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Großbrandereignis Meuselwitz – LMBV legt nächste Schritte zur Brandbeseitigung fest

Leipzig/Meuselwitz. Am 14. Juli 2026 wur­de inner­halb der LMBV das wei­te­re Vor­ge­hen zur Brand­be­sei­ti­gung am und im Koh­le­trü­be­be­cken bei Meu­sel­witz fest­ge­legt.

Der Ein­satz eines Lösch­hub­schrau­bers am Wochen­en­de vom 10. bis 12. Juli 2026 erziel­te nicht die gewünsch­te Wir­kung. Die Rauch­ent­wick­lung konn­te nur kurz­zei­tig redu­ziert wer­den. Die Aus­wer­tung der Droh­nen­auf­nah­men mit Wär­me­bild­ka­me­ra zeig­te, dass durch das Auf­brin­gen des Was­sers die Ober­flä­che auf­ge­wir­belt, aber tie­fer­lie­gen­de Schich­ten nicht gelöscht wer­den konn­ten. Es ist daher kein wei­te­rer Ein­satz eines Lösch­hub­schrau­bers geplant.

Die Haupt­pro­ble­me vor Ort sind wei­ter­hin die ein­ge­schränk­te Ver­füg­bar­keit von Was­ser und dass die betrof­fe­ne Flä­che nicht betre­ten wer­den kann. Zudem ist das Brand­er­eig­nis sehr dyna­misch. Die Brand­her­de ver­la­gern sich immer wie­der und flam­men an ver­schie­de­nen Stel­len auf.

Ver­brei­te­rung der Brand­schutz­schnei­se soll Aus­brei­tung ver­hin­dern

Obers­tes Ziel ist der­zeit, die Aus­brei­tung des Bran­des nach außen und damit das Über­grei­fen auf benach­bar­te Flä­chen zu ver­hin­dern. Dafür wird die bereits errich­te­te, 10 Meter brei­te Brand­schutz­schnei­se rund um die bren­nen­de Flä­che um 20 Meter erwei­tert, so dass ein 30 Meter brei­ter Schutz­strei­fen ent­steht. Dies erfolgt in Abstim­mung mit  Thü­rin­gen­Forst. Der Schutz­strei­fen hat eine Län­ge von etwa einem Kilo­me­ter. Die ers­te Fir­ma beginnt am 14. Juli 2026 mit den not­wen­di­gen Hol­zun­gen. Wei­te­re Fir­men sol­len in den kom­men­den Tagen die Arbei­ten unter­stüt­zen. Bereits ver­gan­ge­ne Woche wur­de eine bis zu 1,60 Meter tie­fe Fur­che par­al­lel zur Brand­schutz­schnei­se gezo­gen und mit Was­ser und Netz­mit­teln gefüllt.

Pro­vi­so­ri­sche Rohr­lei­tun­gen zur Flu­tung der Flä­che sind in Vor­be­rei­tung

Zur Bekämp­fung des unter­ir­di­schen Bran­des soll das Koh­le­trü­be­be­cken kon­trol­liert mit Was­ser geflu­tet wer­den. Die LMBV arbei­tet der­zeit dar­an, dass schnellst­mög­lich  zwei pro­vi­so­ri­sche Rohr­lei­tun­gen vom Rest­loch Zip­sen­dorf über eine Stre­cke von rund vier Kilo­me­tern bis zum Koh­le­trü­be­be­cken ver­legt wer­den kön­nen. Die Ein­ho­lung der erfor­der­li­chen Zustim­mun­gen der rund 30 betrof­fe­nen Flä­chen­ei­gen­tü­mer hat bereits begon­nen; die bis­he­ri­gen Rück­mel­dun­gen sind durch­weg posi­tiv. Dar­über hin­aus müs­sen für den Lei­tungs­ver­lauf eine Bahn­tras­se sowie eine Kreis­stra­ße gequert wer­den. Die erfor­der­li­chen Abstim­mun­gen mit den zustän­di­gen Stel­len lau­fen bereits. Par­al­lel dazu lau­fen die Vor­be­rei­tun­gen um einen Brun­nen in unmit­tel­ba­rer Nähe des Koh­le­trü­be­be­ckens zu boh­ren, um eine dau­er­haf­te Was­ser­ver­füg­bar­keit her­zu­stel­len ohne das öffent­li­che Was­ser­netz zu belas­ten.

Nach Fer­tig­stel­lung der zwei Rohr­lei­tun­gen wäre es mög­lich, rund 560 Kubik­me­ter Was­ser pro Stun­de in das Koh­le­trü­be­be­cken zu lei­ten. Mit die­ser Was­ser­men­ge soll das 8 Hekt­ar gro­ße Are­al geflu­tet wer­den, was bis zu 20 Tage dau­ern kann. Die LMBV geht aktu­ell auf mög­li­che Auf­trag­neh­mer zu.

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Die betrof­fe­ne Flä­che umfasst etwa acht Hekt­ar. Durch im Boden befind­li­che Koh­le­res­te ent­fa­chen sich immer wie­der neue Brand­nes­ter.

Qualm ver­ur­sacht Geruchs­be­läs­ti­gung, ist aber unge­fähr­lich

Unver­än­dert sind am Koh­le­trü­be­be­cken Mit­ar­bei­ter der LMBV sowie von exter­nen Auf­trag­neh­mern täg­lich vor Ort. Mit Spren­k­ler­sys­te­men und dem ver­füg­ba­ren Was­ser wer­den die Brand­her­de bekämpft und die Rauch­ent­wick­lung nach Mög­lich­keit redu­ziert. Aus dem Lei­tungs­was­ser­netz der Stadt Meu­sel­witz ste­hen jedoch nur 60 Kubik­me­ter Was­ser pro Stun­de zur Ver­fü­gung.

Der Rauch ver­ur­sacht eine erheb­li­che Geruchs­be­läs­ti­gung vor Ort und in den betrof­fe­nen umlie­gen­den Gemein­den. Direkt in der Rauch­fah­ne wird täg­lich der Gehalt von Koh­len­di­oxid, Koh­len­mon­oxid, Schwe­fel­was­ser­stoff und Methan gemes­sen, auch im Hin­blick auf die vor Ort täti­gen Mit­ar­bei­ter. Die erho­be­nen Wer­te sind leicht erhöht, aber gesund­heit­lich unbe­denk­lich. Mit zuneh­men­dem Abstand vom Brand­herd ver­dünnt sich der Gehalt deut­lich. Unab­hän­gig davon arbei­tet die LMBV dar­an, die Rauch­ent­wick­lung mit den beschrie­be­nen Maß­nah­men zu redu­zie­ren.

Die LMBV befin­det sich zu den Gefah­ren­ab­wehr­maß­nah­men in regel­mä­ßi­gem Aus­tausch mit den zustän­di­gen Behör­den und Ämtern, wie der Berg­be­hör­de im Thü­rin­ger Lan­des­amt für Umwelt, Berg­bau und Natur­schutz (TLUBN), der Stadt Meu­sel­witz und dem Land­kreis Alten­bur­ger Land. Zur Höhe der ent­stan­de­nen Kos­ten kann der­zeit noch kei­ne Anga­be gemacht wer­den.

 

Hin­ter­grund

Am 27. Juni 2026 kam es zu einem Groß­brand­er­eig­nis zwi­schen den Orts­la­gen Meu­sel­witz, Mums­dorf und Fal­ken­hain. Betrof­fen ist eine still­ge­leg­te Koh­le­berg­bau­flä­che des ehe­ma­li­gen Tage­bau­ge­bie­tes Rusen­dorf. Von die­sem Brand­er­eig­nis ist das Koh­le­trü­be­be­cken I in berg­recht- und eigen­tums­recht­li­cher Zustän­dig­keit der LMBV betrof­fen. Der ober­fläch­li­che Brand konn­te inzwi­schen wei­test­ge­hend gelöscht wer­den. Die Ver­ant­wor­tung für das Are­al ging damit am 3. Juli 2026 von der Feu­er­wehr auf die LMBV über.

Fotos: LMBV/Christian Kor­tüm

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