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Gutachten für Störmthaler Kanal wird beauftragt — Erlangen einer wasserrechtlichen Genehmigung für künftigen Harthkanal-Bau bleibt Ziel

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Leip­zig | Senf­ten­berg. Vor dem Hin­ter­grund der anhal­ten­den Sper­rung des Störm­tha­ler Kanals hat die LMBV-Unter­neh­mens­kom­mu­ni­ka­ti­on auf meh­re­re Anfra­gen von Medi­en­ver­tre­tern — u.a. auch zum Stand beim künf­ti­gen Harth­ka­nal — geant­wor­tet. Hier sind eini­ge der Ant­wor­ten des Berg­bau­sa­nie­rers aus dem Juli 2022 wie­der­ge­ge­ben.

Begut­ach­tung am Störm­tha­ler Kanal

Wann der Störm­tha­ler Kanal wie­der nutz­bar wird, lässt sich aber erst abschät­zen, wenn ein Gut­ach­ten zu Ursa­chen und mög­li­cher Sanie­rung vor­liegt. Die Bear­bei­tung der Gut­ach­ter wird ent­spre­chend abge­stimm­ter Beauf­tra­gung ab August 2022 begin­nen. Die Bear­bei­tung der Ursa­chen­er­mitt­lung wird vor­aus­sicht­lich im Jahr 2023 abge­schlos­sen wer­den.

„Das Gut­ach­ten zielt auf die inge­nieur­tech­ni­sche, geo­tech­ni­sche und hydro­geo­lo­gi­sche Her­lei­tung und fach­li­che Wich­tung der Ursa­chen der ermit­tel­ten Defi­zi­te am Störm­tha­ler Kanal und des Kom­pakt­bau­werks ab. Dabei sind die vor­han­de­nen Unter­la­gen aus den Pla­nungs­pha­sen, Bestands­plä­ne, Geneh­mi­gun­gen, Gut­ach­ten, Model­lie­rungs­er­geb­nis­se und Moni­to­ring­da­ten zu sich­ten, aus­zu­wer­ten und zu inter­pre­tie­ren. Die Ursa­chen­er­mitt­lung soll eine Ent­schei­dungs­grund­la­ge dar­stel­len, wel­che unter den o. g. Gesichts­punk­ten die Defi­zi­te bewer­tet und die fach­lich zuge­hö­ri­gen Ursa­chen nach­voll­zieh­bar ermit­telt und auf­zeigt.“ Das Gut­ach­ten ist den betei­lig­ten Behör­den OBA (Säch­si­sches Ober­berg­amt) und LDS (Obe­re Was­ser­be­hör­de) zur Bestä­ti­gung vor­zu­le­gen.

Auf Grund­la­ge des bestä­tig­ten Gut­ach­tens hat die LMBV dann ein Sanie­rungs­kon­zept zur dau­er­haf­ten Gewähr­leis­tung der geo­tech­ni­schen Stand­si­cher­heit zu erar­bei­ten und zur Zulas­sung beim OBA ein­zu­rei­chen. Soll­ten Ände­run­gen an bereits geneh­mig­ten was­ser­recht­li­cher Aus­bau­ge­neh­mi­gun­gen vor­ge­nom­men wer­den müs­sen, ist dafür zudem ein eigen­stän­di­ges was­ser­recht­li­ches Ver­fah­ren zu füh­ren. Eine kurz­fris­ti­ge Wie­der­eröff­nung des Kanals bzw. Schleu­se ist unrea­lis­tisch. Die Ergeb­nis­se des Gut­ach­tens sind abzu­war­ten.

Künf­ti­ger Harth­ka­nal

Die LMBV ist berg­recht­lich ver­pflich­tet, süd­lich von Leip­zig eine hydrau­li­sche Ablei­tung (Über­schuss­was­ser sowie nach einem Hoch­was­ser­er­eig­nis zwi­schen­zeit­lich gespei­cher­tes Was­ser) aus dem Zwenkau­er See zu errich­ten. Dar­über hin­aus soll eine mög­li­che Ver­bin­dung zwi­schen dem Zwenkau­er See und dem Cos­pu­de­ner See auch tou­ris­tisch genutzt wer­den kön­nen. Die Mehr­kos­ten für die Schiff­bar­keit des Kanals und die Errich­tung einer Schleu­se sol­len durch den Frei­staat Sach­sen getra­gen wer­den.

Der Kennt­nis­stand der LMBV zu den zu erwar­ten­den Pro­jekt­ge­samt­kos­ten in Höhe von über 150 Mio. Euro ist unver­än­dert. Zu den Fra­gen der Finan­zie­rung des Vor­ha­bens sind die Abstim­mun­gen zwi­schen Bund und Län­dern noch nicht abge­schlos­sen.

Nach Sicher­stel­lung der Finan­zie­rung des Vor­ha­bens bleibt die anschlie­ßen­de Erlan­gung einer was­ser­recht­li­chen Geneh­mi­gung zum Vor­ha­ben das vor­ran­gi­ge Leis­tungs­ziel. Dabei ist noch zu klä­ren, ob dies in einem Plan­ge­neh­mi­gungs- oder Plan­fest­stel­lungs­ver­fah­ren zu erfol­gen hat. Fach­li­che Aspek­te zum Arten­schutz (Ver­mei­dung von Ver­bots­tat­be­stän­den gem. Bun­des­na­tur­schutz­ge­setz), zum Hoch­was­ser­schutz (Berück­sich­ti­gung der Erkennt­nis­se aus dem Extrem­hoch­was­ser der Wei­ßen Els­ter von 2013) und zum Kli­ma­wan­del (sorg­fäl­ti­ger Umgang mit dem regio­nal bestehen­den Was­serd­ar­ge­bot) gilt es im dazu not­wen­di­gen was­ser­recht­li­chen Ver­fah­ren sorg­fäl­tig abzu­wä­gen bzw. zu berück­sich­ti­gen. Wei­te­re Bau­maß­nah­men wer­den somit erst nach Sicher­stel­lung der Finan­zie­rung und Vor­lie­gen einer bestands­kräf­ti­gen Plan­ge­neh­mi­gung begon­nen wer­den kön­nen.

Stand: 29.07.2022

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Archiv-Foto der LMBV vom Störm­tha­ler Kanal vor der Sper­rung | Peter Rad­ke

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