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Wasserfläche des Sedlitzer Sees in Teilen freigegeben – Baden und Befahren mit Wasserfahrzeugen möglich

Senftenberg/Lieske. Ab dem 24. April 2026 kann am See­strand Lies­ke des Sedlit­zer Sees offi­zi­ell geba­det wer­den, auch die Befah­rung der Was­ser­flä­che mit Boo­ten oder Was­ser­sport­ge­rä­ten ist in Teil­be­rei­chen mög­lich. Dafür wur­den nun alle for­ma­len Hür­den genom­men: Das Minis­te­ri­um für Infra­struk­tur und Lan­des­pla­nung Bran­den­burg (MIL) nahm den Sedlit­zer See als schiff­ba­res Gewäs­ser in die Lan­des­schiff­fahrts­ver­ord­nung auf, das Land­rats­amt Ober­spree­wald-Lau­sitz ver­öf­fent­lich­te am 23.04.2026 eine den Gemein­ge­brauch regeln­de All­ge­mein­ver­fü­gung, die im Amts­blatt Nr. 11/2026 zu fin­den und online unter www.osl-online.de/bekanntmachungen ein­seh­bar ist.

Gerd Rich­ter, Sanie­rungs­be­reichs­lei­ter Lau­sitz der LMBV erklärt dazu: „Die LMBV hat wie­der eine Etap­pe bis zur Frei­ga­be der Über­lei­ter in der berg­män­nisch so genann­ten Rest­loch­ket­te erreicht. Sie ist das Kern­stück des Lau­sit­zer Seen­lan­des. Wir haben im Vor­feld alles unter­nom­men, um die geo­tech­ni­sche Sicher­heit am und im Sedlit­zer See zu ermög­li­chen. Dies alles pas­siert am vor­ma­li­gen Rest­loch Sedlitz noch unter dem Berg­recht – hier gilt unser beson­de­rer Dank der beglei­ten­den Berg­be­hör­de LBGR in Cott­bus, die die jet­zi­gen Lösun­gen mit­trägt. Auch die unte­re Was­ser­be­hör­de des Land­krei­ses Ober­spree­wald-Lau­sitz , das Lan­des­amt für Bau und Ver­kehr sowie das MIL haben tüch­tig mit­ge­wirkt. Die LMBV hat nun mit dem Abbau eines gro­ßen Teils der Sperr­be­reichs­schil­der ein Zei­chen gesetzt, dass die Nut­zer des Sees die Was­ser­flä­che in Anspruch neh­men kön­nen. Tei­le des Sees sind noch mit Schiff­fahrts­ton­nen gekenn­zeich­net und müs­sen durch alle Gewäs­ser­be­nut­zer beach­tet wer­den.“

Grit Klug, Ers­te Bei­geord­ne­te und Dezer­nen­tin für Bau, Ord­nung und Umwelt des Land­krei­ses Ober­spree­wald-Lau­sitz: „Schritt für Schritt bewe­gen wir uns gemein­sam auf das High­light des Jah­res im Lau­sit­zer Seen­land zu. Bevor wir am 29. Juni 2026 gemein­sam alle Seen über Über­lei­ter mit­ein­an­der ver­bin­den und nut­zen kön­nen, ist es uns aber auch wich­tig, die loka­len Akteu­re und Anwoh­ner am Sedlit­zer See zu betei­li­gen. Daher wol­len wir nun mit die­ser All­ge­mein­ver­fü­gung den hof­fent­lich schö­nen Früh­ling auch nah am Was­ser ermög­li­chen. Wer mag, kann in Lies­ke baden, sein Boot an dor­ti­gen Slip­stel­le ein­las­sen und eine Tour fah­ren. Die Zeit möch­ten wir nicht ver­strei­chen las­sen. Die All­ge­mein­ver­fü­gung unse­rer unte­ren Was­ser­be­hör­de legt fest, wel­che Akti­vi­tä­ten im und auf dem See der­zeit bereits mög­lich sind, und sorgt so dafür, dass das Gewäs­ser sicher genutzt wer­den kann. Im gemein­sa­men Zusam­men­wir­ken mit LMBV, der Bran­den­bur­ger Berg­be­hör­de und dem Minis­te­ri­um für Infra­struk­tur und Lan­des­pla­nung ist die­se Frei­ga­be eine rich­tungs­wei­sen­de Ent­schei­dung und ein wei­te­res posi­ti­ves Zei­chen für das Seen­land ins­ge­samt.“

Robert Crum­bach, Minis­ter für Infra­struk­tur und Lan­des­pla­nung des Lan­des Bran­den­burg: „Das Land Bran­den­burg hat eben­so wie der Frei­staat Sach­sen früh die Chan­cen erkannt, die sich aus der Sanie­rung der Lau­sit­zer Berg­bau­fol­ge­land­schaft erge­ben. Die Her­aus­for­de­run­gen waren aller­dings auch rie­sig. Aber das Ziel war über die Jah­re immer klar vor Augen: Es ent­steht eine über­re­gio­nal bedeut­sa­me Kul­tur­land­schaft, die vie­le Men­schen anzie­hen und begeis­tern wird. Nicht nur der Tou­ris­mus wird pro­fi­tie­ren, son­dern vor allem die Bewoh­ne­rin­nen und Bewoh­ner die­ser Regi­on. Mit der Nut­zungs­frei­ga­be des Sedlit­zer Sees ist ein wei­te­rer Mei­len­stein für die Lau­sitz erreicht.“

Fotos: LMBV

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