor. An diese Grundentscheidung ist die Landesdirektion gebunden.
Interessierte können die Allgemeinverfügung der LDS online auf dem Bekanntmachungsportal der Landesdirektion Sachsen in der Rubrik Umweltschutz/Wasserwirtschaft einsehen.
Der über 400 Hektar große Cospudener See entstand als Bergbaufolgesee und wurde durch die Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV) als Bergbausanierer hergestellt. Quelle: PM der LDS v. 11.12.2025