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EHS-Themenwerkstatt: Der Schutz des Grundwassers genießt höchste Priorität

Senf­ten­berg. Wer in Bran­den­burg eine Depo­nie errich­ten möch­te, muss dafür Sor­ge tra­gen, dass das Grund­was­ser nicht beein­träch­tigt wird. Das gilt natür­lich auch für die geplan­te EHS-Monode­po­nie bei Kos­te­brau. „Der Grund­was­ser­schutz genießt in der Depo­nie­ver­ord­nung höchs­te Prio­ri­tät“, beton­te Dr. Ulrich Stock bei der LMBV-The­men­werk­statt zu EHS in Senf­ten­berg. Stock, pro­mo­vier­ter Geo­tech­ni­ker und Lei­ten­der Regie­rungs­di­rek­tor a.D., ver­ant­wor­te­te vie­le Jah­re als Abtei­lungs­lei­ter den Bereich Tech­ni­schen Umwelt­schutz beim Lan­des­amt für Umwelt Bran­den­burg.

Mit „Schutz des Grund­was­sers – zen­tra­le Anfor­de­run­gen der Depo­nie­ver­ord­nung“ war die nun­mehr 5. The­men­werk­statt über­schrie­ben, an der rund 20 inter­es­sier­te Gäs­te teil­nah­men. Unter ihnen waren erneut Bür­ger aus Ort­schaf­ten rund um die geplan­te Depo­nie eben­so wie Ver­tre­ter von Behör­den und aus der Wirt­schaft.

Depo­nien müs­sen, bevor sie errich­tet wer­den, einen stren­gen Geneh­mi­gungs­pro­zess durch­lau­fen. Was dabei berück­sich­tigt, geprüft oder auch nach­ge­wie­sen wer­den muss, regelt die Depo­nie­ver­ord­nung, setz­te Dr. Stock den Rah­men für sei­nen eben­so kom­pe­ten­ten wie kurz­wei­li­gen Fach­vor­trag. Zen­tra­ler Bestand­teil sei bei­spiels­wei­se das „Mul­ti­bar­rie­re­kon­zept“. Je nach Gefähr­lich­keit der Abfäl­le müss­ten meh­re­re Schutz­schich­ten die Depo­nie nach unten wie nach oben abde­cken, um eine poten­zi­el­le Beein­träch­ti­gung des Grund­was­sers zu ver­hin­dern. Jede die­ser Bar­rie­ren müs­se unab­hän­gig von­ein­an­der wir­ken, beton­te der Depo­nie­ex­per­te.
Als Mate­ria­li­en für sol­che Bar­rie­ren kämen unter ande­rem Kunst­stoff­dich­tungs­bah­nen, Ben­to­nit­mat­ten oder auch Ton in unter­schied­li­chen Stär­ken in Betracht. Damit sich die Teil­neh­mer ein Bild davon machen konn­ten, reich­te er meh­re­re die­ser mög­li­chen Dich­tungs­ma­te­ria­li­en durch die Rei­hen.

Neben den Bar­rie­ren gebe es kla­re Kri­te­ri­en für die Stand­ort­wahl. Dabei gehe es eben­so um den Abstand zum Grund­was­ser wie um die geo­tech­ni­sche Sta­bi­li­tät des Bodens. Streng begut­ach­tet wer­de zudem das Mate­ri­al, das in der Depo­nie ein­ge­baut wer­den soll. Nicht zuletzt gebe es ein klar defi­nier­tes Mess­re­gime, das den Depo­nie­be­trieb über­wacht.

In der anschlie­ßen­den Dis­kus­si­on ging es unter ande­rem um die Wahl des Depo­nie­stand­or­tes, den grund­sätz­li­chen berg­recht­li­chen Sta­tus des für die Depo­nie vor­ge­se­he­nen Are­als auf dem Betriebs­ge­län­de der LMBV sowie um den aktu­el­len Stand des Pro­jekts. Sven Radigk, Lei­ter der Arbeits­grup­pe „Gewäs­ser­gü­te Fließ­ge­wäs­ser Lau­sitz“ bei der LMBV, erläu­ter­te, dass all die Kri­te­ri­en der Depo­nie­ver­ord­nung gründ­lich abge­ar­bei­tet wer­den und die Pla­nun­gen vor­an­schrei­ten. Die Vor­pla­nun­gen könn­ten dem­nächst abge­schlos­sen wer­den. Über die Ergeb­nis­se wer­de wie ange­kün­digt infor­miert.

Um nicht immer nur über den geplan­ten Depo­nie­stand­ort nahe Kos­te­brau zu reden, ver­ab­re­de­te man sich, die­sen mal gemein­sam in Augen­schein zu neh­men. Die LMBV sicher­te zu, eine sol­che Exkur­si­on zu orga­ni­sie­ren.

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