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Drei Viertel der Belegschaft des Bergbausanierers derzeit im mobilen Arbeiten

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Infektionsgeschehen in den Revieren ist nach wie vor sehr dynamisch

Winter in SFB 2021

Senf­ten­berg. Die Geschäfts­füh­rung und der Gesamt­be­triebs­rat der LMBV wün­schen allen Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­tern sowie deren Ange­hö­ri­gen ein gesun­des und erfolg­rei­ches neu­es Jahr 2021. „Las­sen Sie uns die bevor­ste­hen­den Auf­ga­ben gemein­sam mit Enga­ge­ment in Angriff neh­men und unse­ren Anteil dazu leis­ten, dass es für die LMBV wie­der ein erfolg­rei­ches Jahr wird.“

Die aktu­el­le Pan­de­mie­si­tua­ti­on zeigt deut­lich, dass auch im Jahr 2021 gro­ße Her­aus­for­de­run­gen zur Siche­rung der Pro­zes­se in der LMBV zu bewäl­ti­gen sein wer­den. In der Sit­zung des Kri­sen­sta­bes der LMBV vom 11.01.2021 wur­de die aktu­el­le Lage erneut bewer­tet. Die Pan­de­mie­si­tua­ti­on in Deutsch­land hat sich trotz viel­fäl­ti­ger Ein­schrän­kun­gen im öffent­li­chen und per­sön­li­chen Leben nicht ent­spannt. Bund und Län­der haben wei­te­re Maß­nah­men zur Ein­däm­mung der Pan­de­mie beschlos­sen. Auch in der LMBV sind immer wie­der Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter von der Pan­de­mie betrof­fen.

Das Infek­ti­ons­ge­sche­hen in den Revie­ren ist nach wie vor sehr dyna­misch. Für die gesam­te LMBV ergibt sich aktu­ell fol­gen­de Sta­tis­tik: Mitt­ler­wei­le sind 24 Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter posi­tiv getes­tet wor­den, sie­ben befin­den sich gegen­wär­tig noch im Kran­ken­stand bzw. in Qua­ran­tä­ne. Drei Vier­tel der Beleg­schaft sind seit Dezem­ber vor­sorg­lich bereits im mobi­len Arbei­ten. Auch im Fall des mobi­len Arbei­tens soll und wird die tele­fo­ni­sche Erreich­bar­keit der Mit­ar­bei­ter­schaft sicher­ge­stellt wer­den. Dort, wo eine Anwe­sen­heit vor Ort unver­meid­bar und nötig, wer­den die Maß­nah­men zum Gesund­heits­schutz und zur Ein­däm­mung der Pan­de­mie im Arbeits­all­tag eben­falls umge­setzt und ein­ge­hal­ten.

Auf­grund der aktu­el­len Lage hat der Kri­sen­stab ent­schie­den, dass vor­aus­sicht­lich bis zum 31. Janu­ar 2021 das mobi­le Arbei­ten für das Gros der Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter wei­ter­hin die Regel­ar­beits­wei­se ist. Abwei­chun­gen davon sind nur aus dring­li­chen betrieb­li­chen Grün­den zur Gewähr­leis­tung der Betriebs­ab­läu­fe zuge­las­sen.

Die Geschäfts­füh­rung und die Betriebs­rä­te sehen die aktu­el­len Maß­nah­men als not­wen­dig zur Auf­recht­erhal­tung der Betriebs­ab­läu­fe an, aber auch vor allem als Bei­trag zur Ein­däm­mung der Pan­de­mie in unse­ren Ein­zugs­be­rei­chen: „Wir wis­sen, dass die­se Maß­nah­men wei­ter­hin Erschwer­nis­se für alle Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter bedeu­ten und dan­ken Ihnen aus­drück­lich für Ihr Enga­ge­ment.“