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LMBV erläutert Untersuchungsstand an bergtechnisch gesperrter Bundesstraße bei Sedlitz

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Zielstellung bleibt: die bergtechnische Sicherung der Strecken, einschließlich der Nebenarbeiten, soll im Frühjahr 2022 abgeschlossen sein

Senf­ten­berg. Der zustän­di­ge Pro­ku­rist und Sanie­rungs­be­reichs­lei­ter Lau­sitz, Gerd Rich­ter, hat kürz­lich am Sitz der LMBV gegen­über regio­na­len Medi­en­ver­tre­tern auf Nach­fra­ge die Situa­ti­on an der gesperr­ten Bun­des­stra­ße 169 bei Sedlitz Stel­lung genom­men.

In der 49. KW hat­ten die auf­trag­neh­men­den Fir­men im Auf­trag der LMBV bereits 84 Such‑, Ver­wahr- und Kon­troll­boh­run­gen nie­der­ge­bracht. In Inter­views mit dem RBB TV sowie Seenluft24 erläu­ter­te G. Rich­ter die zwi­schen­zeit­lich vor­ge­nom­me­nen Ver­wahr- und Kon­troll­boh­run­gen, die im Bereich der Stra­ße im Auf­trag der LMBV abge­teuft wur­den.

Bis Weih­nach­ten 2021 sei­en noch wei­te­re vier bis sechs Kon­troll­boh­run­gen vor­ge­se­hen und umzu­set­zen, ggfs. müs­sen im Janu­ar noch ergän­zen­de Kon­troll­boh­run­gen nie­der­ge­bracht und ver­wahrt wer­den. Dies soll­te auch unter wid­ri­gen Win­ter­be­din­gun­gen mög­lich sein.

Die Boh­run­gen wer­den anschlie­ßend aus­führ­lich doku­men­tiert und vom beauf­trag­ten Sach­ver­stän­di­gen bewer­tet. Sofern kei­ne wei­te­ren Boh­run­gen nötig sind, wird dann umge­hend die Abschluss­do­ku­men­ta­ti­on erstellt und an das zustän­di­ge LBGR über­ge­ben und auch der Lan­des­be­trieb Stra­ßen­we­sen infor­miert. Abschlie­ßend ist an den Bohr­stel­len dann noch die Fahr­de­cke ent­spre­chend aus­zu­bes­sern.

Ziel­stel­lung beleibt: die berg­tech­ni­sche Siche­rung der Stre­cken, ein­schließ­lich der Neben­ar­bei­ten, soll – wie bis­her kom­mu­ni­ziert – im Früh­jahr 2022 abge­schlos­sen sein. (Stand 10.12.21)

Update: Bei den in der 50. KW umge­setz­ten 85. und 86. Boh­run­gen wur­de nach Bohr­spül­ver­lus­ten erneut ein etwa zwei mal zwei Meter gro­ßer unter­ir­di­scher Hohl­raum an der B 169 ange­trof­fen. Die­ser Hohl­raum wur­de zwi­schen­zeit­lich ver­setzt und das Ver­satz­ma­te­ri­al muss nun 28 Tage aus­här­ten. Im Janu­ar 2022 muss auch hier­zu noch der Ver­wahr­erfolg nach­ge­wie­sen wer­den. (Stand 16.12.21)

LMBV mit F. Richter im Seenluft24-Interview
Seen­luft24-Repo­ter Fred Vor­ke­feld im Inter­view mit Gerd Rich­ter