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Zinnerzgrube Altenberg: 35. Jahrestag der Ausförderung des letztens Erzhuntes

Sondershausen/Altenberg. Am 28. März 2026 jährt sich zum 35. Mal die Aus­för­de­rung des letz­ten Erzhun­tes der Zinn­erz­gru­be Alten­berg. Spu­ren und Zeug­nis­se des jahr­hun­der­te­lan­gen Berg­baus in der gesam­ten Regi­on sind noch heu­te über- wie unter­ta­ge all­ge­gen­wär­tig und ver­deut­li­chen ein­drucks­voll die Leis­tun­gen der Berg­leu­te. Zugleich wird deut­lich, dass die Geschich­te des Berg­baus in Alten­berg 1991 nicht ende­te, son­dern im Rah­men der Nach­sor­ge in ein neu­es Kapi­tel über­ging. Im Ver­ant­wor­tungs­be­reich der LMBV befin­den sich ver­schie­dens­te berg­bau­li­che Hin­ter­las­sen­schaf­ten der ehe­ma­li­gen Zinn­erz­gru­be Alten­berg. Hier­zu gehört das Gru­ben­ge­bäu­de, also das Berg­werk der Zinn­erz­gru­be Alten­berg mit der Alten­ber­ger Pin­ge, ver­schie­de­ne Stol­len sowie die Indus­tri­el­le Absetz­an­la­ge (IAA) im Bie­la­tal.

His­to­rie Zinn­erz Alten­berg
Nach der Wie­der­ver­ei­ni­gung Deutsch­lands wur­de der Betrieb Zinn­erz Alten­berg des ehe­ma­li­gen VEB Berg­bau- und Hüt­ten­kom­bi­nats „Albert Funk“ Frei­berg ab Novem­ber 1990 als Zinn­erz GmbH Alten­berg unter treu­hän­de­ri­sche Ver­wal­tung gestellt. Der enor­me Preis­ver­fall von Zinn am Welt­markt in Ver­bin­dung mit ver­gleichs­wei­se hohen Pro­duk­ti­ons­kos­ten führ­te dazu, dass der Abbau nicht wirt­schaft­lich war. Mit der Still­le­gung erfolg­te die Erar­bei­tung eines Abschluss­be­triebs­plans, der am 17.05.1991 dem Säch­si­schen Ober­berg­amt zur Zulas­sung vor­ge­legt wur­de. Die­ser bil­det auch heu­te, 35 Jah­re nach Still­le­gung, noch eine wesent­li­che Grund­la­ge für die Arbei­ten der LMBV am Nach­sor­ge­be­trieb Alten­berg.

Ent­wäs­se­rungs­stol­len im Alten­ber­ger Revier
Der in Ver­ant­wor­tung der LMBV ste­hen­de Was­ser­lö­se­stol­len im Alten­ber­ger Revier, Anfang der 1990er Jah­re auf­ge­fah­ren, dient im Wesent­li­chen der siche­ren Ablei­tung der unter­tä­gig zusit­zen­den Wäs­ser in die Klei­ne Bie­la. Ziel ist die Tro­cken­hal­tung der ehe­ma­li­gen Zinn­erz­gru­be und somit das Auf­recht­erhal­ten und Gewähr­leis­ten der geo­tech­ni­schen Sicher­heit über­ta­ge bei­spiels­wei­se im Bereich der Pin­ge. Um die­se Funk­tio­nen dau­er­haft zu gewähr­leis­ten, müs­sen neben Kon­troll­ar­bei­ten regel­mä­ßig Unter­hal­tungs­maß­nah­men durch­ge­führt wer­den. Glei­ches gilt für alle wei­te­ren Stol­len in der Zustän­dig­keit der LMBV.

24 10 23 LMBV Altenberg klein 09
Kon­troll­gang unter­ta­ge

Indus­tri­el­le Absetz­an­la­ge Bie­la­tal (IAA)
Die IAA Bie­la­tal gehört heu­te zum Sanie­rungs­be­reich Kali-Spat-Erz der Lau­sit­zer und Mit­tel­deut­schen Berg­bau-Ver­wal­tungs­ge­sell­schaft mbH. Sie ist eine der größ­ten Absetz­an­la­gen für berg­bau­li­che Auf­be­rei­tungs­rück­stän­de in Deutsch­land. Beim Durch­drin­gen der abge­la­ger­ten Rück­stän­de der Bie­la­tal­hal­de rei­chern sich Nie­der­schlags- und Ober­flä­chen­wäs­ser im Wesent­li­chen mit Eisen und Arsen an und tre­ten als belas­te­te Sicker­wäs­ser am Damm­fuß aus. Bis­lang wur­den die­se direkt in die Klei­ne Bie­la abge­schla­gen. Um die Ein­leit­kon­zen­tra­ti­on, ins­be­son­de­re des Arsens, in die Vor­flut zu sen­ken und damit die Gewäs­ser­gü­te gemäß Bewirt­schaf­tungs­zie­len der EU-Was­ser­rah­men­richt­li­nie zu ver­bes­sern, errich­tet die LMBV im unmit­tel­ba­ren Vor­land der IAA Bie­la­tal eine Sicker­was­ser-Rei­ni­gungs­an­la­ge. Die­se wird die Arsen­be­las­tung der Sicker­wäs­ser redu­zie­ren. Der Bau der Sicker­was­ser-Rei­ni­gungs­an­la­ge wird vor­aus­sicht­lich 2028 abge­schlos­sen sein.

Alten­ber­ger Pin­ge
Die Auf­ga­ben im Bereich der Alten­ber­ger Pin­ge sind im Wesent­li­chen die Gewähr­leis­tung der öffent­li­chen Sicher­heit sowie die Beob­ach­tung des Bruch­ge­sche­hens und der Bewe­gun­gen im Ein­wir­kungs­be­reich. In die­sem Jahr steht dazu eine grö­ße­re Instand­set­zung der Umzäu­nung der Pin­ge an.
In die Zustän­dig­keit der LMBV fal­len auch eini­ge Denk­mä­ler bei­spiels­wei­se die Römer­schach­t­rui­ne. Die­se müs­sen durch die LMBV erhal­ten wer­den.

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