Senftenberg/Lieske. Ab dem 24. April 2026 kann am Seestrand Lieske des Sedlitzer Sees offiziell gebadet werden, auch die Befahrung der Wasserfläche mit Booten oder Wassersportgeräten ist in Teilbereichen möglich. Dafür wurden nun alle formalen Hürden genommen: Das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung Brandenburg (MIL) nahm den Sedlitzer See als schiffbares Gewässer in die Landesschifffahrtsverordnung auf, das Landratsamt Oberspreewald-Lausitz veröffentlichte am 23.04.2026 eine den Gemeingebrauch regelnde Allgemeinverfügung, die im Amtsblatt Nr. 11/2026 zu finden und online unter www.osl-online.de/bekanntmachungen einsehbar ist.
Gerd Richter, Sanierungsbereichsleiter Lausitz der LMBV erklärt dazu: „Die LMBV hat wieder eine Etappe bis zur Freigabe der Überleiter in der bergmännisch so genannten Restlochkette erreicht. Sie ist das Kernstück des Lausitzer Seenlandes. Wir haben im Vorfeld alles unternommen, um die geotechnische Sicherheit am und im Sedlitzer See zu ermöglichen. Dies alles passiert am vormaligen Restloch Sedlitz noch unter dem Bergrecht – hier gilt unser besonderer Dank der begleitenden Bergbehörde LBGR in Cottbus, die die jetzigen Lösungen mitträgt. Auch die untere Wasserbehörde des Landkreises Oberspreewald-Lausitz , das Landesamt für Bau und Verkehr sowie das MIL haben tüchtig mitgewirkt. Die LMBV hat nun mit dem Abbau eines großen Teils der Sperrbereichsschilder ein Zeichen gesetzt, dass die Nutzer des Sees die Wasserfläche in Anspruch nehmen können. Teile des Sees sind noch mit Schifffahrtstonnen gekennzeichnet und müssen durch alle Gewässerbenutzer beachtet werden.“
Grit Klug, Erste Beigeordnete und Dezernentin für Bau, Ordnung und Umwelt des Landkreises Oberspreewald-Lausitz: „Schritt für Schritt bewegen wir uns gemeinsam auf das Highlight des Jahres im Lausitzer Seenland zu. Bevor wir am 29. Juni 2026 gemeinsam alle Seen über Überleiter miteinander verbinden und nutzen können, ist es uns aber auch wichtig, die lokalen Akteure und Anwohner am Sedlitzer See zu beteiligen. Daher wollen wir nun mit dieser Allgemeinverfügung den hoffentlich schönen Frühling auch nah am Wasser ermöglichen. Wer mag, kann in Lieske baden, sein Boot an dortigen Slipstelle einlassen und eine Tour fahren. Die Zeit möchten wir nicht verstreichen lassen. Die Allgemeinverfügung unserer unteren Wasserbehörde legt fest, welche Aktivitäten im und auf dem See derzeit bereits möglich sind, und sorgt so dafür, dass das Gewässer sicher genutzt werden kann. Im gemeinsamen Zusammenwirken mit LMBV, der Brandenburger Bergbehörde und dem Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung ist diese Freigabe eine richtungsweisende Entscheidung und ein weiteres positives Zeichen für das Seenland insgesamt.“
Robert Crumbach, Minister für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg: „Das Land Brandenburg hat ebenso wie der Freistaat Sachsen früh die Chancen erkannt, die sich aus der Sanierung der Lausitzer Bergbaufolgelandschaft ergeben. Die Herausforderungen waren allerdings auch riesig. Aber das Ziel war über die Jahre immer klar vor Augen: Es entsteht eine überregional bedeutsame Kulturlandschaft, die viele Menschen anziehen und begeistern wird. Nicht nur der Tourismus wird profitieren, sondern vor allem die Bewohnerinnen und Bewohner dieser Region. Mit der Nutzungsfreigabe des Sedlitzer Sees ist ein weiterer Meilenstein für die Lausitz erreicht.“
Fotos: LMBV

