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B97-Sanierung muss auf bestehender Trasse erfolgen

Die erfor­der­li­che grund­haf­te Sanie­rung der B97, die auf einem Teil­stück zwi­schen Spree­tal und Hoyers­wer­da auf Kip­pen­ge­län­de ver­läuft, muss auf der bestehen­den Tras­se erfol­gen. Eine Alter­na­tiv-Vari­an­te über die frü­he­re F97 sei geo­tech­nisch nicht zu ver­ant­wor­ten, erläu­ter­te Gerd Rich­ter, Lei­ter des Sanie­rungs­be­reichs Lau­sitz der LMBV, Ende Febru­ar in der Sit­zung des Stadt­ra­tes Hoyers­wer­da. Zu die­ser Ein­schät­zung sei der geo­tech­ni­sche Sach­ver­stän­di­ge nach einer erneu­ten Begut­ach­tung der Situa­ti­on gekom­men.

Rich­ter zeig­te Ver­ständ­nis für die Sor­gen der Stadt­rä­te bezüg­lich der mehr­jäh­ri­gen Maß­nah­me zur Siche­rung der Bun­des­stra­ße B97 und der angren­zen­den Staats­stra­ße S130. Noch sei die Maß­nah­men­pla­nung in einem frü­hen Sta­di­um. Prä­zi­se Zeit­plä­ne sei­en daher nach wie vor schwie­rig. Wei­ter­hin müs­se mit einer Maß­nah­men­dau­er von 5 bis 10 Jah­ren gerech­net wer­den. Sicher sei, dass die Sanie­rung frü­hes­tens 2030 beginnt. Rich­ter ver­si­cher­te, dass die LMBV alles tech­nisch Mach­ba­re unter­neh­men wer­de, um die Dau­er der Stra­ßen­sper­rung so kurz wie mög­lich zu hal­ten.

„Das Aus­wei­chen auf die F97 wäre mit erheb­li­chen zeit­li­chen Ver­zö­ge­run­gen ver­bun­den, die nicht zu tole­rie­ren sind“, beton­te der Sanie­rungs­exper­te. Bis zur Fer­tig­stel­lung der F97 müss­te die bestehen­de und gefähr­de­te B97 noch bis in die 2050er Jah­re genutzt wer­den. Nach Ein­schät­zung des geo­tech­ni­schen Gut­ach­ters wäre das nicht nur ein zu hohes Risi­ko. Auf­grund des ste­tig auf­stei­gen­den Grund­was­sers sei zu befürch­ten, dass es in die­ser Zeit zu wei­te­ren ggf. sogar zur dau­er­haf­ten Voll­sper­rung – und damit doch zu den erfor­der­li­chen Umlei­tun­gen – kommt.

Ein Aus­wei­chen auf die alte F97 hat zwei sehr zeit­kri­ti­sche Fak­to­ren. Zum einen wür­de die Ver­le­gung der Bun­des­stra­ße auf die Tras­se der alten F97 einen Neu­bau bzw. eine wesent­li­che Ände­rung bedeu­ten. Das erfor­dert eine not­wen­di­ge, aber unge­wis­se Auf­nah­me in den Bun­des­ver­kehrs­we­ge­plan. Allein die­ser poli­ti­sche Pro­zess, bei dem bun­des­weit Regio­nen im Wett­be­werb um dring­li­che Infra­struk­tur­pro­jek­te ste­hen, dau­ert Jah­re.

Die geo­tech­ni­sche Siche­rung ist der zwei­te kri­ti­sche Fak­tor. Die Tras­se der alten F97 ver­läuft – wie auch das zu sanie­ren­de Teil­stück der jet­zi­gen B97 – über gekipp­ten Boden. Eine Tie­fen­ver­dich­tung mit­hil­fe der Rüt­tel­druck­tech­no­lo­gie wäre eben­falls not­wen­dig. Bevor dort aber gerüt­telt wer­den kann, wären auf­wän­di­ge Vor­ar­bei­ten not­wen­dig, bei­spiels­wei­se die Siche­rung der Depo­nie Spree­tal, der Böschun­gen der Pflug­kip­pe 2 sowie Rand­gra­ben­be­rei­che des ehe­ma­li­gen Tage­baus.

Hin­zu kommt, dass die Nut­zung der alten F97 die unmit­tel­ba­re Anbin­dung der S130 kap­pen wür­de. Die geplan­te Sanie­rungs­maß­nah­me betrach­tet dage­gen die B97 und die S130, die Burg­neu­dorf an die Bun­des­stra­ße anbin­det, als Ein­heit. Zugleich ist die erfor­der­li­che Siche­rung der kri­ti­schen Infra­struk­tur wie Medi­en­lei­tun­gen (Fern­wär­me, Trink­was­ser, 110 kV-Lei­tung) in den Pla­nun­gen berück­sich­tigt. Durch eine Ver­le­gung der B97 müss­ten Ver­kehrs­be­zie­hun­gen neu über­dacht und die Medi­en­si­che­rung sepa­rat ange­gan­gen wer­den. Die ohne­hin schon sehr kom­ple­xe Sanie­rungs­maß­nah­me müss­te um wei­te­re Siche­rungs- und Stra­ßen­bau­maß­nah­men erwei­tert wer­den.

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