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ehemalige Auflandebecken Gaulis

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ehemalige Auflandebecken Gaulis

Mögliche EHS-Monodeponie unterliegt strengen Regularien

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Senf­ten­berg. Von der Geneh­mi­gung über den Betrieb bis hin zu Nach­sor­ge und Nach­nut­zung: Eine EHS-Monode­po­nie, wie die LMBV sie im ehe­ma­li­gen Berg­bau­ge­biet nahe der Ort­schaft Kos­te­brau plant, wür­de stren­gen Regu­la­ri­en unter­lie­gen. Dar­an ließ Dr. Bernd Dut­sch­mann, der Ver­bands­vor­ste­her des Abfall­ent­sor­gungs­ver­bands Schwar­ze Els­ter, bei der 3. von der LMBV initi­ier­ten The­men­werk­statt am 14. März auf dem BTU-Cam­pus in Senf­ten­berg kei­nen Zwei­fel. Die Ver­an­stal­tung trug den Titel: „Har­te Ban­da­gen für Depo­nien. Was auf einer DK 1 depo­niert wer­den darf“. An der The­men­werk­statt betei­lig­ten sich neben inter­es­sier­ten Bür­ge­rin­nen und Bür­gern auch Ver­tre­ter der Bür­ger­initia­ti­ve Kos­te­brau, des Lan­des­berg­am­tes Bran­den­burg, des Akti­ons­bünd­nis­ses Kla­re Spree sowie der Bür­ger­meis­ter von Lauch­ham­mer, Mir­ko Buhr, und die Land­tags­ab­ge­ord­ne­te Isa­bell Hie­kel (Grü­ne).

Ent­schei­dend sei eine stich­hal­ti­ge Begrün­dung für die Not­wen­dig­keit der Maß­nah­me, beton­te Dut­sch­mann. Eine Depo­nie sei immer „das letz­te Mit­tel“, sag­te er. Zuvor müss­ten alle Mög­lich­kei­ten geprüft und genutzt wer­den, auf wel­chen Wegen der Eisen­hy­dr­o­xid­schlamm (EHS) wirt­schaft­lich zu ver­wer­ten sei. Nur die dann immer noch ver­blei­ben­den Men­gen dürf­ten einer Depo­nie­rung zuge­führt wer­den. Sie müss­ten es aller­dings auch, da sie als Abfall gel­ten.

Sven Radigk, Pro­jekt­lei­ter EHS-Monode­po­nie der LMBV, erin­ner­te dar­an, dass trotz ver­schie­de­ner Ver­wer­tungs­op­tio­nen noch für vie­le Jahr­zehn­te erheb­li­che Men­gen EHS anfie­len. In die­sem Zusam­men­hang ver­wies er auf die vor­he­ri­ge The­men­werk­statt im Febru­ar, in der mit dem Geschäfts­füh­rer der Pro­duk­ti­ons- und Umwelt­ser­vice (P.U.S.) GmbH Lau­ta. Dr. Mat­thi­as Lei­ker, eigens die­se Fra­ge ver­tie­fend erör­tert wor­den war.

Ver­bands­vor­ste­her Dut­sch­mann erläu­ter­te den erfor­der­li­chen Auf­bau der Schich­ten für eine geneh­mi­gungs­fä­hi­ge Depo­nie. Die­ser wür­de sich abhän­gig von der Gefähr­lich­keit des abzu­la­gern­den Mate­ri­als unter­schei­den. So gel­ten für nicht gefähr­li­che Abfäl­le und eine Depo­nie der Depo­nie­klas­se (DK) 1 bei­spiels­wei­se gerin­ge­re Auf­la­gen bei der Basis­ab­dich­tung als bei einer Depo­nie der Klas­se DK 2. Glei­ches gel­te für die Ober­flä­chen­ab­dich­tung, wenn die Depo­nie ihren geneh­mig­ten Füll­stand erreicht hat und eine neue Ober­flä­che für die Nach­nut­zung her­ge­stellt wird.

In der nach­fol­gen­den, the­ma­tisch viel­sei­ti­gen Dis­kus­si­on ging es unter ande­rem um Kri­te­ri­en für die Anlie­fe­rung des EHS, die Prü­fung alter­na­ti­ver Stand­or­te sowie den Umgang mit poten­zi­el­len Insol­venz­ri­si­ken eines Depo­nie­be­trei­bers. Immer­hin han­de­le es sich um ein über vie­le Jahr­zehn­te dau­ern­des Pro­jekt. Eigens für die­sen Fall wer­de mit der Geneh­mi­gung fest­ge­legt, wel­che finan­zi­el­len Sicher­heits­leis­tun­gen der Betrei­ber hin­ter­le­gen muss, erklär­te Dut­sch­mann. Radigk ergänz­te, dass es sich bei der LMBV um ein bun­des­ei­ge­nes Unter­neh­men han­de­le, das durch den Staat abge­si­chert sei.

Hin­ter­grund: Die LMBV plant bei Kos­te­brau eine EHS-Monode­po­nie auf eige­nem Betriebs­ge­län­de. Im unmit­tel­ba­ren Umfeld gibt es dage­gen Wider­stän­de. Gleich­zei­tig besteht die Not­wen­dig­keit einer Depo­nie, um einen Groß­teil der anfal­len­den EHS-Mas­sen auf die­se Wei­se schad­los zu besei­ti­gen und dabei sicher zu ver­wah­ren.   

Die The­men­werk­statt-Rei­he zur EHS-The­ma­tik wird mit wei­te­ren Ver­an­stal­tun­gen nach der Som­mer­pau­se fort­ge­setzt. Die Pla­nun­gen dafür lau­fen in Kür­ze an. Über die The­men und die genau­en Ter­mi­ne wird die LMBV recht­zei­tig infor­mie­ren.

Lauchhammers Bürgermeister Mirko Buhr und LMBV-Projektverantwortlicher Sven Radigk im Gespräch mit der Bürgerinitiative Kostebrau.