Senftenberg. Wer in Brandenburg eine Deponie errichten möchte, muss dafür Sorge tragen, dass das Grundwasser nicht beeinträchtigt wird. Das gilt natürlich auch für die geplante EHS-Monodeponie bei Kostebrau. „Der Grundwasserschutz genießt in der Deponieverordnung höchste Priorität“, betonte Dr. Ulrich Stock bei der LMBV-Themenwerkstatt zu EHS in Senftenberg. Stock, promovierter Geotechniker und Leitender Regierungsdirektor a.D., verantwortete viele Jahre als Abteilungsleiter den Bereich Technischen Umweltschutz beim Landesamt für Umwelt Brandenburg.
Mit „Schutz des Grundwassers – zentrale Anforderungen der Deponieverordnung“ war die nunmehr 5. Themenwerkstatt überschrieben, an der rund 20 interessierte Gäste teilnahmen. Unter ihnen waren erneut Bürger aus Ortschaften rund um die geplante Deponie ebenso wie Vertreter von Behörden und aus der Wirtschaft.
Deponien müssen, bevor sie errichtet werden, einen strengen Genehmigungsprozess durchlaufen. Was dabei berücksichtigt, geprüft oder auch nachgewiesen werden muss, regelt die Deponieverordnung, setzte Dr. Stock den Rahmen für seinen ebenso kompetenten wie kurzweiligen Fachvortrag. Zentraler Bestandteil sei beispielsweise das „Multibarrierekonzept“. Je nach Gefährlichkeit der Abfälle müssten mehrere Schutzschichten die Deponie nach unten wie nach oben abdecken, um eine potenzielle Beeinträchtigung des Grundwassers zu verhindern. Jede dieser Barrieren müsse unabhängig voneinander wirken, betonte der Deponieexperte.
Als Materialien für solche Barrieren kämen unter anderem Kunststoffdichtungsbahnen, Bentonitmatten oder auch Ton in unterschiedlichen Stärken in Betracht. Damit sich die Teilnehmer ein Bild davon machen konnten, reichte er mehrere dieser möglichen Dichtungsmaterialien durch die Reihen.
Neben den Barrieren gebe es klare Kriterien für die Standortwahl. Dabei gehe es ebenso um den Abstand zum Grundwasser wie um die geotechnische Stabilität des Bodens. Streng begutachtet werde zudem das Material, das in der Deponie eingebaut werden soll. Nicht zuletzt gebe es ein klar definiertes Messregime, das den Deponiebetrieb überwacht.
In der anschließenden Diskussion ging es unter anderem um die Wahl des Deponiestandortes, den grundsätzlichen bergrechtlichen Status des für die Deponie vorgesehenen Areals auf dem Betriebsgelände der LMBV sowie um den aktuellen Stand des Projekts. Sven Radigk, Leiter der Arbeitsgruppe „Gewässergüte Fließgewässer Lausitz“ bei der LMBV, erläuterte, dass all die Kriterien der Deponieverordnung gründlich abgearbeitet werden und die Planungen voranschreiten. Die Vorplanungen könnten demnächst abgeschlossen werden. Über die Ergebnisse werde wie angekündigt informiert.
Um nicht immer nur über den geplanten Deponiestandort nahe Kostebrau zu reden, verabredete man sich, diesen mal gemeinsam in Augenschein zu nehmen. Die LMBV sicherte zu, eine solche Exkursion zu organisieren.