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Nachhaltige Sicherung des Delitzscher Elberitzbades gegen ansteigendes Grundwasser

Delitzsch. Im Rah­men des § 3 des Ver­wal­tungs­ab­kom­mens Braun­koh­le­sa­nie­rung konn­te das Frei­bad in Delitzsch in den letz­ten drei Jah­ren nach­hal­tig gegen die Fol­gen des Grund­was­ser­wie­der­an­stiegs nach Ein­stel­lung des Berg­baus gesi­chert wer­den. Das im Juni 2025 wie­der­eröff­ne­te Elbe­ritz­bad steht an einem his­to­ri­schen Bade­stand­ort aus dem 19. Jahr­hun­dert. Damals bade­te man im Mühl­teich der Elbe­ritz-Müh­le, der vom Lober gespeist wur­de. Zwi­schen ca. 1965 und 1969 wur­de ein Frei­bad errich­tet, 1976 und 1982 erfolg­te der Auf­schluss der Braun­koh­le­ta­ge­baue im Raum Delitzsch und das Grund­was­ser wur­de weit­räu­mig abge­senkt. Saniert wur­de das Frei­bad erst­mals in den 1990er Jah­ren. Von 2023 bis 2025 erfolg­te die Siche­rungs­maß­nah­me für die vom Grund­was­ser­wie­der­an­stieg betrof­fe­nen Objek­te.

Das Frei­bad bestand aus einem mul­ti­funk­tio­na­len Umklei­de- und Mehr­zweck­ge­bäu­de, einem Schwim­mer­be­cken mit 50-m- bzw. 25-m-Sport­be­cken, einem Nicht­schwim­mer­be­cken mit Was­ser­rut­sche, einem Fil­ter­ge­bäu­de mit Dosie­rungs­raum, einem Chlor­la­ger, einem Spül­was­ser­be­häl­ter und Fil­ter­räu­men zur Ent­ei­sen­ung und Ent­man­ganie­rung, einem sepa­ra­ten Tech­nik­kel­ler für das Schwim­mer­be­cken, einem unter­ir­di­schen Pum­pen­raum für das Nicht­schwim­mer­be­cken sowie einem Brun­nen­schacht und einem Absetz­schacht. Direkt vom berg­bau­lich beding­ten Grund­was­ser­wie­der­an­stieg betrof­fen waren die tie­fer­ge­le­ge­nen Tei­le des Frei­ba­des: Es drang Was­ser in Tech­nik­kel­ler und Schacht­an­la­gen ein, die Flie­sen platz­ten im Schwimm­be­cken ab und die Anla­ge hob sich gegen­über dem Gelän­de an. Bei den betrof­fe­nen Bau­wer­ken wur­de als Vor­zugs­va­ri­an­te der Ein­bau einer Schwer­be­ton­schicht im Schwim­mer­be­cken, die Abdich­tung der Kel­ler mit einer so genann­ten schwar­zen Wan­ne und für die Schäch­te ein Abriss und Neu­bau ermit­telt. Aus die­sen Siche­rungs­maß­nah­men wur­de der Finan­zie­rungs­be­trag abge­lei­tet.

Die rest­li­chen nicht vom Grund­was­ser­wie­der­an­stieg betrof­fe­nen Bau­wer­ke wie das Nicht­schwim­mer­be­cken sowie Umklei­de- und Mehr­zweck­ge­bäu­de wur­den von der Stadt Delitzsch saniert und umge­stal­tet. Dar­über hin­aus wur­de neben dem Frei­bad zusätz­lich eine Schwimm­hal­le errich­tet. Aus die­sem Grund führ­te die Stadt Delitzsch die gesam­te Bau­maß­nah­me ab der Aus­füh­rungs­pla­nung in Eigen­re­gie um, wobei der Eigen­an­teil 20 Pro­zent der Rea­li­sie­rungs­kos­ten betrug. Infol­ge der Inte­gra­ti­on der ehe­ma­li­gen Schacht­an­la­gen in den Schwimm­hal­len­neu­bau ent­fie­len die Kos­ten für die Siche­rungs­maß­nah­men der Schacht­an­la­gen von rund 50.000 Euro. Durch wei­te­re Tech­no­lo­gie­an­pas­sun­gen konn­ten die Gesamt­kos­ten der Siche­rungs­maß­nah­men ein­schließ­lich Pla­nungs- und Bau­über­wa­chungs­leis­tun­gen auf 625.000 Euro net­to – gegen­über ursprüng­lich ver­ein­bar­ten 740.000 Euro net­to – redu­ziert wer­den.

Neuer Schwimmbereich mit 25-m- und 50-m-Becken
Neu­er Schwimm­be­reich mit 25-m- und 50-m-Becken

Fotos: LMBV/Annett Dittrich

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