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Kontrollbefahrung am Fördergerüst der ehem. Schachtanlage „B. Koenen II“ Nienstedt

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Sicherungsarbeiten auf der unteren Seilscheibenbühne des Doppelbock-Fördergerüstes erfolgt

9032 200609 LMBV Foerdergeruest Nienstedt Fotos 16
För­der­ge­rüst Ber­nard Koe­nen Schacht II mit den ehem. Schacht­ge­bäu­den und der Spitz­ke­gel­hal­de

Son­ders­hau­sen | Nien­stedt. Direkt an der Auto­bahn 38 lie­gend, prä­sen­tiert sich das För­der­ge­rüst der ehe­ma­li­gen Schacht­an­la­ge Nien­stedt in Ver­ant­wor­tung der LMBV als weit­hin sicht­ba­rer, land­schafts­prä­gen­der Fix­punkt im Mans­fel­der Land. Das För­der­ge­rüst am Ber­nard Koe­nen Schacht II ist eines der letz­ten noch erhal­te­nen Dop­pel­bock-För­der­ge­rüs­te und neben der Spitz­ke­gel­hal­de Zeug­nis des regio­na­len Kup­fer­schie­fer­berg­baus in Mit­tel­deutsch­land. Die 60 Meter hohe Land­mar­ke wur­de bereits in den 1990er Jah­ren unter Denk­mal­schutz gestellt. Nien­stedt ist ein Orts­teil der Stadt All­stedt im Land­kreis Mans­feld-Süd­harz in Sach­sen-Anhalt.

Im Jahr 1956 war mit den Teuf­ar­bei­ten des Schach­tes, mit einem lich­ten Durch­mes­ser von sechs Meter, begon­nen wor­den. Nach fünf­jäh­ri­ger Bau­zeit wur­de die End­teu­fe von 871 Meter des zukünf­ti­gen Wetter‑, Flucht- und För­der­schacht erreicht. Durch den VEB Thü­rin­ger Stahl­bau erfolg­te dazu das Her­stel­len eines genie­te­ten För­der­ge­rüsts ab 1960. Mit der Ein­stel­lung der För­de­rung nach 1990 erfolg­te schritt­wei­se die Ver­fül­lung des Schach­tes und der Rück­bau der bei­den För­der­ma­schi­nen ein­schließ­lich För­der­ge­stel­le und Füh­rungs­ge­rüst in spä­te­rer Ver­ant­wor­tung der GVV, heu­te des LMBV-Sanie­rungs­be­rei­ches KSE.

Mitt­ler­wei­le weist das För­der­ge­rüst fort­schrei­ten­de Kor­ro­si­ons­schä­den auf. Das Gerüst wird daher tur­nus­mä­ßig von der LMBV und Sach­ver­stän­di­gen der Nord­häu­ser Bau­prüf­in­sti­tut GmbH befah­ren, um Gefah­ren für die öffent­li­che Sicher­heit recht­zei­tig zu erken­nen und zu unter­bin­den.

So fand am 9. Juni 2020 eine Befah­rung mit­tels eines Hub­stei­gers statt. Mit einem 64 Meter lan­gen Aus­le­ger konn­ten der Sach­ver­stän­di­ge alle Seil­schei­ben­büh­nen und Hilfs­büh­nen sowie Stüt­zen befah­ren und begut­ach­ten sowie anschlie­ßend durch die Mit­ar­bei­ter des Zen­tra­len Gru­ben­was­ser­ma­nage­ments die poten­zi­el­len Gefah­ren­quel­len besei­tigt wer­den. Dazu wur­den unter ande­rem Ket­ten als Abfang­si­che­rung ange­bracht. Ein nächs­ter Schritt wird der Rück­bau des Por­tal­krans auf dem För­der­ge­rüst sein. In zwei Jah­ren erfolgt dann im Jahr 2022 vor­aus­sicht­lich eine erneu­te Begut­ach­tung des Gerüs­tes mit einer tech­ni­schen Bewer­tung. Fotos: FILMART für LMBV|KSE

Ein­drü­cke aus Son­ders­hau­sen  (Fotos: Dan­ny Boden­stab)