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ehemalige Auflandebecken Gaulis

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ehemalige Auflandebecken Gaulis

Kartierungsarbeiten der Flora und Fauna um den Seelhausener See gestartet

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Um den Seelhausener See und entlang des Lober-Leine-Kanals bis zur Mulde werden u.a. Fischotter, Fledermäuse, Brutvögel und weitere Arten i.A. der LMBV erfasst

Löb­nitz. Ab Janu­ar 2020 wer­den im Auf­trag der LMBV umfang­rei­che Kar­tie­rungs­ar­bei­ten und Daten­er­he­bun­gen der Flo­ra und Fau­na im Gebiet des Seel­hau­se­ner Sees und ent­lang des Lober-Lei­ne-Kanals durch­ge­führt. Auf einer Gesamt­flä­che von mehr als 1.900 Hekt­ar wer­den sowohl auf dem Land, als auch in Gewäs­sern leben­de Vor­kom­men ver­schie­de­ner Arten metho­disch doku­men­tiert. Neben der Erfas­sung und Doku­men­ta­ti­on der vor­han­de­nen Bio­to­p­aus­stat­tung des Unter­su­chungs­raums wer­den ins­be­son­de­re Fisch­ot­ter, Fle­der­mäu­se, Brut­vö­gel, Zug- und Rast­vö­gel, Amphi­bi­en, Rep­ti­li­en, Fische, Fal­ter, Käfer, Schne­cken und Libel­len kar­tiert.

Die Bege­hun­gen sind auf öffent­lich zugäng­li­chem Gelän­de je nach Metho­dik und Ziel­stel­lung tags­über und nachts und über einen Zeit­raum von min­des­tens einem Jahr vor­ge­se­hen. Im Zusam­men­hang mit den Kar­tie­rungs­ar­bei­ten wer­den kei­ne Bau­maß­nah­men umge­setzt. Eine Beein­träch­ti­gung des Gelän­des wird dabei aus­ge­schlos­sen.

Die Kar­tie­rungs­leis­tun­gen wer­den erfor­der­lich, um einen aus­rei­chen­den Kennt­nis­stand über die Lebens­raum­aus­stat­tung im Unter­su­chungs­ge­biet zu erlan­gen. So ist es mög­lich, die natur­schutz­fach­li­chen Belan­ge früh­zei­tig in den Pla­nungs­pro­zess für das ange­streb­te was­ser­recht­li­che Geneh­mi­gungs­ver­fah­ren für das Vor­ha­ben „Ein­bin­dung von Lober-Kanal und Lei­ne in den Seel­hau­se­ner See und Rück­bau Lober-Lei­ne-Kanal“ zu inte­grie­ren und ent­spre­chend zu berück­sich­ti­gen.

Der Beginn der Pla­nun­gen zum Gesamt­vor­ha­ben ist für Juni 2020 vor­ge­se­hen. Auf­bau­end auf den Pla­nungs­leis­tun­gen sowie den Kar­tie­run­gen wird eine Gesamt­un­ter­la­ge für das not­wen­di­ge Plan­fest­stel­lungs­ver­fah­ren erstellt. Die Ein­rei­chung der Unter­la­gen bei der zustän­di­gen Behör­de ist frü­hes­tens für das Jahr 2023 vor­ge­se­hen.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen fin­den Sie unter www.lmbv.de.

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